Common use of LIEFERUNG UND Clause in Contracts

LIEFERUNG UND. TITEL Die in diesem Auftrag angegebenen Preise gelten für den Versand gemäß den folgenden Bedingungen: (i) Bei allen Lieferungen liegt das Verlustrisiko während der Beförderung beim Verkäufer, und die Waren gelten nur nach Annahme am benannten Lieferort des Käufers gemäß den Bestimmungen dieses Auftrags als geliefert und das Risiko geht nur bei Lieferung an den Käufer über. Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine Versicherung zu erwerben, während sich die Waren im Transit von der Einrichtung des Verkäufers hin zum durch den Käufer benannten Lieferort befinden. Der Verkäufer trägt die Kosten für Kontrollen, Verpackungen und geeigneten Kennzeichnungen, die für die Zwecke der Lieferung der Waren erforderlich sind. Der Verkäufer stellt auf eigene Kosten den Lieferauftrag und/oder die üblichen Transportdokumente zur Verfügung, die der Käufer benötigt, um die Lieferung anzunehmen. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer rechtzeitig über den Versand der Waren und tätigt alle anderen Mitteilungen, die zur Annahme der Ware erforderlich sind. Der Verkäufer nutzt den bevorzugten Spediteur des Käufers, um die Waren von der Einrichtung des Verkäufers zum durch den Käufer benannten Lieferort zu befördern. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer für alle Kosten, Gebühren, Aufwendungen oder Strafzahlungen verantwortlich, die ihm aus seinem Versäumnis entstehen, einen vom Käufer zugelassenen Spediteur ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers zu beauftragen oder anderweitig den Anweisungen des Käufers zu folgen. (ii) Bei internationalen Sendungen stellt der Verkäufer die Waren vollständig vom Zoll abgerechnet für die Ausfuhr zur Verfügung und veranlasst die Lieferung der Waren an den konsolidierenden Umschlagplatz oder an die Containerwerft des vom Käufer angegebenen Transportunternehmens im Versandhafen. Der Verkäufer holt alle erforderlichen Ausfuhrlizenzen und Genehmigungen ein und übernimmt die Verantwortung für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Formalitäten des Ausfuhrzolls, der Vorbereitung der Waren für das Verladen und dem Verladen von Waren in der Einrichtung des Verkäufers, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Zollabfertigung, Containerwerft/Containerfrachtbahnhof, Empfangs-, Umschlags- und Dokumentationsgebühren. Der Käufer trägt die Kosten der Vorversandkontrolle, es sei denn, derartige Inspektionen sind vom Ausfuhrland vorgeschrieben. Der Käufer holt alle erforderlichen Einfuhrlizenzen und Bewilligungen ein und übernimmt die Verantwortung für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Formalitäten des Einfuhrzolls, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Einfuhrabfertigungs-, Zoll- und Verwaltungskosten. Nach Xxxx und auf Wunsch des Käufers zahlt der Verkäufer die Beförderungs-/Transportkosten von der Einrichtung des Verkäufers zum Ausfuhrhafen im Voraus und fügt diese Kosten der Rechnung des Käufers hinzu. Ansonsten sind alle Beförderungs-/Transportkosten von der Einrichtung des Verkäufers bis zum benannten Lieferort des Käufers unfrei. In allen Formen der Dokumentation und Kommunikation, einschließlich in gedruckten und elektronischen Formularen, werden die in diesen allgemeinen Einkaufbedingungen vorstehend genannten Ziffern (i) und (ii) genannten Lieferbedingungen als „EMR2006“ bezeichnet. (iii) Das Eigentum an der Ware geht nur dann an den Käufer über, wenn der Käufer die Ware am benannten Lieferort des Käufers erhalten hat. Der Verkäufer: (a) gewährleistet den vollständigen und unbeschränkten Eigentumsanspruch des Käufers an allen vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren, sei es bei Lieferung oder durch Abschlagszahlungen (in diesem Fall bezieht sich diese Garantie auf den Teil der Waren, für den Abschlagszahlungen geleistet wurden), frei von und nicht vorbehaltlich etwaiger Pfandrechte von Unterauftragnehmern oder Dritten, Beschränkungen, Vorbehalte, Sicherungszinsen, Belastungen, Eigentumsvorbehalten oder sonstigen ähnlichen Rechten; (b) macht keine Pfandrechte, Pfändungen oder ähnliche Forderungen in Verbindung mit den Waren geltend; (c) stellt sicher, dass die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren jederzeit frei von Pfandrechten, Gebühren oder Belastungen zugunsten Dritter sind; (d) erbringt auf Verlangen des Käufers jederzeit Nachweise, dass die Waren oder Teile davon frei von Pfandrechten, Gebühren oder Belastungen sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Eigentumsvorbehaltsvereinbarungen, die vom oder im Namen des Verkäufers und/oder seiner Unterauftragnehmer und/oder Verkäufer vollstreckbar sind; und (e) verteidigt die Käufergruppe gegen alle Pfandrechte, Pfändungen oder

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Samples: Einkaufsbedingungen

LIEFERUNG UND. TITEL Die in diesem Auftrag angegebenen Preise gelten für den Versand gemäß gemäss den folgenden Bedingungen: (i) Bei allen Lieferungen liegt das Verlustrisiko während der Beförderung beim Verkäufer, und die Waren gelten nur nach Annahme am benannten Lieferort des Käufers gemäß gemäss den Bestimmungen dieses Auftrags als geliefert und das Risiko geht nur bei Lieferung an den Käufer über. Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine Versicherung zu erwerben, während sich die Waren im Transit von der Einrichtung des Verkäufers hin zum durch den Käufer benannten Lieferort befinden. Der Verkäufer trägt die Kosten für KontrollenKontrollen , Verpackungen und geeigneten Kennzeichnungen, die für die Zwecke der Lieferung der Waren erforderlich sind. Der Verkäufer stellt auf eigene Kosten den Lieferauftrag und/oder die üblichen Transportdokumente zur Verfügung, die der Käufer benötigt, um die Lieferung anzunehmen. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer rechtzeitig über den Versand der Waren und tätigt alle anderen Mitteilungen, die zur Annahme der Ware erforderlich sindsind . Der Verkäufer nutzt den bevorzugten Spediteur des Käufers, um die Waren von der Einrichtung des Verkäufers zum durch den Käufer benannten Lieferort zu befördern. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer für alle Kosten, Gebühren, Aufwendungen oder Strafzahlungen verantwortlich, die ihm aus seinem Versäumnis entstehen, einen vom Käufer zugelassenen Spediteur ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers zu beauftragen oder anderweitig den Anweisungen des Käufers zu folgen. (ii) Bei internationalen Sendungen stellt der Verkäufer die Waren vollständig vom Zoll abgerechnet für die Ausfuhr zur Verfügung und veranlasst die Lieferung der Waren an den konsolidierenden Umschlagplatz oder an die Containerwerft des vom Käufer angegebenen Transportunternehmens im Versandhafen. Der Verkäufer holt alle erforderlichen Ausfuhrlizenzen und Genehmigungen ein und übernimmt die Verantwortung für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Formalitäten des Ausfuhrzolls, der Vorbereitung der Waren für das Verladen und dem Verladen von Waren in der Einrichtung des Verkäufers, einschließlicheinschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Zollabfertigung, Containerwerft/Containerfrachtbahnhof, Empfangs-, Umschlags- und Dokumentationsgebühren. Der Käufer trägt die Kosten der Vorversandkontrolle, es sei denn, derartige Inspektionen sind vom Ausfuhrland vorgeschrieben. Der Käufer holt alle erforderlichen Einfuhrlizenzen und Bewilligungen ein und übernimmt die Verantwortung für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Formalitäten des Einfuhrzolls, einschließlicheinschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf die Einfuhrabfertigungs-, Zoll- und Verwaltungskosten. Nach Xxxx und auf Wunsch des Käufers zahlt der Verkäufer die Beförderungs-/Transportkosten von der Einrichtung des Verkäufers zum Ausfuhrhafen im Voraus und fügt diese Kosten der Rechnung des Käufers hinzu. Ansonsten sind alle Beförderungs-/Transportkosten von der Einrichtung des Verkäufers bis zum benannten Lieferort des Käufers unfrei. In allen Formen der Dokumentation und Kommunikation, einschließlich einschliesslich in gedruckten und elektronischen Formularen, werden die in diesen allgemeinen Einkaufbedingungen Kaufbedingungen vorstehend genannten Ziffern (i) und (ii) genannten Lieferbedingungen als „EMR2006“ bezeichnet. (iii) Das Eigentum an der Ware geht nur dann an den Käufer über, wenn der Käufer die Ware am benannten Lieferort des Käufers erhalten hat. Der Verkäufer: (a) gewährleistet den die vollständigen und unbeschränkten Eigentumsanspruch Eigentumsrechte des Käufers an allen vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren, sei es bei Lieferung oder durch Abschlagszahlungen (in diesem Fall bezieht sich diese Garantie auf den Teil der Waren, für den Abschlagszahlungen geleistet wurden), frei von und nicht vorbehaltlich etwaiger Pfandrechte von Unterauftragnehmern oder Dritten, Beschränkungen, VorbehalteVorbehalten, Sicherungszinsen, Belastungen, Eigentumsvorbehalten oder sonstigen ähnlichen Rechten; (b) macht keine Pfandrechte, Pfändungen oder ähnliche Forderungen in Verbindung mit den Waren geltend; (c) stellt sicher, dass die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren jederzeit frei von Pfandrechten, Gebühren oder Belastungen zugunsten Dritter sind; (d) erbringt auf Verlangen des Käufers jederzeit Nachweise, dass die Waren oder Teile davon frei von Pfandrechten, Gebühren oder Belastungen sind, einschließlicheinschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Eigentumsvorbehaltsvereinbarungen, die vom oder im Namen des Verkäufers und/oder seiner Unterauftragnehmer und/oder Verkäufer vollstreckbar sind; und (e) verteidigt die Käufergruppe gegen alle Pfandrechte, Pfändungen oderoder ähnliche Ansprüche , die sich aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Unterauftragnehmern oder Verkäufern, Mitarbeitern, Bediensteten oder Vertretern des Verkäufers ergeben, und hält die Käufergruppe schadlos.

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Samples: Kaufbedingungen

LIEFERUNG UND. TITEL Die in diesem Auftrag angegebenen Preise gelten für den Versand gemäß gemäss den folgenden Bedingungen: (i) Bei allen Lieferungen liegt das Verlustrisiko während der Beförderung beim Verkäufer, und die Waren gelten nur nach Annahme am benannten Lieferort des Käufers gemäß gemäss den Bestimmungen dieses Auftrags als geliefert und das Risiko geht nur bei Lieferung an den Käufer über. Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine Versicherung zu erwerben, während sich die Waren im Transit von der Einrichtung des Verkäufers hin zum durch den Käufer benannten Lieferort befinden. Der Verkäufer trägt die Kosten für KontrollenKontrollen , Verpackungen und geeigneten Kennzeichnungen, die für die Zwecke der Lieferung der Waren erforderlich sind. Der Verkäufer stellt auf eigene Kosten den Lieferauftrag und/oder die üblichen Transportdokumente zur Verfügung, die der Käufer benötigt, um die Lieferung anzunehmen. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer rechtzeitig über den Versand der Waren und tätigt alle anderen Mitteilungen, die zur Annahme der Ware erforderlich sindsind . Der Verkäufer nutzt den bevorzugten Spediteur des Käufers, um die Waren von der Einrichtung des Verkäufers zum durch den Käufer benannten Lieferort zu befördern. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer für alle Kosten, Gebühren, Aufwendungen oder Strafzahlungen verantwortlich, die ihm aus seinem Versäumnis entstehen, einen vom Käufer zugelassenen Spediteur ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers zu beauftragen oder anderweitig den Anweisungen des Käufers zu folgen. (ii) Bei internationalen Sendungen stellt der Verkäufer die Waren vollständig vom Zoll abgerechnet für die Ausfuhr zur Verfügung und veranlasst die Lieferung der Waren an den konsolidierenden Umschlagplatz oder an die Containerwerft des vom Käufer angegebenen Transportunternehmens im Versandhafen. Der Verkäufer holt alle erforderlichen Ausfuhrlizenzen und Genehmigungen ein und übernimmt die Verantwortung für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Formalitäten des Ausfuhrzolls, der Vorbereitung der Waren für das Verladen und dem Verladen von Waren in der Einrichtung des Verkäufers, einschließlicheinschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Zollabfertigung, Containerwerft/Containerfrachtbahnhof, Empfangs-, Umschlags- und Dokumentationsgebühren. Der Käufer trägt die Kosten der Vorversandkontrolle, es sei denn, derartige Inspektionen sind vom Ausfuhrland