Common use of Leistungen, Preise, Zahlung Clause in Contracts

Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessenen, höchstens jedoch um 5 % anheben. 4. Das Hotel ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und/oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen, fällig spätestens 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn. Als angemessen gelten 20% und ab 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn zumindest weitere 70% des Leistungspreises. Hat der Kunde keinen Wohnsitz oder Sitz im Inland, so kann das Hotel den vollen Leistungspreis als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. 5. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen des Hotels für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum von über einer Woche in Anspruch genommen, kann das Hotel aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnungen fällig stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Überlassung Von Hotelzimmern

Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss Vertragsab- schluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessenen, höchstens jedoch um 5 % anheben. 4. Das Hotel ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung Vorauszah- lung und/oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen, fällig spätestens 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn. Als angemessen gelten 20% und ab 4 Wochen Wo- chen vor vereinbartem Leistungsbeginn zumindest weitere 70% des Leistungspreises. Hat der Kunde keinen Wohnsitz oder Sitz im Inland, so kann das Hotel den vollen Leistungspreis Leistungs- preis als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. 5. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen des Hotels für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum Zeit- raum von über einer Woche in Anspruch genommen, kann das Hotel aufgelaufene Beträge durch Zwischenrechnungen fällig stellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessenen, höchstens jedoch um 5 % anheben. 4. Das Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und/gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz sowie gegenüber gewerblichen Gästen oder eine angemessene Sicherheitsleistung Bestellern Verzugszinsen in Höhe 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen, fällig spätestens 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginnberechnen. Als angemessen gelten 20% und ab 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn zumindest weitere 70% des Leistungspreises. Hat der Kunde keinen Wohnsitz oder Sitz im Inland, so Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel den vollen Leistungspreis als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangeneine Mahngebühr von € 5,00 erheben. 5. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Hotels für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum von über einer Woche in Anspruch genommen, kann das Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Beträge Forderungen durch Zwischenrechnungen Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig stellenzu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag

Leistungen, Preise, Zahlung. 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessenen, höchstens jedoch um 5 % anheben. 4. Das Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel ist sowohl bei Vertragsschluss als auch danach berechtigt, eine Vorauszahlung und/gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz sowie gegenüber gewerblichen Gästen oder eine angemessene Sicherheitsleistung Bestellern Verzugszinsen in Höhe 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen, fällig spätestens 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginnberechnen. Als angemessen gelten 20% und ab 4 Wochen vor vereinbartem Leistungsbeginn zumindest weitere 70% des Leistungspreises. Hat der Kunde keinen Wohnsitz oder Sitz im Inland, so Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel den vollen Leistungspreis als Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangeneine Mahngebühr von € 10,00 erheben. 5. Übersteigt die Summe noch nicht fälliger Entgeltforderungen Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Hotels für bereits erbrachte Leistungen einen Betrag von € 250,00 oder werden Leistungen für einen Zeitraum von über einer Woche in Anspruch genommen, kann das Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Beträge Forderungen durch Zwischenrechnungen Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig stellenzu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

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Samples: Hotelaufnahmevertrag