Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsum- fang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein An- gebot. Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann SwS PL für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Die Einrichtung einer Fang- schaltung ist kostenpflichtig. Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von SwS PL für alle abgehenden Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich zu dieser Sperre kann der Kunde auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) für einen vereinbarten Zeitraum sperren lassen. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung die- ses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig. Zum Schutz der Anschlussinhaber vor unerwünschten Dialern und kosten- pflichtigen Diensten, werden abgehende Verbindungen zu Satellitenfunkdiens- ten (Rufnummerngasse 008...), Premium-Rate-Diensten (Rufnummerngasse (0)900) bei allen Anschlüssen mit der Einrichtung bzw. Portierung standard- mäßig gesperrt. Auf Wunsch des Kunden schaltet SwS PL diese Dienste wieder frei. Nach § 118 Abs. 2 TKG setzt die SwS PL standardmäßig Rufnummern auf die Sperrliste für R-Gespräche. Damit wird verhindert, dass der Kunde kosten- pflichtige, eingehende Gespräche vermittelt bekommt und diese ihm zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde kann SwS PL damit beauftragen seine Rufnummer von der Sperrliste für R-Gesprächen entfernen zu lassen. Die Löschung ist kostenpflichtig. Hinweis: Die genannten Leistungsmerkmale können aufgrund technischer Bedingungen in der Netzzusammenschaltung mit anderen Netzbetreibern eingeschränkt oder gar nicht verfügbar sein.
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Samples: Telecommunications, Telecommunications, Telecommunications
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind Die net services stellt, jeweils nach Vereinbarung und im Rahmen der tech- nischen und betrieblichen Möglichkeiten, gegen gesonderte Entgelte nicht im Standardleistungsum- fang enthalten und daher kostenpflichtigStandardleistungsumfang enthaltene Leistungsmerkmale zur Verfügung (kostenpflichtig gemäß Preisliste). Gerne erhalten Sie hierüber ein An- gebot. • Fangschaltung / Rufnummeridentifikation (MCID) Bei belästigenden belästigenden und bedrohenden Anrufen kann SwS PL die net services für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss Quellan- schluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Bei Aktivierung erfolgt die Speicherung der Verbindungsdaten mit Datum, Uhrzeit sowie Ruf- nummer des Anrufers und des Angerufenen durch die net services. Die Einrichtung Ein- richtung einer Fang- schaltung Fangschaltung ist kostenpflichtigkostenpflichtig gemäß Preisliste und erfolgt gemäß den jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. • Anschlusssperre von abgehendenden Anrufen (OCB) Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von SwS PL der net services für alle abgehenden ab- gehenden Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich Die Sperre kann sowohl für nati- onale als auch für internationale Ziele sowie für Sonderrufnummern durch den Anwender festgelegt werden. Zusätzlich zu dieser Sperre kann der Kunde An- wender auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) für einen vereinbarten Zeitraum sperren einstellen lassen. Die Einstellung kann entweder fest oder anwenderbezogen temporär eingestellt werden. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung die- ses dieses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtigkostenpflichtig gemäß Preisliste. Zum Schutz Die Sperr- klassen sind im Dokument „Sperrklassen“ beschrieben. • Änderung der Anschlussinhaber vor unerwünschten Dialern und kosten- pflichtigen Diensten, werden abgehende Verbindungen zu Satellitenfunkdiens- ten (Rufnummerngasse 008...), Premium-Rate-Diensten (Rufnummerngasse (0)900) bei allen Anschlüssen mit der Einrichtung bzw. Portierung standard- mäßig gesperrt. Rufnummer Auf Wunsch des Kunden schaltet SwS PL diese Dienste wieder freikann bei einem Anschluss der net services eine neue Rufnummer aus dem Rufnummernkreis der net services zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung der Rufnummer(n) ist kostenpflichtig gemäß Preisliste. • Sperre von R-Gesprächen (Rückruf) Nach § 118 66j Abs. 2 TKG setzt die SwS PL standardmäßig net services standardmäßig Rufnummern auf die Sperrliste für R-GesprächeGespräche. Damit wird verhindert, dass der Kunde kosten- pflichtigekos- tenpflichtige, eingehende Gespräche Gespräche vermittelt bekommt und diese ihm zu einem späteren ei- nem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden könnenkönnen. Der Kunde kann SwS PL die net services damit beauftragen seine Rufnummer von der Sperrliste für R-Gesprächen Gesprächen entfernen zu lassen. Die Löschung Das Einrichten der Rufnummer ist kosten- frei, die spätere Löschung ist kostenpflichtig. Hinweis: Die genannten Leistungsmerkmale können aufgrund technischer Bedingungen in der Netzzusammenschaltung mit anderen Netzbetreibern eingeschränkt oder gar nicht verfügbar sein.
