Common use of Leistungsbasiertes Hochschulfinanzierungssystem Clause in Contracts

Leistungsbasiertes Hochschulfinanzierungssystem. 1.1. Die Vertragsparteien führen das leistungsbasierte Finanzierungssystem nach den in Anlage 1 genannten Grundzügen fort. Die Hochschulen erhalten durch dieses System eine verlässliche Finanzierung auf Grundlage ihrer tatsächlich erbrachten Leistungen in den Bereichen Lehre, Forschung, Transfer, Gleichstel- lung sowie Diversity. 1.2. Bei der Ausgestaltung des Systems der leistungsbasierten Hochschulfinanzie- rung wird der indikatorenunabhängige Ausgleichsbetrag auf mindestens 45 % des Finanzierungshöchstbetrages ausgeweitet.1 Zur Verbesserung der Trans- parenz des Systems bilden die Hochschulen und das für Wissenschaft zustän- dige Senatsressort eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die die Umsetzung begleitet und die Wirkungen beobachtet. 1.3. Soweit im Anschluss an den Hochschulpakt 2020 eine weitere Bundesfinanzie- rung von Studienplätzen erfolgt, werden die Vertragsparteien rechtzeitig über- prüfen, ob eine Anpassung des Finanzierungssystems an die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Ziele und Finanzierungsparameter vorgenommen werden soll.

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Leistungsbasiertes Hochschulfinanzierungssystem. 1.1. 1.1 Die Vertragsparteien führen das leistungsbasierte Finanzierungssystem nach den in Anlage 1 genannten Grundzügen fort. Die Hochschulen erhalten Charité erhält durch dieses System eine verlässliche Finanzierung auf Grundlage ihrer tatsächlich erbrachten Leistungen Lei- stungen in den Bereichen Lehre, Forschung, Transfer, Gleichstel- lung Gleichstellung sowie DiversityDi- versity. Bei der Ausgestaltung des Systems werden die Besonderheiten der Uni- versitätsmedizin berücksichtigt. 1.2. 1.2 Bei der Ausgestaltung des Systems der leistungsbasierten Hochschulfinanzie- rung wird der indikatorenunabhängige Ausgleichsbetrag auf mindestens 45 % des Finanzierungshöchstbetrages ausgeweitet.1 Zur Verbesserung der Trans- parenz des Systems bilden die Hochschulen und das für Wissenschaft zustän- dige Senatsressort eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die die Umsetzung begleitet und die Wirkungen beobachtetausgeweitet. 1.3. 1.3 Soweit im Anschluss an den Hochschulpakt 2020 eine weitere Bundesfinanzie- rung von Studienplätzen erfolgt, werden die Vertragsparteien rechtzeitig über- prüfen, ob eine Anpassung des Finanzierungssystems an die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Ziele und Finanzierungsparameter vorgenommen werden soll.

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