Lieferung und Überlassung von Updates Musterklauseln

Lieferung und Überlassung von Updates. (1) Der Anbieter informiert den Kunden über die Verfügbarkeit von Updates zu der unter Support und Maintenance stehenden Vertragssoftware. Der Kunde kann daraufhin das betreffende Update beim Anbieter abrufen. Für den Abruf gelten die Regelungen zur elektronischen Lieferung von Software entsprechend. Das Einspielen/Installieren eines Updates ist nicht Bestandteil der vom Anbieter zu erbringenden Support- und Maintenanceleistungen und muss bei Bedarf gesondert schriftlich vereinbart und zu den dann gültigen Preisen des Anbieters gesondert vergütet werden.
Lieferung und Überlassung von Updates. 5.5.1 Gibt proALPHA während der Laufzeit eines Softwarepflegevertrages ein Update der unter Pflege stehenden Vertragssoftware zum allgemeinen Vertrieb frei, informiert proALPHA den Kunden in geeigneter Weise über die Verfügbarkeit des Updates. Der Kunde kann da- raufhin das Update bei proALPHA abrufen. Für den Abruf gelten die Regelungen zur elekt- ronischen Lieferung bei der Softwareüberlassung (vgl. oben Ziffer 4.1) entsprechend. Im Lieferumfang eines Updates enthalten ist auch die von proALPHA zum Update zur Verfü- gung gestellte Dokumentation, die ebenfalls nur elektronisch geliefert wird. Der Abruf und die vertragsgemässe Nutzung eines Updates nebst dazugehöriger Dokumentation sind in der vereinbarten Pflegevergütung enthalten. Das Einspielen/Installieren eines Updates ist nicht Bestandteil der von proALPHA zu erbringenden Softwarepflegeleistungen und muss bei Bedarf gesondert schriftlich vereinbart werden.