Inkrafttreten, Geltungsdauer Musterklauseln

Inkrafttreten, Geltungsdauer. (1) Die Verwaltungsvereinbarung tritt mit Gegenzeichnung aller Länder in Kraft. Die Länder wirken darauf hin, künftige Verwaltungsvereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung durch den Bund gegenzuzeichnen. (2) Die Bundesprogramme für die früheren Programmjahre werden auf Grundlage der für diese Programmjahre abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen abgewickelt.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Die ABF in der Fassung vom 28.09.2020 treten mit 01.10.2020 in Kraft, finden erstmals auf Anträge zum 1. Antragstermin 2021 Anwendung und bleiben längstens bis 31.01.2022 in Geltung. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung, welche bis zum Ende des jeweiligen Förderverfahrens anwendbar bleibt.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. (1) Dieses Abkommen tritt am ersten Tage des zweiten Monats, der auf den Tag der Unterzeichnung folgt, in Kraft. (2) Jede Änderung dieses Rahmenabkommens bedarf der Schriftform. (3) Das Rahmenabkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von den Vertragsparteien jederzeit schriftlich gekündigt werden. Es tritt nach Ablauf von 60 Tagen nach Zugang der schriftlichen Kündigung außer Kraft.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung der Vereinbarungspartner zum 01. Januar 2021 in Kraft und ersetzt die VV vom 18.09.2019. Sie wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Die Vereinbarung wird mit sofortiger Wir- kung auf unbestimmte Zeit geschlossen. Über eine Anpassung oder Fortschreibung soll nach Ablauf von zwei Jahren ein Erfah- rungsaustausch der Vertragsparteien statt- finden. Die Vereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalender- jahres gekündigt werden. § 81 Abs. 4 des Niedersächsischen Perso- nalvertretungsgesetzes bleibt unberührt.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Diese Fassung der Geschäftsordnung tritt am 5. Dezember 2022 in Kraft und gilt fort bis zu ihrer Änderung oder ihrer Aufhebung durch entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrats.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Die Integrationsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung am XXX in Kraft und gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Die Geschäftsordnung tritt mit der Genehmigung durch das Kuratorium rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft, unter Vorbehalt der Genehmigung der Trägerschaftsvereinbarung für die Periode 1. Januar 2021 – 31. Dezember 2024 durch die Leitungsorgane der Trägerhochschulen und deren entsprechender Unterzeichnung.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt am 31.12.2013 außer Kraft. Die Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg und das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst verständigen sich rechtzeitig vor Ablauf über die Fortsetzung der Zielvereinbarung auf der Grundlage der Berichterstattung und der Erfolgskontrolle (vgl. Ziffer II). Die in dieser Vereinbarung festgelegten Ziele zu Ziffer I können im Rahmen der prozessbegleitenden Erfolgskontrolle von den Vertragspartnern einvernehmlich an geänderte Verhältnisse angepasst werden.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Diese Betriebsvereinbarung tritt am XXX in Kraft.