Lieferung und Überlassung von Updates. (1) Der Anbieter informiert den Kunden über die Verfügbar- keit von Updates zu der unter Support und Maintenance stehenden Vertragssoftware. Der Kunde kann daraufhin das betreffende Update beim Anbieter abrufen. Für den Abruf gelten die Regelungen zur elektronischen Lieferung von Software entsprechend. Das Einspielen/Installieren ei- nes Updates ist nicht Bestandteil der vom Anbieter zu er- bringenden Support- und Maintenance-Leistungen und muss bei Bedarf gesondert schriftlich vereinbart und zu den dann gültigen Preisen des Anbieters gesondert ver- gütet werden.
(2) Updates sind nur in solchen Systemumgebungen und nur unter solchen Einsatzbedingungen einsetzbar, für die der Anbieter das jeweilige Update laut seiner für das Update gültigen Produktbeschreibung freigegeben hat. Um zu gewährleisten, dass ein Update mit der beim Kunden vor- handenen Systemumgebung (Systemsoftware, Daten- banksoftware, Hardware, Betriebssystem, etc.) und mit den beim Kunden vorhandenen Einsatzbedingungen kompatibel ist, wird der Kunde ein Update vor produktiver Inbetriebnahme zunächst in einer Testumgebung auf die erforderliche Vereinbarkeit des Updates mit der Sys- temumgebung und mit den Einsatzbedingungen des Kunden testen und eine Übernahme in den produktiven Betrieb erst vornehmen, wenn die Tests erfolgreich ver- laufen sind. Im Rahmen dieser Tests wird der Kunde auch prüfen, ob das jeweilige Update mit den beim Kunden im- plementierten Prozessen und Funktionen vereinbar ist.
Lieferung und Überlassung von Updates. 5.5.1 Gibt proALPHA während der Laufzeit eines Softwarepflegevertrages ein Update der unter Pflege stehenden Vertragssoftware zum allgemeinen Vertrieb frei, informiert proALPHA den Kunden in geeigneter Weise über die Verfügbarkeit des Updates. Der Kunde kann da- raufhin das Update bei proALPHA abrufen. Für den Abruf gelten die Regelungen zur elekt- ronischen Lieferung bei der Softwareüberlassung (vgl. oben Ziffer 4.1) entsprechend. Im Lieferumfang eines Updates enthalten ist auch die von proALPHA zum Update zur Verfü- gung gestellte Dokumentation, die ebenfalls nur elektronisch geliefert wird. Der Abruf und die vertragsgemässe Nutzung eines Updates nebst dazugehöriger Dokumentation sind in der vereinbarten Pflegevergütung enthalten. Das Einspielen/Installieren eines Updates ist nicht Bestandteil der von proALPHA zu erbringenden Softwarepflegeleistungen und muss bei Bedarf gesondert schriftlich vereinbart werden.
5.5.2 Updates sind nur in solchen Systemumgebungen und nur unter solchen Einsatzbedingun- gen einsetzbar, für die proALPHA das jeweilige Update laut Produktbeschreibung in der dem Update beigefügten Dokumentation freigegeben hat. Um zu gewährleisten, dass ein Update der unter Pflege stehenden Vertragssoftware mit der beim Kunden vorhandenen Systemumgebung (Systemsoftware, Datenbanksoftware, Hardware, Betriebssystem, etc.) kompatibel ist, wird der Kunde ein Update vor produktiver Inbetriebnahme zunächst in ei- ner Testumgebung auf die erforderliche Kompatibilität testen und eine Übernahme in den produktiven Betrieb erst vornehmen, wenn die Kompatibilitätstests erfolgreich verlaufen sind.
5.5.3 Mit der produktiven Inbetriebnahme ersetzt ein Update den vorher beim Kunden im Ein- satz befindlichen Versionsstand der Vertragssoftware, der durch das Update aktualisiert werden soll. Eine Parallelnutzung von Update und Vorversion ist auf die Testphase des Updates begrenzt und danach nur mit vorheriger, schriftlicher Rechtseinräumung durch proALPHA zulässig.