Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. 2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise des Veranstalters zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Veranstalters gegenüber Dritten, soweit diese Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt oder in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste Kosten. 3. Die vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen Preise, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben. 4. Rechnungen des Veranstalters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. 5. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird im Vertrag schriftlich vereinbart. Der Veranstalter ist ferner berechtigt, während der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. 6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Veranstalters aufrechnen oder mindern.
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Samples: Veranstaltungsvertrag, Event Venue Rental
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, die vom Kunden bestellten und zugesagten vom Hotel zugesagten, sowie die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Soweit nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Zimmers oder – im Falle von Veranstaltungen – eines aus organisatorischen Gründen vorab zugeteilten Raumes.
2. Der Vertragspartner Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistung die Zimmerüberlassung und für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Veranstalters Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und Auslagen des Veranstalters gegenüber Dritten, soweit diese Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von dem Vertragspartner genehmigt oder in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste KostenUrheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3. Die vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen Preise, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese Preise verstehen sich zuzüglich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, z.B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen MehrwertsteuerUmsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anhebenüberschreitet.
4. Rechnungen des Veranstalters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Der Veranstalter Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbartin Textform vereinbart werden. Der Veranstalter Bei Aufenthalten von über einer Woche oder Forderungen von über EUR 1.000,00 für bereits erbrachte Leistungen kann das Hotel auch Zwischenabrechnungen erteilen, die sofort zur Zahlung fällig sind.
5. In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist ferner das Hotel berechtigt, während der Dauer auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes und/oder bis zum Beginn der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung im Sinne vorstehender Ziffer III. 4. eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6. Der Vertragspartner Ferner ist das Hotel berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer II. 4. für bestehende und zukünftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Xxxxxx XXX. 4. und/oder nachfolgender Ziffer III. 5. vom Kunden erbracht ist.
7. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder sonstigen vom Hotel zu erbringenden Leistungen erhöht.
8. Bei Hotelaufnahmeverträgen ist der vom Kunden zu zahlende Gesamtrechnungsbetrag spätestens mit der Abreise des Kunden zur Zahlung fällig und zu begleichen. Vom Hotel geforderte Anzahlungen sind jeweils bis zu dem jeweils vom Hotel angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.
9. Im Übrigen sind Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist in Höhe von 5%, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Außerdem ist das Hotel berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn das Hotel den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.
11. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Veranstalters aufrechnen oder mindernerfüllungshalber.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter ist verpflichtet3.1 Das Hotel verpflichtet sich, die bestellten von dem Xxxx gebuchten Zimmer bereitzuhalten und zugesagten die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
2. 3.2 Der Vertragspartner Xxxx ist demgegenuber dazu verpflichtet, die für diese Leistung fur die Zimmeruberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Veranstalters Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen fur vom Xxxx oder uber das Hotel beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und Auslagen des Veranstalters gegenüber Dritten, soweit diese Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt oder in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste Kostenvom Hotel vorverauslagt worden sind.
33.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Dabei nicht enthalten sind eventuelle lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe). Die vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer einPreise sind jeweils inklusive Umsatzsteuer. Alle anderen Preise, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese verstehen sich zuzüglich Bei Änderung der gesetzlichen MehrwertsteuerUmsatzsteuer oder der Neueinfuhrung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet Bei Vertrugen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung Vertragserfullung vier Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anhebenuberschreitet.
4. 3.4 Rechnungen des Veranstalters Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbarzu regulieren. Wurde zwischen den Parteien Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen, falls nichts anderes vereinbart wurde.
3.5 Der Vertragspartner Xxxx kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 14 Tagen nach Fälligkeit Fulligkeit sowie Zugang seiner Rechnung Zahlungseingang zu verzeichnen ist. Fur jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebuhr von 5,00 € erheben.
3.6 Die Akzeptanz und Zugang der Rechnung Zahlung leistet; dies die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall bei Vorlage einer Kreditkarte freigestellt. Dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nurauch dann, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Idie grundsutzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushunge im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehaltenHotel angezeigt wird.
