Common use of Leistungsumfang im Ausland Clause in Contracts

Leistungsumfang im Ausland. B.4.2.1 Bei einem Rechtsschutzfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen für Sie tätigen Rechtsanwalt. Dies kann sein: • ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländischer Rechtsanwalt oder • ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechts- streit am Ort seines Rechtsanwaltsbüros in Deutschland gerichtlich gel- tend zu machen. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Dies gilt nur für die erste Instanz. Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall mit einem Fahrzeug aus einem EU-Staat im europäischen Ausland eingetreten? Dann tragen wir zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten oder der Ent- schädigungsstelle im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen der gesetz- lichen Gebühren. B.4.2.2 Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätze.

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Leistungsumfang im Ausland. B.4.2.1 Bei Wir übernehmen für Sie bei einem Rechtsschutzfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen für Sie tätigen Rechtsanwaltfol- genden Kosten: Die Vergütung eines (in Zahlen: 1) Rechtsanwalts, der Ihre Interessen ver- tritt. Dies kann sein: • sein – ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländischer Rechtsanwalt Rechts- anwalt oder ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts beschränkt sich auf – das Erteilen eines mündlichen oder schriftlichen Rats, – eine Auskunft oder – die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Wir tragen dann je Rechtsschutzfall die Kosten bis zu einer Höhe von 250 Euro. Die Kosten sind auf eine sonstige Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts, die mit dem Rat, der Auskunft oder dem Gutachten zusammenhängt, anzu- rechnen. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt in Deutschland Deutschland. Wir vergüten wir diesen so, als wäre der Rechts- streit am Ort seines Rechtsanwaltsbüros Rechtsstreit an seinem Geschäftssitz in Deutschland gerichtlich gel- tend ge- richtlich geltend zu machen. Diese Seine Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche gesetz- liche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und beauftragen einen ausländischen Rechtsanwalt. Wir tragen dann des- sen landesübliche Vergütung. Sie beauftragen einen ausländischen Rechtsanwalt. Sie wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen zuständigen, ausländischen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir . Wir tragen dann zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem WohnortWohn- ort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen Diese zusätzlichen Kosten tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt Rechts- anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter VerkehrsanwaltVerkehrsan- walt). Dies gilt nur für die erste Instanz. Ist der Der Rechtsschutzfall ist durch einen Kraftfahrtunfall Kraftfahrzeugunfall mit einem Fahrzeug Fahr- zeug aus einem EU-Staat im europäischen Ausland eingetreten? Dann tragen wir zusätzlich . Wir tra- gen die Kosten eines inländischen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, der bei der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten oder beziehungsweise der Ent- schädigungsstelle Entschädigungs- stelle im Inland für dessen Tätigkeit Sie tätig ist. Die Kosten dieses Rechtsanwalts werden nicht auf die Kosten eines Rechtsanwalts im Rahmen der gesetz- lichen Gebühren. B.4.2.2 Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für Ausland angerechnet, wenn dort eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzeweitere rechtliche Interessenwahrnehmung erforderlich ist.

