Common use of Lieferung, Termine und Installation Clause in Contracts

Lieferung, Termine und Installation. Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind. Zur Installation gelangt grundsätzlich eine Standardversion der zu liefernden Software. Eine Erweiterung oder Anpassung der Standardsoftware erfolgt nur, soweit schriftlich im Auftrag eine entsprechende Spezifizierung vorgenommen wurde. Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde benennt hierzu unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich einen Ansprechpartner. Der Kunde übergibt der HKS unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen HKS die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Plattform ersehen kann. Stellt HKS fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, so ist diese Änderung vor Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Ermöglichung des Zuganges zur Hardware sowie die kostenlose Zurverfügungstellung von Testdaten und Rechenzeit entsprechend den Anforderungen der HKS und die kostenlose Zurverfügungstellung eines kompetenten Mitarbeiters, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. HKS stellt dem Kunden nach Vertragsabschluss ein Exemplar der neuesten, allgemein von der HKS angebotenen Version des Lizenzproduktes in Objektcode auf einem entsprechenden Datenträger an der in der Lieferanschrift angegebenen Adresse zur Verfügung. HKS behält sich vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes, z.B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen. Ein Ausdruck des Bedienungshandbuches wird mitgeliefert. Er dient der Erlernung der Programmbedienung sowie der Beantwortung von Fragen in diesem Zusammenhang. Das Bedienungshandbuch bleibt Eigentum der HKS und darf vom Kunden nur zum vereinbarten Gebrauch benutzt werden. Bei Verlust der Software oder des Handbuches liefert HKS gegen Entrichtung der Selbstkosten ein Ersatzexemplar. HKS gewährleistet den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von ihr freigegebenen Hardwaresystemen. Die Freigabe gilt mit der Programminstallation durch HKS auf einem Hardwaresystem des Kunden als erfolgt.

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Lieferung, Termine und Installation. a) Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind. . b) Zur Installation gelangt grundsätzlich eine Standardversion der zu liefernden Software. Eine Erweiterung oder Anpassung der Standardsoftware erfolgt nur, soweit schriftlich im Auftrag eine entsprechende Spezifizierung vorgenommen wurde. Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde benennt hierzu unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich einen Ansprechpartner. Der Kunde übergibt der HKS ImPuls unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen HKS ImPuls die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Betriebssystem-Plattform Betriebssystemplattform ersehen kann. Stellt HKS ImPuls fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, so ist diese Änderung vor Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Ermöglichung des Zuganges Zugangs zur Hardware sowie die das kostenlose Zurverfügungstellung Zurverfügungstellen von Testdaten und Rechenzeit entsprechend den Anforderungen der HKS von ImPuls und die das kostenlose Zurverfügungstellung Zurverfügungstellen eines kompetenten Mitarbeiters, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. HKS ImPuls stellt dem Kunden nach Vertragsabschluss ein Exemplar der neuesten, allgemein von der HKS ImPuls angebotenen Version des Lizenzproduktes Lizenzprodukts in Objektcode auf einem entsprechenden Datenträger an der in der Lieferanschrift angegebenen Adresse zur Verfügung. HKS ImPuls behält sich vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes, z.z. B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen. . c) Ein Ausdruck des Bedienungshandbuches wird nicht mitgeliefert. Er Das Bedienungshandbuch wird in elektronischer Form mitgeliefert und kann vom Auftraggeber selber ausgedruckt werden. Das Bedienungshandbuch dient der Erlernung der Programmbedienung sowie der Beantwortung von Fragen in diesem Zusammenhang. Das Bedienungshandbuch bleibt Eigentum der HKS von ImPuls und darf vom Kunden nur zum vereinbarten Gebrauch benutzt werden. Bei Verlust der Software oder des Handbuches liefert HKS ImPuls gegen Entrichtung der Selbstkosten ein Ersatzexemplar. HKS . d) ImPuls gewährleistet den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von ihr freigegebenen Hardwaresystemen. Die Freigabe gilt mit der Programminstallation durch HKS ImPuls auf einem Hardwaresystem des Kunden als erfolgt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferung, Termine und Installation. Liefertermine a.) Xxxxxxxxxxxxx und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind. Zur Installation gelangt grundsätzlich eine Standardversion der zu liefernden Software. Eine Erweiterung oder Anpassung der Standardsoftware erfolgt nur, soweit schriftlich im Auftrag eine entsprechende Spezifizierung vorgenommen wurde. Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde benennt hierzu unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich einen Ansprechpartner. . b.) Der Kunde übergibt der HKS Vectotax unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen HKS Vectotax die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Hardware / Betriebssystem-Plattform ersehen kann. Stellt HKS Vectotax fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, so ist diese Änderung vor Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Ermöglichung des Zuganges zur Hardware sowie die das kostenlose Zurverfügungstellung Zurverfügungstellen von Testdaten und Rechenzeit entsprechend den Anforderungen der HKS Vectotax und die das kostenlose Zurverfügungstellung Zurverfügungstellen eines kompetenten Mitarbeiters, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. HKS . c.) Vectotax stellt dem Kunden nach Vertragsabschluss ein Exemplar der neuesten, allgemein von der HKS Vectotax angebotenen Version des Lizenzproduktes in Objektcode als kompilierte Laufzeitversion auf einem entsprechenden Datenträger an der in der Lieferanschrift angegebenen Adresse zur Verfügung. HKS Vectotax behält sich vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes, z.z. B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen. . d.) Ein Ausdruck des Bedienungshandbuches wird nicht mitgeliefert. Er Das Bedienungshandbuch wird in elektronischer Form mitgeliefert und kann vom Auftraggeber selber ausgedruckt werden. Das Bedienungshandbuch dient der Erlernung der Programmbedienung sowie der Beantwortung von Fragen in diesem Zusammenhang. Das Bedienungshandbuch bleibt Eigentum der HKS von Vectotax und darf vom Kunden nur zum vereinbarten Gebrauch benutzt werden. Bei Verlust der Software oder des Handbuches liefert HKS Vectotax gegen Entrichtung der Selbstkosten ein Ersatzexemplar. HKS . e.) Vectotax gewährleistet den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von ihr freigegebenen Hardwaresystemen. Die Freigabe gilt mit der Programminstallation durch HKS Vectotax auf einem Hardwaresystem des Kunden als erfolgt.

