Lieferung; Liefergegenstand Musterklauseln

Lieferung; Liefergegenstand. SAP liefert die vertragsgegenständliche SAP Software entsprechend der Produktbeschreibung in der Dokumentation und der PKL. Für die Beschaffenheit der Funktionalität dieser SAP Software ist die Produktbeschreibung in der Dokumentation abschließend maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit dieser SAP Software schuldet SAP nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Auftraggeber insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der SAP Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von SAP herleiten, es sei denn, SAP hat die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die SAP Geschäftsleitung.
Lieferung; Liefergegenstand. Xxxxxx liefert die vertragsgegenständliche SAP Software entsprechend der Produktbeschreibung in der Dokumentation und der PKL. Für die Beschaffenheit der Funktionalität dieser SAP Software ist die Produktbeschreibung in der Dokumentation abschließend maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit dieser SAP Software schuldet Xxxxxx nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Auftraggeber insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der SAP Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von SAP herleiten, es sei denn, Xxxxxx hat die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung. Dem Auftraggeber wird mangels anderer Absprache spätestens einen Monat nach Abschluss des Softwarevertrags eine (1) Kopie der vertragsgegenständlichen SAP Software in der bei Auslieferung aktuellen Fassung geliefert. Die Lieferung erfolgt nach Xxxx von Scheer (bedingt durch die Xxxx von SAP) entweder dadurch, dass Xxxxxx dem Auftraggeber die vertragsgegenständliche SAP Software auf DVD oder anderen Datenträgern an die vereinbarte Lieferadresse versendet (körperlicher Versand) oder dadurch, dass sie auf dem ServiceMarketplace (xxxx://xxxxxxx.xxx.xxx/xxxx) zum Download bereitgestellt wird (Electronic Delivery). Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem Scheer die Datenträger dem Transporteur übergibt, bei Electronic Delivery der Zeitpunkt, in dem die vertragsgegenständliche SAP Software zum Download bereitgestellt ist und dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird.
Lieferung; Liefergegenstand. SAP liefert die vertragsgegenständliche SAP Software ent-
Lieferung; Liefergegenstand. SAP liefert die vertragsgegenständliche SAP Software entsprechend der Produktbeschreibung in der Dokumentation und der PKL. Für die Beschaf- fenheit der Funktionalität dieser SAP Software ist die Produktbeschreibung in der Dokumenta- tion abschließend maßgeblich. Eine darüber
Lieferung; Liefergegenstand. COLLINOR liefert die COLLINOR Software entsprechend der Produktbeschreibung in der Dokumentation. Für die Beschaf- fenheit der Funktionalität der COLLINOR Software ist die Produktbeschreibung in der Dokumentation abschließend maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der COLLINOR Software schuldet COLLINOR nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Auftraggeber insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der COLLINOR Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von COLLINOR herleiten, es sei denn, COLLINOR hat die darüber hinausgehende Beschaf- fenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt. Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die COLLINOR Geschäftsleitung. Dem Auftraggeber wird mangels anderer Absprache spätestens einen Monat nach Abschluss des Softwarepflegevertrags eine
Lieferung; Liefergegenstand xxxxx liefert die vertragsgegenständliche Software ent- sprechend der Produktbeschreibung in der Dokumenta- tion. Für die Beschaffenheit der Funktionalität der Soft- ware ist die Produktbeschreibung in der Dokumentation abschließend maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet rocon nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Auftraggeber insbeson- dere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbungvon rocon oder den Drittanbietern herleiten, es sei denn, rocon hat die darüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrück- lich schriftlich bestätigt. Garantien bedürfen der aus- drücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Ge- schäftsführung von rocon. Dem Auftraggeber wird mangels abweichender Verein- barung im IT-Vertrag in der bei Auslieferung aktuellen Fassung geliefert. Die Lieferung erfolgt nach Xxxx von rocon entweder dadurch, dass xxxxx dem Auftraggeber die vertragsge- genständliche Software auf DVD oder anderen Datenträ- gern an die vereinbarte Lieferadresse versendet (kör- perlicher Versand) oder dadurch, dass rocon sie zum Download bereitstellt (Electronic Delivery). Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahr- übergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem rocon die Datenträger dem Trans- porteur übergibt, bei Electronic Delivery der Zeitpunkt, in dem die vertragsgegenständliche Software zum Download abrufbar ist und dies dem Auftraggeber mit- geteilt wird. Alle Rechte an der vertragsgegenständlichen Software – insbesondere das Urheberrecht und sonstige IP Rechte – stehen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich rocon oder den Drittanbietern zu. Dies gilt auch, soweit Software durch Vorgaben oder Mitar- beit des Auftraggebers entstanden ist. Der Auftragge- ber hat an der vertragsgegenständlichen Software nur die nachfolgenden nicht-ausschließlichen Befugnisse. Vorstehende Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für alle sonstigen dem Auftraggeber eventuell im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung einschließlich Nacherfüllung und der Pflege überlassene Software, Gegenstände, Arbeitsergebnisse und Informationen.
Lieferung; Liefergegenstand a) rocon liefert die vertragsgegenständliche Hardware entsprechend der Produktbeschreibung in der Doku- mentation. Für die Beschaffenheit der Funktionalität der Hardware ist die Produktbeschreibung in der Dokumen- tation abschließend maßgeblich. Eine darüber hinaus- gehende Beschaffenheit der Hardware schuldet rocon nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Auftraggeber insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Hardware in öffentlichen Äußerungen oder in der Wer- bungvon rocon oder den Herstellern der Hardware her- leiten, es sei denn, xxxxx hat diedarüber hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt. Ga- rantien bedürfen derausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung von rocon.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite. Diese soll erzielt werden durch die Anlage von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtiteln mit Anlagequalität und schuldtitelähnlichen Wertpapieren, die von staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften mit Sitz in einem Schwellenmarkt und/oder Körperschaften (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Kapitalgesellschaften), die ihren eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz in einem Schwellenmarkt haben oder ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in einem Schwellenmarkt nachgehen, begeben werden. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Zu Anlagezwecken verwendete Derivate werden auf Devisentermingeschäfte beschränkt, um aktive Währungspositionen einzunehmen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken, hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des JP Morgan EMBI Global Diversified Investment Grade Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Wenn die langfristigen Zinsen steigen, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität halten, die mit einem höheren Risiko als Wertpapiere mit Anlagequalität verbunden sind. • Der Fonds investiert in Schwellenmärkten, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.