Leistungsbeschreibung Erstellung Soll Infrastrukturkonzept Musterklauseln

Leistungsbeschreibung Erstellung Soll Infrastrukturkonzept. 3.1 Allgemeines‌ Vor der erstmaligen Herstellung der Betriebsbereitschaft, ist die im BSI-konformen Dataport Rechenzentrum für die jeweiligen Verfahrensanforderungen erforderliche Betriebsinfrastruktur zu entwickeln und in einem Soll-Infrastrukturkonzept verbindlich zu dokumentieren. Der Auftragnehmer erstellt das Konzept auf Basis der ermittelten Verfahrensanforderungen und –spezifika sowie anhand der für einen BSI-konformen RZ-Betrieb geltenden Rahmenbedingungen. Zur Beistellung der erforderlichen Informationen kann durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Checkliste zur Verfügung gestellt werden. Xxxx der Auftraggeber die geforderten fachlichen Informationen nicht selbst beibringen, hat er zu seinen Lasten den Hersteller einzubinden. 3.2 Verfahrensdokumentation‌ Im Zuge der Konzepterstellung werden alle Rahmenbedingungen für Implementation und Betrieb eines Verfahrens ermittelt und mit Blick auf die den Anforderungen entsprechende technische Infrastruktur bewertet. Als Ergebnis der Konzepterstellung steht eine umfassende Verfahrensdokumentation zur Verfügung, die alle wesentlichen Aspekte der Verfahrensimplementation und des Verfahrensbetriebs umfasst. Alle Rahmenbedingungen, die die Ausgestaltung der Verfahrensinfrastruktur sowie die Platzierung des Verfahrens innerhalb des Rechenzentrums maßgeblich beeinflussen, werden dokumentiert. Hierzu gehören insbesondere die Schnittstellen und Kommunikationsbeziehungen, die Art der Client- Zugriffe sowie besondere Anforderungen an den Verfahrensbetrieb. Die Dokumentation von grundschutzbezogenen Sicherheitsanforderungen erfolgt nur bei Abschluss des Security Service Level Agreements (SSLA). 3.3 Optionale Leistungen des Auftragnehmers‌ Können die für das Infrastrukturkonzept erforderlichen Informationen nicht oder nur in Teilen durch den Auftraggeber zugeliefert werden, werden diese Daten durch den Auftragnehmer ermittelt. Dies erfolgt im Dialog mit den Ansprechpartnern des Auftraggebers, Lieferanten und/oder Herstellern. Hierzu benennt der Auftraggeber die entsprechenden Personen. Diese Leistung ist nicht in der pauschalen Aufwandskalkulation enthalten und ist gem. Nr. 5.1 des EVB-IT- Dienstvertrages durch den Auftraggeber formlos in Textform über diesen Vertrag zu beauftragen und dem Auftragnehmer zu vergüten. Besitzt das bereitzustellende Verfahren noch nicht die notwendige Reife, um ein Infrastrukturkonzept zu erstellen, oder sind die gewünschten Leistungen nicht im Rahmen des Servicekatalogs umsetzbar (...
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