Änderungsverlangen. Solange die Software nicht von der HKS geliefert wurde, kann der Kunde jederzeit schriftlich eine Änderung der Anforderungen verlangen, solange das Änderungsverlangen in vernünftigem Verhältnis zum Gesamtauftrag steht und auf sachlichen Erwägungen beruht. Die HKS wird diesem Änderungsverlangen Folge leisten, es sei denn, dass der HKS dies aufgrund der konkreten betrieblichen Situation unzumutbar ist. Führt ein solches Änderungsverlangen des Kunden dazu, dass das vertragliche Gleichgewicht hinsichtlich Leistung und Gegenleistung mehr als unerheblich beeinträchtigt wird, so werden die Vertragsparteien unverzüglich eine schriftliche Anpassung der vertraglichen Regelungen betreffs des wesentlichen Vertragsinhaltes (insbesondere Vergütung, Lieferfrist etc.) herbeiführen. Falls die Parteien nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Änderungsverlangens bei der Firma eine Einigung erzielen, wird der Auftrag ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt.
Änderungsverlangen. 5. Request for change
Änderungsverlangen. 8.1. Der Auftragnehmer wird nach Möglichkeit Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung tragen. Die danach erbrachten Änderungen sind grundsätzlich zu vergüten, es sei denn sie sind ihrem Einzelumfang oder ihrer Anzahl nach unerheblich. Als Änderung gilt jede gewünschte Abweichung von bereits genehmigten Leistungsbeschreibungen, Konzepten oder Plichtenheften, sowie jede Erweiterung des Leistungsumfangs.
Änderungsverlangen. (1) Der Auftraggeber kann nach Vertragsabschluss schriftlich Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von flowconcept verlangen, es sei denn, dies ist für flowconcept unzumutbar.
Änderungsverlangen. Will der Auftraggeber den im Feinkonzept festgelegten Inhalt vor Bereitstellung im App-Store ändern oder erweitern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von zwei Werktagen umgesetzt werden können, kann der Auftragnehmer von dem nachfolgenden Verfahren absehen. Ein Änderungsverlangen liegt insbesondere vor bei geänderten Eingabemasken, geändertem Design, zusätzlichen Datenfeldern oder geänderten Anbindungen an Drittsysteme.
Änderungsverlangen. Beide Vertragspartner sind berechtigt, unter Angabe wichtiger Gründe den anderen Vertragspartner aufzufordern, über Änderungen dieses Vertrages oder der (einzelnen) fachlichen Spezifikationen bzw. Feinspezifikation(en) zu beraten und zu verhandeln.
Änderungsverlangen. 35.1 Hält Xxxx nach Vertragsabschluss Änderun- gen für sachdienlich oder erforderlich, wird Elma den Auftragnehmer darüber unverzüglich informieren. In diesem Fall ist eine Abstimmung zwischen beiden Parteien über die sich hieraus ergebenden Modifikati- onen des Vertragsinhalts und der Vertragsabwicklung erforderlich.
Änderungsverlangen. 19.3.1. Alle Änderungen, Modifikationen und Ergänzungen der Verpflichtungen einer der Parteien in Bezug auf vereinbarte Dienst- oder Werkleistungen bedürfen eines schriftlichen Änderungsauftrags (ein "Änderungsauftrag"). Jede Partei kann einen Änderungsauftrag initiieren, indem
Änderungsverlangen. (1) Der Auftraggeber kann nach Vertragsabschluss schriftlich Änderungen des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit von Siemund IT Consulting verlangen, es sei denn, dies ist für die Siemund IT Consulting unzumutbar.
Änderungsverlangen. Solange die Software nicht von der ELO geliefert wurde, kann der Kunde jederzeit schriftlich eine Änderung der Anforderungen verlangen, solange das Änderungsverlangen in vernünftigem Verhältnis zum Gesamtauftrag steht und auf sachlichen Erwägungen beruht. Die ELO wird diesem Änderungsverlangen Folge leisten, es sei denn, dass der ELO dieses aufgrund der konkreten betrieblichen Situation unzumutbar ist. Führt ein solches Änderungsverlangen des Kunden dazu, dass das vertragliche Gleichgewicht hinsichtlich Leistung und Gegenleistung mehr als unerheblich beeinträchtigt wird, so werden die Vertragsparteien unverzüglich eine schriftliche Anpassung der vertraglichen Regelungen betreffs des wesentlichen Vertragsinhaltes (insbesondere Vergütung, Lieferfrist etc.) herbeiführen. Falls die Parteien nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Änderungsverlangens bei der ELO eine Einigung erzielen, wird der Auftrag ohne Berücksichtigung des Änderungsverlangens ausgeführt.