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Samples: General Terms and Conditions

Lieferung, Termine und Installation. Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind. Zur Installation gelangt grundsätzlich eine Standardversion der zu liefernden Software. Eine Erweiterung oder Anpassung der Standardsoftware erfolgt nur, soweit schriftlich im Auftrag eine entsprechende Spezifizierung vorgenommen wurde. Die Installation erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden. Der Kunde benennt hierzu unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftlich einen Ansprechpartner. Der Kunde übergibt der HKS unverzüglich nach Vertragsabschluss alle Unterlagen, aus denen die HKS die aktuelle Konfiguration der beim Kunden vorhandenen Hardware/Hardware/ Betriebssystem-Plattform ersehen kann. Stellt die HKS fest, dass die Konfiguration zu ändern ist, so ist diese Änderung vor Installation der Software auf Kosten und Risiko des Kunden durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die im Rahmen der Implementierung der Software erforderlich sind. Hierzu gehört insbesondere die Ermöglichung des Zuganges zur Hardware sowie die das kostenlose Zurverfügungstellung Zurverfügungstellen von Testdaten und Rechenzeit entsprechend den Anforderungen der HKS und die das kostenlose Zurverfügungstellung Zurverfügungstellen eines kompetenten Mitarbeiters, der erforderliche Tests durchführt bzw. Anpassungen überprüft. Die HKS stellt dem Kunden nach Vertragsabschluss ein Exemplar der neuesten, allgemein von der HKS angebotenen Version des Lizenzproduktes in Objektcode auf einem entsprechenden Datenträger an der in der Lieferanschrift angegebenen Adresse zur Verfügung. Die HKS behält sich vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes, z.B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige marktliche Anforderungen anzupassen. Ein Ausdruck des Bedienungshandbuches wird mitgeliefert. Er dient der Erlernung der Programmbedienung sowie der Beantwortung von Fragen in diesem Zusammenhang. Das Bedienungshandbuch bleibt Eigentum der HKS und darf vom Kunden nur zum vereinbarten Gebrauch benutzt werden. Bei Verlust der Software oder des Handbuches liefert die HKS gegen Entrichtung der Selbstkosten ein Ersatzexemplar. Die HKS gewährleistet den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von ihr freigegebenen Hardwaresystemen. Die Freigabe gilt mit der Programminstallation durch die HKS auf einem Hardwaresystem des Kunden als erfolgt.

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