Lieferung, Abnahme und Preise Musterklauseln

Lieferung, Abnahme und Preise. Stadtwerke Unna GmbH (SWU) gewährt den Zugang und die Nutzung („Stromlieferung“) der öffentlich zugänglichen Ladestationen der SWU, sowie der Ladestationen der eRoaming-Partner. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des Entgelts gemäß dem als Anlage bei- gefügten Preisblatt.
Lieferung, Abnahme und Preise. Der Kunde beauftragt die Stadtwerke mit der Lieferung seines gesamten Bedarfs an Erdgas. Qualität und Übergabedruck werden im Netzanschlussvertrag geregelt. Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an Erdgas und zur Zahlung des Preises gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Preisblatt.
Lieferung, Abnahme und Preise bisherige PLZ / Ort Das vom Kunden für den gelieferten Strom zu zahlende Entgelt ergibt sich aus der beigefügten Anlage Preisblatt.
Lieferung, Abnahme und Preise. Die Stadtwerke Münster GmbH bietet dem Kunden die Belieferung mit elektrischer Energie für die oben genannte Abnahmestelle an. Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an elektrischer Energie (Haushaltsstrom und Ladestrom) und zur Zahlung des Entgelts zu den im bei- liegenden Preisblatt genannten Preisen des Strom-Sondervertrages Münster:mobil.
Lieferung, Abnahme und Preise. Der Lieferant bietet dem Kunden die Belieferung mit elektrischer Energie an. Der Kunde verpflichtet sich mit der Annahme dieses Angebots zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an elektrischer Energie und zur Zahlung des Entgelts zu den im Preisblatt genannten Preisen.
Lieferung, Abnahme und Preise bisherige PLZ / Ort Das vom Kunden für den gelieferten Strom zu zahlende Entgelt ergibt sich aus der beigefügten Anlage Preisblatt. Stand: 31.10.2022 Lieferant: Stadtwerke Emsdetten GmbH · Handelsregister Steinfurt · HRB 3606 · Xxxxxxxxxxxxxx. 00 · 00000 Xxxxxxxxx Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtschaftsing. Xxxxxx X. Xxxxxxx · Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dipl.-Ing. Xxxxxx Xxxx
Lieferung, Abnahme und Preise. Der Kunde beauftragt die Stadtwerke mit der Belieferung des gesamten Bedarfs an elektrischer Energie gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, sowie mit der Durchführung von Leistungen, entsprechend der unter Punkt 4 gewählten Angebotsvariante an die oben genannte Entnahmestelle. Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Zahlung der Preise gemäß Anlage 1: Preisblatt.
Lieferung, Abnahme und Preise. Diese Sonderverträge gelten nur für einen Jahresverbrauch im Haushalt und Landwirtschaft bis max. 50.000 kWh Strom und 150.000 kWh Erdgas und wenn ausschließlich Erdgas als Brennstoff zur Wärmeerzeugung eingesetzt wird. Der Kunde beauftragt den Lieferanten mit der Lieferung des gesamten Bedarfs des Kunden an elektrischer Energie bzw. Erdgas gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages an die oben genannte Abnahmestelle im Liefergebiet der Stadtwerke Solingen. Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an elektrischer Energie bzw. Identifikationsnummer (Strom- und/oder Gas) der Marktlokation (sofern bekannt, z. B. aus Ihrer letzten Energieabrechnung) Herr □ Frau □ Titel: Vorname / Name Erdgas und zur Zahlung des Entgelts gemäß dem zum Zeitpunkt der Vertragsbestätigung aktuell gültigen Preisblatt.
Lieferung, Abnahme und Preise. Der Kunde beauftragt die Stadtwerke Haiger mit der Lieferung des gesamten Bedarfs des Kunden an Erdgas an die oben genannte Abnahmestelle. Qualität und Übergabedruck werden im Netzanschlussvertrag geregelt. Derzeit entspricht das gelieferte Erdgas dem DVGW Arbeitsblatt G 260 der Gruppe L mit einem – unter Berücksichtigung der nach den anerkannten Regeln der Technik zulässigen Schwankungsbreiten – durchschnittlichen Brennwert von H0 n = 9,6050 kWh/m3 (Stand 01.01.2007). Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Auftrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an Erdgas und zur Zahlung des Entgelts gemäß dem als Anlage beigefügten Preisblatt.
Lieferung, Abnahme und Preise. Die Stadtwerke liefern dem Kunden Energie in Form von Drehstrom mit einer Nennspannung von 400 V oder Wechselstrom mit einer Nennspannung von 230 V, beides mit einer Nennfrequenz von etwa 50 Hertz in Niederspannung nach DIN IEC 38, EN 50160 gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages an die oben genannte Entnahmestelle. Die Anschlussanlage der Stadtwerke endet an den Anschlussklemmen der Hausanschlusssicherung. Der Kunde verpflichtet sich mit diesem Vertrag zur Abnahme seines gesamten Bedarfs an elektrischer Energie und zur Zahlung des Entgelts „MEIN.AHLEN.STROM.LOKAL“ gemäß dem als Anlage beigefügten Preisblatt. Der Preis ist bis zum 31.12.2018 fest vereinbart. Von dieser Preisgarantie ausgenommen ist die Änderung der Stromsteuer und der Mehrwertsteuer. Eine Kombination mit Vorteilen und / oder Rabatten aus anderen Produkten oder Aktionen der Stadtwerke ist nicht möglich.