Common use of Leistungen bei Pflegezeit der Pflegepersonen und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung Clause in Contracts

Leistungen bei Pflegezeit der Pflegepersonen und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. 9.1 Die Zahlung der Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversi- cherung erfolgt bei Freistellungen nach § 3 Pflegezeitgesetz (siehe An- hang) nach Maßgabe von § 44a Abs. 1 SGB XI (siehe Anhang); ihrer Höhe nach sind sie begrenzt auf die Mindestbeiträge, die von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversiche- rung zu entrichten sind, und dort die tatsächlich gezahlten Beiträge nicht übersteigen. In Tarifstufe PVB werden die Zuschüsse und Beiträge auf den tarifli- chen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: www.debeka.de

Leistungen bei Pflegezeit der Pflegepersonen und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. 9.1 Die Zahlung der Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversi- cherung Pflegepflicht- versicherung erfolgt bei Freistellungen nach § 3 Pflegezeitgesetz Pflegezeitge- setz (siehe An- hangAnhang) nach Maßgabe von § 44a Abs. 1 SGB XI (siehe Anhang); ihrer Höhe nach sind sie begrenzt auf die MindestbeiträgeMin- destbeiträge, die von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Krankenver- sicherung versicherten Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung Kranken- versicherung und zur sozialen Pflegeversiche- rung Pflegeversicherung zu entrichten entrich- ten sind, und dort die tatsächlich gezahlten Beiträge nicht übersteigen. In Tarifstufe PVB werden die Zuschüsse und Beiträge auf den tarifli- chen tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: produktcd.generali.de

Leistungen bei Pflegezeit der Pflegepersonen und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. 9.1 Die Zahlung der Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversi- cherung Pflegepflichtversicherung erfolgt bei Freistellungen nach § 3 Pflegezeitgesetz (siehe An- hangAnhang) nach Maßgabe von § 44a Abs. 1 SGB XI (siehe Anhang); ihrer Höhe nach sind sie begrenzt auf die MindestbeiträgeMin- destbeiträge, die von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversiche- rung Pflegeversicherung zu entrichten sind, und dort die tatsächlich gezahlten Beiträge nicht übersteigen. In Tarifstufe PVB werden die Zuschüsse und Beiträge auf den tarifli- chen tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: www.dbv-private-krankenversicherung.de

Leistungen bei Pflegezeit der Pflegepersonen und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. 9.1 Die Zahlung der Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversi- cherung Pflegepflichtversicherung erfolgt bei Freistellungen nach § 3 Pflegezeitgesetz (siehe An- hang) nach Maßgabe von § 44a Abs. 1 SGB XI (siehe Anhang)XI; ihrer Höhe nach sind sie begrenzt auf die Mindestbeiträge, die von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversiche- rung Pflegeversicherung zu entrichten sind, und dort die tatsächlich gezahlten Beiträge nicht übersteigen. In Tarifstufe PVB werden die Zuschüsse und Beiträge auf den tarifli- chen tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: www.pkv.de

Leistungen bei Pflegezeit der Pflegepersonen und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. 9.1 Die Zahlung der Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversi- cherung Pflegepflichtversicherung erfolgt bei Freistellungen nach § 3 Pflegezeitgesetz (siehe An- hangAnhang) nach Maßgabe von § 44a Abs. 1 SGB XI (siehe Anhang); ihrer Höhe nach sind sie begrenzt auf die Mindestbeiträge, die von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversiche- rung Pflegeversicherung zu entrichten sind, und dort die tatsächlich gezahlten Beiträge nicht übersteigen. In Tarifstufe PVB werden die Zuschüsse und Beiträge auf den tarifli- chen tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: www.bundeswehr-ratgeber.de

Leistungen bei Pflegezeit der Pflegepersonen und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. 9.1 Die Zahlung der Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversi- cherung Pflege- pflichtversicherung erfolgt bei Freistellungen nach § 3 Pflegezeitgesetz (siehe An- hangAnhang) nach Maßgabe von § 44a Abs. 1 SGB XI (siehe Anhang); ihrer Höhe nach sind sie begrenzt auf die Mindestbeiträge, die von freiwillig frei- willig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten versi- cherten Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung Krankenversiche- rung und zur sozialen Pflegeversiche- rung Pflegeversicherung zu entrichten sind, und dort die tatsächlich gezahlten Beiträge nicht übersteigen. In Tarifstufe PVB werden die Zuschüsse und Beiträge auf den tarifli- chen tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: www.continentale.info

Leistungen bei Pflegezeit der Pflegepersonen und kurzzeitiger Arbeitsverhinderung. 9.1 Die Zahlung der Zuschüsse zur Kranken- und Pflegepflichtversi- cherung Pflege-Pflichtversicherung erfolgt bei Freistellungen nach § 3 Pflegezeitgesetz Pflegezeit- gesetz (siehe An- hangAnhang) nach Maßgabe von § 44a Abs. Absatz 1 SGB XI (siehe Anhang); ihrer Höhe nach sind sie begrenzt auf die Mindestbeiträge, die von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversiche- rung Pflegeversicherung zu entrichten sind, und dort die tatsächlich gezahlten Beiträge Bei- träge nicht übersteigen. In Tarifstufe PVB werden die Zuschüsse und Beiträge auf den tarifli- chen tariflichen Prozentsatz gekürzt.

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Samples: www.deine-zahnversicherung.com