Lieferung, Gefahrübergang. 4.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Biogen schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller Biogen alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Lieferfristen und Liefertermine entsprechend. 4.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Biogen liegende und von Biogen nicht zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstörungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Krieg, schwerwiegende Transportstörungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und höhere Gewalt entbinden Biogen für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung bzw. Leistung. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen bzw. -termine verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten. 4.3 Bei Liefergegenständen, die Biogen nicht selbst herstellt, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. 4.4 Biogen ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn und soweit die Liefergegenstände aufgrund hoher Nachfrage vergriffen sind oder Biogen von ihren Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig mit den zur Herstellung der Liefergegenstände erforderlichen Materialien beliefert worden ist. In diesem Fall stehen dem Besteller keine Schadensersatzansprüche gegen Biogen zu; dies gilt nicht, wenn Biogen ein Verschulden trifft. Eine etwaige Haftung von Biogen unterliegt den Beschränkungen gemäß Ziffer 8. 4.5 Verzögern sich die Lieferungen von Xxxxxx, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Xxxxxx die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist. 4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Biogen unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern oder nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. 4.7 Hat Biogen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten oder befindet sich Biogen sonst im Verzug, so hat der Besteller für jede vollendete Woche des Verzuges Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Auf darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Bestellers ist die Vertragsstrafe anzurechnen. 4.8 Biogen kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, sofern dies dem Besteller zumutbar ist. 4.9 Soweit Liefergegenstände von Biogen in Versandeinheiten abgegeben werden, ist Biogen berechtigt, die Bestellung entsprechend anzupassen. 4.10 Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Soweit der Besteller mit Zustimmung von Biogen eine von Satz 1 abweichende Versendung oder Verpackung wünscht, gehen daraus resultierende Mehrkosten zu seinen Lasten. Von Biogen üblicherweise verwendete Spezialverpackungen und - transportbehälter (wie z.B. Container, Kühlboxen oder ähnliches) und sonstigen Leihverpackungen bleiben Biogen’s Eigentum, sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben. 4.11 Die Gefahr geht (i) im Fall des Versendungskaufs mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das von Biogen beauftragte Transportunternehmen, (ii) im Fall der Abholung durch den Besteller mit der Übergabe an den Besteller, und (iii) im Fall der Abholung durch vom Besteller beauftragte Dritte mit der Übergabe an diese auf den Besteller über. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so geht mit der Begründung des Annahmeverzugs die Gefahr auf den Besteller über. Verzögern sich im Falle der vereinbarten Abholung der Liefergegenstände durch den Besteller oder durch die von ihm beauftragten Dritten die Übergabe aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über. 4.12 Die Eindeckung einer Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
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Lieferung, Gefahrübergang. 4.1 Liefertermine 1. Die vereinbarten Lieferfristen und Lieferfristen -termine sind verbindlich und unbedingt einzuhalten. Sobald der Auftragnehmer erkennen kann, dass er seinen
2. Lieferungen oder Erfüllungen gelten dann als
3. Wird unsererseits eine verspätete Lieferung oder Leistung angenommen, so beinhaltet es nicht automatisch einen Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche.
4. Im Falle eines vom Lieferanten verschuldeten Lieferverzugs sind wir berechtigt - neben weitergehenden gesetzlichen und vertraglichen Ansprüchen - für jede angefangene Woche des Verzugs einen pauschalen Ersatz des Verzugsschadens von 0,5 % des Auftragswertes, höchstens allerdings 5 % des Auftragswertes, zu verlangen. HIT Holz bleibt es vorbehalten auch einen höheren Schadensersatz geltend zu machen, wobei der pauschale Ersatz auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet wird.
5. Teillieferungen können nur verbindlichnach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung unsererseits erfolgen.
6. Bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage und bei Leistungen geht die Gefahr mit erfolgter Abnahme auf uns über. Bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage geht die Gefahr mit dem Eingang an unserer im Vertrag bezeichneten Empfangsstelle über.
7. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die Lieferung ordnungs- und sachgemäß verpackt sowie versendet wird und eine ausreichende Versicherung vorliegt. Lieferung und Versand erfolgen auf Gefahr des Lieferanten frei Haus an den angegebenen Lieferort. Die anfallenden Kosten für Transport, Verpackung sowie Versicherung trägt der Lieferant. Mehrkosten wegen nicht ordnungs- und sachgemäßer Versendung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Sämtliche Verpackungsmaterialien sind in einem erforderlichen Umfang zu verwenden und es sollen im Rahmen der Nachhaltigkeit möglichst nur umweltverträgliche sowie recycelbare Verpackungsmaterialien zum Einsatz kommen.
