Allgemeine Einkaufsbedingungen. 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Xxxxx Xxxxx Werkzeugbau und Stanztechnik GmbH & Co. KG, Rehbichler Weg 15, 8749 Pfronten (im Folgenden: Baier) und ihren Lieferanten oder anderen Auftragnehmern (im Folgenden: Lieferant).
2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Xxxxx ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
1. Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie durch Baier schriftlich abgefasst und zugestellt ist. Mündliche oder fernmündliche erteilte Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten bestätigt wurden. Im Einzelfall von Baier vorgegebene Zeichnungen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Dokumente über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den durch Baier vorgelegten Unterlagen, Grafiken, Plänen, besteht für Baier keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, über derartige Fehler Baier in Kenntnis zu setzen, sodass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
2. Bestellungsannahmen sind Baier durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von drei Werktagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst ist Baier zum Widerruf berechtigt.
3. Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt der Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn Xxxxx sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
4. Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von Baier überlassen oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben das Eigentum von Baier und dürfen an Dritte nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an Baier zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufm...
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Sofern dieser Vertrag nicht abweichende Regelungen enthält, gelten für Bestellungen beim LIEFERANTEN über Leihwerkzeuge und für die damit hergestellten Teile ergänzend die jeweils aktuelle Fassung der allgemeinen Einkaufsbedingungen von KOSTAL (XXX.xxxxxx.xxx).
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungserhalt netto .
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche.
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zahlen wir ab Lieferung der Ware und Rechnungserhalt den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Für die Rechtzeitigkeit der von uns geschuldeten Zahlungen genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages bei unserer Bank.
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Die Übereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszah- lung bedingtes Angebot des Verkäufers auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers spätestens mit Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware. Wir bleiben § 6 GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
Allgemeine Einkaufsbedingungen. 8 SCHUTZRECHTE
Allgemeine Einkaufsbedingungen. ROBOT-TECHNOLOGY GMBH ROBOT-TECHNOLOGY GMBH STOCKSTÄDTER STRASSE 47 PHONE +00.0000.000 94 - 0 EMAIL XXXX@XXXXXXXXXXXXXXX.XX
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Alle Lieferungen und Leistungen, die Unternehme(r)n (im Folgenden: "Lieferant") an die TEUFEL Prototypen GmbH erbringen, richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Soweit zwischen den Parteien Rahmenverträge und individualrechtliche Vereinbarungen getroffen wurden, haben diese Vorrang. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, wobei diese auch durch Textform einschließlich eMail gewahrt wird. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Der Lieferant ist stets an die aktuellste Version dieser Einkaufsbedingungen gebunden, diese sind wahlweise über die TEUFEL Prototypen Homepage unter xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxx.xx abrufbar, oder können auf Wunsch auf dem Postweg zugesandt werden.