Leistungen, Preise, Zahlung. 3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 3.2. Der Xxxx ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. 3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 3.4. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel dem privatem Rechnungsempfänger gegenüber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, sowie gegenüber gewerblichen Gästen oder Bestellern Verzugszinsen in Höhe 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahnpauschale erheben. 3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. 3.6. Der Kunde/Besteller/Xxxx erklärt sich damit einverstanden, dass die von Xxx zur Absicherung der Buchung übermittelten Daten einer Kreditkarte zur Zahlung des Anspruches vom Hotel dem Xxxx gegenüber genutzt wird, auch wenn der Xxxx nicht der Inhaber der Karte ist und die Karte nicht physisch vorliegt.
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Samples: Hotelaufnahme Vertrag
Leistungen, Preise, Zahlung. 3.11. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Zimmer bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.22. Der Xxxx Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren diese Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten. …/2
3.33. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3.44. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug fälligzahlbar. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel dem privatem Rechnungsempfänger gegenüber berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, sowie gegenüber gewerblichen Gästen oder Bestellern Verzugszinsen in Höhe Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz zu berechnenBasiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahnpauschale Mahngebühr von € 5,00 erheben.
3.55. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige unverzügliche Zahlung zu verlangen.
6. Der Xxxx Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnengegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
3.6. Der Kunde/Besteller/Xxxx erklärt sich damit einverstanden, dass die von Xxx zur Absicherung der Buchung übermittelten Daten einer Kreditkarte zur Zahlung des Anspruches vom Hotel dem Xxxx gegenüber genutzt wird, auch wenn der Xxxx nicht der Inhaber der Karte ist und die Karte nicht physisch vorliegt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Gruppenbuchungen Und Veranstaltungen
Leistungen, Preise, Zahlung. 3.1. (1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Xxxx gebuchten Zimmer bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. (2) Der Xxxx Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren diese Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten, soweit die Auslagen und Leistungen vertraglich vereinbart oder von dem Vertragspartner genehmigt wurden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteil- nehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlasster Kosten.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4. (3) Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug fälligzahlbar. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel dem privatem Rechnungsempfänger gegenüber berechtigt, gegenüber Ver- brauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, sowie gegenüber gewerblichen Gästen oder Bestellern Verzugszinsen in Höhe 85 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahnpauschale Mahngebühr in Höhe von 5,00 erheben.
3.5. (4) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Sicher- heitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart ver- einbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel der Dauer der Veranstaltung aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige unverzügliche Zahlung zu verlangen. Das Hotel ist berechtigt, von dem Vertragspartner die Nennung der Kreditkartennummer zu verlangen.
(5) Der Xxxx Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnengegen- über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
3.6. Der Kunde/Besteller/Xxxx erklärt sich damit einverstanden, dass die von Xxx zur Absicherung der Buchung übermittelten Daten einer Kreditkarte zur Zahlung des Anspruches vom Hotel dem Xxxx gegenüber genutzt wird, auch wenn der Xxxx nicht der Inhaber der Karte ist und die Karte nicht physisch vorliegt.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Leistungen, Preise, Zahlung. 3.11. Das Hotel Die im Vertrag aus organisatorischen Gründen vorgenommene Tagungsraumzuteilung ist verpflichtet, nicht verbindlich. Ebenso besteht kein Anspruch auf die vom Xxxx gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringenBereitstellung eines bestimmten Zimmers.
3.22. Der Xxxx Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren diese Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.33. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wird, werden Getränke gemäss dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Angebrauchte Flaschen gelten als vollumfänglich verbraucht.
4. Die vereinbarten Preise schließen schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Vertrags zu einer Mehrwertsteueranpassung, so gilt der zur Zeit der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuersatz.
3.45. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 12 Monate und erhöht sich in dieser Zeit der übliche vom Hotel für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöhen. Der Vertragspartner ist berechtigt, sofort nach Mitteilung der Preisanpassung vom Vertrag zurückzutreten. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort nach Zugang binnen 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug fälligzahlbar.
6. Bei Zahlungsverzug Gerät der Vertragspartner hinsichtlich einer Rechnung des Hotels in Verzug, ist das Hotel dem privatem Rechnungsempfänger gegenüber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, sowie gegenüber gewerblichen Gästen oder Bestellern Verzugszinsen in Höhe 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahnpauschale erhebenalle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Vertragspartner einzustellen.
3.57. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
8. Das Hotel ist ferner berechtigtkann bei Aufenthalten, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene die länger als eine Woche dauern, oder für Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. Der Xxxx kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
3.6. Der Kunde/Besteller/Xxxx erklärt sich damit einverstandenvon über CHF 2‘000.00 Zwischenabrechnungen ausstellen, dass die von Xxx zur Absicherung der Buchung übermittelten Daten einer Kreditkarte sofort zur Zahlung des Anspruches vom Hotel dem Xxxx gegenüber genutzt wird, auch wenn der Xxxx nicht der Inhaber der Karte ist und die Karte nicht physisch vorliegtfällig sind.
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