8. Lieferungen werden wir innerhalb angemessener Frist auf mögliche Mengen- oder
9. Eine von uns erhobene Mängelrüge ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von Biogen schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller Biogen alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzwzehn Arbeitstagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs erhoben wird. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- Sofern die Mängel erst bei Be- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Lieferfristen und Liefertermine entsprechend.
4.2 UnvorhersehbareVerarbeitung, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Biogen liegende und von Biogen nicht zu vertretende Ereignisse wie BetriebsstörungenNutzung, Arbeitskräfte-, Energie- Inbetriebnahme oder Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Krieg, schwerwiegende Transportstörungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und höhere Gewalt entbinden Biogen für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung bzw. Leistung. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen bzw. -termine verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten.
4.3 Bei Liefergegenständen, die Biogen nicht selbst herstellt, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
4.4 Biogen ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn und soweit die Liefergegenstände aufgrund hoher Nachfrage vergriffen sind oder Biogen von ihren Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig mit den zur Herstellung der Liefergegenstände erforderlichen Materialien beliefert worden ist. In diesem Fall stehen dem Besteller keine Schadensersatzansprüche gegen Biogen zu; dies gilt nicht, wenn Biogen ein Verschulden trifft. Eine etwaige Haftung von Biogen unterliegt den Beschränkungen gemäß Ziffer 8.
4.5 Verzögern sich die Lieferungen von Xxxxxx, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Xxxxxx die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige MitwirkungspflichtenGebrauch bemerkt werden, so ist Biogen unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern oder nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutretengilt diese Frist mit Beginn der Feststellung.
4.7 Hat Biogen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten oder befindet sich Biogen sonst im Verzug, so hat der Besteller für jede vollendete Woche des Verzuges Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Auf darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Bestellers ist die Vertragsstrafe anzurechnen.
4.8 Biogen kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.
4.9 Soweit Liefergegenstände von Biogen in Versandeinheiten abgegeben werden, ist Biogen berechtigt, die Bestellung entsprechend anzupassen.
4.10 Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Soweit der Besteller mit Zustimmung von Biogen eine von Satz 1 abweichende Versendung oder Verpackung wünscht, gehen daraus resultierende Mehrkosten zu seinen Lasten. Von Biogen üblicherweise verwendete Spezialverpackungen und - transportbehälter (wie z.B. Container, Kühlboxen oder ähnliches) und sonstigen Leihverpackungen bleiben Biogen’s Eigentum, sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben.
4.11 Die Gefahr geht (i) im Fall des Versendungskaufs mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das von Biogen beauftragte Transportunternehmen, (ii) im Fall der Abholung durch den Besteller mit der Übergabe an den Besteller, und (iii) im Fall der Abholung durch vom Besteller beauftragte Dritte mit der Übergabe an diese auf den Besteller über. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so geht mit der Begründung des Annahmeverzugs die Gefahr auf den Besteller über. Verzögern sich im Falle der vereinbarten Abholung der Liefergegenstände durch den Besteller oder durch die von ihm beauftragten Dritten die Übergabe aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.
4.12 Die Eindeckung einer Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferung, Gefahrübergang. 4.1 1. Liefertermine und Lieferfristen oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind nur verbindlichausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn sie von Biogen schriftlich bestätigt worden sind die technischen Fragen ab- geklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa Beibringung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlung, ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
2. Unsere Lieferzeit ist eingehalten, wenn unser Produkt bis zum Ablauf dieser Zeit das Werk verlassen hat oder wir Versandbereitschaft angezeigt haben. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist der Besteller Biogen alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen Abnahmetermin maß- gebend; das gilt nicht bei berechtigter Abnahmeverweigerung.
3. Können wir nicht pünktlich leisten, informieren wir den Kunden umgehend.
4. Haben wir die Verzögerung nicht zu vertreten, wie zum Beispiel bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Erweiterungsaufträgen verlängern Verzögerungen unserer Lieferanten, verlän- gert sich die Lieferfristen und Liefertermine entsprechend.
4.2 UnvorhersehbareLeistungszeit angemessen. Xxxxxx wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Biogen liegende und von Biogen nicht zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstörungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Krieg, schwerwiegende Transportstörungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und höhere Gewalt entbinden Biogen für ihre Dauer von sind sowohl der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung bzw. Leistung. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen bzw. -termine verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger Kunde als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten.