5. Der Veranstalter 3.7 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Xxxx eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird im Vertrag schriftlich vereinbart. Der Veranstalter ist ferner berechtigtSicherheitsleistung, während der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung wie zum Beispiel in Form einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung Kreditkartengarantie, zu verlangen.
6. 3.8 In begrundeten Fullen, so zum Beispiel bei einem Zahlungsruckstand des Gastes, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder Anhebung einer bereits vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergutung zu verlangen.
3.9 Der Vertragspartner Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig unbestrittenen oder rechtskruftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber gegenuber einer Forderung des Veranstalters aufrechnen Hotels die Aufrechnung erkluren oder die Forderung mindern.
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Samples: Beherbergungsvertrag
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter Das Hotel ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB zu erbringen.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistung Leistungen vereinbarten bzw., falls eine ausdrückliche Preisabrede nicht getroffen wurde, die geltenden Preise des Veranstalters Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Veranstalters Hotels gegenüber Dritten, soweit diese die Auslagen und Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt oder in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner Insbesondere gilt dies auch für die Bezahlung sämtlicher Forderungen von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste KostenUrheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3. Die Darüber hinaus ist der Vertragspartner verpflichtet für sämtliche von den Veranstaltungsteilnehmern bestellten Speisen und Getränke (einschließlich Verzehr in der Minibar) die für diese Leistungen vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen Preise, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etcbzw., sind Nettopreise. Diese verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preisfalls eine ausdrückliche Preisabrede nicht getroffen wurde, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anhebendie geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben (Bruttopreise). Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Bruttopreise nicht angepasst. Es handelt sich insoweit um Bruttofestpreise.
5. Rechnungen des Veranstalters Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in VerzugWurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, wenn er nicht innerhalb von 7 so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen zehn Tagen nach Fälligkeit und ab Zugang der Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ohne Abzug zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehaltenerfolgen.
56. Der Veranstalter Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 2,50 erheben.
7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird können im Vertrag schriftlich vereinbartvereinbart werden.
8. Der Veranstalter In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Vertragspartners oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
9. Das Hotel ist ferner berechtigt, während der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
610. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Veranstalters Hotels aufrechnen oder mindern.
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Samples: Veranstaltungsvertrag
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter ACF ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen zu erbringen.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistung Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Veranstalters ACF zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende ste- hende und vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Veranstalters ACF gegenüber Dritten, soweit diese Leistungen insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaf- ten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetz- liche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwi- schen Vertragsschluss und Auslagen vertraglich vereinbart Vertragserfüllung vier Monate und erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder von dem Vertragspartner genehmigt lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behält sich der ACF das Recht vor, die vereinbarten Preise, um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatz- steuer oder in Anspruch genommen wurdenlokale Steuern und Abgaben erhöht haben. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste Veranstal- tungsteilnehmern veranlassten Kosten.
3. Die vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen Preise, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Rechnungen des Veranstalters ACF sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn er hierauf auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden wor- den ist. Im Falle des Zahlungsverzugs Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter ACF berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, gegen- über Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten Prozent- punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, Im Ge- schäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte 9 Prozentpunk- te über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter ACF bleibt die Geltendmachung Geltendma- chung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mah- nung nach Verzugseintritt kann der ACF eine Mahngebühr von € 5,00 erheben.
54. Der Veranstalter ACF ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird Fäl- ligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbartvereinbart werden, je- doch ist der ACF berechtigt, spätestens 20 Tage vor Ver- anstaltungsbeginn 50% des vertraglich vereinbarten Ent- gelts zu fordern. Der Veranstalter ACF ist ferner berechtigt, während der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
65. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung Forderungen gegenüber einer Forderung Forde- rungen des Veranstalters aufrechnen oder mindernACF aufrechnen.
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Samples: Veranstaltungsvertrag
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter Das Hostel/Hotel ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen vom Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Das Hostel/Hotel ist aus wichtigem Grund berechtigt, Gäste zum gebuchten Preis in einem anderen Hostel bzw. in einer anderen Pension vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hostel/Hotel Regressansprüche gestellt werden können. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Unterbringung im reservierten Hostel/Hotel wegen Umständen nicht möglich ist, die das Hostel/Hotel nicht zu vertreten hat oder die bei Vertragsschluss für beide Parteien nicht vorhersehbar waren.
