Inkrafttreten, Geltungsdauer. (1) Die Verwaltungsvereinbarung tritt mit Gegenzeichnung aller Länder in Kraft. Die Länder wirken darauf hin, künftige Verwaltungsvereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung durch den Bund gegenzuzeichnen.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Die ABF in der Fassung vom 28.09.2020 treten mit 01.10.2020 in Kraft, finden erstmals auf Anträge zum 1. Antragstermin 2021 Anwendung und bleiben längstens bis 31.01.2022 in Geltung. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung, welche bis zum Ende des jeweiligen Förderverfahrens anwendbar bleibt.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. (1) Dieses Abkommen tritt am ersten Tage des zweiten Monats, der auf den Tag der Unterzeichnung folgt, in Kraft.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. (1) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt am 31.12.2013 außer Kraft. Die HFF und das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ver- ständigen sich rechtzeitig vor Ablauf über die Fortsetzung der Zielvereinbarung auf der Grundlage der Berichterstattung und der Erfolgskontrolle. Die in dieser Vereinbarung festgelegten Ziele zu II. können im Rahmen der prozessbegleitenden Erfolgskontrolle von den Vertragspartner einvernehmlich an geänderte Verhältnisse angepasst werden. München, den 2. November 2010 ………………………………………. . …………………………………… Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxx. Xxxxxxx Xxxx Staatsminister für Wissenschaft, Forschung Vizepräsident
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Diese Richtlinie tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft und gilt befristet bis 31.12.2023.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Diese Fassung der Geschäftsordnung tritt am 5. Dezember 2022 in Kraft und gilt fort bis zu ihrer Änderung oder ihrer Aufhebung durch entsprechenden Beschluss des Aufsichtsrats.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Die Geschäftsordnung tritt mit der Genehmigung durch das Kuratorium rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft, unter Vorbehalt der Genehmigung der Trägerschaftsvereinbarung für die Periode 1. Januar 2021 – 31. Dezember 2024 durch die Leitungsorgane der Trägerhochschulen und deren entsprechender Unterzeichnung.
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Diese Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung der Vereinbarungspartner zum 01. Januar 2021 in Kraft und ersetzt die VV vom 18.09.2019. Sie wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Berlin, den Xxxxxxxxx Xxxxxx Für das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Düsseldorf, den
Inkrafttreten, Geltungsdauer. Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie tritt am 31.12.2013 außer Kraft. Die Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg und das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst verständigen sich rechtzeitig vor Ablauf über die Fortsetzung der Zielvereinbarung auf der Grundlage der Berichterstattung und der Erfolgskontrolle (vgl. Ziffer II). Die in dieser Vereinbarung festgelegten Ziele zu Ziffer I können im Rahmen der prozessbegleitenden Erfolgskontrolle von den Vertragspartnern einvernehmlich an geänderte Verhältnisse angepasst werden. München, den 2. November 2010