4.3 Bei Liefergegenständen, die Biogen nicht selbst herstellt, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
4.4 Biogen ist berechtigt, auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Vertrag ist angemessen anzupassen, sofern die in Satz 1 genannten Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich beeinträchtigen oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken. Soweit eine solche Anpassung für uns wirtschaft- lich nicht vertretbar ist, haben wir das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir von diesem Recht Gebrauch machen, haben wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitzuteilen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt auch bei bereits be- stehendem Verzug.
5. Handelt es sich bei dem zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein Fixgeschäft im Sinne des BGB oder des HGB, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt, wenn und soweit die Liefergegenstände aufgrund hoher Nachfrage vergriffen sind oder Biogen der Kunde infolge eines von ihren Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig mit uns zu ver- tretenden Lieferverzugs berechtigt ist, den zur Herstellung Fortfall seines Interesses an der Liefergegenstände erforderlichen Materialien beliefert worden istweiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. In diesem Fall stehen dem Besteller keine Schadensersatzansprüche gegen Biogen zu; dies gilt nichtist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn Biogen der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden trifft. Eine etwaige Haftung von Biogen unterliegt den Beschränkungen gemäß Ziffer 8unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.
4.5 Verzögern sich die Lieferungen von Xxxxxx, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt6. Ebenso haften wir dem Kunden bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn Xxxxxx dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehba- ren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertreten- den vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
7. Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaf- tung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
8. Haben wir die Verzögerung zu vertreten hat und vertreten, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine vom Besteller gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen istpauschale Ent- schädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 Prozent, insgesamt aber höchstens 5 Prozent des Xxxxx desjenigen Teils der Leistung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht ver- tragsgemäß genutzt werden kann.
4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten9. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden, so ist Biogen unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.
10. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern oder nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
4.7 Hat Biogen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten oder befindet sich Biogen sonst im Verzug, so hat der Besteller für jede vollendete Woche des Verzuges Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Auf darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Bestellers ist die Vertragsstrafe anzurechnen.
4.8 Biogen kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, sofern dies dem Besteller Kunden zumutbar ist.
4.9 Soweit Liefergegenstände von Biogen in Versandeinheiten abgegeben werden, ist Biogen berechtigt, die Bestellung entsprechend anzupassen.
4.10 Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Soweit der Besteller mit Zustimmung von Biogen eine von Satz 1 abweichende Versendung oder Verpackung wünscht, gehen daraus resultierende Mehrkosten zu seinen Lasten. Von Biogen üblicherweise verwendete Spezialverpackungen und - transportbehälter (wie z.B. Container, Kühlboxen oder ähnliches) und sonstigen Leihverpackungen bleiben Biogen’s Eigentum, sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben.
4.11 Die Gefahr geht (i) im Fall des Versendungskaufs mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das von Biogen beauftragte Transportunternehmen, (ii) im Fall der Abholung durch den Besteller mit der Übergabe an den Besteller, und (iii) im Fall der Abholung durch vom Besteller beauftragte Dritte mit der Übergabe an diese auf den Besteller über11. Kommt der Besteller Kunde in Annahmeverzug, so geht mit sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Begründung Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahmeverzugs die Gefahr auf den Besteller überAnnahme- bzw. Verzögern sich im Falle der vereinbarten Abholung der Liefergegenstände durch den Besteller oder durch die von ihm beauftragten Dritten die Übergabe aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so Schuldnerverzuges geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft zufälligen Verschlechterung und des Liefergegenstandes zufälli- gen Untergangs auf den Besteller Kunden über.
4.12 Die Eindeckung einer Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferung, Gefahrübergang. 4.1 Liefertermine 5.1 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, erfolgen die Lieferungen der Produkte FCA Free Carrier (INCOTERMS 2020) ab unserem Werk in Düsseldorf oder Emmerich. Danach richtet sich auch der Gefahrübergang hinsichtlich der zu liefernden Produkte.
5.2 Vorbehaltlich sonstiger Ansprüche hat KLKEMM das Recht, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und Lieferfristen sind nur verbindlichdie Erfüllung ihrer Pflichten solange aufzuschieben, wenn sie von Biogen schriftlich bestätigt worden sind und nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, die die Zuverlässigkeit des Käufers, insbesondere dessen Zahlungsfähigkeit, in Frage stellen, es sei denn der Besteller Biogen alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Lieferfristen und Liefertermine entsprechendKäufer kann nachweisen, dass kein vernünftiger Grund besteht, an seiner Zuverlässigkeit, insbesondere seiner Zahlungsfähigkeit zu zweifeln.
