Entstörungsfrist Musterklauseln

Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen beseitigt DATEL die Störung in der Regel innerhalb von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Als Störungsmeldung ist jede Meldung eines Kunden über ein Problem mit den vertraglich vereinbarten Diensten anzusehen. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle der Gesellschaft für Störungsmeldungen, Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen der Gesellschaft (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können.
Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen beseitigt die Städtische Werke Netz + Service GmbH die Störung in der Regel innerhalb von läng- stens 24 Stunden (Entstörungsfrist je nach Service-Level- Agreement (SLA) des Produktes) nach Erhalt der Störungs- meldung des Kunden. Als Störungsmeldung ist jede Meldung eines Kunden über ein Problem mit den vertraglich verein- barten Diensten anzusehen. Wird wochentags von 06.00 bis 22.00 Uhr eine Störung ge- meldet, wird diese, wenn möglich, innerhalb von längsten 24 Stunden (Entstörungsfrist je nach SLA des Produktes) nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmel- dungen, die wochentags nach 22.00 Uhr, samstags, sonn- tags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am darauffolgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) um 6.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am fol- genden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) fortgesetzt. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Stö- rungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH für Störungsmel- dungen. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zu- mindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können. Liegt eine Individualstörung vor, teilt die Städtische Werke Netz + Service GmbH auf Wunsch des Kunden während der unter Kapitel 3 B genannten Servicebereitschaft ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angege- ben wurde. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel innerhalb von längstens 8 Stunden (Reaktionszeit) ab der Störungs- meldung. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Service- technikers vor Ort beim Kunden erfolgen.
Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen beseitigt die SwS PL die Störung in der Regel inner- halb von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Als Störungsmeldung ist jede Meldung eines Kunden über ein Prob- lem mit den vertraglich vereinbarten Diensten anzusehen. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle der SwS PL für Störungsmeldungen, Die Störung wird innerhalb der Entstörungs- frist zumindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen der SwS PL (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder ge- nutzt werden können.
Entstörungsfrist. Bisping beseitigt Störungen, deren Meldungen werktags (Montag 00:00 bis freitags 20:00 Uhr) eingehen, in der Regel innerhalb von 14 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Als Störungsmeldung ist jede Meldung eines Kunden über ein Problem mit den vertraglich vereinbarten Diensten anzusehen. Bei Störungsmeldungen, die werktags nach 20:00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 8:00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, bzw. auf Zeiten werktags außerhalb von 8 bis 20:00 Uhr, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgeführt. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Wiederherstellung des vertraglichen Dienstes bzw. mit dem Versand des Austauschgerätes oder dessen Bereitstellung zur Abholung. Bisping informiert den Kunden nach Beendigung der Entstörung. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen der Bisping (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können.
Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr) eingehen, beseitigt die Lünecom die Störung in der Regel innerhalb von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von Lünecom. Bei Störungsmeldungen, außerhalb der in Satz1 genannten Wochenzeiten liegen oder an gesetzlichen Feiertagen (Niedersachsen) eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 00.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag (Niedersachsen), so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden Werktag fortgesetzt. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die Telefondienstleistungen (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können.
Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen beseitigt die Gesellschaft die Störung in der Regel innerhalb von 24 Stunden (Entstörungs- frist) nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Als Störungsmeldung ist jede Meldung eines Kunden über ein Problem mit den vertraglich vereinbarten Diensten anzusehen. In dringenden Fällen kann in Einbindung der Gesellschaft - Rufbereitschaft eine Sonderentstörung durchgeführt werden. Die Sonderentstörung liegt außerhalb der Wochenarbeitszeit und wird an Wochenenden und Feiertagen angeboten. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Störungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle der Gesellschaft für Störungsmeldungen. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zumindest soweit besei- tigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen der Gesellschaft (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschrän- kungen) wieder genutzt werden können.
Entstörungsfrist. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH beseitigt die Stö- rung, wenn möglich, innerhalb von 12 bzw. 8 Stunden nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden. Die Frist ist einge- halten, wenn die Störung innerhalb der Regel-Entstörungs- frist zumindest so weit beseitigt wird, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann und die Rückmeldung gemäß Ziffer 6.4 erfolgt.
Entstörungsfrist. Die Telekom beseitigt die Störung in Abhängigkeit vom mit dem Kunden vereinbarten Servicelevel nach Eingang der Störungsmel- dung innerhalb der angegebenen Frist. Die Frist ist eingehalten, wenn innerhalb des vereinbarten Zeitraums die Funktionalität wie- derhergestellt ist oder dem Kunden ein adäquater Ersatz zur Verfü- gung gestellt wurde.
Entstörungsfrist. Nach Erhalt von Störungsmeldungen beseitigt das Stadtwerk die Störung in der Regel innerhalb von längstens 24 Stunden (Entstörungsfrist je nach Service-Level- Agreement (SLA) des Produktes). Als Störungsmeldung ist jede Meldung eines Kunden über ein Problem mit den vertraglich vereinbarten Diensten anzusehen. Wird werktags von 06.00 bis 22.00 Uhr eine Störung gemeldet, wird diese, wenn möglich, innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmeldungen, die wochentags nach 22.00 Uhr, samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am darauffolgenden Werktag (Montag bis Xxxxxxx) um 6.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden Wochentag (Montag bis Xxxxxxx) fortgesetzt. Die Stördauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz zwischen dem Ein- gang der Störungsmeldung bei dem Support und dem Zeitpunkt der Störungs- beseitigung durch die zuständige Stelle des Stadtwerk. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen des Stadtwerks (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden können. Liegt eine Individualstörung vor, teilt das Stadtwerk oder deren Dienstleister auf Wunsch des Kunden während der unter Kapitel 3 B genannten Servicebereitschaft ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angegeben wurde. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel innerhalb von längstens 8 Stunden (Reaktions- zeit) ab der Störungsmeldung. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Service- technikers vor Ort beim Kunden erfolgen.
Entstörungsfrist. Bei Störungsmeldungen, welche innerhalb der Service-Bereitschaftszeit eingehen, strebt die LEONET an die Störung innerhalb von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung zu beheben. Bei Störungs- meldungen, die außerhalb der Service-Bereitschaftszeit eintreffen, beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag Mo-Fr um 8:00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen Samstag oder einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden Werktag Mo-Fr fortgesetzt. Die Frist ist einge- halten, wenn die Störung innerhalb der Entstörungsfrist zumindest so weit beseitigt wird, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. Bei Nutzung von Vorleistungsdienst- leistungen anderer Anbieter kann die Entstörfrist abweichen.