Lieferung und Inbetriebnahme. Das bereitgestellte „Medizingeräte-Datenblatt“ ist vom Auftragnehmer vollständig auszufüllen und vor der Inbetriebnahme eines aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukts der TA Medizintechnik zu übersenden. Die Daten sind für das Bestandsverzeichnis (Medizinproduktebuch) erforderlich. Ohne Rückmeldung dieser Daten durch den Auftragnehmer kann keine Inbetriebnahme am vorgesehenen Betriebsort erfolgen. Alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte (Medizinsysteme/Behandlungseinheiten) werden vom Auftragnehmer über die TA Medizintechnik in die jeweilige Betriebsstätte geliefert und am Betriebsort zusammengesetzt, installiert und in Betrieb genommen. Ausnahmen sind mit der TA Medizintechnik vor der Anlieferung abzustimmen. Die Funktionsprüfung der Einzelkomponenten/des Komplettsystems ist vor dem ersten Einsatz auf dem Klinikformblatt zu belegen. Die Person (in der Regel vom Auftragnehmer) die Medizinprodukte, Zubehör, Software und andere Gegenstände zu einer Gerätekombination zusammensetzt, hat vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Erklärung zur Sicherheit, Eignung und Belastbarkeit dieser Kombination abzugeben (siehe Formblatt). Der Auftragnehmer bestätigt schriftlich, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Die jeweiligen Konformitätserklärungen sind beizufügen. Die Anlieferung der bestellten Ware hat aufgrund begrenzter Lagermöglichkeit zeitnah zur Inbetriebnahme zu erfolgen. Der Ort der Anlieferung ist mit der TA Medizintechnik im Vorfeld abzuklären. Eine aktuelle Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache ist in elektronischer Form, bevorzugt als PDF, an die Medizintechnik zu übergeben. Bei den Anwendern ist mindestens eine gedruckte Version zu hinterlegen. Sicherheitsbezogene Informationen, Aufbereitungs-, Wartungs- und Prüfhinweise in deutscher Sprache, jeweils auf dem aktuellen Stand, gehören zum Lieferumfang (Übergabe vor der Inbetriebnahme). Werden Gebrauchsanweisungen und die vorstehend genannten Unterlagen vom Hersteller aktualisiert, sind diese Versionen der TA Medizintechnik zeitnah in elektronischer Form zu übersenden. Bitte per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Die Zweckbestimmung und etwaige Anwendungsbeschränkungen müssen aus der Gebrauchsanweisung eindeutig hervorgehen. Ansonsten sind sie gesondert schriftlich darzulegen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme. Der Auftragnehmer informiert die Anwender und die TA Medizintechnik über zulässige Kombinationen mit anderen Medizinprodukten, Nicht-Medizinprodukten, Software, Zubehör und anderen Gegenständen. Des Weiteren liefert er Angaben zur IT-Sicherheit sowie zu Aufbereitungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Vor der Inbetriebnahme aktiver nichtimplantierbarer Medizinprodukte hat der Auftragnehmer die elektrische Sicherheit mit einem Prüfprotokoll zu belegen und die Medizinprodukte mit den dafür vorgesehenen Prüf- siegeln zu kennzeichnen. Prüfgrundlagen sind DIN EN 60601-1, DIN EN 62353 und DGUV 4. Gesetzliche Bestimmungen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind grundsätzlich zu beachten. Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV müssen vor der Inbetriebnahme einer „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ unterzogen werden. Diese ist schriftlich zu belegen, ein STK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen. Medizinprodukte der Anlage 2 MPBetreibV müssen vor der Inbetriebnahme einer „Messtechnischen Kontrolle“ unterzogen werden. Diese ist schriftlich zu belegen, ein MTK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen.