4.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Biogen liegende und von Biogen nicht zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstörungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Krieg, schwerwiegende Transportstörungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und höhere Gewalt entbinden Biogen für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung bzw. Leistung. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen bzw. -termine verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten.
4.3 Bei Liefergegenständen, die Biogen nicht selbst herstellt, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
4.4 Biogen 5.3 KLKEMM ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn und soweit der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat oder die Liefergegenstände aufgrund hoher Nachfrage vergriffen sind oder Biogen von ihren Vorlieferanten Kreditwürdigkeit nach zuverlässiger Auskunft objektiv nicht oder nicht rechtzeitig mit den zur Herstellung der Liefergegenstände erforderlichen Materialien beliefert worden gegeben ist. In Ersatzansprüche des Käufers aus dem Rücktritt von KLKEMM sind in diesem Fall Falle ausgeschlossen.
5.4 Wird ein Produkt, dessen Herstellung und/oder dessen Vertrieb nach Vertragsschluss gesetzlich oder durch behördliche Anordnung und/oder Verordnung verboten bzw. untersagt, ist KLKEMM berechtigt, die Lieferung des betroffenen Produkts einzustellen und vom Vertrag zurücktreten. KLKEMM stehen dem Besteller diese Rechte auch zu, wenn die Einhaltung der sich nach Vertragsschluss geänderten relevanten Gesetze und Vorschriften für KLKEMM einen unverhältnismäßigen Aufwand, insbesondere in finanzieller Hinsicht, bedeuten würde. Dem Käufer stehen in den vorgenannten Fällen keine Schadensersatzansprüche gegen Biogen KLKEMM zu; dies gilt nicht, wenn Biogen ein Verschulden trifft. Eine etwaige Haftung von Biogen unterliegt den Beschränkungen gemäß Ziffer 8.
4.5 Verzögern sich die Lieferungen von Xxxxxx, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Xxxxxx die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
4.6 5.5 Kommt der Besteller Käufer in Annahmeverzug Annahmeverzug, unterlässt er seine Mitwirkungshandlung oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichtenverzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenen Gründen, so ist Biogen unbeschadet ihrer sonstigen Rechte KLKEMM berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten Ersatz des Bestellers angemessen einzulagern hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Rücklieferungs-, Liege-, Lager-, Neulieferungs- oder nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
4.7 Hat Biogen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine Entsorgungskosten) zu vertreten oder befindet sich Biogen sonst im Verzug, so hat der Besteller für jede vollendete Woche des Verzuges Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe verlangen. Weitergehende Ansprüche von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen LieferungenKLKEMM bleiben unberührt. Auf darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Bestellers ist die Vertragsstrafe anzurechnen.
4.8 Biogen kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.
4.9 Soweit Liefergegenstände von Biogen in Versandeinheiten abgegeben werden, ist Biogen berechtigt, die Bestellung entsprechend anzupassen.
4.10 Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Soweit der Besteller mit Zustimmung von Biogen eine von Satz 1 abweichende Versendung oder Verpackung wünscht, gehen daraus resultierende Mehrkosten zu seinen Lasten. Von Biogen üblicherweise verwendete Spezialverpackungen und - transportbehälter (wie z.B. Container, Kühlboxen oder ähnliches) und sonstigen Leihverpackungen bleiben Biogen’s Eigentum, sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben.
4.11 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht (i) im in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Versendungskaufs mit Annahmeverzugs oder der Übergabe des Liefergegenstandes an das sonstigen Verletzung von Biogen beauftragte Transportunternehmen, (ii) im Fall der Abholung durch den Besteller mit der Übergabe an den Besteller, und (iii) im Fall der Abholung durch vom Besteller beauftragte Dritte mit der Übergabe an diese Mitwirkungspflichten auf den Besteller über. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so geht mit der Begründung des Annahmeverzugs die Gefahr auf den Besteller über. Verzögern sich im Falle der vereinbarten Abholung der Liefergegenstände durch den Besteller oder durch die von ihm beauftragten Dritten die Übergabe aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller Käufer über.
4.12 Die Eindeckung einer Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Lieferung, Gefahrübergang. 4.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Biogen schriftlich bestätigt worden sind und der Besteller Biogen alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw4.1. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt hat. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Angaben über Lieferfristen und Liefertermine entsprechendsind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise eine Lieferfrist oder ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.
