Common use of Lieferung und Inbetriebnahme Clause in Contracts

Lieferung und Inbetriebnahme. Das bereitgestellte „Medizingeräte-Datenblatt“ ist vom Auftragnehmer vollständig auszufüllen und vor der Inbetriebnahme eines aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukts der TA Medizintechnik zu übersenden. Die Daten sind für das Bestandsverzeichnis (Medizinproduktebuch) erforderlich. Ohne Rückmeldung dieser Daten durch den Auftragnehmer kann keine Inbetriebnahme am vorgesehenen Betriebsort erfolgen. Alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte werden vom Auftragnehmer über die TA Medizintechnik in die jeweilige Betriebsstätte geliefert und am Betriebsort installiert bzw. zusammengesetzt. Ausnahmen sind mit der TA Medizintechnik vor der Anlieferung abzustimmen. Eine Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme des Medizinprodukts (inkl. Zubehör), der Behandlungseinheit oder eines kombinierten Systems ist obligatorisch. Das Ergebnis der Funktionsprüfung ist auf dem klinikinternen Inbetriebnahmeprotokoll zu dokumentieren und durch Unterschrift zu bestätigen. Die Anlieferung der bestellten Ware hat aufgrund begrenzter Lagermöglichkeit zeitnah zur Inbetriebnahme zu erfolgen. Der Ort der Anlieferung ist mit der TA Medizintechnik im Vorfeld abzuklären. Eine aktuelle Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache ist in elektronischer Form (bevorzugt als PDF) an die TA Medizintechnik zu übergeben. Bei den Anwendern ist mindestens eine gedruckte Version zu hinterlegen. Sicherheitsbezogene Informationen, Aufbereitungs-, Wartungs- und Prüfhinweise (in Deutsch - jeweils auf dem aktuellen Stand) gehören zur Lieferung. Die Übergabe muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Werden Gebrauchsanweisungen und die vorstehend genannten Unterlagen vom Hersteller aktualisiert, sind diese Versionen der TA Medizintechnik zeitnah in elektronischer Form zuzuleiten, bitte per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Der Verwendungszweck (Zweckbestimmung und Anwendungsbeschränkungen) muss aus der Gebrauchs- anweisung eindeutig hervorgehen, ansonsten ist er gesondert schriftlich darzulegen, spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Der Auftragnehmer hat schriftlich zu bestätigen, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Konformitätserklärungen sind beizufügen. In der Regel setzt der Auftragnehmer Medizinprodukte, Zubehör, Software und andere Gegenstände zu einem System oder einer Behandlungseinheit zusammen. Der Auftragnehmer gibt vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Systemerklärung zur Eignung, Belastbarkeit und Sicherheit ab. Der Auftragnehmer informiert die Anwender und die TA Medizintechnik über zulässige Kombinationen mit anderen Medizinprodukten, Nicht-Medizinprodukten, Software, Zubehör und anderen Gegenständen. Des Weiteren liefert er Angaben zur IT-Sicherheit und zu Aufbereitungs- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen. Vor der Inbetriebnahme aktiver nichtimplantierbarer Medizinprodukte hat der Auftragnehmer die elektrische Sicherheit mit einem Prüfprotokoll zu belegen und die Medizinprodukte mit den dafür vorgesehenen Prüf- siegeln zu kennzeichnen. Prüfgrundlagen sind DIN EN 60601-1, DIN EN 62353 und DGUV 4. Gesetzliche Bestimmungen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind grundsätzlich zu beachten. Medizinprodukte der MPBetreibV Anlage 1 müssen vor der Inbetriebnahme einer „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ unterzogen werden, diese ist schriftlich zu belegen. Ein STK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen. Medizinprodukte der MPBetreibV Anlage 2 müssen vor der Inbetriebnahme einer „Messtechnischen Kontrolle“ unterzogen werden, diese ist schriftlich zu belegen. Ein MTK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen.