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Samples: Kaufvertrag
Lieferung und Inbetriebnahme. Das bereitgestellte „Medizingeräte-Datenblatt“ ist vom Auftragnehmer vollständig auszufüllen und vor der Inbetriebnahme eines aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukts der TA Medizintechnik zu übersenden. Die Daten sind für das Bestandsverzeichnis (Medizinproduktebuch) erforderlich. Ohne Rückmeldung dieser Daten durch den Auftragnehmer kann keine Inbetriebnahme am vorgesehenen Betriebsort erfolgen. Alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte (Medizinsysteme/Behandlungseinheiten) werden vom Auftragnehmer über die TA Medizintechnik in die jeweilige Betriebsstätte geliefert und am Betriebsort zusammengesetzt, installiert und in Betrieb genommen. Ausnahmen sind mit der TA Medizintechnik vor der Anlieferung abzustimmen. Die Funktionsprüfung der Einzelkomponenten/des Komplettsystems ist Einzelne aktive nichtimplantierbare Medizinprodukte und Kombinationen daraus sind vor dem ersten Einsatz einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Diese ist auf dem Klinikformblatt klinikinternen Formblatt schriftlich zu belegen. Die Person (in der Regel vom Auftragnehmer) die Medizinprodukte, Zubehör, Software und andere Gegenstände zu einer Gerätekombination zusammensetzt, zusammensetzt hat vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Erklärung zur Sicherheit, Eignung und Belastbarkeit dieser der Kombination abzugeben (siehe auf internem Formblatt). Der Auftragnehmer bestätigt schriftlich, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Die jeweiligen Konformitätserklärungen sind beizufügen. Die Anlieferung der bestellten Ware hat aufgrund begrenzter Lagermöglichkeit zeitnah zur Inbetriebnahme zu erfolgen. Der Ort der Anlieferung ist mit der TA Medizintechnik im Vorfeld abzuklären. Eine aktuelle Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache ist in elektronischer Form, bevorzugt als PDF, Form an die Medizintechnik zu übergebenübergeben (bevorzugt als PDF). Bei den Anwendern ist mindestens eine gedruckte Version zu hinterlegen. Sicherheitsbezogene Informationen, Aufbereitungs-, Wartungs- und Prüfhinweise in deutscher Sprache, Sprache gehören zum Lieferumfang (Übergabe rechtzeitig vor der Inbetriebnahme - jeweils auf dem aktuellen Stand, gehören zum Lieferumfang (Übergabe vor der Inbetriebnahme). Werden Gebrauchsanweisungen und die vorstehend genannten Unterlagen vom Hersteller aktualisiert, sind diese Versionen der TA Medizintechnik zeitnah in elektronischer Form zu übersenden. Bitte zeitnah per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx zu übersenden. Die Zweckbestimmung und etwaige Anwendungsbeschränkungen müssen aus der Gebrauchsanweisung eindeutig hervorgehen. Ansonsten sind sie gesondert schriftlich darzulegen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten InbetriebnahmeErstinbetriebnahme. Der Auftragnehmer informiert die Anwender und die TA Medizintechnik über zulässige Kombinationen mit anderen Medizinprodukten, Nicht-Medizinprodukten, Software, Zubehör und anderen Gegenständen. Des Weiteren liefert er Angaben zur IT-Sicherheit sowie zu Aufbereitungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Vor Bei einem Medizinprodukt der Anlage 1 MPBetreibV muss bei der Inbetriebnahme aktiver nichtimplantierbarer Medizinprodukte hat das Prüfprotokoll der Auftragnehmer letzten sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) an die elektrische Medizintechnik übergeben werden. Bei einem Medizinprodukt der Anlage 2 MPBetreibV muss bei der Inbetriebnahme das Prüfprotokoll der letzten messtechnischen Kontrolle (MTK) an die Medizintechnik übergeben werden. Bei sonstigen aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukten muss bei der Inbetriebnahme das Protokoll der letzten Prüfung der elektrischen Sicherheit mit einem Prüfprotokoll zu belegen und an die Medizinprodukte mit den dafür vorgesehenen Prüf- siegeln zu kennzeichnen. Prüfgrundlagen sind DIN EN 60601-1, DIN EN 62353 und DGUV 4Medizintechnik übergeben werden. Gesetzliche Bestimmungen und die allgemein anerkannten anerkannte Regeln der Technik sind grundsätzlich zu beachten. Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV müssen vor der Inbetriebnahme einer „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ unterzogen werden. Diese ist schriftlich zu belegen, ein STK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen. Medizinprodukte der Anlage 2 MPBetreibV müssen vor der Inbetriebnahme einer „Messtechnischen Kontrolle“ unterzogen werden. Diese ist schriftlich zu belegen, ein MTK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen.
