Leistungsdimension Forschung Musterklauseln

Leistungsdimension Forschung. Generell strebt die Hochschule an, die Forschungsaktivitäten zu bündeln, um die Zusammenarbeit in- und außerhalb der Fachbereichsgrenzen zu befördern, den wissenschaftlichen Themenschwerpunkten innerhalb und außerhalb der HSRM Sichtbarkeit zu verschaffen und durch die erhöhte Sichtbarkeit die Attraktivität für gemeinsame Projekte mit regionalen und überregionalen Partner:innen in Wirtschaft und der Hochschullandschaft zu erhöhen.
Leistungsdimension Forschung. In der Hochschulentwicklungsplanung für die Jahre 2021-2025 sind Reflexion und Forschung Schwerpunkte. Leitgedanken sind reflektierende Künstlerinnen und künstlerisch informierte Wissenschaftler. Unter dem Begriff Forschung an der Kunsthochschule werden wissenschaftliche Forschung und aktuelle Ansätze künstlerischer Forschung zusammengeführt. Ausgangspunkt sind veränderte Künstlerbilder, erweiterte Reflexionsprozesse in den künstlerischen Disziplinen und in Vermittlungskontexten, aber auch erweiterte Anforderungen an Absolventinnen und Absolventen hinsichtlich wissenschaftsbasierter Schreibkompetenzen. Ziel von Forschung an einer Kunsthochschule ist, dass Promovenden in den wissenschaftlichen Fachdisziplinen und methodisch avancierte Künstlerinnen und Künstler sowie angehende Lehrerinnen und Lehrer die Kompetenz erwerben, sich ihre Kontexte zu erschließen, intersubjektiv zu verhandeln und kritisch die eigene Praxis zu hinterfragen. Die HfMDK will Forschung als besonderes Hochschulprofil entwickeln und Kunst und deren Vermittlung im Kontext des gesellschaftlichen Wandels als Forschungsgegenstand verstärkt aufgreifen (vgl. Schwerpunktsetzung bei der Forschung, § 7 Abs. 2 HHG). Dazu wird die Hochschule an bisherige Entwicklungsstände anknüpfen und innerhalb der Hochschule eine Verständigung auf Qualitätsbegriffe und Qualitätskriterien in der Forschung herbeiführen. Dazu sollen in der Laufzeit des HHSP Professuren für Musikwissenschaft und Musikpädagogik mit forschungsstarken Persönlichkeiten nachbesetzt werden. Zudem wird – entsprechend der Empfehlungen der Expertenkommission10 – eine 10 Auszug Stellungnahme Expertenkommission, S. 6: „Darüber hinaus befürwortet die Kommission in Anbetracht der Größe der HfMDK längerfristig einen weiteren Ausbau der Musikwissenschaften am eigenen Haus.“ Professur Musikwissenschaft mit Schwerpunkt Ästhetik neu geschaffen (→ Sockelbudget, Professuren-Programm). Die Meilensteinplanung sieht vor, das Stellenprofil bis Xxxxxx 2021 aufzusetzen, die Stellenausschreibung noch in 2021 zu veröffentlichen und die Stellenbesetzung in 2022 vorzunehmen. Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sollen zusätzliche wissenschaftliche Qualifikationsstellen eingerichtet werden (→ QuiS11). Das bisher aus Projektmitteln finanzierte Forschungsreferat soll – die Empfehlung der Expertenkommission aufgreifend12 – verstetigt werden, um Forschungsaktivitäten an der Hochschule zu vernetzen und um Forschungsprojekte bei der Beantragung von Drittmit...
Leistungsdimension Forschung. Im Rahmen ihres im Jahr 2019 verabschiedeten Entwicklungsplans hat sich die Universität eine Ausdifferenzierung ihrer profilbildenden Forschungsschwerpunkte anhand objektiver und transparenter Maßstäbe vorgenommen. Ausgehend von den acht Forschungsfeldern, in de- nen die Universität überregional sichtbare Erfolge in der Forschung vorweisen kann, - Simulation technischer Systeme – Industrielle Systemtechnik, - Nanostrukturwissenschaften, - Empirische Bildungsforschung und Hochschulforschung, - Nationale und internationale Sozialpolitik, Entwicklungspolitik, menschenwürdige Arbeit, - Umwelt, Klima und Ernährung, - Energieversorgungssysteme der Zukunft, - Kultur- und Geschlechterforschung und - Sozialnützliche Informationstechnik-Gestaltung, soll die Entwicklung in wenigstens zwei profilbildenden Forschungsschwerpunkten so voran- getrieben werden, dass die Universität hier mittelfristig Exzellenzfähigkeit erlangt. Im sich an die Verabschiedung des Entwicklungsplans anschließenden Strategieprozess wurden zwei Schwerpunkte in diesem Sinne identifiziert: - Molekulare, Nano- und Mikrokomponenten für multifunktionale Werkstoffe, Bauelemente und Systeme und - Nachhaltige Transformationen.
