Leistungszeit, Vertragsstrafe bei Leistungsstörungen. 3.1 Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen oder Nacherfüllungen kommt es auf den Eingang bei der vom Besteller angegebenen Empfangs- stelle, für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Aufstellung oder Montage sowie von Leistungen auf deren Abnahme an. 3.2 Bei erkennbarer Verzögerung einer Lieferung oder Leistung bzw. Nacherfüllung ist der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen und seine Entscheidung einzuholen. 3.3 Kommt der Auftragnehmer in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, für jeden angefangenen Werktag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % (null Komma drei Prozent), höchstens jedoch 5 % (fünf Prozent) der Gesamtvertragssumme zu berechnen. Unterbleibt bei der Annahme der Lieferungen, Leistungen oder Nach- erfüllung der entsprechende Vorbehalt, kann die Vertragsstrafe den- noch geltend gemacht werden, wenn der Vorbehalt bis zur Schluss- zahlung erklärt wird.
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Samples: Bestellbedingungen, Bestellbedingungen
Leistungszeit, Vertragsstrafe bei Leistungsstörungen. 3.1 Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen oder Nacherfüllungen kommt es auf den Eingang bei der vom Besteller angegebenen Empfangs- stelleEmpfangsstelle, für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Aufstellung oder Montage sowie von Leistungen auf deren Abnahme an.
3.2 Bei erkennbarer Verzögerung einer Lieferung oder Leistung bzw. Nacherfüllung ist der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen und seine Entscheidung einzuholen.
3.3 Kommt der Wird die vereinbarte Frist aus Gründen, die vom Auftragnehmer in Verzugzu vertreten sind, überschritten, so ist der Besteller berechtigt, für jeden angefangenen Werktag der Verzögerung Verzöge- rung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % (null Komma drei Prozent)0,3%, höchstens jedoch 5 10% (fünf Prozent) der Gesamtvertragssumme Gesamtvertragssum- me zu berechnen. Unterbleibt bei der Annahme der Lieferungen, Leistungen oder Nach- erfüllung Nacherfül- lung der entsprechende Vorbehalt, kann die Vertragsstrafe den- noch dennoch bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden, wenn der Vorbehalt bis zur Schluss- zahlung erklärt wird.
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Samples: Order Confirmation Agreement
Leistungszeit, Vertragsstrafe bei Leistungsstörungen. 3.1 Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen oder Nacherfüllungen kommt es auf den Eingang bei der dem vom Besteller angegebenen Empfangs- stellebenannten Bestimmungs-/Lieferort, gem. Incoterms ® 2020, für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Aufstellung oder Montage sowie von Leistungen auf deren Abnahme durch den Besteller an.
3.2 Bei erkennbarer Verzögerung einer Lieferung oder Leistung bzw. Nacherfüllung ist der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen und seine Entscheidung einzuholen.
3.3 Kommt der Auftragnehmer in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, für jeden angefangenen Werktag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % (null Komma drei Prozent), höchstens jedoch 5 % (fünf Prozent) der Gesamtvertragssumme zu berechnen. Unterbleibt bei der Annahme der Lieferungen, Leistungen oder Nach- erfüllung Nacherfüllung der entsprechende Vorbehalt, kann die Vertragsstrafe den- noch dennoch geltend gemacht werden, wenn der Vorbehalt bis zur Schluss- zahlung Schlusszahlung erklärt wird.
3.4 Weitergehende oder andere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Samples: Bestellbedingungen
Leistungszeit, Vertragsstrafe bei Leistungsstörungen. 3.1 Für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen oder Nacherfüllungen kommt es auf den Eingang bei der dem vom Besteller angegebenen Empfangs- stellebenannten Bestimmungs-/Lieferort, gem. Incoterms 2010, für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit Aufstellung oder Montage sowie von Leistungen auf deren Abnahme durch den Besteller an.
3.2 Bei erkennbarer Verzögerung einer Lieferung oder Leistung bzw. Nacherfüllung ist der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen und seine Entscheidung einzuholen.
3.3 Kommt der Auftragnehmer in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, für jeden angefangenen Werktag der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % (null Komma drei Prozent), höchstens jedoch 5 % (fünf Prozent) der Gesamtvertragssumme zu berechnen. .
3.4 Unterbleibt bei der Annahme der Lieferungen, Leistungen oder Nach- erfüllung Nacherfüllung der entsprechende Vorbehalt, kann die Vertragsstrafe den- noch dennoch geltend gemacht werden, wenn der Vorbehalt bis zur Schluss- zahlung Schlusszahlung erklärt wird.
3.5 Weitergehende oder andere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
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Samples: Bestellbedingungen Für Lieferanten