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Samples: Kaufvertrag
Lieferung und Inbetriebnahme. Das bereitgestellte „Medizingeräte-Datenblatt“ ist vom Auftragnehmer vollständig auszufüllen und vor der Inbetriebnahme eines aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukts der TA Medizintechnik zu übersenden. Die Daten sind für das Bestandsverzeichnis (Medizinproduktebuch) erforderlich. Ohne Rückmeldung dieser Daten durch den Auftragnehmer kann keine Inbetriebnahme am vorgesehenen Betriebsort erfolgen. Alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte (Medizinsysteme/Behandlungseinheiten) werden vom Auftragnehmer über die TA Medizintechnik in die jeweilige Betriebsstätte geliefert und am Betriebsort installiert bzw. zusammengesetzt, installiert und in Betrieb genommen. Ausnahmen sind mit der TA Medizintechnik vor der Anlieferung abzustimmen. Die Eine Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme des Medizinprodukts (inkl. Zubehör), der Einzelkomponenten/des Komplettsystems Behandlungseinheit oder eines kombinierten Systems ist vor dem ersten Einsatz obligatorisch. Das Ergebnis der Funktionsprüfung ist auf dem Klinikformblatt klinikinternen Inbetriebnahmeprotokoll zu belegen. Die Person (in der Regel vom Auftragnehmer) die Medizinprodukte, Zubehör, Software dokumentieren und andere Gegenstände durch Unterschrift zu einer Gerätekombination zusammensetzt, hat vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Erklärung zur Sicherheit, Eignung und Belastbarkeit dieser Kombination abzugeben (siehe Formblatt). Der Auftragnehmer bestätigt schriftlich, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Die jeweiligen Konformitätserklärungen sind beizufügenbestätigen. Die Anlieferung der bestellten Ware hat aufgrund begrenzter Lagermöglichkeit zeitnah zur Inbetriebnahme zu erfolgen. Der Ort der Anlieferung ist mit der TA Medizintechnik im Vorfeld abzuklären. Eine aktuelle Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache ist in elektronischer Form, Form (bevorzugt als PDF, ) an die TA Medizintechnik zu übergeben. Bei den Anwendern ist mindestens eine gedruckte Version zu hinterlegen. Sicherheitsbezogene Informationen, Aufbereitungs-, Wartungs- und Prüfhinweise (in deutscher Sprache, Deutsch - jeweils auf dem aktuellen Stand, ) gehören zum Lieferumfang (zur Lieferung. Die Übergabe muss vor der Inbetriebnahme)ersten Inbetriebnahme erfolgen. Werden Gebrauchsanweisungen und die vorstehend genannten Unterlagen vom Hersteller aktualisiert, sind diese Versionen der TA Medizintechnik zeitnah in elektronischer Form zu übersenden. Bitte zuzuleiten, bitte per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Die Der Verwendungszweck (Zweckbestimmung und etwaige Anwendungsbeschränkungen müssen Anwendungsbeschränkungen) muss aus der Gebrauchsanweisung Gebrauchs- anweisung eindeutig hervorgehen. Ansonsten sind sie , ansonsten ist er gesondert schriftlich darzulegen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme. Der Auftragnehmer hat schriftlich zu bestätigen, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Konformitätserklärungen sind beizufügen. In der Regel setzt der Auftragnehmer Medizinprodukte, Zubehör, Software und andere Gegenstände zu einem System oder einer Behandlungseinheit zusammen. Der Auftragnehmer gibt vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Systemerklärung zur Eignung, Belastbarkeit und Sicherheit ab. Der Auftragnehmer informiert die Anwender und die TA Medizintechnik über zulässige Kombinationen mit anderen Medizinprodukten, Nicht-Medizinprodukten, Software, Zubehör und anderen Gegenständen. Des Weiteren liefert er Angaben zur IT-Sicherheit sowie und zu Aufbereitungs- und bzw. Instandhaltungsmaßnahmen. Vor der Inbetriebnahme aktiver nichtimplantierbarer Medizinprodukte hat der Auftragnehmer die elektrische Sicherheit mit einem Prüfprotokoll zu belegen und die Medizinprodukte mit den dafür vorgesehenen Prüf- siegeln zu kennzeichnen. Prüfgrundlagen sind DIN EN 60601-1, DIN EN 62353 und DGUV 4. Gesetzliche Bestimmungen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind grundsätzlich zu beachten. Medizinprodukte der MPBetreibV Anlage 1 MPBetreibV müssen vor der Inbetriebnahme einer „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ unterzogen werden. Diese , diese ist schriftlich zu belegen, ein . Ein STK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen. Medizinprodukte der MPBetreibV Anlage 2 MPBetreibV müssen vor der Inbetriebnahme einer „Messtechnischen Kontrolle“ unterzogen werden. Diese , diese ist schriftlich zu belegen, ein . Ein MTK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen.
