Common use of Leistungen des Staates Clause in Contracts

Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 € in den Jahren 2014-2018 für Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 2.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 2.2 a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. II Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts Doppelhaushalt 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ 42201/Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Studien- anfänger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 0.000.000 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel verfügba- ren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule Universität zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 2.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule Universität die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 0.000.000 € in den Jahren 2014-2014 – 2018 für Anmie- tungen An- mietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule UR zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten Studienplatz- kapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber Haus- haltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.1.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Programmteile a. Ausbauprogramm I • I b. Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • ) c. Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 105.827,85 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule UBT zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten 2.3 ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € 50.717.291 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden wer- den in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 10.951.842 Euro 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 10.625.726 Euro 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 9.871.741 Euro 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 9.633.991 Euro 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 €9.633.991 Euro b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 2.2 a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer StudienplätzeStu- dienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule UBT die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert geson- dert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Studienan- fänger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 € 608.853,45 Euro in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 2.1.3. genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € Gesamt 00.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 2.1.2. a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer StudienplätzeStu- dienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung Aus- setzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Studienanfänge- rinnen und Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 0.000.000 € in den Jahren 2014-Jah- ren 2014 bis 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung Mittelbereitstel- lung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel Mit- tel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen zusam- men aus den Mitteln der Programmteile • Programmteile a. Ausbauprogramm I • I b. Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • ) c. Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert geson- dert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Studienan- fänger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel ver- fügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten 2.3 ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Programmteile a. Ausbauprogramm I • I b. Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • ) c. Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 rd. 0.000.000 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 2.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer StudienplätzeStu- dienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 00.000.000 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.1.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Programmteile a. Ausbauprogramm I • I b. Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • ) c. Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 € in den Jahren 2014-2018 2014 - 1018 für Anmie- tungen An- mietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule TUM zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten Studien- platzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 a) genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 000.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Programmteile a. Ausbauprogramm I • I b. Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • ) c. Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule TUM die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhaltenerhal- ten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung Aus- setzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschiedenentschie- den. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 10.865.340,77 € in den Jahren 2014-2014 - 2018 für Anmie- tungen Anmietun- gen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer StudienplätzeStu- dienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung Aus- setzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschiedenentschie- den. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 402.131,34 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 2.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Programmteile a. Ausbauprogramm I • I b. Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • ) c. Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen An- mietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten 2.3 ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Programmteile a. Ausbauprogramm I • I b. Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • Stu- dienplätze) c. Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung Aus- setzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen An- mietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten Studienanfängerinnen- und Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 000.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen zu- sammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts Doppelhaus- halts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen zuge- wiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts Doppelhaus- halts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Studie- nanfängerinnen und Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 5.658.271,30 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur VerfügungVerfü- gung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen jewei- ligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten 2.3 ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Programmteile a. Ausbauprogramm I • I b. Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • Stu- dienplätze) c. Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung Aus- setzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 690.188,76 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule Universität zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung Mittelbereitstel- lung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel Mit- tel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.1.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen zusam- men aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule Universität die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert geson- dert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Studienan- fänger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 2.047.563,32 € in den Jahren 2014-2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel ver- fügbaren Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten Studienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 2.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € 18.706.611 Euro zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 4.192.439 Euro 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 3.999.433 Euro 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 3.601.281 Euro 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 3.456.729 Euro 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 €3.456.729 Euro b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 € 39.960,50 Euro in den Jahren 2014-2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 € in den Jahren 2014-2018 für Anmie- tungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt werdenMittel für Anmie- tungen bereit; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten 2.3 ge- nannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Programmteile a. Ausbauprogramm I • I b. Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • Stu- dienplätze) c. Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung Aus- setzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 0.000.000 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule FHWS zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten Studienplatzkapa- zitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 genannten Studienanfängerzahlen Studienan- fängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer StudienplätzeStudien- plätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule FHWS die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werdenwer- den. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Studienanfänger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 0.000.000 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt be- reitgestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 2.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € Gesamt 00.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 2.2 a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer StudienplätzeStu- dienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 00.000 € in den Jahren 2014-2014 bis 2018 für Anmie- tungen An- mietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden wer- den in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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Leistungen des Staates. a) Der Freistaat Bayern stellt der Hochschule zweckgebunden zum Erhalt der Stu- dienplatzkapazitäten aus dem Ausbauprogramm und zur Aufnahme der in 2.1.3 2.3 genannten Studienanfängerzahlen – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Haushaltsgesetzgeber – 00.000.000 € zur Verfügung. Die Mittel werden in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt bereitgestellt: Jahr (Zeitpunkt) Mittel 2014 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2015 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2016 (zum 01.01.) 0.000.000 00.000.000 € 2017 (zum 01.01.) 0.000.000 € 2018 (zum 01.01.) 0.000.000 € b) Die in der Tabelle unter 2.1.2 a2.2a) ausgewiesenen Beträge setzen sich zusammen aus den Mitteln der Programmteile • Ausbauprogramm I • Ausbauprogramm II (1. Tranche, Einstieg in die Schaffung weiterer Studienplätze) • Aussetzung der Wehrpflicht I und II. Darüber hinaus bleiben der Hochschule die im Rahmen des Doppelhaushalts 2007/2008 unter Kapitel 1528 Tit. 42201/ Kap. 1549 Tit. 42201 zugewiesenen Stellen erhalten. c) Über den Wegfall der kw-Vermerke der befristet geschaffenen Stellen für die Aussetzung der Wehrpflicht soll bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2015/2016 verhandelt werden. Über die Verteilung dieser Stellen wird gesondert entschieden. d) Der Freistaat stellt zur räumlichen Unterbringung der zusätzlichen Studienanfän- ger Mittel in Höhe von insgesamt 000.000 8.563.579,20 € in den Jahren 2014-2014 - 2018 für Anmie- tungen Anmietungen zur Verfügung. Weitere Mittel können im Rahmen der verfügbaren Haus- haltsmittel Haushaltsmittel bedarfsgerecht bereitgestellt bereit gestellt werden; Umfang und Dauer werden in jeweiligen Einzelverfahren festgelegt.

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