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Lieferung und Inbetriebnahme. Das bereitgestellte „Medizingeräte-Datenblatt“ ist vom Auftragnehmer vollständig auszufüllen und vor der Inbetriebnahme eines aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukts der TA Medizintechnik zu übersenden. Die Daten sind für das Bestandsverzeichnis (Medizinproduktebuch) erforderlich. Ohne Rückmeldung dieser Daten durch den Auftragnehmer kann keine Inbetriebnahme am vorgesehenen Betriebsort erfolgen. Alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte (Medizinsysteme) werden vom Auftragnehmer über die TA Medizintechnik in die jeweilige Betriebsstätte geliefert und am Betriebsort zusammengesetzt, installiert bzw. zusammengesetztund in Betrieb genommen. Ausnahmen sind mit der TA Medizintechnik vor der Anlieferung abzustimmen. Eine Einzelne aktive nichtimplantierbare Medizinprodukte und Kombinationen daraus sind vor dem ersten Einsatz einer Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme des Medizinprodukts (inklzu unterziehen. Zubehör), der Behandlungseinheit oder eines kombinierten Systems ist obligatorisch. Das Ergebnis der Funktionsprüfung Diese ist auf dem klinikinternen Inbetriebnahmeprotokoll Formblatt schriftlich zu dokumentieren belegen. Die Person (in der Regel vom Auftragnehmer) die Medizinprodukte, Zubehör, Software und durch Unterschrift andere Gegenstände zu bestätigeneiner Gerätekombination zusammensetzt hat vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Erklärung zur Sicherheit, Eignung und Belastbarkeit der Kombination abzugeben (auf internem Formblatt). Der Auftragnehmer bestätigt schriftlich, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Die jeweiligen Konformitätserklärungen sind beizufügen. Die Anlieferung der bestellten Ware hat aufgrund begrenzter Lagermöglichkeit zeitnah zur Inbetriebnahme zu erfolgen. Der Ort der Anlieferung ist mit der TA Medizintechnik im Vorfeld abzuklären. Eine aktuelle Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache ist in elektronischer Form an die Medizintechnik zu übergeben (bevorzugt als PDF) an die TA Medizintechnik zu übergeben). Bei den Anwendern ist mindestens eine gedruckte Version zu hinterlegen. Sicherheitsbezogene Informationen, Aufbereitungs-, Wartungs- und Prüfhinweise in deutscher Sprache gehören zum Lieferumfang (in Deutsch Übergabe rechtzeitig vor der Inbetriebnahme - jeweils auf dem aktuellen Stand) gehören zur Lieferung. Die Übergabe muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen). Werden Gebrauchsanweisungen und die vorstehend genannten Unterlagen vom Hersteller aktualisiert, sind diese Versionen der TA Medizintechnik zeitnah in elektronischer Form zuzuleiten, bitte zu übersenden. Bitte per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Der Verwendungszweck (Die Zweckbestimmung und Anwendungsbeschränkungen) muss etwaige Anwendungsbeschränkungen müssen aus der Gebrauchs- anweisung Gebrauchsanweisung eindeutig hervorgehen, ansonsten ist er . Ansonsten sind sie gesondert schriftlich darzulegen, spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Der Auftragnehmer hat schriftlich zu bestätigen, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Konformitätserklärungen sind beizufügen. In der Regel setzt der Auftragnehmer Medizinprodukte, Zubehör, Software und andere Gegenstände zu einem System oder einer Behandlungseinheit zusammen. Der Auftragnehmer gibt vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Systemerklärung zur Eignung, Belastbarkeit und Sicherheit abErstinbetriebnahme. Der Auftragnehmer informiert die Anwender und die TA Medizintechnik über zulässige Kombinationen mit anderen Medizinprodukten, Nicht-Medizinprodukten, Software, Zubehör und anderen Gegenständen. Des Weiteren liefert er Angaben zur IT-Sicherheit und sowie zu