3. Der Vertragspartner Xxxx ist verpflichtet, die für diese Leistung die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen bzw. gebuchten weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Veranstalters Hostels/Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende vom Xxxx oder vom Besteller veranlasste Leistungen Hostels/Hotels gegenüber Dritten. und Auslagen des Veranstalters gegenüber Dritten, soweit diese Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt oder in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste Kosten.des
34. Die vereinbarten Gastronomiepreise Preise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen PreiseErhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer, wie Raummietenist das Hostel/Hotel berechtigt, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuerdie vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Gastes entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier 4 Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Veranstalter dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, 10 Prozent anheben.
45. Die Preise können vom Hostel/Hotel auch dann geändert werden, wenn der Xxxx nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hostels/Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hostel dem zustimmt.
6. Rechnungen des Veranstalters Hostels/Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner Xxxx kommt ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem VertragspartnerXxxx, der Verbraucher ist, ist nur, wenn er hierauf auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird im Vertrag schriftlich vereinbart. Der Veranstalter Das Hostel/Hotel ist ferner berechtigt, während der Dauer der Veranstaltung des Aufenthaltes des Gastes im Hostel/Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche eine sofortige Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel/Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozent bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hostel/Hotel eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis eines niedrigeren, dem Hostel/Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
67. Das Hostel/Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, üblicherweise jedoch mindestens 10 Prozent vom Gesamtpreis, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden bzw. werden mit Reservierungsbestätigung mitgeteilt und sind damit verbindlich.
8. Bei Gruppen ab 15 Personen wird, sofern nicht anders vereinbart, eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des gesamten Buchungsbetrages 4 Wochen nach Bestätigung der Buchung fällig. Bei kurzfristigen Gruppenbuchungen innerhalb von 8 Wochen vor Anreise entfällt die Anzahlung und der gesamte Buchungsbetrag wird in voller Höhe sofort nach Bestätigung der Buchung fällig.
9. Der Vertragspartner Gesamtbetrag (abzüglich der Vorauszahlung) ist, wenn nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise fällig.
10. Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Veranstalters Hostels/Hotels aufrechnen oder mindern.
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Samples: Hotel/Hostel Accommodation Agreement
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter ist verpflichtetI. Leistungen können im Voraus oder bei Ankunft vom Vertragspartner gebucht werden, richten sich nach der jeweiligen Verfügbarkeit und können aus wichtigen Gründen durch die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringenLSS abgelehnt werden.
2II. Der Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ist verpflichtetjeweils ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der LSS spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Zimmers bis 18 Uhr werden 50 % des vollen Logispreises, die für diese Leistung nach 18 Uhr 90 % in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass der LSS kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt zusteht.
III. Die vereinbarten Preise des Veranstalters zu zahlender erbrachten Leistungen enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.
IV. Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben kann die LSS die Preise entsprechend anpassen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Veranstalters gegenüber Drittenbei Verbrauchern nur, soweit diese Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt oder in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste Kosten.
3. Die vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen Preise, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier 4 Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anhebenüberschreitet.
4V. Sofern eine Kurtaxe oder Eintrittsgelder anfallen, sind diese nicht im Preis enthalten und direkt vor Ort zu bezahlen, es sei denn, sie sind in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich enthalten.
VI. Rechnungen des Veranstalters der LSS sind sofort nach Zugang innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang Bei verspäteter Zahlung behält sich der Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sindLeistungsgeber das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber VertragspartnernDie LSS ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen. Bei Gruppenbuchungen ab 100 Übernachtungen ist die Unternehmer sindLSS berechtigt, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalteneine Anzahlung in Höhe von bis zu 75 % schriftlich zu vereinbaren.
5VII. Der Veranstalter Gebuchte Leistungen sind bei kurzfristiger Anreise (Walk-In) sofort bei Anreise fällig.
