Common use of Leistungsumfang im Ausland Clause in Contracts

Leistungsumfang im Ausland. 2.3.2.1 Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die üb­ lichen Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zu­ ständigen Gericht im Ausland tätig wird. Dies kann sein entweder: – ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, aus­ ländischer Rechtsanwalt oder – ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros in Deutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und woh­ nen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechts­ anwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechts­ anwalts, der den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leis­ tungen beschränkt, tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 EUR zuzüglich MwSt., jedoch für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 EUR zuzüglich MwSt.: – Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftli­ xxxx Xxx, – er gibt Ihnen eine Auskunft, – er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Ver­ kehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schaden­ regulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstel­ le im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolg­ los geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechts­ verfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland über­ nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren und zwar bis zur Höhe einer 1,5­fachen Gebühr nach § 13 RVG. 2.3.2.2 Wir tragen die übliche Vergütung eines im Ausland ansäs­ sigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzan­ sprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädi­ gung eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen. 2.3.2.3 Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländi­ schen Gericht, wenn Sie dort als Beschuldigter oder Pro­ zesspartei erscheinen müssen und Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechts­ anwälten geltenden Sätze. 2.3.2.4 Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen. Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Übersetzung anfallen und vermitteln Ihnen einen Übersetzer im Inland. 2.3.2.5 Wir tragen die anfallenden Kosten eines Dolmetschers, wenn Sie im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht wer­ den. Ferner benachrichtigen wir in diesen Fällen von Ihnen benannte Personen und bei Bedarf diplomatische Vertre­ tungen. 2.3.2.6 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gel­ ten auch für dort ansässige rechts­ und sachkundige Be­ vollmächtigte. 2.3.2.7 Wenn Sie diese Kosten in fremder Währung bezahlt ha­ ben, erstatten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungs­ grundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.

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Samples: Verkehrs Rechtsschutzversicherung

Leistungsumfang im Ausland. 2.3.2.1 Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die üb­ üb- lichen Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zu­ zu- ständigen Gericht im Ausland tätig wird. Dies kann sein entweder: – ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, aus­ aus- ländischer Rechtsanwalt oder – ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre wä- re der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros in DeutschlandDeutsch- land. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche VergütungVergü- tung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und woh­ woh- nen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechts­ Rechts- anwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechts­ Rechts- anwalts, der den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leis­ Leis- tungen beschränkt, tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 EUR zuzüglich MwSt., jedoch für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 EUR zuzüglich MwSt.: – Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftli­ schriftli- xxxx Xxx, – er gibt Ihnen eine Auskunft, – er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Ver­ kehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schaden­ regulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstel­ le im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolg­ los geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechts­ verfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland über­ nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren und zwar bis zur Höhe einer 1,5­fachen Gebühr nach § 13 RVG. 2.3.2.2 Wir tragen die übliche Vergütung eines im Ausland ansäs­ sigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzan­ sprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädi­ gung eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen. 2.3.2.3 Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländi­ ausländi- schen Gericht, wenn Sie dort als Beschuldigter oder Pro­ Pro- zesspartei erscheinen müssen und Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechts­ Rechts- anwälten geltenden Sätze. 2.3.2.4 2.3.2.3 Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen. Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Übersetzung anfallen und vermitteln Ihnen einen Übersetzer im Inland. 2.3.2.5 2.3.2.4 Wir tragen die anfallenden Kosten eines Dolmetschers, wenn Sie im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht wer­ wer- den. Ferner benachrichtigen wir in diesen Fällen von Ihnen benannte Personen und bei Bedarf diplomatische Vertre­ Vertre- tungen. 2.3.2.6 2.3.2.5 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gel­ gel- ten auch für dort ansässige rechts­ rechts- und sachkundige Be­ Be- vollmächtigte. 2.3.2.7 2.3.2.6 Wenn Sie diese Kosten in fremder Währung bezahlt ha­ ha- ben, erstatten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungs­ Abrechnungs- grundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.

