Vertragsschluss und Schriftform. Eine vertragliche Verpflichtung wird grundsätzlich nur eingegangen, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung insbesondere die Bestimmungen zur Nutzung der Software zwischen der ELO Digital Office GmbH und dem Kunden von beiden Seiten einvernehmlich schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn auch diese danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Vertragsschluss und Schriftform. Eine vertragliche Verpflichtung gehen wir grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Vertragsschluss und Schriftform. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Ver- trages sind nur dann wirksam, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Auf das Erfordernis der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.
2.2 Kostenvoranschläge, Pläne, Zeichnungen und sonstige Unterlagen, die wir dem Kunden bei der Vertragsanbahnung, den Vertragsverhandlungen oder mit unserem Angebot zugänglich machen, verbleiben in unserem Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht; diese Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch Dritte unzugänglich gemacht werden und sind vom Kunden auf unser Verlangen unverzüglich an uns herauszugeben.
Vertragsschluss und Schriftform. 2.1. Die Angebote von MSD GmbH sind bis zum Vertrags- schluss freibleibend und unverbindlich.
Vertragsschluss und Schriftform. 2.1. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen sowie dem Verwendungszweck gemäß besonderer schriftlicher Vereinbarung bzw. der Ware beiliegenden Beschreibung. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von All About Cards ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2.2. Die Angebote von All About Cards sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
2.3. Mit der Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben bzw. die bestellte Leistung in Auftrag geben zu wollen. All About Cards ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Eingang bei All About Cards anzunehmen.
2.4. Bestätigung und Annahmeerklärung durch All About Cards erfolgen schriftlich oder fernschriftlich (Fax, Email) Das gleiche gilt für Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen. Die zu erbringende Leistung wird im Bestätigungsschreiben im Einzelnen bezeichnet. Die Annahmeerklärung seitens All About Cards kann auch durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringen der Leistung an den Vertragspartner erfolgen.
2.5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von All About Cards. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von All About Cards zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer von All About Cards. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware bzw. der Leistung unverzüglich unterrichtet. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Vertragsschluss und Schriftform. Alle Bestellungen und Aufträge gegenüber NETCOR sowie et- waige besondere Zusicherungen von NETCOR bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch NETCOR. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbezie- hungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrück- liche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Vertragsschluss und Schriftform. Angebote sowie Preislisten sind freibleibend. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. des Bestelleingangs. Preiserhöhungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Preissenkungen werden ohne Mitteilung an den Kunden weitergegeben. Verträge werden auf der Basis des jeweiligen Angebotes, ihrer Art und dem Umfang der Leistung nach nur auf der Basis des gültigen Angebotes durch schriftliche Annahme/Unterschrift des Kunden oder durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben geschlossen. Es gilt das Schriftformerfordernis. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich beauftragt oder später schriftlich bestätigt worden sind. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Beanstandungen, Mahnungen, Mängelrügen und sonstige Willenserklärungen. Das Schriftformerfordernis kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien aufgehoben werden. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Vertragsschluss und Schriftform. Eine vertragliche Verpflichtung geht AKApplica- tions grundsätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das Gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbe- sondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängel- rügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen.
Vertragsschluss und Schriftform. Eine vertragliche Verpflichtung geht ela-soft grund- sätzlich nur ein, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung von beiden Seiten schriftlich festgelegt worden sind. Spätere mündliche Änderun- gen und Ergänzungen werden erst wirksam, wenn sie danach schriftlich bestätigt worden sind. Das gleiche gilt für alle Willenserklärungen, insbesondere Beans- tandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Vertragsstrafen müssen sich beide Vertragsparteien schriftlich vorbehalten. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
Vertragsschluss und Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Auftragserteilung kann (fern‐)mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Die Annahme des Auftrages bedarf der Auftragsbestätigung durch Zucchetti Germany. Vertragliche Vereinbarungen bedürfen der Textform. Das Gleiche gilt für sonstige Willenserklärungen, Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen sowie den Vorbehalt einer etwaigen Vertragsstrafe. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform aufgehoben werden.