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Leistungsumfang im Ausland. B.4.2.1 2.3.2.1 Bei einem Rechtsschutzfall Versicherungsfall im Ausland tragen wir die üblichen Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie tätigen Rechtsanwaltam zuständigen Gericht im Ausland tätig wird. Dies kann seinsein entweder: ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländischer Rechtsanwalt oder ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechts- streit Rechtsstreit am Ort seines Rechtsanwaltsbüros Anwaltsbüros in Deutschland gerichtlich gel- tend zu machenDeutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir bis zur Höhe Hö- he der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Dies gilt nur Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 EUR zuzüglich MwSt., jedoch für die erste Instanzein erstes Beratungsge- spräch höchstens 190 EUR zuzüglich MwSt.: – Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat, – er gibt Ihnen eine Auskunft, – er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Ist Haben Sie einen Versicherungsfall, der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall mit einem Fahrzeug aus einem EU-Staat aufgrund eines Verkehrs- unfalls im europäischen Ausland eingetreteneingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann tragen wir zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten oder Schadenregulie- rungsbeauftragten bzw. mit der Ent- schädigungsstelle Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tra- gen wir auch Kosten für dessen Tätigkeit eine Rechtsverfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetz- lichen gesetzlichen Gebühren. B.4.2.2 Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten zwar bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzeeiner 1,5-fachen Gebühr nach § 13 RVG.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Leistungsumfang im Ausland. B.4.2.1 Bei einem Rechtsschutzfall Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen Bevollmächtigten, der für Sie tätigen Rechtsanwaltam zuständigen Gericht im Ausland tätig wird. Dies kann sein: entweder • ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ansässiger ausländischer Rechtsanwalt Rechts- anwalt oder • ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger rechts- und sachkundi- ger Bevollmächtigter oder • ein Rechtsanwalt in DeutschlandDeutschland sein. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechts- streit Rechtsstreit am Ort seines Rechtsanwaltsbüros Anwaltsbüros in Deutschland gerichtlich gel- tend zu machenDeutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) Ausland entfernt? Dann , übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Dies gilt nur für die erste Instanz. Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall mit einem Fahrzeug aus einem EU-Staat im europäischen Ausland eingetreten? Dann tragen wir zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten oder der Ent- schädigungsstelle im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen der gesetz- lichen Gebühren. B.4.2.2 Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: wenn • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die Ihre tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden SätzeSätze gemäß RVG. Wir übernehmen • die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, • die Kosten des Gerichtsvollziehers, • die Verfahrenskosten vor Verwaltungsbehörden, die Ihnen von der Behörde in Rechnung gestellt werden. Wir übernehmen die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens, und zwar bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen würden. Wir übernehmen die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Prozessgegners, wenn Sie zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gerichtlicher Festsetzung verpflichtet sind. Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, dann tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 €: • Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat, • er gibt Ihnen eine Auskunft oder • er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Wir zahlen die von uns zu tragenden Kosten dann, wenn Sie nachweisen, dass Sie zu deren Zahlung verpflichtet sind. Wir erstatten diese Kosten, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie diese bereits gezahlt haben. Wenn Sie vorgenannte Kosten in fremder Währung bezahlt haben, erstat- ten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungsgrundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Leistungsumfang im Ausland. B.4.2.1 2.3.2.1 Bei einem Rechtsschutzfall Versicherungsfall im Ausland tragen wir die üb- lichen Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie tätigen Rechtsanwaltam zu- ständigen Gericht im Ausland tätig wird. Dies kann seinsein entweder: ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländischer aus- ländischer Rechtsanwalt oder ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechts- streit Rechtsstreit am Ort seines Rechtsanwaltsbüros Anwaltsbüros in Deutschland gerichtlich gel- tend zu machenDeutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen woh- nen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht Ge- richt (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts Rechts- anwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen bezah- len wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter VerkehrsanwaltVerkehrs- anwalt). Dies gilt nur Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 EUR zuzüglich MwSt., jedoch für die erste Instanzein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 EUR zu- züglich MwSt.: – Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schrift- lichen Rat, – er gibt Ihnen eine Auskunft, – er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Ist Haben Sie einen Versicherungsfall, der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall mit einem Fahrzeug aus einem EU-Staat aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreteneingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann tragen wir zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten oder Schaden- regulierungsbeauftragten bzw. mit der Ent- schädigungsstelle Entschädigungs- stelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für dessen Tätigkeit eine Rechtsverfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland über- nehmen wir im Rahmen der gesetz- lichen gesetzlichen Gebühren. B.4.2.2 Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten zwar bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzeeiner 1,5-fachen Gebühr nach § 13 RVG.