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Samples: Privat Und Berufs Rechtsschutzversicherung

Leistungsumfang im Ausland. 2.3.2.1 Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die üb­ üb- lichen Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zu­ zu- ständigen Gericht im Ausland tätig wird. Dies kann sein entweder: – ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, aus­ aus- ländischer Rechtsanwalt oder – ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros in Deutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und woh­ woh- nen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht Ge- richt (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechts­ Rechts- anwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen bezah- len wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechts­ anwaltsRechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter VerkehrsanwaltVerkehrs- anwalt). Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leis­ tungen Leistungen beschränkt, tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 EUR zuzüglich MwSt., jedoch für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 EUR zuzüglich zu- züglich MwSt.: – Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftli­ xxxx Xxxschrift- lichen Rat, – er gibt Ihnen eine Auskunft, – er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Ver­ kehrsunfalls Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schaden­ Schaden- regulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstel­ le Entschädigungs- stelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolg­ los erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechts­ verfolgung Rechtsverfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland über­ über- nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer 1,5­fachen 1,5-fachen Gebühr nach § 13 RVG. 2.3.2.2 Wir tragen die übliche Vergütung eines im Ausland ansäs­ ansäs- sigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzan­ sprüche Ersatz- ansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädi­ gung Beschä- digung eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen. 2.3.2.3 Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländi­ ausländi- schen Gericht, wenn Sie dort als Beschuldigter oder Pro­ Pro- zesspartei erscheinen müssen und Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechts­ Rechts- anwälten geltenden Sätze. 2.3.2.4 Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen. Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Übersetzung anfallen und vermitteln Ihnen einen Übersetzer im Inland. 2.3.2.5 Wir tragen die anfallenden Kosten eines Dolmetschers, wenn Sie im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht wer­ wer- den. Ferner benachrichtigen wir in diesen Fällen von Ihnen Ih- nen benannte Personen und bei Bedarf diplomatische Vertre­ tungenVer- tretungen. 2.3.2.6 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gel­ gel- ten auch für dort ansässige rechts­ rechts- und sachkundige Be­ Be- vollmächtigte. 2.3.2.7 Wenn Sie diese Kosten in fremder Währung bezahlt ha­ ha- ben, erstatten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungs­ Abrechnungs- grundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.

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Samples: Privat , Berufs Und Verkehrs Rechtsschutzversicherung

Leistungsumfang im Ausland. 2.3.2.1 Bei Wir übernehmen für Sie bei einem Versicherungsfall Rechtsschutzfall im Ausland tragen wir die üb­ lichen Kosten für einen Rechtsanwaltfol- genden Kosten: Die Vergütung eines (in Zahlen: 1) Rechtsanwalts, der für Sie am zu­ ständigen Gericht im Ausland tätig wirdIhre Interessen ver- tritt. Dies kann sein entweder: – ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, aus­ ländischer Rechtsanwalt ausländischer Rechts- anwalt oder – ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts beschränkt sich auf – das Erteilen eines mündlichen oder schriftlichen Rats, – eine Auskunft oder – die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Wir tragen dann je Rechtsschutzfall die Kosten bis zu einer Höhe von 250 Euro. Die Kosten sind auf eine sonstige Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts, die mit dem Rat, der Auskunft oder dem Gutachten zusammenhängt, anzu- rechnen. Sie beauftragen einen Rechtsanwalt in Deutschland Deutschland. Wir vergüten wir diesen so, als wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros an seinem Geschäftssitz in DeutschlandDeutschland ge- richtlich geltend zu machen. Diese Seine Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche gesetz- liche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und woh­ nen beauftragen einen ausländischen Rechtsanwalt. Wir tragen dann des- sen landesübliche Vergütung. Sie beauftragen einen ausländischen Rechtsanwalt. Sie wohnen mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen zuständigen, ausländischen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir . Wir tragen dann zusätzlich die Kosten eines Rechts­ anwalts Rechtsanwalts an Ihrem WohnortWohn- ort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen Diese zusätzlichen Kosten tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechts­ anwaltsRechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Anwalt Rechts- anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter VerkehrsanwaltVerkehrsan- walt). Wenn sich Dies gilt nur für die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leis­ tungen beschränkt, tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 EUR zuzüglich MwSt., jedoch für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 EUR zuzüglich MwSt.: – Ihr Anwalt erteilt Ihnen erste Instanz. Der Rechtsschutzfall ist durch einen mündlichen oder schriftli­ xxxx Xxx, – er gibt Ihnen eine Auskunft, – er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Ver­ kehrsunfalls Kraftfahrzeugunfall mit einem Fahr- zeug aus einem EU-Staat im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schaden­ regulierungsbeauftragten bzweingetreten. mit der Entschädigungsstel­ le im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolg­ los geblieben ist, tragen wir auch Wir tra- gen die Kosten für eine Rechts­ verfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland über­ nehmen wir eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts im Rahmen der gesetzlichen Gebühren und zwar bis zur Höhe einer 1,5­fachen Gebühr nach § 13 RVG. 2.3.2.2 Wir tragen Gebühren, der bei der Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten beziehungsweise der Entschädigungs- stelle im Inland für Sie tätig ist. Die Kosten dieses Rechtsanwalts werden nicht auf die übliche Vergütung Kosten eines Rechtsanwalts im Ausland ansäs­ sigen Sachverständigen. Dies tun wirangerechnet, wenn Sie Ersatzan­ sprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädi­ gung eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollendort eine weitere rechtliche Interessenwahrnehmung erforderlich ist. 2.3.2.3 Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländi­ schen Gericht, wenn Sie dort als Beschuldigter oder Pro­ zesspartei erscheinen müssen und Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechts­ anwälten geltenden Sätze. 2.3.2.4 Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen. Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Übersetzung anfallen und vermitteln Ihnen einen Übersetzer im Inland. 2.3.2.5 Wir tragen die anfallenden Kosten eines Dolmetschers, wenn Sie im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht wer­ den. Ferner benachrichtigen wir in diesen Fällen von Ihnen benannte Personen und bei Bedarf diplomatische Vertre­ tungen. 2.3.2.6 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gel­ ten auch für dort ansässige rechts­ und sachkundige Be­ vollmächtigte. 2.3.2.7 Wenn Sie diese Kosten in fremder Währung bezahlt ha­ ben, erstatten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungs­ grundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt haben.

