Leistungshindernisse bei der Einbringung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung oder Einweisung. 7.1 Unvorhergesehene Hindernisse oder technische Störungen sind umgehend vom Kunden zu beseitigen. Über die geschuldeten Leistungen hinaus erforderliche Mehrleistungen oder nicht anderweitig zu verwendende Wartezeiten von TRUMPF sind vom Kunden gemäß der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste von TRUMPF gesondert zu bezahlen; Mehrkosten des durch TRUMPF beauftragten Dritten sind vom Kunden zu ersetzen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrleistungen, Wartezeiten oder Mehrkosten auf von TRUMPF oder von dem durch TRUMPF beauftragten Dritten zu vertretenden Umständen beruhen.
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Leistungshindernisse bei der Einbringung, Aufstellung, Inbetriebnahme, Funktionsprüfung oder Einweisung. 7.1 Unvorhergesehene Hindernisse oder technische Störungen sind umgehend vom Kunden zu beseitigen. Über die geschuldeten Leistungen hinaus erforderliche Mehrleistungen oder nicht anderweitig zu verwendende Wartezeiten von TRUMPF sind vom Kunden gemäß der zum Leistungszeitpunkt gültigen TRUMPF- Preisliste von TRUMPF gesondert zu bezahlen; Mehrkosten des durch TRUMPF beauftragten Dritten sind vom Kunden zur Gänze zu ersetzen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrleistungen, Wartezeiten oder Mehrkosten auf von TRUMPF oder von dem durch TRUMPF beauftragten Dritten zu vertretenden Umständen beruhen.
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