Allgemeine Einkaufsbedingungen. 1 Bestellungen und Aufträge
(1) Soweit Angebote nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist enthalten, halten wir uns hieran fünf Werktage nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei uns.
(2) Wir sind berechtigt, jederzeit durch schriftliche Erklärung unter Angabe des Grundes vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir die bestellten Produkte in unserem Geschäftsbetrieb aufgrund von nach Vertragsschluss eingetretenen Umständen, die entweder vom Lieferanten zu vertreten sind (wie z. B. die fehlende Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen) oder auf höherer Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse beruhen (z. B. Epidemien und Pandemien, Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) nicht mehr oder nur mit erheblichen Aufwendungen verwenden können oder sich die Vermögensverhältnisse des Lieferanten nach Vertragsschluss derart verschlechtern, dass mit einer vertragsgemäßen Lieferung nicht zu rechnen ist.
(3) Der Lieferant versichert, dass die Lieferungen an uns frei von Rechten Dritter sind. Er sichert zu, dass sie nicht sicherungsübereignet, frei von Eigentumsvorbehaltsrechten Dritter sind und wir über die Lieferungen frei verfügen können.
(1) Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer sowie Lieferung und Transport an die im Vertrag genannte Versandanschrift einschließlich Verpackung ein. Auf unser Verlangen hat der Lieferant die Verpackung auf seine Kosten zurückzunehmen.
(2) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zahlen wir ab Lieferung der Ware und Rechnungserhalt den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zzgl. Bearbeitungsdauer nach dem Dekadensystem, d. h. bei Ende der 14-täigigen Skontofrist vom 01. bis 10. eines Monats wird bezahlt zum 20. eines Monats, vom 11. bis 20. eines Monats zum 30. eines Monats und vom 21. bis 31. eines Monats zum 10. des Folgemonats mit 4 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Für die Rechtzeitigkeit der von uns geschuldeten Zahlungen genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages bei unserer Bank.
(3) In s...
Allgemeine Einkaufsbedingungen. 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Xxxxx Xxxxx Werkzeugbau und Stanztechnik GmbH & Co. KG, Rehbichler Weg 15, 8749 Pfronten (im Folgenden: Baier) und ihren Lieferanten oder anderen Auftragnehmern (im Folgenden: Lieferant).
2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Xxxxx ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
1. Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie durch Baier schriftlich abgefasst und zugestellt ist. Mündliche oder fernmündliche erteilte Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten bestätigt wurden. Im Einzelfall von Baier vorgegebene Zeichnungen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Dokumente über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den durch Baier vorgelegten Unterlagen, Grafiken, Plänen, besteht für Baier keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, über derartige Fehler Baier in Kenntnis zu setzen, sodass die Bestellung korrigiert und erneuert werden kann. Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.
2. Bestellungsannahmen sind Baier durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von drei Werktagen ab Bestellung zu bestätigen, sonst ist Baier zum Widerruf berechtigt.
3. Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt der Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn Xxxxx sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
4. Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von Baier überlassen oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben das Eigentum von Baier und dürfen an Dritte nur mit deren ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an Baier zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufm...
Allgemeine Einkaufsbedingungen. (Stand 01/2019)
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Soweit vorstehend keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten für das Vertragsverhältnis die Handtmann Einkaufsbedingungen in der jeweils gültigen Version. Aktuell gültig sind die Einkaufsbedingungen 03/2012. Mündliche Nebenabreden haben grundsätzlich keine Gültigkeit.
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Für die Beschaffung von Material, Roh-, Halb-, Fertigfabrikaten, Software, Handelswaren und Dienstleistungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen. 4 Lieferung, Gefahrübergang
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Die Lieferungen müssen in Ausführung, Umfang und Einteilung der Bestellung entsprechen.
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen regeln nur die Rechtsverhältnisse für jene Einkäufe, welche die IMS Austria GmbH selbst als Auftraggeberin tätigt. Für den Verkauf von Waren durch die IMS Austria GmbH gelten nur deren Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Allgemeine Einkaufsbedingungen. Die Übereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszah- lung bedingtes Angebot des Verkäufers auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers spätestens mit Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware. Wir bleiben § 6 GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE
Allgemeine Einkaufsbedingungen. ROBOT-TECHNOLOGY GMBH ROBOT-TECHNOLOGY GMBH STOCKSTÄDTER STRASSE 47 PHONE +00.0000.000 94 - 0 EMAIL XXXX@XXXXXXXXXXXXXXX.XX