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Samples: Adac Rechtsschutz Versicherung

Leistungsumfang im Ausland. 2.3.2.1 Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die üb­ lichen üblichen Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zu­ ständigen Gericht zuständigen Ge- richt im Ausland tätig wird. Dies kann sein entweder: – ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, aus­ ländischer ausländi- scher Rechtsanwalt oder – ein Rechtsanwalt in Deutschland. Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechtsstreit am Ort seines Anwaltsbüros in Deutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung. Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und woh­ nen wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechts­ anwalts Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir bis zur Höhe Hö- he der gesetzlichen Vergütung eines Rechts­ anwaltsRechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leis­ tungen Leistungen beschränkt, tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 EUR zuzüglich MwSt., jedoch für ein erstes Beratungsgespräch Beratungsge- spräch höchstens 190 EUR zuzüglich MwSt.: – Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftli­ xxxx Xxxschriftlichen Rat, – er gibt Ihnen eine Auskunft, – er erarbeitet für Sie ein Gutachten. Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Ver­ kehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche? Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schaden­ regulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstel­ le im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolg­ los geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechts­ verfolgung im Ausland. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland über­ nehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren und zwar bis zur Höhe einer 1,5­fachen Gebühr nach § 13 RVG. 2.3.2.2 Wir tragen die übliche Vergütung eines im Ausland ansäs­ sigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzan­ sprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädi­ gung eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen. 2.3.2.3 Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländi­ schen ausländischen Gericht, wenn Sie dort als Beschuldigter oder Pro­ zesspartei erscheinen Prozesspartei er- scheinen müssen und Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können. Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe Hö- he der für Geschäftsreisen von deutschen Rechts­ anwälten geltenden Rechtsanwälten gel- tenden Sätze. 2.3.2.4 2.3.2.3 Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies notwendig not- wendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmenwahrzuneh- men. Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Übersetzung anfallen und vermitteln Ihnen einen Übersetzer im InlandÜberset- zung anfallen. 2.3.2.5 2.3.2.4 Wir tragen die anfallenden Kosten eines Dolmetschers, wenn Sie im Ausland verhaftet oder mit Haft bedroht wer­ denwerden. Ferner benachrichtigen be- nachrichtigen wir in diesen Fällen von Ihnen benannte Personen und bei Bedarf diplomatische Vertre­ tungenVertretungen. 2.3.2.6 2.3.2.5 Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gel­ ten gelten auch für dort ansässige rechts­ rechts- und sachkundige Be­ vollmächtigteBevollmächtigte. 2.3.2.7 2.3.2.6 Wenn Sie diese Kosten in fremder Währung bezahlt ha­ benhaben, erstatten er- statten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungs­ grundlage benutzen Abrechnungsgrundlage benut- zen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kosten vorgestreckt vor- gestreckt haben.

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Samples: Privat Und Berufs Rechtsschutzversicherung