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Samples: www.wgv.de

Leistungsumfang im Ausland. B.4.2.1 Bei Wir übernehmen für Sie bei einem Rechtsschutzfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen für Sie tätigen Rechtsanwaltfol- genden Kosten: Die Vergütung eines (in Zahlen: 1) Rechtsanwalts, der Ihre Interessen ver- tritt. Dies kann sein: • sein – ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländischer Rechtsanwalt Rechts- anwalt oder ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts beschränkt sich auf – das Erteilen eines mündlichen oder schriftlichen Rats, – eine Auskunft oder – die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Wir tragen dann je Rechtsschutzfall die Kosten bis zu einer Höhe von 250 Euro. Die Kosten sind auf eine sonstige Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts, die mit dem Rat, der Auskunft oder dem Gutachten zusammenhängt, anzu- rechnen. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt in Deutschland Deutschland. Wir vergüten wir diesen so, als wäre der Rechts- streit am Ort seines Rechtsanwaltsbüros Rechtsstreit an seinem Geschäftssitz in Deutschland gerichtlich gel- tend ge- richtlich geltend zu machen. Diese Seine Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche gesetz- liche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und beauftragen einen ausländischen Rechtsanwalt. Sie wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen zuständigen, ausländischen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir . Wir tragen dann zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem WohnortWohn- ort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen Diese zusätzlichen Kosten tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt Rechts- anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter VerkehrsanwaltVerkehrsan- walt). Dies gilt nur für die erste Instanz. Ist der Der Rechtsschutzfall ist durch einen Kraftfahrtunfall Kraftfahrzeugunfall mit einem Fahrzeug Fahr- zeug aus einem EU-Staat im europäischen Ausland eingetreten? Dann tragen wir zusätzlich . Wir tra- gen die Kosten eines inländischen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, der bei der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten oder beziehungsweise der Ent- schädigungsstelle Entschädigungs- stelle im Inland für dessen Tätigkeit Sie tätig ist. Die Kosten dieses Rechtsanwalts werden nicht auf die Kosten eines Rechtsanwalts im Rahmen der gesetz- lichen Gebühren. B.4.2.2 Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für Ausland angerechnet, wenn dort eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzeweitere rechtliche Interessenwahrnehmung erforderlich ist.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Leistungsumfang im Ausland. B.4.2.1 2.3.2.1 Bei einem Rechtsschutzfall Versicherungsfall im Ausland tragen wir die üb­ lichen Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie tätigen Rechtsanwaltam zu­ ständigen Gericht im Ausland tätig wird. Dies kann seinsein entweder: ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländischer aus­ ländischer Rechtsanwalt oder ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechts- streit Rechtsstreit am Ort seines Rechtsanwaltsbüros Anwaltsbüros in Deutschland gerichtlich gel- tend zu machenDeutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen woh­ nen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts Rechts­ anwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines RechtsanwaltsRechts­ anwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Dies gilt nur Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leis­ tungen beschränkt, tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 EUR zuzüglich MwSt., jedoch für die erste Instanzein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 EUR zuzüglich MwSt.: – Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftli­ xxxx Xxx, – er gibt Ihnen eine Auskunft, – er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Ist Haben Sie einen Versicherungsfall, der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall mit einem Fahrzeug aus einem EU-Staat aufgrund eines Ver­ kehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreteneingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann tragen wir zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten oder Schaden­ regulierungsbeauftragten bzw. mit der Ent- schädigungsstelle Entschädigungsstel­ le im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolg­ los geblieben ist, tragen wir auch Kosten für dessen Tätigkeit eine Rechts­ verfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland über­ nehmen wir im Rahmen der gesetz- lichen Gebühren. B.4.2.2 Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen gesetzlichen Gebühren und • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten zwar bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzeeiner 1,5­fachen Gebühr nach § 13 RVG.

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Samples: www.wgv.de

Leistungsumfang im Ausland. B.4.2.1 2.3.2.1 Bei einem Rechtsschutzfall Versicherungsfall im Ausland tragen wir die üblichen Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie tätigen Rechtsanwaltam zuständigen Ge- richt im Ausland tätig wird. Dies kann seinsein entweder: ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländischer ausländi- scher Rechtsanwalt oder ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechts- streit Rechtsstreit am Ort seines Rechtsanwaltsbüros Anwaltsbüros in Deutschland gerichtlich gel- tend zu machenDeutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir bis zur Höhe Hö- he der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Dies gilt nur für Wenn sich die erste Instanz. Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall mit einem Fahrzeug aus einem EU-Staat im europäischen Ausland eingetreten? Dann Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, tragen wir zusätzlich die je Versicherungsfall Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten von höchstens 250 EUR zuzüglich MwSt., jedoch für ein erstes Beratungsge- spräch höchstens 190 EUR zuzüglich MwSt.: – Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder der Ent- schädigungsstelle im Inland schriftlichen Rat, – er gibt Ihnen eine Auskunft, – er erarbeitet für dessen Tätigkeit im Rahmen der gesetz- lichen Gebühren. B.4.2.2 Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzeein Gutachten.