VIII. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Zimmer bzw. Zimmerkategorien, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
IX. Die LSS ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbartfestgehalten werden.
X. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet.
XI. Der Veranstalter Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von LSS Produkten mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist ferner der Vertragspartner im Verhältnis zur LSS nicht berechtigt, während der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangenwiderrufen.
6XII. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenenFür die Rechnungserstellung ist die im Vertrag angegebene Rechnungsadresse für die LSS verbindlich. Für nachträgliche, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Veranstalters aufrechnen oder mindernauch teilweise Änderungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00€ pro Änderung berechnet.
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Samples: General Terms and Conditions
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter ist verpflichtetMietpreis, sowie eventuelle Nebenkosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Für Sonderangebote gelten die bestellten Preise der hierfür gesonderten Programmausschreibung. Alle anderen Leistungen, z.B. in Sport- und zugesagten Restaurationsstätten, zahlt der Xxxx direkt am Ort der Inanspruchnahme, wenn diese Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringennicht ausdrücklich im Programm eingeschlossen sind.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtetDie vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die für diese Leistung vereinbarten Preise des Veranstalters zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Veranstalters gegenüber Dritten, soweit diese Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder von nach dem Vertragspartner genehmigt oder in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste Kosten.
3. Die vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen Preisejeweiligen Kommunalrecht vom Xxxx geschuldet sind, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuerz.B. Kurtaxe. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier der Anreise des Gastes 4 Monate und erhöht erhöhen sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preisdie gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so kann der Veranstalter behält sich Damp vor, die vereinbarten Preise um den vertraglich vereinbarten Preis angemessenBetrag zu erhöhen, höchstens jedoch um 10%, anhebenden sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben.
43. Rechnungen des Veranstalters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbarSofern nicht anders vertraglich geregelt gelten folgende Zahlungsbedingungen: - Von Damp bestätigte Rechnungsbeträge müssen spätestens 28 Tage vor Mietbeginn auf einem der Konten von Damp eingegangen sein. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 - Bei Buchungen mit weniger als 28 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden istVorlaufzeit kann die Mietsumme vor Ort beglichen werden. Im Falle des Zahlungsverzugs Damp ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Der Veranstalter ist sodann berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird im Vertrag schriftlich vereinbart. Der Veranstalter - Sofern der Aufenthalt weniger als 7 Nächte beträgt, kann die Mietsumme vor Ort beglichen werden.
4. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist ferner Damp berechtigt, während auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie im Sinne der Dauer vorstehenden Ziffer 3 oder eine Anhebung der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
5. Wird die Zahlung anhand der in Ziffer 3 genannten Bestimmungen nicht geleistet, behält sich Damp das Recht vor, die Buchungen zu stornieren. Hierüber wird der Kunde rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenenBei Aufenthalten ohne vorherige Anmeldung und bei Vertragsverlängerungen vor Ort, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung ist der volle Rechnungsbetrag sofort fällig. Sofern der Betrag nicht gezahlt wird, ist Damp zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
7. Für ausgegebene Zweitschlüssel wird eine Kaution in Höhe von 10€ je ausgehändigtem Schlüssel verlangt. Bei Verlust eines Schlüssels, sowohl Erst- als auch Zweitschlüssel, wird für den notwendigen Austauschschlüssel bzw. für den Austausch des Veranstalters aufrechnen oder mindernSchlosses ein Betrag in Höhe von 10€ erhoben. Sofern die Kaution gezahlt wurde, wird diese einbehalten und der Betrag insoweit verrechnet. Dem Xxxx steht es frei nachzuweisen, dass Damp ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
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Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter Das Hotel ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen Leis- tungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingun- gen zu erbringen.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistung Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Veranstalters Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende und vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Veranstalters Hotels gegenüber Dritten, soweit diese Leistungen insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Auslagen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt oder in Anspruch genommen wurdenVer- tragserfüllung vier Monate und erhöht sich die gesetzliche Um- satzsteuer nach Vertragsschluss, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer erhöht hat. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke Ge- tränke sowie für sonstige sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste veranlassten Kosten.
