Pflegeberatung. (18) Versicherte Personen haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hil- festellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Versicherungs- und Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unter- stützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbe- darf ausgerichtet sind. Der Anspruch umfasst insbesondere
Pflegeberatung. Bereits im Rahmen der Rehabilitationsmaßnahmen werden wir mit der verletzten versicherten Person, deren Ärzten, Therapeuten und Angehörigen die op- timale Pflege zu Hause oder in geeigneten Einrich- tungen abstimmen. Auch in der häuslichen Umgebung unterstützen wir die versicherte Person bei entsprechenden Frage- stellungen. Wir unterstützen die versicherte Person bei der Auswahl des Pflegedienstes oder der Pfle- gepersonen.
Pflegeberatung. 18. Versicherte Personen haben ab 1. Januar 2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestel- lung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Versicherungs- und Sozialleistungen sowie sonsti- gen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreu- ungsbedarf ausgerichtet sind. Der Anspruch um- fasst insbesondere
Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegebera- tung statt. Zur Pflegeberatung gehören: – Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit und der Pflegeprobleme, – Planung der Pflegeeinsätze, – Hilfe bei der Xxxx von notwendigen Pflegehilfsmitteln, – Beratung zur Antragstellung und zu Leistungen der Pflege- kassen.
Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im Rahmen eines persönlichen Gespräches statt zur Feststellung der Pflege- probleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die versi- cherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und beraten.
Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig bis zu 3 Stunden eine Pflegeberatung im Rahmen eines per- sönlichen Gespräches statt. Diese dient der Feststellung der Pflegeprobleme und der Ressourcen des Pflege- bedürftigen, der Planung der Pflegeeinsätze sowie der Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die ver- sicherte Person wird dabei auch zu möglichen An- sprüchen auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und beraten.
Pflegeberatung. Ergänzend zu Ziffer 2 der allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2014) leisten wir wie folgt:
Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege beraten wir einmalig zur Pflege im Rahmen eines persönlichen Gespräches. In diesem Gespräch wollen wir: – die Pflegeprobleme feststellen und – die Ressourcen des Pflegebedürftigen ermitteln, – künftige Einsätze planen und – erforderliche Pflegehilfsmittel prüfen. Zudem informieren und beraten wir zu möglichen Ansprüchen aus der gesetzlichen/privaten Pflegepflichtversicherung.
Pflegeberatung. Vor Aufnahme der Grundpflege findet in einem persönlichen Gespräch einmalig eine Pflegeberatung zur aktuellen Pflegesituation und zu möglichen Ansprüchen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) statt.
Pflegeberatung. X. Xxxxxxxxx der Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen