Änderungsverlangen Musterklauseln

Änderungsverlangen. (1) Der Auftraggeber kann nach Vertragsabschluss schriftlich Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von flowconcept verlangen, es sei denn, dies ist für flowconcept unzumutbar. (2) flowconcept hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen mitzuteilen, ob das Änderungsverlangen für sie unzumutbar ist oder eine umfangreiche Prüfung erfordert, und ein entsprechendes Prüfungsangebot mit ihren Preisvorstellungen zu unterbreiten. Der Auftraggeber wird binnen zehn Kalendertagen schriftlich entweder den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen. (3) Hat flowconcept weder die Änderung als unzumutbar abgelehnt noch die Erteilung eines Prüfungsauftrages nach Abs. 2 gewünscht, hat flowconcept dem Auftraggeber ein Realisierungsangebot mit Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen (z. B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung) zu unterbreiten. (4) Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot von flowconcept innerhalb der Angebotsbindefrist annehmen oder ablehnen. Mit der Annahme des Angebots sind die angebotenen Leistungsänderungen beauftragt und die im Angebot enthaltenen Vertragsänderungen verbindlich. (5) Hat das Änderungsverlangen des Auftraggebers keine Auswirkungen auf bestehende vertragliche Vereinbarungen (z.B. Leistungszeitraum, Termine, Vergütung), wird flowconcept dies dem Auftraggeber innerhalb des 10-Tages-Zeitraums gemäß Abs.2 schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber und flowconcept werden dann die gewünschten Leistungsänderungen verbindlich festlegen und die hierfür notwendigen Anpassungen der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen unverzüglich vornehmen. (6) Der Auftraggeber und flowconcept können verlangen, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Arbeiten bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. (7) Kommt die notwendige Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Änderungsverlangens zustande, werden die Arbeiten auf der Grundlage der ursprünglich bestehenden vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt. Die Ausführungsfristen verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen infolge des Änderungsverlangens bzw. dessen Prüfung die Arbeiten unterbrochen wurden. flowconcept kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Vergütung sowie die entsprechende Erhöhung einer vereinbarten Obergrenze bzw. die entsprechende Erhöhung eines vere...
Änderungsverlangen. Solange die Software nicht von NETCOR geliefert wurde, kann der Kunde jederzeit schriftlich eine Änderung der Anforderun- gen verlangen, solange das Änderungsverlangen in vernünf- tigem Verhältnis zum Gesamtauftrag steht und auf sachlichen Erwägungen beruht. NETCOR wird diesem Änderungsverlangen Folge leisten, es sei denn, dass NETCOR diese aufgrund der kon- kreten betrieblichen Situation unzumutbar ist. Führt ein solches Änderungsverlangen des Kunden dazu, dass das vertragliche Gleichgewicht hinsichtlich Leistung und Gegenleistung mehr als unerheblich beeinträchtigt wird, so werden die Vertragsparteien unverzüglich eine schriftliche Anpassung der vertraglichen Re- gelungen betreffs des wesentlichen Vertragsinhaltes (insbeson- dere Vergütung, Lieferfrist etc.) herbeiführen. Falls die Parteien nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Änderungsver- langens bei NETCOR eine Einigung erzielen, wird der Auftrag ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt.
Änderungsverlangen. 8.1. Der Auftragnehmer wird nach Möglichkeit Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung tragen. Die danach erbrachten Änderungen sind grundsätzlich zu vergüten, es sei denn sie sind ihrem Einzelumfang oder ihrer Anzahl nach unerheblich. Als Änderung gilt jede gewünschte Abweichung von bereits genehmigten Leistungsbeschreibungen, Konzepten oder Plichtenheften, sowie jede Erweiterung des Leistungsumfangs. 8.2. Der Auftragnehmer wird das Änderungsverlangen unverzüglich prüfen und dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot zur Anpassung des Vertrages, insbesondere der Vergütung und des Terminplans, zukommen lassen. 8.3. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur schriftlichen Annahme des Angebots setzen. Widerspricht der Auftraggeber diesem nicht innerhalb der Frist, gilt das als Zustimmung zur Vertragsänderung. Auf diese Folge weist der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Beginn der Frist hin.
Änderungsverlangen. Request for change
Änderungsverlangen. Will der Auftraggeber den im Feinkonzept festgelegten Inhalt vor Bereitstellung im App-Store ändern oder erweitern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von zwei Werktagen umgesetzt werden können, kann der Auftragnehmer von dem nachfolgenden Verfahren absehen. Ein Änderungsverlangen liegt insbesondere vor bei geänderten Eingabemasken, geändertem Design, zusätzlichen Datenfeldern oder geänderten Anbindungen an Drittsysteme.
Änderungsverlangen. Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen dieses Vertrages oder der (einzelnen) fachlichen Spezifikationen bzw. Feinspezifikation(en) zu beraten und zu verhandeln.
Änderungsverlangen. 15.1 Sofern der Kunde eine Änderung an den ge- schuldeten Leistungen des Auftragnehmers wünscht, richtet er dieses Änderungsverlangen (=Change Request/CR) schriftlich an den Auftrag- nehmer. 15.2 Ein Änderungsverlangen liegt u.a. vor, wenn a.) der Kunde neue Anforderungen an den Leis- tungsgegenstand stellt, die bisher noch nicht verein- bart sind; oder b.) der Kunde eine Anforderung an den Leistungsgegenstand stellt, die bisher aus- drücklich als nicht zum Leistungsgegenstand gehö- rend vereinbart war; oder c.) der Kunde eine Anfor- derung an den Leistungsgegenstand anders spezifi- ziert als bisher vereinbart. 15.3 Der Auftragnehmer prüft, welche Auswirkun- gen das Änderungsverlangen auf den Leistungsge- genstand hat, insbesondere hinsichtlich Vergütung und Terminen. Der Auftragnehmer teilt dem Kunden schriftlich mit, wenn das Änderungsverlangen dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist oder unter wel- chen Bedingungen das Änderungsverlangen um- setzbar ist. 15.4 Der Kunde entscheidet innerhalb einer vom Auftragnehmer benannten Frist, ob er das Angebot zur Umsetzung des Änderungsverlangens annimmt. Kommt es innerhalb der vom Auftragnehmer be- nannten Frist zu keiner Einigung, so bleibt es beim ursprünglichen Leistungsgegenstand. 15.5 Für den Fall, dass die Prüfung des Ände- rungsverlangens die Einhaltung von Fristen behin- dert, weist der Auftragnehmer den Kunden darauf hin. Kunde und Auftragnehmer werden in diesem Fall für eine Anpassung der Termine Sorge tragen. Der Auftragnehmer kommt nicht in Verzug, wenn Xxxxx und Auftragnehmer über die Verschiebung dieser Termine aufgrund einer Prüfung eines Ände- rungsverlangens keine Einigkeit erzielen. 15.6 Sofern sich Auftragnehmer und Kunde nicht einigen, den Leistungsgegenstand aufgrund des Än- derungsverlangens zu ändern, hat der Kunde die Aufwendungen für die Prüfung des Änderungsver- langens, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Wartezeiten zu erstatten. Die Kosten der Aufwendungen berechnen sich nach den verein- barten Tagessätzen.
Änderungsverlangen msg kann bis zur vollständigen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer Änderungen (Erweiterun- gen/ Minderungen) der geschuldeten Leistung verlan- gen. Dies gilt nicht, sofern dies für den Auftragnehmer unzumutbar ist. Eine etwaige Unzumutbarkeit ist vom Auftragnehmer zu begründen. Werden durch ein Än- derungsverlangen wesentliche vertragliche Abma- chungen, insbesondere Vergütung und Fristen, beeinflusst, teilt der Auftragnehmer dies msg inner- halb von 5 Arbeitstagen in Form eines schriftlichen Nachtragsangebotes mit. Solange keine Annahme eines gegebenenfalls ge- stellten Nachtragsangebots erfolgt, ist die Leistung gemäß den ursprünglichen Bedingungen zu erbrin- gen.
Änderungsverlangen. 35.1 Hält Xxxx nach Vertragsabschluss Änderun- gen für sachdienlich oder erforderlich, wird Elma den Auftragnehmer darüber unverzüglich informieren. In diesem Fall ist eine Abstimmung zwischen beiden Parteien über die sich hieraus ergebenden Modifikati- onen des Vertragsinhalts und der Vertragsabwicklung erforderlich. 35.2 Erfolgt nachträglich eine Änderung oder Erwei- terung des Vertragsgegenstandes, ist der Auftragneh- mer berechtigt, eine Anpassung der Vergütung für die durch die Änderung entstehenden zusätzlichen Kos- ten zu verlangen, wenn der Auftragnehmer diese vor der Änderung oder Erweiterung des Vertragsgegen- stands Elma als Angebot zur Vertragsänderung mit- geteilt hat. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die erhöhte Vergütung entsteht erst dann, wenn das An- gebot zur Vertragsänderung von Xxxx ausdrücklich angenommen wird, wobei Xxxx sich verpflichtet, das Angebot anzunehmen, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass die von ihm mitgeteilten zusätzlichen Kosten durch die nachträgliche Änderung des Ver- tragsgegenstandes verursacht werden.
Änderungsverlangen. Der Kunde entscheidet innerhalb einer vom Auftragnehmer be16.1 nannten Frist, ob er das An- gebot zur Umsetzung des Änderungsverlangens an- nimmt. Kommt es innerhalb der vom Auftragneh- mer benannten Frist zu keiner Einigung, so bleibt es beim ursprünglichen Leistungsgegenstand.