Leistungen für Bergungskosten. Bestehen für die versicherte Person bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe mehrere Unfallversicherungen, können die nachstehenden Kosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Betrages die entstandenen Kosten für 1.4.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich- rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden. 1.4.2 Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit dies medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist. 1.4.3 Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren. 1.4.4 Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall. 1.4.5 Einsätze gemäß Ziffer 1.4.1, wenn Sie keinen Versicherungsfall erlitten haben, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Reise Krankenversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Reiseversicherung
Leistungen für Bergungskosten. Bestehen für die versicherte Person Sie bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe mehrere Unfallversicherungen, können die nachstehenden Kosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Hat die versicherte Person Haben Sie einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir ersetzt die HanseMerkur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Betrages die entstandenen Kosten für
1.4.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich- rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.
1.4.2 Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit dies medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist.
1.4.3 Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
1.4.4 Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall.
1.4.5 Einsätze gemäß Ziffer 1.4.1, wenn Sie keinen Versicherungsfall erlitten haben, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung, Krankenversicherungsbedingungen
Leistungen für Bergungskosten. Bestehen für die versicherte Person bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe mehrere Unfallversicherungen, können die nachstehenden Kosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Betrages die entstandenen Kosten für
1.4.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich- öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.
1.4.2 Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit dies medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist.
1.4.3 Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
1.4.4 Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall.
1.4.5 Einsätze gemäß Ziffer 1.4.1, wenn Sie keinen Versicherungsfall erlitten haben, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zum Gruppenversicherungsvertrag Für Die Auslandsreise Krankenversicherung
Leistungen für Bergungskosten. Bestehen für die versicherte Person Sie bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe mehrere Unfallversicherungen, können die nachstehenden Kosten nur aus einem ei- nem dieser Verträge verlangt werden. Hat die versicherte Person Haben Sie einen unter den Versicherungsvertrag Ver- sicherungsvertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir ersetzt die HanseMerkur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Betrages die entstandenen Kosten für
1.4.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich- öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise üblicher- weise Gebühren berechnet werden.
1.4.2 Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder in eine SpezialklinikSpe- zialklinik, soweit dies medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist.
1.4.3 Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen zurück- gehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren.
1.4.4 Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall.
1.4.5 Einsätze gemäß Ziffer 1.4.1, wenn Sie keinen Versicherungsfall erlitten haben, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
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Leistungen für Bergungskosten. Bestehen für die versicherte Person Sie bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe mehrere Unfallversicherungen, können die nachstehenden Kosten nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. Hat die versicherte Person Ha- ben Sie einen unter den Versicherungsvertrag fallenden Unfall Un- fall erlitten, ersetzen wir ersetzt die HanseMerkur bis zur Höhe des vertraglich ver- traglich vereinbarten Betrages die entstandenen Kosten für
1.4.1 Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich- rechtlich oder privatrechtlich organisierten RettungsdienstenRettungsdiens- ten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werdenwer- den.
1.4.2 Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder in eine Spezialklinik, soweit dies medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist.
1.4.3 Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen An- ordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar un- vermeidbar waren.
1.4.4 Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall.
1.4.5 Einsätze gemäß Ziffer 1.4.1, wenn Sie keinen Versicherungsfall Versicherungs- fall erlitten haben, ein solcher aber unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Krankenversicherung