Lieferung an gewerbliche Käufer Musterklauseln

Lieferung an gewerbliche Käufer. 1. Die von Xxxx Xxxxxx angegebene Lieferfrist beginnt erst, nachdem Xxxx Xxxxxx die Bestellung schriftlich bestätigt hat. Die vereinbarten Fristen sind komplett unverbindlich, auch wenn Xxxx Xxxxxx alles unternimmt, was in ihrer Macht steht, um eine Lieferung innerhalb der vereinbarten Frist zu bewerkstelligen. 2. Wenn eine Lieferung nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgen kann, übernimmt Xxxx Xxxxxx hierfür keine Haftung. Durch eine Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist erhält der Käufer weder das Recht auf eine (teilweise) Nichterfüllung irgendeiner gegenüber Xxxx Xxxxxx eingegangenen Verpflichtung, ausdrücklich einschließlich der Zahlungsverpflichtungen, noch einen Anspruch auf irgendeinen Schadenersatz, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Xxxx Xxxxxx vorliegt; Fehler von Mitarbeitern, die nicht der Geschäftsleitung angehören, sind ausdrücklich davon ausgenommen. 3. Der Aufschub einer Lieferfrist auf Ersuchen des Käufers ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Xxxx Xxxxxx und unter der Bedingung möglich, dass der Käufer den an Xxxx Xxxxxx zu zahlenden Betrag vor dem ursprünglich vereinbarten Datum begleicht und dass die mit dem Aufschub verbundenen Kosten und Verluste vollständig auf Rechnung des Käufers gehen; in diesem Zusammenhang ist die dem Käufer von Xxxx Xxxxxx vorzulegende Kostenaufstellung für den Käufer verbindlich. 4. Der Zeitpunkt, zu dem die Produkte dem Käufer, dem Werk, dem Lager oder einem anderen Lagerort (Werk gemäß Incoterms) bereitgestellt werden, gilt als der Zeitpunkt der Lieferung sowie als der Zeitpunkt, zu dem das Risiko an den Produkten von Xxxx Xxxxxx auf den Käufer übergeht. Das gilt auch, wenn sich der Käufer weigert, die Produkte entgegenzunehmen. Xxxx Xxxxxx kann die unverzügliche Bezahlung fordern. Xxxx Xxxxxx lagert die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers bis auf weitere Benachrichtigung ein. 5. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt der Transport auf Kosten und Gefahr des Käufers, auch wenn der Frachtführer ausdrücklich mitgeteilt hat, dass auf allen Versanddokumenten anzugeben ist, dass sämtliche Schäden und Verluste aufgrund des Transports auf Kosten und Gefahr von Xxxx Xxxxxx gehen. 6. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, legt Xxxx Xxxxxx nach bestem Wissen und Gewissen die Transportart und das Transportmittel fest, ohne dass sie für diese Entscheidung haftbar ist. Der Käufer trägt die Versandkosten. 7. Wenn sich der K...

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Versicherung für fremde Rechnung Was gilt bei einer Versicherung für fremde Rechnung? (1) Rechte aus dem Vertrag

  • Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen sind den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. b) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Erfüllung der Leistung des Versicherers finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten sowie in den Allgemeinen Bedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Rechte an geistigem Eigentum a) Vorbehaltlich der in diesen Bedingungen vorgesehenen Lizenzen behält jede Partei alle Urheberrechte und Nutzungsrechte daran, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und an Marken, und alle anderen Rechte des geistigen Eigentums, über die sie vor Vertragsabschluss verfügen konnte. b) Der Kunde räumt Agilent eine nichtexklusive, weltweite, kostenlose Lizenz ein, urheberrechtlich geschützte Werke oder andere Rechte des geistigen Eigentums des Kunden, über die dieser vor Vertragsabschluss verfügen konnte und die Agilent benötigt, um seine Verpflichtungen unter diesem Vertrag zu erfüllen, zu benutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen und zu übertragen. Insoweit Rechte des geistigen Eigentums, über die der Kunde vor Vertragsabschluss verfügen konnte, Bestandteil eines Produkts werden, räumt der Kunde Agilent eine nichtexklusive, weltweite, unwiderrufliche, kostenlose und übertragbare Lizenz ein, unter solchen Rechten herzustellen, herstellen zu lassen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu kopieren, zu bearbeiten, zu verbreiten, anzuzeigen, zu offenbaren, aufzuführen, einzuführen und unterzulizenzieren. c) Agilent wird Eigentümer aller Urheberrechte und der Nutzungsrechte daran, aller Patente, Rechte an Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Marken und anderer Rechte des geistigen Eigentums, die sich auf unter den vorliegenden Bedingungen an den Kunden gelieferte Produkte und Dienstleistungen beziehen.