Common use of Lieferung, Gefahrübergang Clause in Contracts

Lieferung, Gefahrübergang. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung EX Works (EXW), Incoterms 2010. Wir stellen die Ware dem Kunden, gemäß Art. 8, an unserem Firmensitz zur Verfügung, mit gleichzeitigem Gefahrenübergang an den Kunden. Lizenzen oder Dokumente werden dem Beförderer zusam- men mit der Ware oder nach endgültiger Zahlung des Kaufpreises dem Kunden übergeben. Alle Transportrisiken werden immer vom Kunden getragen. Der Kunde hat auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten und Einfuhrbewilligungen für die Aus- und Einfuhr der Ware und für ihren Transport durch jedes Land zu erledigen. Sofern mit dem Kunden hinsichtlich der Versandart und des Versandweges keine ausdrücklichen Abmachungen ge- troffen worden sind, kann die TechnoAlpin diese unter Ausschluss jeglicher Haftung selbst wählen. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns, frei Bestimmungsort, mit eigenem oder fremden Fahrzeug. Frachtfrei gestellte Preise bedingen offenen, ungehinderten Verkehr auf den jeweiligen Ver- kehrswegen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Kunden. Lieferfahrzeuge müssen unbehindert und verkehrssicher an die Entladestelle herangefahren und ohne Verzögerung entladen werden können. Verletzt der Kunde diese Verkehrssicherungspflichten, so ist er für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich der Schäden am Lieferfahrzeug etwaiger Dritter, ersatzpflichtig. Die TechnoAlpin übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Beförderung sowie für Verzögerungen durch Straßenhindernisse, Witterungseinflüsse oder andere hinderliche Umstände gleich welcher Art. Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anfrage und auf Kosten des Kunden versichert. Vorbehaltlich einer anderslauten- den schriftlichen Vereinbarung, die zudem auf der Rechnung zu vermerken ist, wonach Paletten, Kisten, Bretter, Verladehölzer, Verschläge, Stäbe sowie Gitterpaletten dem Kunden nur gegen Leistung einer entsprechenden Kaution zur Verfügung gestellt werden und er sie bei erfolgter Lieferung gegen Rückgewähr der Kaution an die TechnoAlpin zurückgeben muss, wird Verpackungsmaterial von der TechnoAlpin nicht zurückgenommen. Diese Bestimmung gilt auch, wenn die TechnoAlpin gemäß Vertrag montagepflichtig ist oder andere Dienstleistungen schulden. Rücktransporte gehen immer zu Lasten des Kunden.

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Lieferung, Gefahrübergang. Die Leistung/Lieferung und die Aufmachung der Dokumente entsprechend der ICC Incoterms® 2010. Es gelten die ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten- Akkreditive des ICC Paris). Sofern nicht unzumutbar sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Leistung zulässig. Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Lieferfrist (außer bei vereinbarter Bringschuld) gilt als eingehalten, wenn der Versanddienstleister die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abholt. Für dessen Verzögerungen übernehmen wir keine Haftung. Die Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung geht spätestens mit Abnahme oder Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über. Bei Verzögerungen der Abnahme oder des Versandes infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Mitteilung der Abnahme- oder Versandbereitschaft auf den Kunden über. Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbartein fixer Leistungstermin zugesagt. Leistungszeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, erfolgt die Lieferung EX Works (EXW)der vollständigen und mangelfreien Überlassung von Beistellungen, Incoterms 2010nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben ist. Die Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir stellen die Ware dem Kundenhaften nicht für das Verschulden der Vorlieferanten, gemäß Art. 8, an unserem Firmensitz zur Verfügung, mit gleichzeitigem Gefahrenübergang eventuelle Ersatzansprüche gegen diese werden an den KundenKunden abgetreten. Lizenzen Nach Ablauf einer unverbindlichen Leistungszeit kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine mindestens 30- tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Für Verzögerungen oder Dokumente werden dem Beförderer zusam- men mit der Ware oder nach endgültiger Zahlung des Kaufpreises dem Kunden übergeben. Alle Transportrisiken werden immer vom Kunden getragenUnmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Der Kunde hat auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten und Einfuhrbewilligungen für kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen wollen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die Aus- und Einfuhr Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Ware und für ihren Transport durch jedes Land zu erledigenKunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Sofern mit Der Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit. Ist dem Kunden hinsichtlich der Versandart und des Versandweges keine ausdrücklichen Abmachungen ge- troffen worden sindaus den o.g. Gründen die Leistung nicht mehr zumutbar, kann die TechnoAlpin diese unter Ausschluss jeglicher Haftung selbst wählener nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns, frei Bestimmungsort, mit eigenem oder fremden Fahrzeug. Frachtfrei gestellte Preise bedingen offenen, ungehinderten Verkehr auf den jeweiligen Ver- kehrswegen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Kunden. Lieferfahrzeuge müssen unbehindert und verkehrssicher an die Entladestelle herangefahren und ohne Verzögerung entladen werden können. Verletzt der Kunde diese Verkehrssicherungspflichten, so ist er für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich der Schäden am Lieferfahrzeug etwaiger Dritter, ersatzpflichtig. Die TechnoAlpin übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Beförderung sowie für Verzögerungen durch Straßenhindernisse, Witterungseinflüsse oder andere hinderliche Umstände gleich welcher Art. Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anfrage und auf Kosten des Kunden versichert. Vorbehaltlich einer anderslauten- den schriftlichen Vereinbarung, die zudem auf der Rechnung zu vermerken ist, wonach Paletten, Kisten, Bretter, Verladehölzer, Verschläge, Stäbe sowie Gitterpaletten dem Kunden nur gegen Leistung einer entsprechenden Kaution zur Verfügung gestellt werden und er sie bei erfolgter Lieferung gegen Rückgewähr der Kaution an die TechnoAlpin zurückgeben muss, wird Verpackungsmaterial von der TechnoAlpin nicht zurückgenommen. Diese Bestimmung gilt auch, wenn die TechnoAlpin gemäß Vertrag montagepflichtig ist oder andere Dienstleistungen schulden. Rücktransporte gehen immer zu Lasten des Kundenaus welchem Grund – teilen wir mit.