4.2 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Biogen liegende und von Biogen nicht 4.2. Wir sind zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstörungen, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, Krieg, schwerwiegende Transportstörungen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien und höhere Gewalt entbinden Biogen für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung bzw. Leistung. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen bzw. -termine verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, von dem betroffenen Vertrag zurückzutreten.
4.3 Bei Liefergegenständen, die Biogen nicht selbst herstellt, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
4.4 Biogen ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn und Teillieferungen – soweit die Liefergegenstände aufgrund hoher Nachfrage vergriffen sind oder Biogen von ihren Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig mit den zur Herstellung der Liefergegenstände erforderlichen Materialien beliefert worden ist. In diesem Fall stehen dem Besteller keine Schadensersatzansprüche gegen Biogen zu; dies gilt nicht, wenn Biogen ein Verschulden trifft. Eine etwaige Haftung von Biogen unterliegt den Beschränkungen gemäß Ziffer 8.
4.5 Verzögern sich die Lieferungen von Xxxxxx, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Xxxxxx die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Biogen unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern oder nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
4.7 Hat Biogen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten oder befindet sich Biogen sonst im Verzug, so hat der Besteller für jede vollendete Woche des Verzuges Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Auf darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Bestellers ist die Vertragsstrafe anzurechnen.
4.8 Biogen kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.
4.9 Soweit Liefergegenstände von Biogen in Versandeinheiten abgegeben werden, ist Biogen – berechtigt, die Bestellung entsprechend anzupassenwir jeweils gesondert in Rechnung stellen können.
4.10 Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen 4.3. Die Lieferung von Mehr oder Mindermengen ist, erfolgt soweit branchenüblich, bis zu 10% zulässig.
4.4. Unsere Lieferungen erfolgen EX WORKS – EXW, unser Betriebsgelände, (Incoterms 2010), soweit nicht abweichend vereinbart. Ist die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen VerpackungWare vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch wenn wir die Lieferung vornehmen, die Versendungskosten übernommen haben oder die Aufstellung bzw. Soweit der Besteller Inbetriebnahme durchführen mit Zustimmung von Biogen eine von Satz 1 abweichende Versendung ihrer Absendung, spätestens mit Verlassen unseres Werks oder Verpackung wünscht, gehen daraus resultierende Mehrkosten zu seinen Lasten. Von Biogen üblicherweise verwendete Spezialverpackungen und - transportbehälter (wie z.B. Container, Kühlboxen oder ähnliches) und sonstigen Leihverpackungen bleiben Biogen’s Eigentum, sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben.
4.11 Die Gefahr geht (i) im Fall des Versendungskaufs mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das von Biogen beauftragte Transportunternehmen, (ii) im Fall der Abholung durch den Besteller mit der Übergabe an den Besteller, und (iii) im Fall der Abholung durch vom Besteller beauftragte Dritte mit der Übergabe an diese Lagers auf den Besteller über. Kommt Versandart, weg und verpackung werden mangels schriftlicher Weisung des Bestellers nach unserem Ermessen gewählt. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf Wunsch und im Namen des Bestellers ab.
4.5. Erkennbare Transportschäden hat der Besteller in Annahmeverzugder Transportperson unverzüglich durch Vermerk auf Frachtbrief, so Speditionsauftrag oder Lieferschein anzuzeigen und abzeichnen zu lassen; ist dies nicht möglich, hat der Besteller ein Schadensprotokoll anzufertigen.
4.6. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht mit der Begründung des Annahmeverzugs die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. Verzögern sich im Falle der vereinbarten Abholung der Liefergegenstände durch den Besteller oder durch In diesem Fall sind wir berechtigt, die von ihm beauftragten Dritten die Übergabe aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über.
4.12 Die Eindeckung einer Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und Ware auf Kosten und Gefahr des BestellersBestellers nach unserem Ermessen zu lagern und Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.
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Samples: General Terms and Conditions
Lieferung, Gefahrübergang. 4.1 Liefertermine Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Lieferfristen sind nur verbindlichbeginnen mit dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, wenn sie von Biogen schriftlich bestätigt worden aber nicht bevor sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind und der Besteller Biogen alle zur Ausführung der Lieferung erforderlichen Informationen und von ihm zu beschaffenden Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwa vereinbarte Anzahlungen vereinbarungsgemäß gezahlt beigebracht hat. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Lieferfristen und Liefertermine entsprechend.
