Common use of Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/ Nebenabreden Clause in Contracts

Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/ Nebenabreden. (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestäti­ gung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. (2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbe­ sondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen­ oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen­ und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Im Fall einer einzelplatz­ oder personenbezogenen Erhöhung wird der konkrete Erhöhungsbetrag (4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. (5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises (Ziffer 3 (3)) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. (4)) ist der Kunde (6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Xxxxxxxxxxxx selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

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Samples: Reise Und Zahlungsbedingungen

Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/ Nebenabreden. (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestäti­ gung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. (2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbe­ sondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen­ oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen­ und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. IDies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiser­ höhung bemisst sich im Fall Falle einer einzelplatz­ oder personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der konkrete ErhöhungsbetragFTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. (4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen. FTI schuldet keinen Schadens­ ersatz für An­ und Abreise zum/vom Flughafen zum Wohnort. (5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 510% des Reisepreises (Ziffer 3 (3)3.3) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. (4)3.4) ist der KundeKunde berech­ tigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten und entweder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen oder höherwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten, oder die Teilnahme an einer anderen minderwertigen Reise unter Rückerstattung des Preisunterschiedes zu verlangen oder schliesslich die Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge zu verlangen. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen. (6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Xxxxxxxxxxxx selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

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Samples: Reise Und Zahlungsbedingungen

Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/ Nebenabreden. (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestäti­ gung/Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. (2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbe­ sondere insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen­ Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen­ und Hafenund Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. IDies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Fall Falle einer einzelplatz­ oder personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der konkrete ErhöhungsbetragFTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. (4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen. FTI schuldet keinen Schadensersatz für An- und Abreise zum/vom Flughafen zum Wohnort. (5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 510% des Reisepreises (Ziffer 3 (3)3.3) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. (4)3.4) ist der KundeKunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten und entweder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen oder höherwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden (6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Xxxxxxxxxxxx selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/ Nebenabreden. (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise be- ziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen veran- staltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestäti­ gungBuchungs- bestätigung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen Leistungsbeschrei- bungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern Leis- tungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. (2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss Ver- tragsschluss kann insbe­ sondere insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen­ Hafen- oder FlughafengebührenFlug- hafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende be- treffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung Veröf- fentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung Veröffentli- chung der Ausschreibung verfügbar ist. (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung der Abgaben Ab- gaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen­ Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Im Fall Falle einer einzelplatz­ einzelplatz- oder personenbezogenen Erhöhung Erhö- hung wird der konkrete ErhöhungsbetragErhöhungsbetrag weiter- belastet, im Falle einer Erhöhung pro Beförderungs- mittel wird der einzelplatz- bzw. personenbezogene Erhöhungsbetrag durch die Anzahl der Sitzplätze ermittelt und weiterbelastet. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Ver- tragsschluss liegt und die der Erhöhung zugrun- deliegenden Umstände vor Vertragsschluss nicht erfolgt noch bekannt noch vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer per- sonenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird FTI den Kunden un- verzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisände- rung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. (4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss Vertrags- schluss eine Änderung wesentlicher ReiseleistungenReiseleistun- gen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss Vertrags- schluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche sol- che Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigenbeeinträchti- gen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. (5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises (Ziffer 3 (3)) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. 3 (4)) ist der KundeKunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entspre- chende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen. (6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Xxxxxxxxxxxx Nebenabre- den selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung Rech- nung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

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Samples: Reise Und Zahlungsbedingungen

Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/ Nebenabreden. (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestäti­ gung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich.m (2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbe­ sondere insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen­ Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen­ Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. IDies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Fall Falle einer einzelplatz­ oder personenbezogenen Erhöhung wird nach der konkrete ErhöhungsbetragDifferenz des zum Zeitpunkt der (4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren.wesentlicher (5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 510% des Reisepreises (Ziffer 3 (3)3.3) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. (4)3.4) ist der KundeKunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten und entweder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen oder höherwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten, oder die Teilnahme an einer anderen minderwertigen Reise unter Rückerstattung des Preisunterschiedes zu verlangen oder schliesslich die Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge zu verlangen. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch FTI dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen. (6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Xxxxxxxxxxxx selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

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Samples: Reise Und Zahlungsbedingungen

Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/ Nebenabreden. (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestäti­ gung/Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. (2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbe­ sondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen­ oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen­ und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Im Fall einer einzelplatz­ oder personenbezogenen Erhöhung wird der konkrete ErhöhungsbetragErhöhungsbetrag weiterbelastet, im Fall einer Erhöhung pro Beförderungsmittel wird der einzelplatz­ bzw. personenbezogene Erhöhungsbetrag durch die Anzahl der Sitzplätze ermittelt und weiter­ belastet. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt und die der Erhöhung zugrundeliegenden Umstände vor Vertragsschluss nicht (4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. (5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises (Ziffer 3 (3)) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. (4)) ist der Kunde (6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Xxxxxxxxxxxx selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

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Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/ Nebenabreden. (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestäti­ gung/Buchungsbestätigung/ Rechnung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. (2) FTI behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbe­ sondere insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen­ Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. (3) FTI behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen­ und Hafenund Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. IDies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Fall Falle einer einzelplatz­ oder personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der konkrete ErhöhungsbetragFTI den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. (4) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von FTI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird FTI nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. FTI wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren. Hiervon umfasst sind insbesondere zumutbare Änderungen von Flugleistungen. FTI schuldet keinen Schadensersatz für An- und Abreise zum/vom Flughafen zum Wohnort. (5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises (Ziffer 3 (3)) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. (4)) ist der Kunde (6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Xxxxxxxxxxxx selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

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