Pflegeberatung Musterklauseln

Pflegeberatung. (18) Versicherte Personen haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hil- festellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Versicherungs- und Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unter- stützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbe- darf ausgerichtet sind. Der Anspruch umfasst insbesondere
Pflegeberatung. Bereits im Rahmen der Rehabilitationsmaßnahmen werden wir mit der verletzten versicherten Person, deren Ärzten, Therapeuten und Angehörigen die op- timale Pflege zu Hause oder in geeigneten Einrich- tungen abstimmen. Auch in der häuslichen Umgebung unterstützen wir die versicherte Person bei entsprechenden Frage- stellungen. Wir unterstützen die versicherte Person bei der Auswahl des Pflegedienstes oder der Pfle- gepersonen.
Pflegeberatung. 18. Versicherte Personen haben ab 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestel- lung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Versicherungs- und Sozialleistungen sowie sonsti- gen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreu- ungsbedarf ausgerichtet sind. Der Anspruch um- fasst insbesondere
Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegebera- tung statt. Zur Pflegeberatung gehören: – Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit und der Pflegeprobleme, – Planung der Pflegeeinsätze, – Hilfe bei der Xxxx von notwendigen Pflegehilfsmitteln, – Beratung zur Antragstellung und zu Leistungen der Pflege- kassen.
Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im Rahmen eines persönlichen Gespräches statt zur Feststellung der Pflege- probleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die versi- cherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und beraten.
Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig bis zu 3 Stunden eine Pflegeberatung im Rahmen eines per- sönlichen Gespräches statt. Diese dient der Feststellung der Pflegeprobleme und der Ressourcen des Pflege- bedürftigen, der Planung der Pflegeeinsätze sowie der Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die ver- sicherte Person wird dabei auch zu möglichen An- sprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und beraten.
Pflegeberatung. Ergänzend zu Ziffer 2 der allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) leisten wir wie folgt:
Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege beraten wir einmalig zur Pflege im Rahmen eines persönlichen Gespräches. In diesem Gespräch wollen wir: – die Pflegeprobleme feststellen und – die Ressourcen des Pflegebedürftigen ermitteln, – künftige Einsätze planen und – erforderliche Pflegehilfsmittel prüfen. Zudem informieren und beraten wir zu möglichen Ansprüchen aus der gesetzlichen/privaten Pflegepflichtversicherung.
Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege findet in einem persönlichen Gespräch einmalig eine Pflegeberatung zur aktuellen Pflegesituation und zu möglichen Ansprüchen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) statt.