3. Die vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen Preise, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Rechnungen des Veranstalters Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbarzur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Vertragspartner verlangen. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung einer Rech- nung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn er hierauf auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten€ 5,00 erheben.
54. Der Veranstalter Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertrags- partner eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleis- tung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbartin Textform vereinbart wer- den.
5. Der Veranstalter In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist ferner berechtigtdas Hotel berech- tigt, während auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Dauer Veranstal- tung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 4 oder eine Anhebung der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung im Vertrag verein- barten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung Forde- rung des Veranstalters aufrechnen oder mindernHotels aufrechnen.
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Samples: Veranstaltungsvertrag
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter Die Company ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Company zugesagten sowie die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen. Es besteht kein Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten, aus organisatorischen Gründen vorab zugeteilten Raumes.
2. Der Vertragspartner Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistung die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Veranstalters der Company zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit vom Kunden direkt oder über die Company beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Veranstalters gegenüber Dritten, soweit diese Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder Company verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von dem Vertragspartner genehmigt oder in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste KostenUrheberrechts Verwertungsgesellschaften.
3. Die vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen Preise, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese Preise verstehen sich zuzüglich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen MehrwertsteuerUmsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anhebenüberschreitet.
4. Rechnungen des Veranstalters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Der Veranstalter Die Company ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbartin Textform vereinbart werden.
5. Der Veranstalter In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist ferner die Company berechtigt, während der Dauer auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung im Sinne vorstehender Xxxxxx XXX. 4. eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6. Die Company kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten Verringerung der Leistungen der Company davon abhängig machen, dass sich der Preis für die übrigen zu erbringen Leistungen erhöht.
7. Rechnungen der Company ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Company kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
8. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Company berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5%, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Vertragspartner kann Company bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Außerdem ist die Company berechtigt, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Kunden einzustellen, wenn die Company den Kunden zuvor unter Fristsetzung gemahnt und die Einstellung zukünftiger Leistungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung angedroht hat.
9. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind der Company in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge in der Company angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Veranstalters aufrechnen oder mindernerfüllungshalber.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter Das Hotel ist verpflichtet, die bestellten vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und zugesagten die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
2. Das Hotel ist berechtigt, Xxxxxx zum gebuchten Preis in einem anderen Hotel vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, ohne dass an das Hotel Regressansprüche gestellt werden können, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere die Unterbringung im reservierten Hotel nicht möglich ist. Der Vertragspartner Kunde ist verpflichtet, für die für diese Leistung Zimmerüberlassung und die von ihm gebuchten, oder in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Veranstalters Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit vom Kundendirekt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten, nachträglichen Änderung der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen Anzahl oder Kategorie der gebuchten Zimmer, oder Betten, oder der Leistung des Veranstalters gegenüber DrittenHotels, soweit diese Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt oder in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner Aufenthaltsdauer, des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste Kosten.
3Zimmerüberlassung und/oder die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. Die vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen Preise, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Rechnungen des Veranstalters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Der Veranstalter Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbartin Textform vereinbart werden. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer, oder eine Anhebung der vertraglich vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Veranstalter Gesamtpreis abzüglich eventuell bereits geleisteter Vorauszahlungen ist, sofern nicht anders vereinbart, nach detaillierter Rechnungsstellung bei Anreise vor Zimmerüberlassung und/oder sonstiger Leistungserbringung des Hotels fällig. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene des Aufenthaltes, vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende, oder künftige Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung aus dem Vertrag zu verlangen.
6, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehener Bedingung geleistet wurde. Zahlung auf Rechnung, auf die kein Anspruch besteht, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels und gegen Vorlage einer Kostenübernahme möglich. Kostenübernahmen werden nur von Firmen oder Institutionen mit Sitz in der Europäischen Union akzeptiert. Sofern die Buchung nicht durch eine Behörde oder staatliche Einrichtung vorgenommen wird, benötigt das Hotel eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie. Kostenübernahmen gelten ausschließlich für Übernachtungskosten, sofern nicht ausdrücklich die Übernahme weiterer, explizit aufgeführter Leistungen, bestätigt wird. Es werden nur vollständig ausgefüllte Formulare des Hotels oder Kostenübernahmen auf Firmen- Briefpapier mit Firmenstempel akzeptiert, welche mindestens die Buchungsnummer, oder den/die Gastnamen/Gästenamen, das An-und Abreisedatum, die Anzahl der Personen und Zimmer, den Gesamtpreis, sowie einen Firmen- bzw. Behörden-/Institutionsstempel und eine Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person beinhalten müssen. Das Hotel behält sich vor, Kostenübernahme-Erklärungen im Einzelfall abzulehnen. Die Rechnung wird nach Aufenthalt des Kunden an die Firma/Institution gesandt. Gesonderte Bestätigungen für Visa-Anträge werden nur nach Vorauszahlung des Gesamtpreises der Buchung ausgestellt. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen gegenwärtig bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteilig ist, 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und im Übrigen 9 Prozentpunkte über dem Basis Zinssatz. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel zudem eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben. Eventuell bei der Zahlung des Preises entstehende Bankgebühren und Währungsdifferenzen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Rücklastschriften bzw. Chargebacks stellt das Hotel dem Kunden die entstandenen Kosten in Rechnung. Rückerstattungen erfolgen in der Regel über das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel. In Ausnahmefällen ist eine Rückerstattung in bar vor Ort, oder per Banküberweisung auf das Konto des Kunden möglich. Sofern das Hotel die Rückerstattung nicht zu vertreten hat, gelten dabei die Regelungen wie weiter aufgeführt. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Veranstalters Hotels aufrechnen oder mindern, bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Der Veranstalter 3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten Leistungen bereitzuhalten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese zu erbringen.. Ein vollwertiger „á la Carte Service“ wird dem Kunden nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen (Geburtstags-, Familien- und Firmenfeste) für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden. Endgültige Personenanzahlen sind bis 3 Tage vor der Veranstaltung gegenüber dem Hotel bekannt zu geben. Diese ist dann Grundlage für die Berechnung (siehe Punkt 3.2)
2. 3.2 Der Vertragspartner Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistung von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu den vereinbarten Preise bzw. geltenden Preisen des Veranstalters Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit Die Berechnung erfolgt auf Basis der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen angemeldeten Personen bzw. bei geringer Abweichung der Personenzahl (max. 2 Personen) Für nicht erschienene Personen des Veranstalters gegenüber Dritten, soweit diese Leistungen und Auslagen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt oder werden die ersparten Aufwendungen vom Hotel in Anspruch genommen wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie für sonstige von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasste KostenAbzug gebracht.
3. 3.3 Vom Veranstalter direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen (Musiker- und Künstlergagen), die durch Dritte erbracht werden, sind mit den betreffenden Dritten Personen
3.4 Die vereinbarten Gastronomiepreise schließen in aller Regel die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle anderen Preise, wie Raummieten, Personalkosten, Dekorationen etc., sind Nettopreise. Diese Preise verstehen sich zuzüglich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Überschreitet Umsatzsteuer oder der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Veranstalter allgemein für derartige Leistungen berechnete PreisNeueinführung, so kann der Veranstalter Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anhebenLeistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.
4. 3.5 Rechnungen des Veranstalters Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn er hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen worden istfälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Im Falle des Zahlungsverzugs Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter das Hotel berechtigt, gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher sind, jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 4 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Vertragspartnern, die Unternehmer sind, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatzverlangen. Dem Veranstalter Hotel bleibt die Geltendmachung der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Der Veranstalter 3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Veranstalter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit wird die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart. Der Veranstalter in Textform vereinbart werden.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Veranstalters oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist ferner das Hotel berechtigt, während auch nach Vertragsschluss bis zu dem Zeitpunkt der Dauer Leistungserbringung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6. 3.8 Der Vertragspartner Veranstalter kann nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten unstreitigen oder entscheidungsreifen rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Veranstalters Hotels aufrechnen oder mindernverrechnen.
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Samples: Bewirtungsvertrag