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Lieferung, Gefahrübergang. Die Leistung/Lieferung und die Aufmachung der Dokumente entsprechend der ICC Incoterms® 2010. Es gelten die ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive des ICC Paris). Sofern nicht unzumutbar, sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Leistung zulässig. Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Ver- sanddienstleister die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abholt; für dessen Verzögerungen übernehmen wir keine Haftung. Auf vorherige Weisung und Kosten des Kunden versichern wir unsere Leistung und/oder Transport. Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbartein fester Leistungstermin zuge- sagt. Leistungszeiten beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, erfolgt die Lieferung EX Works (EXW), Incoterms 2010nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutgeschrieben wurde. Die Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir stellen die Ware dem Kundenhaften nicht für das Verschulden der Vorlieferan- ten, gemäß Art. 8, an unserem Firmensitz zur Verfügung, mit gleichzeitigem Gefahrenübergang eventuelle Ersatzansprüche gegen diese werden an den KundenKunden abgetreten. Lizenzen Nach Ablauf einer unverbindlichen Leistungszeit kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z. B. Streik, Betriebsstörungen, fehlende Genehmigungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Unruhen, Embargos, die die eigene Leistung oder Dokumente werden dem Beförderer zusam- men mit die der Ware Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder nach endgültiger Zahlung des Kaufpreises dem Kunden übergebenunmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Alle Transportrisiken werden immer vom Kunden getragenFür Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Der Kunde hat auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten und Einfuhrbewilligungen für die Aus- und Einfuhr der Ware und für ihren Transport durch jedes Land kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erledigenerklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen wollen. Sofern mit Ist dem Kunden hinsichtlich der Versandart und des Versandweges keine ausdrücklichen Abmachungen ge- troffen worden sindaus den o. g. Gründen die Leistung nicht mehr zumutbar, kann er nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die TechnoAlpin diese unter Ausschluss jeglicher Haftung selbst wählenErfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Dies gilt auch iDer Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungspflicht befreit. Verzögerungen – gleich aus welchem Grund – teilen wir mit. Im Falle des Leistungsverzuges haften wir bei leichter Fahrlässigkeit auf pauschalierten Schadensersatz pro vollendete Woche Verzug auf 0,5%, höchstens jedoch 5% des Netto-Rechnungswertes der Lieferung durch uns, frei Bestimmungsort, mit eigenem oder fremden Fahrzeugvom Verzug be- troffenen Leistung. Frachtfrei gestellte Preise bedingen offenen, ungehinderten Verkehr auf den jeweiligen Ver- kehrswegenDer Nachweis eines niedrigeren Schadens ist uns möglich. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Kunden. Lieferfahrzeuge müssen unbehindert und verkehrssicher an die Entladestelle herangefahren und ohne Verzögerung entladen werden können. Verletzt Im Übrigen bestimmt sich unsere Haftung nach der Kunde diese Verkehrssicherungspflichten, so ist er für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich der Schäden am Lieferfahrzeug etwaiger Dritter, ersatzpflichtig. Die TechnoAlpin übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Beförderung sowie für Verzögerungen durch Straßenhindernisse, Witterungseinflüsse oder andere hinderliche Umstände gleich welcher Art. Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anfrage und auf Kosten des Kunden versichert. Vorbehaltlich einer anderslauten- den schriftlichen Vereinbarung, die zudem auf der Rechnung zu vermerken ist, wonach Paletten, Kisten, Bretter, Verladehölzer, Verschläge, Stäbe sowie Gitterpaletten dem Kunden nur gegen Leistung einer entsprechenden Kaution zur Verfügung gestellt werden und er sie bei erfolgter Lieferung gegen Rückgewähr der Kaution an die TechnoAlpin zurückgeben muss, wird Verpackungsmaterial von der TechnoAlpin nicht zurückgenommen. Diese Bestimmung gilt auch, wenn die TechnoAlpin gemäß Vertrag montagepflichtig ist oder andere Dienstleistungen schulden. Rücktransporte gehen immer zu Lasten des KundenHaftungsre- gelung dieser AGB.

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Lieferung, Gefahrübergang. Die Leistung/Lieferung und die Aufmachung der Dokumente entsprechend der ICC Incoterms® 2010. Es gelten die ERA 600 (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumen- ten-Akkreditive des ICC Paris). Sofern nicht unzumutbar sind Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristige Leistung zulässig. Ein Versand erfolgt ohne Gewährleistung der billigsten Art auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Lieferfrist (außer bei vereinbarter Bringschuld) gilt als eingehalten, wenn der Versanddienstleister die Sendung innerhalb dieser Frist zum Versand abholt. Für dessen Verzögerungen übernehmen wir keine Haftung. Die Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung geht spätestens mit Abnahme oder Übergabe an den Ver- sanddienstleister auf den Kunden über. Bei Verzögerungen der Abnahme oder des Versandes infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Mit- teilung der Abnahme- oder Versandbereitschaft auf den Kunden über. Schriftlich oder mündlich zugesagte Leistungszeiten oder Termine sind nur annähernd, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbartein fixer Leistungstermin zugesagt. Leistungszeiten begin- nen mit Zugang der Auftragsbestätigung, erfolgt die Lieferung EX Works (EXW)der vollständigen und mangelfreien Überlassung von Beistellungen, Incoterms 2010nicht jedoch bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind oder eine geforderte Vorauszahlung gutge- schrieben ist. Die Einhaltung der Leistungszeit steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir stellen die Ware dem Kundenhaften nicht für das Verschulden der Vorlieferanten, gemäß Art. 8, an unserem Firmensitz zur Verfügung, mit gleichzeitigem Gefahrenübergang eventuelle Ersatzansprü- che gegen diese werden an den KundenKunden abgetreten. Lizenzen Nach Ablauf einer unverbindlichen Leistungszeit kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns zuvor schriftlich eine mindestens 30-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände, z.B. Streik, Betriebsstö- rungen, fehlende Genehmigungen, Materialbeschaffungs- schwierigkeiten, Unruhen, Embargos, Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die die eigene Leistung oder Dokumente werden dem Beförderer zusam- men mit die der Ware Vorlieferanten nicht nur vorübergehend wesentlich erschwe- ren oder nach endgültiger Zahlung des Kaufpreises dem Kunden übergebenunmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht. Alle Transportrisiken werden immer vom Kunden getragenFür Verzögerungen oder Unmöglichkeit aufgrund dieser Ereignisse haften wir nicht. Der Kunde hat auf eigene Gefahr und Kosten alle Zollformalitäten und Einfuhrbewilligungen für kann uns auffordern, innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist erfüllen wollen. Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurück- zutreten, wenn uns aus den o.g. Gründen die Aus- und Einfuhr Erfüllung des Vertrages nicht zuzumuten ist, ohne dass der Ware und für ihren Transport durch jedes Land zu erledigenKunde hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann. Sofern mit Der Kunde ist in diesem Fall von seiner entsprechenden Gegenleistungs- pflicht befreit. Ist dem Kunden hinsichtlich der Versandart und des Versandweges keine ausdrücklichen Abmachungen ge- troffen worden sindaus den o.g. Gründen die Leistung nicht mehr zumutbar, kann die TechnoAlpin diese unter Ausschluss jeglicher Haftung selbst wählener nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns, frei Bestimmungsort, mit eigenem oder fremden Fahrzeug. Frachtfrei gestellte Preise bedingen offenen, ungehinderten Verkehr auf den jeweiligen Ver- kehrswegen. Fehlfrachten gehen zu Lasten des Kunden. Lieferfahrzeuge müssen unbehindert und verkehrssicher an die Entladestelle herangefahren und ohne Verzögerung entladen werden können. Verletzt der Kunde diese Verkehrssicherungspflichten, so ist er für alle daraus entstehenden Schäden, einschließlich der Schäden am Lieferfahrzeug etwaiger Dritter, ersatzpflichtig. Die TechnoAlpin übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Beförderung sowie für Verzögerungen durch Straßenhindernisse, Witterungseinflüsse oder andere hinderliche Umstände gleich welcher Art. Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anfrage und auf Kosten des Kunden versichert. Vorbehaltlich einer anderslauten- den schriftlichen Vereinbarung, die zudem auf der Rechnung zu vermerken ist, wonach Paletten, Kisten, Bretter, Verladehölzer, Verschläge, Stäbe sowie Gitterpaletten dem Kunden nur gegen Leistung einer entsprechenden Kaution zur Verfügung gestellt werden und er sie bei erfolgter Lieferung gegen Rückgewähr der Kaution an die TechnoAlpin zurückgeben muss, wird Verpackungsmaterial von der TechnoAlpin nicht zurückgenommen. Diese Bestimmung gilt auch, wenn die TechnoAlpin gemäß Vertrag montagepflichtig ist oder andere Dienstleistungen schulden. Rücktransporte gehen immer zu Lasten des Kundenaus welchem Grund – teilen wir mit.

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