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Samples: Zusatzbedingungen Zum Kaufvertrag Für Aktive Nichtimplantierbare Medizinprodukte
Lieferung und Inbetriebnahme. Das bereitgestellte „Medizingeräte-Datenblatt“ ist vom Auftragnehmer vollständig auszufüllen und vor der Inbetriebnahme eines aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukts der TA Medizintechnik zu übersenden. Die Daten sind für das Bestandsverzeichnis (Medizinproduktebuch) erforderlich. Ohne Rückmeldung dieser Daten durch den Auftragnehmer kann keine Inbetriebnahme am vorgesehenen Betriebsort erfolgen. Alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte (Medizinsysteme/Behandlungseinheiten) werden vom Auftragnehmer über die TA Medizintechnik in die jeweilige Betriebsstätte geliefert und am Betriebsort zusammengesetzt, installiert und in Betrieb genommen. Ausnahmen sind mit der TA Medizintechnik vor der Anlieferung abzustimmen. Die Funktionsprüfung der Einzelkomponenten/des Komplettsystems ist Einzelne aktive nichtimplantierbare Medizinprodukte und Kombinationen daraus sind vor dem ersten Einsatz einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Diese ist auf dem Klinikformblatt klinikinternen Formblatt schriftlich zu belegen. Die Person (in der Regel vom Auftragnehmer) die Medizinprodukte, Zubehör, Software und andere Gegenstände zu einer Gerätekombination zusammensetzt, zusammensetzt hat vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Erklärung zur Sicherheit, Eignung und Belastbarkeit dieser der Kombination abzugeben (siehe auf internem Formblatt). Der Auftragnehmer bestätigt schriftlich, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Die jeweiligen Konformitätserklärungen sind beizufügen. Die Anlieferung der bestellten Ware hat aufgrund begrenzter Lagermöglichkeit zeitnah zur Inbetriebnahme zu erfolgen. Der Ort der Anlieferung ist mit der TA Medizintechnik im Vorfeld abzuklären. Eine aktuelle Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache ist in elektronischer Form, bevorzugt als PDF, Form an die Medizintechnik zu übergebenübergeben (bevorzugt als PDF). Bei den Anwendern ist mindestens eine gedruckte Version zu hinterlegen. Sicherheitsbezogene Informationen, Aufbereitungs-, Wartungs- und Prüfhinweise in deutscher Sprache, Sprache gehören zum Lieferumfang (Übergabe rechtzeitig vor der Inbetriebnahme - jeweils auf dem aktuellen Stand, gehören zum Lieferumfang (Übergabe vor der Inbetriebnahme). Werden Gebrauchsanweisungen und die vorstehend genannten Unterlagen vom Hersteller aktualisiert, sind diese Versionen der TA Medizintechnik zeitnah in elektronischer Form zu übersenden. Bitte per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Die Zweckbestimmung und etwaige Anwendungsbeschränkungen müssen aus der Gebrauchsanweisung eindeutig hervorgehen. Ansonsten sind sie gesondert schriftlich darzulegen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten InbetriebnahmeErstinbetriebnahme. Der Auftragnehmer informiert die Anwender und die TA Medizintechnik über zulässige Kombinationen mit anderen Medizinprodukten, Nicht-Medizinprodukten, Software, Zubehör und anderen Gegenständen. Des Weiteren liefert er Angaben zur IT-Sicherheit sowie zu Aufbereitungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Vor Bei einem Medizinprodukt der Anlage 1 MPBetreibV muss bei der Inbetriebnahme aktiver nichtimplantierbarer Medizinprodukte hat das Prüfprotokoll der Auftragnehmer letzten sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) an die elektrische TA Medizintechnik übergeben werden. Bei einem Medizinprodukt der Anlage 2 MPBetreibV muss bei der Inbetriebnahme das Prüfprotokoll der letzten messtechnischen Kontrolle (MTK) an die TA Medizintechnik übergeben werden. Bei sonstigen aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukten muss bei der Inbetriebnahme das Protokoll der letzten Prüfung der elektrischen Sicherheit mit einem Prüfprotokoll zu belegen und an die Medizinprodukte mit den dafür vorgesehenen Prüf- siegeln zu kennzeichnen. Prüfgrundlagen sind DIN EN 60601-1, DIN EN 62353 und DGUV 4TA Medizintechnik übergeben werden. Gesetzliche Bestimmungen und die allgemein anerkannten anerkannte Regeln der Technik sind grundsätzlich zu beachten. Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV müssen vor der Inbetriebnahme einer „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ unterzogen werden. Diese ist schriftlich zu belegen, ein STK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen. Medizinprodukte der Anlage 2 MPBetreibV müssen vor der Inbetriebnahme einer „Messtechnischen Kontrolle“ unterzogen werden. Diese ist schriftlich zu belegen, ein MTK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen.
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Samples: Kaufvertrag