vorgeschrieben. Der Käufer holt alle erforderlichen Einfuhrlizenzen und Bewilligungen ein und übernimmt die Verantwortung für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Formalitäten des Einfuhrzolls, einschließlicheinschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf die Einfuhrabfertigungs-, Zoll- und Verwaltungskosten. Nach Xxxx und auf Wunsch des Käufers zahlt der Verkäufer die Beförderungs-/Transportkosten Beförderungs- /Transportkosten von der Einrichtung des Verkäufers zum Ausfuhrhafen im Voraus und fügt diese Kosten der Rechnung des Käufers hinzu. Ansonsten sind alle Beförderungs-/Transportkosten von der Einrichtung des Verkäufers bis zum benannten Lieferort des Käufers unfrei. In allen Formen der Dokumentation und Kommunikation, einschließlich einschliesslich in gedruckten und elektronischen Formularen, werden die in diesen allgemeinen Einkaufbedingungen Kaufbedingungen vorstehend genannten Ziffern (i) und (ii) genannten Lieferbedingungen als „EMR2006“ bezeichnet. (iii) Das Eigentum an der Ware geht nur dann an den Käufer über, wenn der Käufer die Ware am benannten Lieferort des Käufers erhalten hat. Der Verkäufer: (a) gewährleistet den die vollständigen und unbeschränkten Eigentumsanspruch Eigentumsrechte des Käufers an allen vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren, sei es bei Lieferung oder durch Abschlagszahlungen (in diesem Fall bezieht sich diese Garantie auf den Teil der Waren, für den Abschlagszahlungen geleistet wurden), frei von und nicht vorbehaltlich etwaiger Pfandrechte von Unterauftragnehmern oder Dritten, Beschränkungen, VorbehalteVorbehalten, Sicherungszinsen, Belastungen, Eigentumsvorbehalten oder sonstigen ähnlichen Rechten; ; (b) macht keine Pfandrechte, Pfändungen oder ähnliche Forderungen in Verbindung mit den Waren geltend; (c) stellt sicher, dass die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren jederzeit frei von Pfandrechten, Gebühren oder Belastungen zugunsten Dritter sind; (d) erbringt auf Verlangen des Käufers jederzeit Nachweise, dass die Waren oder Teile davon frei von Pfandrechten, Gebühren oder Belastungen sind, einschließlicheinschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Eigentumsvorbehaltsvereinbarungen, die vom oder im Namen des Verkäufers und/oder seiner Unterauftragnehmer und/oder Verkäufer vollstreckbar sind; und und (e) verteidigt die Käufergruppe gegen alle Pfandrechte, Pfändungen oderoder ähnliche Ansprüche , die sich aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Unterauftragnehmern oder Verkäufern, Mitarbeitern, Bediensteten oder Vertretern des Verkäufers ergeben, und hält die Käufergruppe schadlos.

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LIEFERUNG UND. TITEL Die in diesem Auftrag angegebenen Preise gelten für den Versand gemäß den folgenden Bedingungen: (i) Bei allen Lieferungen liegt das Verlustrisiko während der Beförderung beim Verkäufer, und die Waren gelten nur nach Annahme am benannten Lieferort des Käufers gemäß den Bestimmungen dieses Auftrags als geliefert und das Risiko geht nur bei Lieferung an den Käufer über. Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine Versicherung zu erwerben, während sich die Waren im Transit von der Einrichtung des Verkäufers hin zum durch den Käufer benannten Lieferort befinden. Der Verkäufer trägt die Kosten für Kontrollen, Verpackungen und geeigneten Kennzeichnungen, die für die Zwecke der Lieferung der Waren erforderlich sind. Der Verkäufer stellt auf eigene Kosten den Lieferauftrag und/oder die üblichen Transportdokumente zur Verfügung, die der Käufer benötigt, um die Lieferung anzunehmen. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer rechtzeitig über den Versand der Waren und tätigt alle anderen Mitteilungen, die zur Annahme der Ware erforderlich sind. Der Verkäufer nutzt den bevorzugten Spediteur des Käufers, um die Waren von der Einrichtung des Verkäufers zum durch den Käufer benannten Lieferort zu befördern. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer für alle Kosten, Gebühren, Aufwendungen oder Strafzahlungen verantwortlich, die ihm aus seinem Versäumnis entstehen, einen vom Käufer zugelassenen Spediteur ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers zu beauftragen oder anderweitig den Anweisungen des Käufers zu folgen. (ii) Bei internationalen Sendungen stellt der Verkäufer die Waren vollständig vom Zoll abgerechnet für die Ausfuhr zur Verfügung und veranlasst die Lieferung der Waren an den konsolidierenden Umschlagplatz oder an die Containerwerft des vom Käufer angegebenen Transportunternehmens im Versandhafen. Der Verkäufer holt alle erforderlichen Ausfuhrlizenzen und Genehmigungen ein und übernimmt die Verantwortung für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Formalitäten des Ausfuhrzolls, der Vorbereitung der Waren für das Verladen und dem Verladen von Waren in der Einrichtung des Verkäufers, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Zollabfertigung, Containerwerft/Containerfrachtbahnhof, Empfangs-, Umschlags- und Dokumentationsgebühren. Der Käufer trägt die Kosten der Vorversandkontrolle, es sei denn, derartige Inspektionen sind vom Ausfuhrland vorgeschrieben. Der Käufer holt alle erforderlichen Einfuhrlizenzen und Bewilligungen ein und übernimmt die Verantwortung für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Formalitäten des Einfuhrzolls, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Einfuhrabfertigungs-, Zoll- und Verwaltungskosten. Nach Xxxx und auf Wunsch des Käufers zahlt der Verkäufer die Beförderungs-/Transportkosten von der Einrichtung des Verkäufers zum Ausfuhrhafen im Voraus und fügt diese Kosten der Rechnung des Käufers hinzu. Ansonsten sind alle Beförderungs-/Transportkosten von der Einrichtung des Verkäufers bis zum benannten Lieferort des Käufers unfrei. In allen Formen der Dokumentation und Kommunikation, einschließlich in gedruckten und elektronischen Formularen, werden die in diesen allgemeinen Einkaufbedingungen Kaufbedingungen vorstehend genannten Ziffern (i) und (ii) genannten Lieferbedingungen als „EMR2006“ bezeichnet. (iii) Das Eigentum an der Ware geht nur dann an den Käufer über, wenn der Käufer die Ware am benannten Lieferort des Käufers erhalten hat. Der Verkäufer: (a) gewährleistet den vollständigen und unbeschränkten Eigentumsanspruch des Käufers an allen vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren, sei es bei Lieferung oder durch Abschlagszahlungen (in diesem Fall bezieht sich diese Garantie auf den Teil der Waren, für den Abschlagszahlungen geleistet wurden), frei von und nicht vorbehaltlich etwaiger Pfandrechte von Unterauftragnehmern oder Dritten, Beschränkungen, Vorbehalte, Sicherungszinsen, Belastungen, Eigentumsvorbehalten oder sonstigen ähnlichen Rechten; (b) macht keine Pfandrechte, Pfändungen oder ähnliche Forderungen in Verbindung mit den Waren geltend; (c) stellt sicher, dass die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren jederzeit frei von Pfandrechten, Gebühren oder Belastungen zugunsten Dritter sind; (d) erbringt auf Verlangen des Käufers jederzeit Nachweise, dass die Waren oder Teile davon frei von Pfandrechten, Gebühren oder Belastungen sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Eigentumsvorbehaltsvereinbarungen, die vom oder im Namen des Verkäufers und/oder seiner Unterauftragnehmer und/oder Verkäufer vollstreckbar sind; und (e) verteidigt die Käufergruppe gegen alle Pfandrechte, Pfändungen oder

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LIEFERUNG UND. TITEL Die in diesem Auftrag angegebenen Preise gelten für den Versand gemäß den folgenden Bedingungen: (i) Bei allen Lieferungen liegt das Verlustrisiko während der Beförderung beim Verkäufer, und die Waren gelten nur nach Annahme am benannten Lieferort des Käufers gemäß den Bestimmungen dieses Auftrags als geliefert und das Risiko geht nur bei Lieferung an den Käufer über. Der Käufer ist nicht verpflichtet, eine Versicherung zu erwerben, während sich die Waren im Transit von der Einrichtung des Verkäufers hin zum durch den Käufer benannten Lieferort befinden. Der Verkäufer trägt die Kosten für Kontrollen, Verpackungen und geeigneten Kennzeichnungen, die für die Zwecke der Lieferung der Waren erforderlich sind. Der Verkäufer stellt auf eigene Kosten den Lieferauftrag und/oder die üblichen Transportdokumente zur Verfügung, die der Käufer benötigt, um die Lieferung anzunehmen. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer rechtzeitig über den Versand der Waren und tätigt alle anderen Mitteilungen, die zur Annahme der Ware erforderlich sind. Der Verkäufer nutzt den bevorzugten Spediteur des Käufers, um die Waren von der Einrichtung des Verkäufers zum durch den Käufer benannten Lieferort zu befördern. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Verkäufer für alle Kosten, Gebühren, Aufwendungen oder Strafzahlungen verantwortlich, die ihm aus seinem Versäumnis entstehen, einen vom Käufer zugelassenen Spediteur ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers zu beauftragen oder anderweitig den Anweisungen des Käufers zu folgen. (ii) Bei internationalen Sendungen stellt der Verkäufer die Waren vollständig vom Zoll abgerechnet für die Ausfuhr zur Verfügung und veranlasst die Lieferung der Waren an den konsolidierenden Umschlagplatz oder an die Containerwerft des vom Käufer angegebenen Transportunternehmens im Versandhafen. Der Verkäufer holt alle erforderlichen Ausfuhrlizenzen und Genehmigungen ein und übernimmt die Verantwortung für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Formalitäten des Ausfuhrzolls, der Vorbereitung der Waren für das Verladen und dem Verladen von Waren in der Einrichtung des Verkäufers, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Zollabfertigung, Containerwerft/Containerfrachtbahnhof, Empfangs-, Umschlags- und Dokumentationsgebühren. Der Käufer trägt die Kosten der Vorversandkontrolle, es sei denn, derartige Inspektionen sind vom Ausfuhrland vorgeschrieben. Der Käufer holt alle erforderlichen Einfuhrlizenzen und Bewilligungen ein und übernimmt die Verantwortung für alle Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit den Formalitäten des Einfuhrzolls, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Einfuhrabfertigungs-, Zoll- und Verwaltungskosten. Nach Xxxx und auf Wunsch des Käufers zahlt der Verkäufer die Beförderungs-/Transportkosten Beförderungs- /Transportkosten von der Einrichtung des Verkäufers zum Ausfuhrhafen im Voraus und fügt diese Kosten der Rechnung des Käufers hinzu. Ansonsten sind alle Beförderungs-/Transportkosten von der Einrichtung des Verkäufers bis zum benannten Lieferort des Käufers unfrei. In allen Formen der Dokumentation und Kommunikation, einschließlich in gedruckten und elektronischen Formularen, werden die in diesen allgemeinen Einkaufbedingungen Kaufbedingungen vorstehend genannten Ziffern (i) und (ii) genannten Lieferbedingungen als „EMR2006“ bezeichnet. (iii) Das Eigentum an der Ware geht nur dann an den Käufer über, wenn der Käufer die Ware am benannten Lieferort des Käufers erhalten hat. Der Verkäufer: (a) gewährleistet den vollständigen und unbeschränkten Eigentumsanspruch des Käufers an allen vom Verkäufer im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren, sei es bei Lieferung oder durch Abschlagszahlungen (in diesem Fall bezieht sich diese Garantie auf den Teil der Waren, für den Abschlagszahlungen geleistet wurden), frei von und nicht vorbehaltlich etwaiger Pfandrechte von Unterauftragnehmern oder Dritten, Beschränkungen, Vorbehalte, Sicherungszinsen, Belastungen, Eigentumsvorbehalten oder sonstigen ähnlichen Rechten; ; (b) macht keine Pfandrechte, Pfändungen oder ähnliche Forderungen in Verbindung mit den Waren geltend; (c) stellt sicher, dass die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren jederzeit frei von Pfandrechten, Gebühren oder Belastungen zugunsten Dritter sind; (d) erbringt auf Verlangen des Käufers jederzeit Nachweise, dass die Waren oder Teile davon frei von Pfandrechten, Gebühren oder Belastungen sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Eigentumsvorbehaltsvereinbarungen, die vom oder im Namen des Verkäufers und/oder seiner Unterauftragnehmer und/oder Verkäufer vollstreckbar sind; und und (e) verteidigt die Käufergruppe gegen alle Pfandrechte, Pfändungen oderoder ähnliche Ansprüche, die sich aus der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Unterauftragnehmern oder Verkäufern, Mitarbeitern, Bediensteten oder Vertretern des Verkäufers ergeben, und hält die Käufergruppe schadlos.

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