Leistungsdimension Forschung. Stärkung der Sichtbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch Profilschärfung gem. HHSP S. 3 u. 8, MiEP S. 12f, Strategieprozess Ausbau strategischer Kooperationen gem. HHSP S. 8f, MiEP S. 14, Strategieprozess Strategie zur EU-Forschungsmittelakquise gem. HHSP S. 10f, Strategieprozess
Leistungsdimension Forschung. Die HfG Offenbach ist eine forschungsstarke Kunsthochschule, die sich neben der wissenschaftli- chen Forschung besonders in dem Bereich der angewandten Forschung profiliert. 2019 haben die forschungsaktiven Professorinnen und Professoren der HfG insgesamt 72 Projekte mit Gesamtein- nahmen von 1.251 T€ durchgeführt. Die Forschungsaktivitäten wachsen seit Jahren kontinuierlich. Als einzige Kunsthochschule und zweitkleinste Hochschule des Landes Hessen koordiniert die HfG federführend einen Forschungsschwerpunkt im Rahmen der hessischen LandesOffensive zur Entwicklung Wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz (LOEWE) und hat aktuell eine Förderung im Rahmen des BMBF-Programms „KI in der Hochschulbildung“ eingeworben. Die HfG setzt sich weiterhin zum Ziel, die Forschungsaktivitäten der Professor_innen und des wissenschaftlichen Nachwuchses zu fördern: • Die Beteiligung an wissenschaftlichen Großprojekten wird durch eine stärkere Integration der Forschenden in wissenschaftliche, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Netzwerke und Verbünde angestrebt. • Die Rahmenbedingungen für die Forschung von Lehrenden sollen verbessert werden mit dem Ziel, mehr Freiräume für die Forschenden zu schaffen. • Die HfG plant, ihren akademischen Mittelbau deutlich auszubauen. Damit soll einerseits ein Beitrag geleistet werden zur strukturellen Stärkung einer Forschung und Lehre, wie sie von den Lehrgebietsinhaber_innen akademisch verfolgt und weiterentwickelt wird. Ande- rerseits trägt die HfG damit den auch in der Kunst und im Design komplexer gewordenen Anforderungen durch Personalentwicklungsmaßnahmen zur weiteren Qualifizierung und zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit des wissenschaftlichen und künstlerisch/ge- stalterischen Personals Rechnung. Sie profiliert sich damit auch auf der Ebene unterhalb der Professuren als wichtige Förderin von Nachwuchstalenten und trägt zur Erfüllung der Ziele des HHSP bei. • Die HfG wird Grundsätze für den Mittelbau entwickeln, die eingebunden werden in ihren Kodex für gutes Arbeiten. • Der akademische Nachwuchs soll zeitlich befristet finanziert werden, aber für weiterge- hende und leitende Tätigkeiten in der Forschung qualifiziert werden. Das für 2020 ge- plante, aber wegen Corona nicht zum Tragen gekommene Mentoring- und Coachingange- bot wird weiterverfolgt. • Das Bewegte Bild und Storytelling sollen gestärkt werden durch eine Kooperation mit dem Graduiertenkolleg der Kunsthochschule Kassel. Sehr gut denkbar ist in dem Zusammen- hang u. ...
Leistungsdimension Forschung. A.2.1 Gründung und Etablierung des House of Science and Transfer der Frankfurt UAS Meilensteine/Indikatoren: 2021 Inbetriebnahme der notwendigen Räumlichkeiten in der Hungener Straße und Umzug des KompetenzCampus und der Abteilung FIT. Ab 2021 räumliche Zusammenführung der Forschungscluster im HoST 2021/2022 Installierung einer wissenschaftlichen Geschäftsführung des HoST (Förderung durch Profilbudget A vorausgesetzt) Bis 2025 Systematische Weiterentwicklung der Förderung von überwiegend wissens- bzw. technologieintensiven Ausgründungsvorhaben, Bis 2025 Antragstellung für einen Forschungsbau bei der Deutschen Forschungsgemein- schaft Bis 2025 Steigerung der Drittmittel um 30 % gegenüber dem Ausgangswert 2019 (gleitender Durchschnitt, vgl. B.2.3)

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.