4.2 UnvorhersehbareUnvorhergesehene und unvermeidbare Ereignisse, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Biogen liegende und von Biogen nicht zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstörungenhöhere Gewalt, Arbeitskräfte-, Energie- Krieg oder Rohstoffmangelkriegsähnliche Zustände, behördliche Anordnungen, ArbeitskämpfeUnruhen, KriegVerzögerungen beim Transport, schwerwiegende TransportstörungenStreik, NaturkatastrophenAussperrung oder andere Fabrikationsunterbrechungen sowie sonstige störende Ereignisse, Epidemienauf die wir keinen Einfluss haben, Pandemien und höhere Gewalt entbinden Biogen uns für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung bzwzu rechtzeitiger Lieferung, soweit sie wesentlichen Einfluss auf unsere Lieferfähigkeit haben. LeistungDies gilt auch, wenn wir uns beim Eintritt solcher Ereignisse bereits in Verzug befinden sollten, oder sich unsere Lieferanten oder deren Zulieferer in Verzug befinden sollten. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen bzw. -termine Laufende Lieferfristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie Dauern die störenden Ereignisse länger als zwei Monatedrei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, von dem betroffenen vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Vom Eintritt solcher Ereignisse werden wir den Besteller in angemessener Weise unterrichten.
4.3 Bei LiefergegenständenWare, die Biogen wir nicht selbst herstelltherstellen, ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
4.4 Biogen ist berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn und soweit die Liefergegenstände aufgrund hoher Nachfrage vergriffen sind oder Biogen von ihren Vorlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig mit den zur Herstellung der Liefergegenstände erforderlichen Materialien beliefert worden ist. In diesem Fall stehen dem Besteller keine Schadensersatzansprüche gegen Biogen zu; dies gilt nicht, wenn Biogen ein Verschulden trifft. Eine etwaige Haftung von Biogen unterliegt den Beschränkungen gemäß Ziffer 8.
4.5 Verzögern sich die Lieferungen von Xxxxxxunsere Lieferungen, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Xxxxxx wir die Verzögerung zu vertreten hat haben und eine vom Besteller gesetzte angemessene Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
4.6 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Biogen unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, den Liefergegenstand auf Gefahr und Kosten des Bestellers angemessen einzulagern oder nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.
4.7 Hat Biogen die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten oder befindet sich Biogen sonst im Verzug, so hat der Besteller für jede vollendete Woche des Verzuges Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Auf darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Bestellers ist die Vertragsstrafe anzurechnen.
4.8 Biogen kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.
4.9 Soweit Liefergegenstände von Biogen in Versandeinheiten abgegeben werden, ist Biogen berechtigt, die Bestellung entsprechend anzupassen.
4.10 Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Soweit der Besteller mit Zustimmung von Biogen eine von Satz 1 abweichende Versendung oder Verpackung wünscht, gehen daraus resultierende Mehrkosten zu seinen Lasten. Von Biogen üblicherweise verwendete Spezialverpackungen und - transportbehälter (wie z.B. Container, Kühlboxen oder ähnliches) und sonstigen Leihverpackungen bleiben Biogen’s Eigentum, sind pfleglich zu behandeln und unverzüglich zurückzugeben.
4.11 4.5 Die Gefahr geht (i) im Fall des Versendungskaufs mit Übergabe der Übergabe des Liefergegenstandes Ware an das von Biogen beauftragte Transportunternehmen, (ii) im Fall der Abholung durch die den Besteller mit der Übergabe an den Besteller, und (iii) im Fall der Abholung durch vom Besteller beauftragte Dritte mit der Übergabe an diese auf den Besteller über. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so geht mit der Begründung des Annahmeverzugs die Gefahr Transport durchführende Person oder Anstalt auf den Besteller über. Verzögern sich im Falle der vereinbarten Abholung der Liefergegenstände durch den Besteller Übergabe oder durch die von ihm beauftragten Dritten die Übergabe Versendung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung Versandbereitschaft der Versandbereitschaft Ware auf ihn über. Mangels entgegenstehender Weisungen des Liefergegenstandes auf den Besteller über.
4.12 Die Eindeckung einer Transportversicherung erfolgt nur auf Wunsch und Bestellers liefern wir nach unserer Xxxx per Express oder UPS auf Kosten des BestellersBestellers aus.
4.6 Teillieferungen sind bei begründetem Anlass zulässig, soweit dies dem Besteller zumutbar ist.
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