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Samples: Leistungsbeschreibung, Internet and Telecommunication Services Agreement
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsum- fang Standardleistungsumfang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber hierüber ein An- gebotAngebot. Bei belästigenden belästigenden und bedrohenden Anrufen kann SwS PL für die Gesellschaft für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Die Einrichtung einer Fang- schaltung Fangschaltung ist kostenpflichtigkostenpflichtig (siehe Preisliste). Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von SwS PL für der Gesellschaft für alle abgehenden Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich Zusätzlich zu dieser Sperre kann der Kunde auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) für für einen vereinbarten Zeitraum sperren lassen. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung die- ses dieses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig. Zum Schutz der Anschlussinhaber vor unerwünschten Dialern und kosten- pflichtigen Diensten, werden abgehende Verbindungen zu Satellitenfunkdiens- ten kostenpflichtig (Rufnummerngasse 008...siehe Preisliste), Premium-Rate-Diensten (Rufnummerngasse (0)900) bei allen Anschlüssen mit der Einrichtung bzw. Portierung standard- mäßig gesperrt. Auf Wunsch des Kunden schaltet SwS PL diese Dienste wieder freikann bei einem Anschluss der Gesellschaft eine neue Rufnummer aus dem Rufnummernkreis der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung der Rufnummer ist kostenpflichtig (siehe Preisliste). Nach § 118 Abs. 2 TKG setzt die SwS PL standardmäßig Gesellschaft standardmäßig Rufnummern auf die Sperrliste für für R-GesprächeGespräche. Damit wird verhindert, dass der Kunde kosten- pflichtigekostenpflichtige, eingehende Gespräche Gespräche vermittelt bekommt und diese ihm zu einem späteren späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden könnenkönnen. Der Kunde kann SwS PL die Gesellschaft damit beauftragen seine Rufnummer von der Sperrliste für R-Gesprächen für R- Gesprächen entfernen zu lassen. Die Löschung Löschung ist kostenpflichtig. Hinweis: Die genannten Leistungsmerkmale können aufgrund technischer Bedingungen in der Netzzusammenschaltung mit anderen Netzbetreibern eingeschränkt oder gar nicht verfügbar sein.
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Samples: Leistungsbeschreibung Für Telefoniedienstleistungen
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsum- fang Standardleis- tungsumfang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein An- gebotAngebot. • Fangschaltung einrichten Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann SwS PL die Gesell- schaft für den Kunden auf schriftlichen Antrag in Textform und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss ankommender Telefonverbindungen Tele- fonverbindungen festzustellen. Die Einrichtung einer Fang- schaltung Fangschal- tung ist kostenpflichtig. • Anschlusssperre (abgehend) Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von SwS PL der Gesellschaft für alle abgehenden Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich Xxxẍxxxxxx zu dieser Sperre kann der Kunde auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) für einen vereinbarten Zeitraum sperren lassen. Abgehende Ab- gehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung die- ses dieses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig. Zum Schutz • Änderung der Anschlussinhaber vor unerwünschten Dialern und kosten- pflichtigen Diensten, werden abgehende Verbindungen zu Satellitenfunkdiens- ten (Rufnummerngasse 008...), Premium-Rate-Diensten (Rufnummerngasse (0)900) bei allen Anschlüssen mit der Einrichtung bzw. Portierung standard- mäßig gesperrt. Rufnummer Auf Wunsch des Kunden schaltet SwS PL diese Dienste wieder freikann bei einem Anschluss der Gesell- schaft eine neue Rufnummer aus dem Rufnummernkreis der Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung der Rufnummer ist kostenpflichtig. • Sperre von R-Gesprächen (Rückruf) Nach § 118 Abs. 2 TKG setzt die SwS PL standardmäßig Gesellschaft standardmäßig Rufnummern auf die Sperrliste für R-Gespräche. Damit wird verhindertver- hindert, dass der Kunde kosten- pflichtigekostenpflichtige, eingehende Gespräche Gespräche vermittelt bekommt und diese ihm zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden könnenkönnen. Der Kunde kann SwS PL die Gesell- schaft damit beauftragen beauftragen, seine Rufnummer von der Sperrliste für R-Gesprächen Gesprächen entfernen zu lassen. Die Löschung ist kostenpflichtig. Hinweis: Die genannten Leistungsmerkmale können aufgrund technischer Bedingungen in der Netzzusammenschaltung mit anderen Netzbetreibern eingeschränkt oder gar nicht verfügbar sein.
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Samples: Telecommunications
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsum- fang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein An- gebot. Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann SwS PL für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss Quellan- schluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Die Einrichtung einer Fang- schaltung ei- ner Fangschaltung ist kostenpflichtig. Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von SwS PL für alle abgehenden abgehen- den Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich zu dieser Sperre kann der Kunde auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) für einen vereinbarten Zeitraum sperren lassen. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung die- ses dieses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig. Zum Schutz der Anschlussinhaber vor unerwünschten Dialern und kosten- pflichtigen Diensten, werden abgehende Verbindungen zu Satellitenfunkdiens- ten Satellitenfunk- diensten (Rufnummerngasse 008...), Premium-Rate-Diensten (Rufnummerngasse Rufnummern- gasse (0)900) bei allen Anschlüssen mit der Einrichtung bzw. Portierung standard- mäßig stan- dardmäßig gesperrt. Auf Wunsch des Kunden schaltet SwS PL diese Dienste wieder frei. Nach § 118 Abs. 2 TKG setzt die SwS PL standardmäßig Rufnummern auf die Sperrliste für R-Gespräche. Damit wird verhindert, dass der Kunde kosten- pflichtigekos- tenpflichtige, eingehende Gespräche vermittelt bekommt und diese ihm zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde kann SwS PL damit beauftragen seine Rufnummer von der Sperrliste für R-R- Gesprächen entfernen zu lassen. Die Löschung ist kostenpflichtig. Hinweis: Die genannten Leistungsmerkmale können aufgrund technischer Bedingungen in der Netzzusammenschaltung mit anderen Netzbetreibern eingeschränkt oder gar nicht verfügbar sein.