Aufbereitungs- bzw. und Instandhaltungsmaßnahmen. Vor Bei einem Medizinprodukt der Anlage 1 MPBetreibV muss bei der Inbetriebnahme aktiver nichtimplantierbarer Medizinprodukte hat das Prüfprotokoll der Auftragnehmer letzten sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) an die elektrische TA Medizintechnik übergeben werden. Bei einem Medizinprodukt der Anlage 2 MPBetreibV muss bei der Inbetriebnahme das Prüfprotokoll der letzten messtechnischen Kontrolle (MTK) an die TA Medizintechnik übergeben werden. Bei sonstigen aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukten muss bei der Inbetriebnahme das Protokoll der letzten Prüfung der elektrischen Sicherheit mit einem Prüfprotokoll zu belegen und an die Medizinprodukte mit den dafür vorgesehenen Prüf- siegeln zu kennzeichnen. Prüfgrundlagen sind DIN EN 60601-1, DIN EN 62353 und DGUV 4TA Medizintechnik übergeben werden. Gesetzliche Bestimmungen und die allgemein anerkannten anerkannte Regeln der Technik sind grundsätzlich zu beachten. Medizinprodukte der MPBetreibV Anlage 1 müssen vor der Inbetriebnahme einer „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ unterzogen werden, diese ist schriftlich zu belegen. Ein STK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen. Medizinprodukte der MPBetreibV Anlage 2 müssen vor der Inbetriebnahme einer „Messtechnischen Kontrolle“ unterzogen werden, diese ist schriftlich zu belegen. Ein MTK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen.

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Lieferung und Inbetriebnahme. Das bereitgestellte „Medizingeräte-Datenblatt“ ist vom Auftragnehmer vollständig auszufüllen und vor der Inbetriebnahme eines aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukts der TA Medizintechnik zu übersenden. Die Daten sind für das Bestandsverzeichnis (Medizinproduktebuch) erforderlich. Ohne Rückmeldung dieser Daten durch den Auftragnehmer kann keine Inbetriebnahme am vorgesehenen Betriebsort erfolgen. Alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte (Medizinsysteme/Behandlungseinheiten) werden vom Auftragnehmer über die TA Medizintechnik in die jeweilige Betriebsstätte geliefert und am Betriebsort zusammengesetzt, installiert bzw. zusammengesetztund in Betrieb genommen. Ausnahmen sind mit der TA Medizintechnik vor der Anlieferung abzustimmen. Eine Die Funktionsprüfung der Einzelkomponenten/des Komplettsystems ist vor Inbetriebnahme des Medizinprodukts (inkl. Zubehör), der Behandlungseinheit oder eines kombinierten Systems ist obligatorisch. Das Ergebnis der Funktionsprüfung ist dem ersten Einsatz auf dem klinikinternen Inbetriebnahmeprotokoll Klinikformblatt zu dokumentieren belegen. Die Person (in der Regel vom Auftragnehmer) die Medizinprodukte, Zubehör, Software und durch Unterschrift andere Gegenstände zu bestätigeneiner Gerätekombination zusammensetzt, hat vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Erklärung zur Sicherheit, Eignung und Belastbarkeit dieser Kombination abzugeben (siehe Formblatt). Der Auftragnehmer bestätigt schriftlich, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Die jeweiligen Konformitätserklärungen sind beizufügen. Die Anlieferung der bestellten Ware hat aufgrund begrenzter Lagermöglichkeit zeitnah zur Inbetriebnahme zu erfolgen. Der Ort der Anlieferung ist mit der TA Medizintechnik im Vorfeld abzuklären. Eine aktuelle Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache ist in elektronischer Form (Form, bevorzugt als PDF) , an die TA Medizintechnik zu übergeben. Bei den Anwendern ist mindestens eine gedruckte Version zu hinterlegen. Sicherheitsbezogene Informationen, Aufbereitungs-, Wartungs- und Prüfhinweise (in Deutsch - deutscher Sprache, jeweils auf dem aktuellen Stand) , gehören zur Lieferung. Die zum Lieferumfang (Übergabe muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgenInbetriebnahme). Werden Gebrauchsanweisungen und die vorstehend genannten Unterlagen vom Hersteller aktualisiert, sind diese Versionen der TA Medizintechnik zeitnah in elektronischer Form zuzuleiten, bitte zu übersenden. Bitte per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Der Verwendungszweck (Die Zweckbestimmung und Anwendungsbeschränkungen) muss etwaige Anwendungsbeschränkungen müssen aus der Gebrauchs- anweisung Gebrauchsanweisung eindeutig hervorgehen, ansonsten ist er . Ansonsten sind sie gesondert schriftlich darzulegen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme. Der Auftragnehmer hat schriftlich zu bestätigen, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Konformitätserklärungen sind beizufügen. In der Regel setzt der Auftragnehmer Medizinprodukte, Zubehör, Software und andere Gegenstände zu einem System oder einer Behandlungseinheit zusammen. Der Auftragnehmer gibt vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Systemerklärung zur Eignung, Belastbarkeit und Sicherheit ab. Der Auftragnehmer informiert die Anwender und die TA Medizintechnik über zulässige Kombinationen mit anderen Medizinprodukten, Nicht-Medizinprodukten, Software, Zubehör und anderen Gegenständen. Des Weiteren liefert er Angaben zur IT-Sicherheit und sowie zu Aufbereitungs- bzw. und Instandhaltungsmaßnahmen. Vor der Inbetriebnahme aktiver nichtimplantierbarer Medizinprodukte hat der Auftragnehmer die elektrische Sicherheit mit einem Prüfprotokoll zu belegen und die Medizinprodukte mit den dafür vorgesehenen Prüf- siegeln zu kennzeichnen. Prüfgrundlagen sind DIN EN 60601-1, DIN EN 62353 und DGUV 4. Gesetzliche Bestimmungen und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind grundsätzlich zu beachten. Medizinprodukte der MPBetreibV Anlage 1 MPBetreibV müssen vor der Inbetriebnahme einer „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ unterzogen werden, diese . Diese ist schriftlich zu belegen. Ein , ein STK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen. Medizinprodukte der MPBetreibV Anlage 2 MPBetreibV müssen vor der Inbetriebnahme einer „Messtechnischen Kontrolle“ unterzogen werden, diese . Diese ist schriftlich zu belegen. Ein , ein MTK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen.

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Lieferung und Inbetriebnahme. Das bereitgestellte „Medizingeräte-Datenblatt“ ist vom Auftragnehmer vollständig auszufüllen und vor der Inbetriebnahme eines aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukts der TA Medizintechnik zu übersenden. Die Daten sind für das Bestandsverzeichnis (Medizinproduktebuch) erforderlich. Ohne Rückmeldung dieser Daten durch den Auftragnehmer kann keine Inbetriebnahme am vorgesehenen Betriebsort erfolgen. Alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte (Medizinsysteme) werden vom Auftragnehmer über die TA Medizintechnik in die jeweilige Betriebsstätte geliefert und am Betriebsort zusammengesetzt, installiert bzw. zusammengesetztund in Betrieb genommen. Ausnahmen sind mit der TA Medizintechnik vor der Anlieferung abzustimmen. Eine Einzelne aktive nichtimplantierbare Medizinprodukte und Kombinationen daraus sind vor dem ersten Einsatz einer Funktionsprüfung vor Inbetriebnahme des Medizinprodukts (inklzu unterziehen. Zubehör), der Behandlungseinheit oder eines kombinierten Systems ist obligatorisch. Das Ergebnis der Funktionsprüfung Diese ist auf dem klinikinternen Inbetriebnahmeprotokoll Formblatt schriftlich zu dokumentieren belegen. Die Person (in der Regel vom Auftragnehmer) die Medizinprodukte, Zubehör, Software und durch Unterschrift andere Gegenstände zu bestätigeneiner Gerätekombination zusammensetzt hat vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Erklärung zur Sicherheit, Eignung und