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Samples: rsv-bedingungen.de

Leistungsumfang im Ausland. B.4.2.1 a) Bei einem Rechtsschutzfall Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie tätigen Rechtsanwaltam zuständigen Gericht im Ausland tätig wird. Dies kann sein: sein entweder • ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ansässiger ausländischer Rechtsanwalt oder • ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechts- streit Rechtsstreit am Ort seines Rechtsanwaltsbüros Anwalts- büros in Deutschland gerichtlich gel- tend zu machenDeutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 km Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen gesetz- lichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt Anwalt am Ort des zuständigen zuständi- gen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Dies gilt Verkehrsanwalt).Diese weiteren Kosten übernehmen wir nur für die erste in der ersten Instanz. Ist Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, tragen wir je Versiche- rungsfall Kosten von höchstens 250 Euro: • Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat. • Er gibt Ihnen eine Auskunft oder • er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Wenn Verkehrs-Rechtsschutz nicht ausgeschlossen ist, gilt: Haben Sie einen Versicherungsfall, der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall mit einem Fahrzeug aus einem EU-Staat aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreteneingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann tragen wir zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten oder bzw. mit der Ent- schädigungsstelle Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für dessen Tätigkeit eine Rechtsverfolgung im Aus- land. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetz- lichen Gebühren. B.4.2.2 Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten Gebühren bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzeeiner Verkehrsanwaltsgebühr.

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Samples: www.gothaer.de

Leistungsumfang im Ausland. B.4.2.1 2.3.2.1 Bei einem Rechtsschutzfall Versicherungsfall im Ausland tragen wir die üb- lichen Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie tätigen Rechtsanwaltam zu- ständigen Gericht im Ausland tätig wird. Dies kann seinsein entweder: ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländischer aus- ländischer Rechtsanwalt oder ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre wä- re der Rechts- streit Rechtsstreit am Ort seines Rechtsanwaltsbüros Anwaltsbüros in Deutschland gerichtlich gel- tend zu machenDeutsch- land. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche VergütungVergü- tung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen woh- nen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts Rechts- anwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines RechtsanwaltsRechts- anwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Dies gilt nur für Wenn sich die erste Instanz. Ist der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall mit einem Fahrzeug aus einem EU-Staat im europäischen Ausland eingetreten? Dann Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leis- tungen beschränkt, tragen wir zusätzlich die je Versicherungsfall Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten von höchstens 250 EUR zuzüglich MwSt., jedoch für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 EUR zuzüglich MwSt.: – Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder der Ent- schädigungsstelle im Inland schriftli- xxxx Xxx, – er gibt Ihnen eine Auskunft, – er erarbeitet für dessen Tätigkeit im Rahmen der gesetz- lichen Gebühren. B.4.2.2 Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzeein Gutachten.

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Leistungsumfang im Ausland. B.4.2.1 5.2.1 Bei einem Rechtsschutzfall Versicherungsfall im Ausland tragen übernehmen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie tätigen Rechtsanwaltam Ort des zuständigen Gerichts im Ausland tätig wird. Dies kann sein: – entweder ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässigeransässi- ger, ausländischer Rechtsanwalt oder ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechts- streit Rechtsstreit am Ort seines Rechtsanwaltsbüros Anwaltsbüros in Deutschland gerichtlich gel- tend zu machenDeutsch- land. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche VergütungVergü- tung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts Rechts- anwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter VerkehrsanwaltVerkehrs- anwalt). Dies gilt nur Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts darauf beschränkt – Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat zu erteilen, – Ihnen eine Auskunft zu geben oder – ein Gutachten für die erste InstanzSie zu erarbeiten, dann übernehmen wir Kosten bis höchstens 250 EUR je Versicherungsfall. Ist Haben Sie einen Versicherungsfall, der Rechtsschutzfall durch einen Kraftfahrtunfall mit einem Fahrzeug aus einem EU-Staat aufgrund eines Ver- kehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreteneingetreten ist und haben Sie daraus Ansprüche? Dann tragen wir zusätzlich die Kosten eines inländischen Rechtsanwalts bei der muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten oder Schaden- regulierungsbeauftragten bzw. mit der Ent- schädigungsstelle Entschädigungs- stelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung er- folglos geblieben ist, übernehmen wir auch Kosten für dessen Tätigkeit eine Rechtsverfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland über- nehmen wir im Rahmen der gesetz- lichen gesetzlichen Gebühren. B.4.2.2 Wir tragen Ihre tatsächlich entstandenen Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn: • Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und • Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten zwar bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten geltenden Sätzeeiner 1,3-fachen Gebühr nach § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

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