Leitsymptomatik Musterklauseln

Leitsymptomatik. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Die Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog der HeilM-RL anzugeben. Diese ist entweder nach buchstabenkodierter Leitsymptomatik a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Alternativ kann eine patientenindividuelle Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbehandlung der oder des Versicherten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben werden. Korrekturmöglichke it Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift nachgetragen, ergänzt oder geändert werden. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks im Feld „Leitsymptomatik“ mit Unterschrift, und Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. Korrekturzeitpunkt Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich. 8
Leitsymptomatik. Art der Angabe: Erläuterung Pflichtangabe: Die Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog anzugeben. Diese ist entweder nach buchstabenkodierter Leitsymptomatik a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Alternativ kann eine patientenindividuelle Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbehandlung der oder des Versicherten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben werden. Art der Angabe: Korrekturmöglichkeit Pflichtangabe: Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift nachgetragen, ergänzt oder geändert werden. Art der Angabe: Korrekturzeitpunkt Pflichtangabe: Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Abs. 2 möglich.
Leitsymptomatik. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Die Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog der HeilM-RL anzugeben. Diese ist entweder nach buchstabenkodierter Leitsymptomatik a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Alternativ kann eine patientenindividuelle Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbehandlung der oder des Versicherten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben werden. Korrekturmöglichkeit Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift nachgetragen, ergänzt oder geändert werden. Die Änderung bzw. Ergänzung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks im Feld „Leitsymptomatik“ mit Unterschrift, und Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen. Korrekturzeitpunkt Nachträgliche Korrekturen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich. 8
Leitsymptomatik. Art der Angabe Pflichtangabe Erläuterung Die Leitsymptomatik ist nach Heilmittelkatalog anzuge- ben. Diese ist entweder nach buchstabenkodierter Leit- symptomatik a), b), c) oder als Klartext anzugeben. Al- ternativ kann eine patientenindividuelle Leitsymptoma- tik, die für die Heilmittelbehandlung der oder des Versi- cherten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben werden. Korrekturmöglich- keit Fehlt die Leitsymptomatik oder ist sie erkennbar falsch, kann sie im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift nachgetragen, ergänzt o- der geändert werden. Korrekturzeitpunkt Die Korrektur muss vor Einreichung der Abrechnung er- folgen.

Related to Leitsymptomatik

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M08.23 Juvenile chronische Arthritis, systemisch beginnende Form: Unterarm [Radius, Xxxx, Xxxxxxxxxx] 0 2,00 EUR 93320

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Angebot – Angebotsunterlagen 2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich und unter Vorbehalt eines Zwischenverkaufs, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. 2.2 Die vom Besteller gelieferten Unterlagen (Angaben, Zeichnungen, Muster, Modelle oder dergleichen) sind für uns maßgebend; der Besteller haftet für ihre inhaltliche Richtigkeit, technische Durchführbarkeit und Vollständigkeit; wir sind nicht verpflichtet, eine Überprüfung derselben durchzuführen. 2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Er hat auf unser Verlangen diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

  • Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn er das Wertpapier zurückerlangt hätte. Jedoch kann der Versicherungsnehmer die Entschädigung behalten, soweit ihm durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Inhalte Die Hochschule verfolgt grundsätzlich den Ansatz, hochschulische Ausbildung interdisziplinär zu gestalten. In den Bachelor-Studiengängen erfolgt dies insbesondere durch das Angebot allgemeinwissenschaftlicher Wahlpflichtmodule („General Electives“), im Rahmen derer die Studierenden aus Angeboten der Fakultät für angewandte Natur- und Geisteswissenschaften in den Bereichen „Sprachen“, „Kulturwissenschaften“, „Naturwissenschaften und Technik“, „Politik Recht, Wirtschaft“, „Pädagogik Psychologie Sozialwissenschaften, Soft Skills“ und „Musische Fächer“ auswählen. Wählbare Lehrveranstaltungen können hier beispielsweise sein: Sprachen: Chinesisch, Englisch (für unterschiedliche Fachbereiche), Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch, Spanisch Kulturwissenschaften: Z.B. Ethisch-Philosophische Grundfragen, Brasilien heute – Politik, Wirtschaft, Kultur Politik, Recht, Wirtschaft: Z.B. Staat und Verwaltung in Deutschland, Korruption in Deutschland, Grundzüge des Schadenersatzrechts Pädagogik, Psychologie, Sozialwissenschaften, Soft Skills: Z.B. Interkulturelle Kom- petenz, Angewandte Psychologie, Mediation, Engagementförderung Musische Fächer: Z.B. Filmgeschichte, Medienkunde Mit Blick auf den international geprägten Arbeitsmarkt des anvisierten Berufsfeldes widmet sich das Curriculum neben der Vermittlung fachlicher auch der Behandlung kulturspezifi- scher Kompetenzen. Der Erwerb von Fachkompetenzen wird hierbei im Wesentlichen in den Modulen ▪ 2 General Business (GEB), ▪ 4 Economics (ECO), ▪ 7 Supply Chain Management & Information Processing (SCI), ▪ 8 Human Resources Management (HRM), ▪ 9 Finance (FIN), ▪ 12 Organisational Structure (ORG), ▪ 14 Law & Taxation, ▪ 16 Marketing (MAR) und ▪ 18 International Projects (INP) umgesetzt. Die Vermittlung ethischer Aspekte sieht die Hochschule als aktuell und wichtig an und widmet ihr zentralen Raum im Modul „Business Ethics“ im vierten Semester. Vertiefend und unter konkretem Anwendungsbezug im Unternehmensmarketing greift das Modul „Business Func- tions“ diese Aspekte im sechsten Semester wieder auf. Zusätzlich werden verschiedene Sicht- und Denkweisen über Verhaltensanforderungen und gesellschaftlich-soziale Verantwortung in unterschiedlichen Kulturkreisen thematisiert. So bereits im Rahmen der kritischen Behandlung gesellschaftlicher Grundlagen von Ethik im Rahmen des Moduls „Intercultural Training“ im ers- ten Semester. Das Englischmodul „Business English II“ im zweiten Semester greift hiernach das Thema Ethik auch aus angelsächsischem Blickwinkel auf. Im weiteren Studienerlauf ist dieses Themengebiet wichtiger Bestandteil auch der Module „Intercultural Management“ im dritten und „Country Analysis“ im vierten sowie der „General Electives“ im fünften Semester und zieht sich somit als roter Faden durch das Studium. Fachliche Schwerpunkte des Studienganges werden insbesondere in den Modulen 24 bis 27 („Business Functions“, „Business Strategies“, „Strategic-, Financial-, Knowledge- and Relati- onship Management“ und „Diversita-, Change-, Innovation- und Brand Management“) gesetzt. Im Rahmen von Electives, die aus einem umfassenden Programm an englischsprachigen Lehrveranstaltungen im Modul „Business Electives“ gewählt werden können, in Kombination mit dem Modul „Business Functions“, vertiefen die Studierenden ihre persönlichen Neigungen und individualisieren die zu erwerbenden Qualifikationen und Kompetenzen. Die Kompetenz- entwicklung des wissenschaftlichen Arbeitens ist Lerninhalt des Moduls „Mathematik und Sta- tistik“ sowie des Bachelor-Seminars. Der Studiengang bietet Studierenden zudem die Möglichkeit, einen zweiten Bachelorab- schluss an einer ausgewählten Partneruniversität der Fakultät Wirtschaftswissenschaften, in- nerhalb der Regelstudienzeit zu erlangen (Double Degree). Aufgrund einer bilateralen Verein- barung zwischen dem Studiengang International Management und einem vergleichbaren Stu- diengang der Partneruniversität verbringen Studenten ein Jahr an der Partneruniversität und absolvieren dort Veranstaltungen mit einer Summe von 60 CP, die durch die Fakultät der FHWS vollständig anerkannt werden. Studenten, die alle Voraussetzungen der bilateralen Ver- einbarung erfüllen, erlangen nach Abschluss des Studiums an der FHWS zudem einen Ba- chelorabschluss der Partneruniversität (s. Kap. 4.3). Die Studiengangsbezeichnung sieht die Hochschule in den internationalen Inhalten begründet, welche sich sowohl in sprachlichen, kulturellen wie auch unternehmerisch-grenzüberschrei- tenden Aspekten des Studienganges niederschlügen. Zusammen mit seiner Managementaus- richtung sei daher einerseits die Bezeichnung inhaltlich treffend, als auch mit Blick auf ähnlich ausgerichtete Studiengänge im In- und Ausland vergleichbar. Aufgrund der gesellschaftswis- senschaftlichen Schwerpunkte und der entsprechenden inhaltlichen Ausrichtung wurde die Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts gewählt, so die Hochschule weiter. Der Studiengang folgt dem Ansatz, durch ganzheitliche und fachübergreifende