Belastbarkeit der Kombination abzugeben (auf internem Formblatt). Der Auftragnehmer bestätigt schriftlich, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Die jeweiligen Konformitätserklärungen sind beizufügen. Die Anlieferung der bestellten Ware hat aufgrund begrenzter Lagermöglichkeit zeitnah zur Inbetriebnahme zu erfolgen. Der Ort der Anlieferung ist mit der TA Medizintechnik im Vorfeld abzuklären. Eine aktuelle Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache ist in elektronischer Form an die Medizintechnik zu übergeben (bevorzugt als PDF) an die TA Medizintechnik zu übergeben). Bei den Anwendern ist mindestens eine gedruckte Version zu hinterlegen. Sicherheitsbezogene Informationen, Aufbereitungs-, Wartungs- und Prüfhinweise in deutscher Sprache gehören zum Lieferumfang (in Deutsch Übergabe rechtzeitig vor der Inbetriebnahme - jeweils auf dem aktuellen Stand) gehören zur Lieferung. Die Übergabe muss vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen). Werden Gebrauchsanweisungen und die vorstehend genannten Unterlagen vom Hersteller aktualisiert, sind diese Versionen der TA Medizintechnik zeitnah in elektronischer Form zuzuleiten, bitte zeitnah per E-Mail an: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxxx.xx Der Verwendungszweck (zu übersenden. Die Zweckbestimmung und Anwendungsbeschränkungen) muss etwaige Anwendungsbeschränkungen müssen aus der Gebrauchs- anweisung Gebrauchsanweisung eindeutig hervorgehen, ansonsten ist er . Ansonsten sind sie gesondert schriftlich darzulegen, spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Der Auftragnehmer hat schriftlich zu bestätigen, dass es sich bei den gelieferten Produkten um Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes handelt. Konformitätserklärungen sind beizufügen. In der Regel setzt der Auftragnehmer Medizinprodukte, Zubehör, Software und andere Gegenstände zu einem System oder einer Behandlungseinheit zusammen. Der Auftragnehmer gibt vor der Inbetriebnahme eine schriftliche Systemerklärung zur Eignung, Belastbarkeit und Sicherheit abErstinbetriebnahme. Der Auftragnehmer informiert die Anwender und die TA Medizintechnik über zulässige Kombinationen mit anderen Medizinprodukten, Nicht-Medizinprodukten, Software, Zubehör und anderen Gegenständen. Des Weiteren liefert er Angaben zur IT-Sicherheit und sowie zu Aufbereitungs- bzw. und Instandhaltungsmaßnahmen. Vor Bei einem Medizinprodukt der Anlage 1 MPBetreibV muss bei der Inbetriebnahme aktiver nichtimplantierbarer Medizinprodukte hat das Prüfprotokoll der Auftragnehmer letzten sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) an die elektrische Medizintechnik übergeben werden. Bei einem Medizinprodukt der Anlage 2 MPBetreibV muss bei der Inbetriebnahme das Prüfprotokoll der letzten messtechnischen Kontrolle (MTK) an die Medizintechnik übergeben werden. Bei sonstigen aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukten muss bei der Inbetriebnahme das Protokoll der letzten Prüfung der elektrischen Sicherheit mit einem Prüfprotokoll zu belegen und an die Medizinprodukte mit den dafür vorgesehenen Prüf- siegeln zu kennzeichnen. Prüfgrundlagen sind DIN EN 60601-1, DIN EN 62353 und DGUV 4Medizintechnik übergeben werden. Gesetzliche Bestimmungen und die allgemein anerkannten anerkannte Regeln der Technik sind grundsätzlich zu beachten. Medizinprodukte der MPBetreibV Anlage 1 müssen vor der Inbetriebnahme einer „Sicherheitstechnischen Kontrolle“ unterzogen werden, diese ist schriftlich zu belegen. Ein STK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen. Medizinprodukte der MPBetreibV Anlage 2 müssen vor der Inbetriebnahme einer „Messtechnischen Kontrolle“ unterzogen werden, diese ist schriftlich zu belegen. Ein MTK-Prüfsiegel ist sichtbar anzubringen.

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