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Samples: Telecommunications
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsum- fang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein An- gebotAngebot. Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann SwS PL für den Kunden auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss Quellan- schluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Die Einrichtung einer Fang- schaltung Fangschaltung ist kostenpflichtig. Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von SwS PL für alle abgehenden abgehen- den Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich zu dieser Sperre kann der Kunde auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) für einen vereinbarten Zeitraum sperren lassen. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung die- ses dieses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig. Zum Schutz der Anschlussinhaber vor unerwünschten Dialern und kosten- pflichtigen Diensten, werden abgehende Verbindungen zu Satellitenfunkdiens- ten Satellitenfunk- diensten (Rufnummerngasse 008...), Premium-Rate-Diensten (Rufnummerngasse Rufnum- merngasse (0)900) bei allen Anschlüssen mit der Einrichtung bzw. Portierung standard- mäßig Portie- rung standardmäßig gesperrt. Auf Wunsch des Kunden schaltet SwS PL diese Dienste wieder frei. Nach § 118 Abs. 2 TKG setzt die SwS PL standardmäßig Rufnummern auf die Sperrliste für R-Gespräche. Damit wird verhindert, dass der Kunde kosten- pflichtigekos- tenpflichtige, eingehende Gespräche vermittelt bekommt und diese ihm zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden können. Der Kunde kann SwS PL damit beauftragen seine Rufnummer von der Sperrliste für R-R- Gesprächen entfernen zu lassen. Die Löschung ist kostenpflichtig. Hinweis: Die genannten Leistungsmerkmale können aufgrund technischer Bedingungen in der Netzzusammenschaltung mit anderen Netzbetreibern eingeschränkt oder gar nicht verfügbar sein.
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Samples: Telecommunications
Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenpflichtig. V1 | Dezember 2021 Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im Standardleistungsum- fang Standardleistungs- umfang enthalten und daher kostenpflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein An- gebotAngebot. • Fangschaltung einrichten Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann SwS PL die Gesellschaft für den Kunden auf schriftlichen Antrag in Textform und bei schlüssigem Nachweis der Bedrohung Be- drohung oder Belästigung eine entsprechende Schaltung einrichten, um den Quellanschluss ankommender Telefonverbindungen festzustellen. Die Einrichtung einer Fang- schaltung Fangschaltung ist kostenpflichtig. • Anschlusssperre (abgehend) Auf Wunsch des Kunden kann ein Anschluss von SwS PL der Gesellschaft für alle abgehenden Verbindungen gesperrt werden. Zusätzlich zu dieser Sperre kann der Kunde auch ankommende Verbindungen (Vollsperre) für einen vereinbarten Zeitraum sperren lassen. Abgehende Verbindungen zu Notrufanschlüssen der Polizei und der Feuerwehr werden nicht gesperrt. Die Einrichtung und Aufhebung die- ses dieses Leistungsmerkmals sind jeweils kostenpflichtig. Zum Schutz • Änderung der Anschlussinhaber vor unerwünschten Dialern und kosten- pflichtigen Diensten, werden abgehende Verbindungen zu Satellitenfunkdiens- ten (Rufnummerngasse 008...), Premium-Rate-Diensten (Rufnummerngasse (0)900) bei allen Anschlüssen mit der Einrichtung bzw. Portierung standard- mäßig gesperrt. Rufnummer Auf Wunsch des Kunden schaltet SwS PL diese Dienste wieder freikann bei einem Anschluss der Gesellschaft eine neue Rufnummer aus dem Rufnummernkreis der Gesellschaft zur Verfü- gung gestellt werden. Die Änderung der Rufnummer ist kostenpflichtig. • Sperre von R-Gesprächen (Rückruf) Nach § 118 Abs. 2 TKG setzt die SwS PL Gesellschaft standardmäßig Rufnummern auf die Sperrliste für R-Gespräche. Damit wird verhindert, dass der Kunde kosten- pflichtigekostenpflichtige, eingehende Gespräche vermittelt bekommt und diese ihm zu einem späteren Zeitpunkt in Rechnung gestellt werden könnenkönnen. Der Kunde kann SwS PL die Gesellschaft damit beauftragen beauftragen, seine Rufnummer von der Sperrliste für R-Gesprächen entfernen zu lassen. Die Löschung Löschung ist kostenpflichtig. Hinweis: Die genannten Leistungsmerkmale können aufgrund technischer Bedingungen in der Netzzusammenschaltung mit anderen Netzbetreibern eingeschränkt oder gar nicht verfügbar sein.
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Samples: Telecommunications