Denk- und Ar- beitsformen interdisziplinäres Denken auch curricular zu verankern, betont die Hochschule. Jedes Modul wird mit jeweils einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Eine Prüfung findet als schriftliche Prüfung (Klausur) oder als sogenannte „Sonstige Prüfungsleistung“ statt. Arten sonstiger Prüfungsleistungen sind in § 15 a der SPO des Studienganges definiert. Für die betreffenden Module bezeichnet der Anhang zur SPO für jedes Modul zunächst in einer Spalte die Prüfungsbezeichnung (schriftliche Prüfung, Sonstige Prüfungsleistung etc.). In der nächs- ten Spalte erfolgt im Falle einer sonstigen Prüfung eine Beschränkung der möglichen Auswahl des § 15 a auf die für dieses Modul aus der Auswahl der Möglichkeiten zugelassenen Aus- wahloptionen. Vorliegend erfolgt die Beschränkung zumeist auf Referat oder Präsentation, be- ziehungsweise auf eine Präsentation oder ein Kolloquium. Die endgültige Festlegung der kon- kreten Art der Prüfungsleistung erfolgt gemäß § 7 der SPO im spätestens zu Beginn der Vor- lesungszeit auf der Fakultätshomepage zu veröffentlichenden Studienplan. Das erfolgreiche Bestehen ist Voraussetzung für die Vergabe der CP. Zwecks Verzahnung erworbener theoretischer Inhalte mit praktischen Anwendungsbeispielen und Vermittlung entsprechender Transferkompetenzen absolvieren die Studierenden aller an der Hochschule angebotener Programme studienbegleitend mindestens je zwei Praxispro- jekte. Diese führen die Studierenden an konkrete Probleme und Aufgaben externer Projekt- partner heran, welche sodann im Team zu lösen sind. Dabei werden theoretische Modelle und Methoden, die bis dahin vermittelt wurden, an der jeweiligen Praxisfragestellung angewendet. So erfolgt die Vermittlung der fachlich-methodischen Inhalte des Moduls „International Pro- jects“ im Rahmen einer Projektumgebung vor interkulturellem Hintergrund. Bewertung: Die Gutachter erachten den Aufbau des Curriculums mit Blick auf die angestrebten Ziele des Studienganges, insbesondere hinsichtlich der fachlichen Qualifikationen wie der zu erwerben- den Kompetenzen, als schlüssig aufeinander aufbauend und sinnvoll verknüpft. Die anvisier- ten Lernziele sind definiert und werden durch den Studienaufbau sinnvoll befördert. Mit den Elective-Modulen eröffnet der Studiengang den Studierenden die Möglichkeit zum vertieften Erwerb individuellen Neigungen folgender fachlicher wie überfachlicher Kompetenzen und Fertigkeiten. Positiv hervorheben möchten die Gutachter hier insbesondere den konsequent verfolgten An- satz, theoretische Fragestellungen nach Möglichkeit im direkten Zusammenhang der Erläute- rung mit praktischen Fragestellungen zu verknüpfen. Unter anderem mit der obligatorischen Xxxx zweier Lehrveranstaltungen aus fachfernen Fakultäten der Hochschule fördert der Stu- diengang zudem die Fähigkeiten wie die Bereitschaft, interdisziplinär zu Denken. Abschluss- und Studiengangsbezeichnung stimmen mit der inhaltlichen Ausrichtung von Cur- riculum und Kompetenzvermittlung überein und entsprechen den Rahmenvorgaben. Den ethischen Implikationen der Studienrichtung widmet sich ein eigenes Modul. Zudem wird das Thema auch in den übrigen Modulen, wo es tangiert wird, sachangemessen einbezogen. Problematisch gestaltet sich nach Überzeugung der Gutachter die Bewertung der Vermittlung des wissenschaftlichen Arbeitens sowie der wissenschaftlichen Methodenkompetenzen im Curriculum. Im Gegensatz zu anderen Bachelor-Studiengängen der Hochschule weist dieser Studiengang kein Startmodul - dort zumeist mit einem Umfang von 5 CP - zum Themenbereich wissenschaftliches Arbeiten auf. Die Modulbeschreibung wiederum stellen nach Ansicht der Gutachter nicht erkennbar heraus, an welchen Stellen des Curriculum sonst im Studienverlauf die notwendigen Kompetenzen vermittelt werden. Es ist den Gutachtern hier nicht möglich klar zu entscheiden, ob die Inhalte fehlen und beispielsweise durch ein spezielles Modul aufge- nommen werden müssen, oder ob es an der hinreichenden Darstellungstiefe in den Modulbe- schreibungen mangelt. Sie empfehlen daher die folgende Auflage: Die Hochschule belegt die hinreichende Vermittlung wissenschaftlichen Arbeitens so- wie wissenschaftlicher Methoden im Curriculum. (Rechtsquelle: Kap. 3.1.6 FBK) Die Gutachter erachten die Prüfungsleistungen der Module in Form und Inhalt grundsätzlich dazu geeignet, die seitens der Hochschule definierten Lernergebnisse abzuprüfen. Zur Ein- sicht vorgelegte Prüfungsleistungen unterschiedlicher Bewertungsniveaus im Begutachtungs- termin erfüllten die Anforderungen des angestrebten Qualifikationsniveaus. Als Prüfungsfor- men dominieren die Klausur, sowie die Referat oder Präsentation. Die Gutachter sind zwar der Ansicht, dass die angestrebten Ziele auch erreichbar sind. Doch empfehlen sie dringend, auch zur besseren Verfestigung wissenschaftlicher Arbeitsformen und -methoden, eine grö- ßere Vielfalt von Prüfungsformen vorzusehen. Die Abschlussarbeiten werden unter Anwendung veröffentlichter und einheitlich angewandter Kriterien, Vorschriften und Verfahren bewertet und entsprechen den Anforderungen des Qua- lifikationsrahmens. Exzellent Qualitätsan- forderung übertroffen Qualitätsan- forderung erfüllt Qualitätsan- forderung nicht erfüllt Nicht relevant

  • Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung der vertragsärztlichen Verordnung vom Leistungserbringer an die KKH zu übermitteln. Maßgebend für die Recht- zeitigkeit ist das Datum der Absendung durch den Leistungserbringer. Soll die Versorgung mit den vertragsgegenständlichen Hilfsmitteln über den vereinbarten/ge- nehmigten Versorgungszeitraum fortgesetzt werden, hat der Leistungserbringer frühestens 28 Tage, spätestens 5 Tage vor Ablauf des genehmigten Versorgungszeitraumes der KKH dieses schriftlich mitzuteilen. Hierzu übermittelt der Leistungserbringer (erneut) einen Kostenvoranschlag nach Maßgabe der Anlage 05: „Datenübermittlung“ mit den dort vorgesehenen (Mindest-) Angaben. Eine Übermittlung eines Kostenvoranschlages ist nicht erforderlich, wenn die Leistung nicht genehmigungspflichtig ist.

  • Lieferantenwechsel ALE wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen. Zum Lieferbeginn darf kein wirksamer Stromliefer- vertrag mit einem anderen Lieferanten bestehen. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (erfolgreicher Lieferantenwechselpro- zess mit Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. ALE liefert Strom am Ende des Hausanschlusses, ferner nur, sofern - die Verbrauchsstelle mit einem Ein- oder Doppeltarifzähler ausgestattet ist und im Netzgebiet des jeweils örtlichen Netzbetreibers liegt. - der Stromverbrauch bei Lieferbeginn im Jahr höchstens 25.000 kWh beträgt. - die Lieferung zum Letztverbrauch in Niederspannung erfolgt. - der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn nicht gesperrt ist. - keine überfällige Zahlungsverpflichtung seitens des Kunden gegenüber ALE besteht. Sollte eine der Voraussetzungen bei Lieferbeginn nicht gegeben sein oder nach Lieferbeginn weg- fallen, dann kann ALE den Vertrag außerordentlich kündigen.

  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Rücknahmeabschlag Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben.