Lieferungen und Lieferfristen. 4.1. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz/das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dann, wenn LG abweichend von Ziffer 3. die Versand- kosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports zu versichern. 4.2. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart. 4.3. Ist die Leistung der LG von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht zu vertreten sind. 4.4. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. 4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden. 4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers. 4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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Lieferungen und Lieferfristen. 4.11. Lieferungen erfolgen auf Gefahr Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen technischen Fragen, nach Eingang vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen wie Zeichnungen und Genehmigungen und/oder nach zu leistenden Anzahlungen sowie Produktionsfreigaben zu laufen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des KundenLiefergegenstandes informieren.
2. Die Nichtbelieferung, verzögerte oder unrichtige Belieferung durch unsere Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist entsprechend. Gleiches gilt für höhere Gewalt, sowie nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Versorgungsmängel. Die Lieferfristen verzögern sich ebenfalls durch vom Kunden geforderte zusätzliche oder geänderte Leistungen.
3. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
4. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald wenn die Ware den Firmensitz/Lieferware unser Werk oder das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dannunserer Erfüllungsgehilfen verlässt. Dies gilt auch, wenn LG abweichend von Ziffer 3wir oder unsere Erfüllungsgehilfen Versand, Ausfuhr oder Aufstellung übernehmen. die Versand- kosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. Die Ware ist nur nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports zu versichernTransportführers versichert.
4.25. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähertUnser Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist voraus. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Lieferverzuges ist der zu ersetzende Verzugsschaden begrenzt auf 0,5 % des Wertes der nicht rechtzeitigen Lieferung oder Teillieferung für jede vollendete Woche, höchstens jedoch auf 5 % des Wertes der verspäteten (Teil) Lieferung, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
4.3dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Ist die Leistung der LG von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängigDie Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss grober Fahrlässigkeit und/oder rechtzeitig beliefert wurde bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Uns steht an vom Kunden gestellten Druckvorlagen, Druckdaten, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
7. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Wird der Versand auf Wunsch oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage aus Verschulden des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussenKunden verzögert, so verlängert sich lagert die Lieferfrist um den entsprechen- den ZeitraumWare auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., In diesem Fall steht die ausser- halb des Einflussbereichs Anzeige der LG liegen und von LG nicht zu vertreten sindVersandbereitschaft dem Versand der Ware gleich.
4.48. Der Kunde hat Lieferungen, auch Teillieferungen, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung bzw. 14 Tage nach Ausführung des Auftrags vollständig abzurufen, sonst befindet er sich mit Ablauf dieser Frist im Annahmeverzug.
9. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis zu 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – der bestellten Auflage können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es Berechnet wird die effektiv jeweils gelieferte Menge fakturiertMenge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000 kg auf 15%.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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Lieferungen und Lieferfristen. 4.19.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten Lieferungen (a) für Lieferungen innerhalb der Schweiz ab Werk (EXW) APM Heerbrugg (Incoterms 2010), (b) für Lieferungen ins Ausland FCA Werk APM Heer- brugg (Incoterms 2010).
9.2 Die Liefertermine gelten nicht als Fixtermine sondern als Richt- termine. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf APM wird den Kunden überumgehend benachrichtigen, sobald die Ware falls eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann. APM wird in solchen Umstän- den Firmensitz/das Lager der LG verlas- sen hat, keinesfalls für Kosten und zwar auch dann, wenn LG abweichend von Ziffer 3. die Versand- kosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es freiSchäden schadensersatzpflichtig, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports zu versichernals direkte oder mittelbare Folge der verspäteten Lieferung beim Kunden entstehen können, wie z. B. Umsatzeinbussen und entgangener Gewinn.
4.2. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert9.3 APM ist es erlaubt, Teillieferungen zu machen, ausser es sei denn, es wurden im Vertrag ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine etwas anderes vereinbart.
4.39.4 Die Lieferfrist bemisst sich ab dem Zeitpunkt der Auftragsbes- tätigung der APM, vorausgesetzt, dass alle etwaig notwendigen Formali- täten erledigt, die möglichen Export-, Import- und sonstigen Bewilligun- gen erhalten und alle technischen Fragen zufriedenstellend geklärt und von APM akzeptiert worden sind. Ist Falls einer oder mehrere der vorer- wähnten Punkte nicht erfüllt sind, beginnt der Lauf der Lieferfrist ab Erfül- lung des letzten nicht erfüllten Punktes.
9.5 Die Lieferfrist wird in folgenden Fällen verlängert:
9.5.1 bei Höherer Gewalt, d.h. im Fall von Umständen, auf die Leistung APM trotz aller Voraussicht und Sorgfalt keinen Einfluss hat. In einem solchen Fall werden die vertraglichen Verpflichtungen von APM aufgeschoben und der LG Kunde ist nicht berechtigt, aus Nichterfüllung des Vertrages Ersatz des Schadens einzufordern. Dauert ein Fall Höherer Gewalt län- ger als 3 Monate an, ist es beiden Parteien freigestellt, vom Vertrag zurückzutreten, wobei keine der Parteien gegenüber der anderen Partei Anspruch auf Ersatz des Schadens hat;
9.5.2 wenn der Kunde mit seinen vertraglichen Verpflichtungen im Verzug, insbesondere im Zahlungsverzug, ist. Falls Zahlungen mit unwi- derruflichen, bedingungslosen Akkreditiven/Kreditbriefen gemacht wer- den, die von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängigerstklassigen Schweizer Bank zu bestätigen sind, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechendsind diese Akkreditive/Kreditbriefe rechtzeitig vor der Lieferung der Produkte und Dienstleistungen vom Kunden bereitzustellen;
9.5.3 wenn nach der Auftragsbestätigung von APM der Kunde Ände- rungen an Produkten verlangt, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss vorausgesetzt APM hat diesen Änderun- gen zugestimmt;
9.5.4 wenn der Kunde APM Informationen, Produkte und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw.Bei- stellmaterial gemäss Ziffer 4 liefert, die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht zu vertreten fehlerhaft oder unvollständig oder verspätet geliefert worden sind.
4.4. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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Lieferungen und Lieferfristen. 4.13.1 Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten, wenn unser Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, insbesondere wenn er für behördliche Genehmigungen, Ausführungspläne, Unterlagen zur Spezifikation des Vertragsgegenstandes, Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten, zur Gestellung der zu be- oder zu verarbeitenden Ware oder für Anzahlung zu sorgen, bzw. Anzahlung zu leisten hat.
3.2 Ergeben sich nach Vertragsschluss Anzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet ist, wie z.B. Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Sicherungsübereignung von Umlaufvermögen, ungünstige Auskünfte durch Bank- oder Kreditinstitute oder Kreditversicherer, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern und, nach fruchtloser Fristsetzung zur Erbringung von Sicherheiten in Form von selbstschuldnerischen Bankbürgerschaften oder Bankgarantien oder Vorleistung, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen, auch wenn bei Abschluss des Vertrags die Vermögenslage des Kunden bereits die gleiche war. Eine Fristsetzung entfällt, wenn die Gefährdung der Leistungsfähigkeit unseres Kunden offensichtlich ist.
3.3 Unsere bestätigten Lieferfristen sind unverbindliche Abgangstermine. Wir sind bei teilbaren Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kundenzu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.
3.4 Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Die Gefahr geht Restlieferung oder Teillieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, ohne dass dem Kunden Schadensersatzansprüche zustehen. Nicht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden übervertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, sobald Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Materialknappheit, Energieversorgungsschwierigkeiten, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder unabwendbare Ereignisse, die Ware den Firmensitz/das Lager der LG verlas- sen hatbei uns, und zwar unseren Unterlieferanten oder fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unserer eigenen Betriebe abhängig ist, eintreten. Das Verstehende gilt auch dann, wenn LG abweichend von Ziffer 3. die Versand- kosten übernommen hat. Bei vom Kunden diese Ereignisse zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es freieinem Zeitpunkt eintreten, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports zu versichernin dem wir uns in Verzug befinden.
4.23.5 Unser Kunde kann uns erst dann eine Nachfrist zur Lieferung setzen, wenn die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 2 Wochen überschritten ist. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend Diese Nachfrist muss angemessen sein und angenähertmindestens 3 Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns wegen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbartliegt ein Personenschaden vor.
4.3. Ist die Leistung der LG von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht zu vertreten sind.
4.4. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen und Lieferfristen. 4.11. Lieferungen erfolgen auf Gefahr Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen technischen Fragen, nach Eingang vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen wie Zeichnungen und Genehmigungen und/oder nach zu leistenden Anzahlungen sowie Produktionsfreigaben zu laufen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des KundenLiefergegenstandes informieren.
2. Die Nichtbelieferung, verzögerte oder unrichtige Belieferung durch unsere Vorlieferanten verlängern die Lieferfrist entsprechend. Gleiches gilt für höhere Gewalt, sowie nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Versorgungsmängel. Die Lieferfristen verzögern sich ebenfalls durch vom Kunden geforderte zusätzliche oder geänderte Leistungen.
3. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
4. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald wenn die Ware den Firmensitz/Lieferware unser Werk oder das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dannunserer Erfüllungsgehilfen verlässt. Dies gilt auch, wenn LG abweichend von Ziffer 3wir oder unsere Erfüllungsgehilfen Versand, Ausfuhr oder Aufstellung übernehmen. die Versand- kosten übernommen hatDie Ware ist nur nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
5. Unser Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist voraus. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Bei Verzugsschäden begrenzen wir unsere Haftung für Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes unserer Lieferung/Leistung. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Uns steht an vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen gestellten Druckvorlagen, Druckdaten, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Auslieferung bzwGeschäftsverbindung zu.
7. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es freiverzögert, so lagert die Ware auf seine Kosten während und Gefahr des Trans- ports zu versichernKunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand der Ware gleich.
4.28. Die Der Kunde hat Lieferungen, auch Teillieferungen, innerhalb von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert14 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung bzw. 14 Tage nach Ausführung des Auftrags vollständig abzurufen, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbartsonst befindet er sich mit Ablauf dieser Frist im Annahmeverzug.
4.3. Ist die Leistung der LG von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht zu vertreten sind.
4.49. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis zu 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – der bestellten Auflage können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es Berechnet wird die effektiv jeweils gelieferte Menge fakturiertMenge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2000 kg auf 15%.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen und Lieferfristen. 4.12.1 Die Durchführung der Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers hat auf Abruf durch die Bauleitung des Auftraggebers – in Anpassung an den Fortschritt der Baustelle – grundsätzlich frei Bau entladen zu erfolgen, ausgenommen bei Selbstabholung.
2.2 Der Bauleiter des Auftraggebers sowie dessen Stellver- treter, deren Anordnungen während der gesamten Lie- ferungen und Leistungen für den Auftragnehmer ver- bindlich sind, sind auch zu deren Übernahme befugt. Lieferungen erfolgen Spätestens bis zur 1. Lieferung hat der Auftraggeber all- fällige weitere Übernahmeberechtigte schriftlich bekannt zu geben.
2.3 Als Ankunftszeit des Mischwagens gilt das Eintreffen bei der Entladestelle, sofern nicht der Auftraggeber eine Behinderung zu vertreten hat; in diesem Fall gilt als An- kunftszeit das Eintreffen auf der Baustelle. Sollte der Mischwagen vor der bestellten Uhrzeit eintreffen und eine Entladung nicht möglich sein, gilt als Ankunftszeit die bestellte Uhrzeit.
2.4 Die Zufahrt zur Entladestelle (Baustellenzufahrt) muss für Mischfahrzeuge des Auftragnehmers geeignet sein. Für eine solche Eignung der Baustellenzufahrt hat
2.5 Sollte die von der Baustelle abgerufene Liefermenge nicht zeitgerecht geliefert werden, hat dies der Auftrag- geber dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Sollte die Lieferung nicht innerhalb eineinhalb Stunden ab dieser Mitteilung erfolgen, ist der Auftraggeber nach rechtzeitiger Verständigung des Auftragnehmers be- rechtigt, eine andere Transportbetonunternehmung mit dieser Lieferung auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht Auftrag- nehmers zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz/das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dann, wenn LG abweichend von Ziffer 3. die Versand- kosten übernommen hatbeauftragen. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen Gefahr im Verzug kann die Beauftragung einer anderen Transportbetonfirma
2.6 Bei generellem Streik in der Auslieferung bzwTransportbetonbranche sowie in Fällen höherer Gewalt ist der Auftragnehmer nicht an vereinbarte Lieferungs- und Leistungsfristen gebunden. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports zu versichern.
4.2. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
4.3. Ist die Leistung der LG von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist In diesen Fällen verlängert sich die Lieferzeit um den Zeitraum, von dem an der Kunde von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussenBehinderung, so verlängert sich wobei dem Auftrag- geber aber das Recht zusteht, in diesen Fällen vom Auftrag teilweise oder für den gesamten restlichen Lie- ferumfang zurückzutreten, ohne dass der Auftragneh- mer daraus Ansprüche geltend machen kann.
2.7 Der Auftragnehmer hat die Lieferfrist um den entsprechen- den ZeitraumLieferung oder Leistung vertragsgemäß unter eigener Verantwortung auszufüh- ren. Temperaturbedingte Einschränkungen von Liefer- kapazitäten sind dem Auftraggeber bei Anbotslegung bekannt zu geben. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen Weitergabe des Auftrags an Drit- te ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragge- bers gestattet, ausgenommen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., kurzfristigem Werks- ausfall. In jedem Fall übernimmt der Auftragnehmer ge- genüber dem Auftraggeber die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht zu vertreten sindvolle Haftung für die ver- tragsgemäße Erfüllung.
4.4. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% 2.8 Der Auftragnehmer ist auf Verlangen des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung Auftraggebers verpflichtet, Xxxxxxxxxxx an die Subunternehmer des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus Auftraggebers zu gleichen Konditionen zu liefern. Der Besteller haftet , jedoch nur für alle Schädendas gleiche Bauvorhaben, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kundenausgenommen bei begründeten Bedenken gegen den Subunterneh- mer.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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Samples: General Agreement
Lieferungen und Lieferfristen. 4.13.1 Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten, wenn unser Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, insbesondere wenn er für behördliche Genehmigungen, Ausführungspläne, Unterlagen zur Spezifikation des Vertragsgegenstandes, Klärung technischer Einzelheiten und Anzahlungen zu sorgen hat.
3.2 Sind wir zur Vorleistung verpflichtet und werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, nach denen unser Zahlungsanspruch durch die mangelnde Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet wird, wie z. B. bei Zahlungsein- stellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ungünstige Auskünfte durch Bank- oder Kreditinstitute oder Kreditversicherer, sind wir berechtigt, nach unserer Xxxx entweder Zug-um-Zug Leistung gegen Auslieferung oder Sicherheit binnen einer angemessenen Frist zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, so sind wir vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich. Wir sind bei teilbaren Lieferungen erfolgen zu Teillieferungen und bei entsprechender vor- heriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind und kein erkennbares Interesse des Kunden entgegensteht.
3.4 Bei Abrufaufträgen gilt eine angemessene Lieferfrist als vereinbart. Sind Abnahmetermine nicht vereinbart, können wir spätestens 3 Monate nach Auf- tragsbestätigung eine verbindliche Festlegung der Abnahmetermine für einen an- gemessenen Zeitraum verlangen. Kommt unser Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb von 3 Wochen nach Absendung unseres diesbezüglichen Schreibens nach, sind wir berechtigt, eine 2-wöchige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde versäumt, die auf Gefahr den letzten verbindlichen Abnahmetermin folgenden Abnahmetermine wenigstens zwei Monate vor dem letzten verbindlichen Abnahmetermin festzulegen.
3.5 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorherseh- barer und nicht durch uns zu vertretender Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierig- keiten, behördliche Anordnungen, nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten, führen nicht zu unserem Verzug. Eine vereinbarte Lieferfrist ver- längert sich um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind wir und der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des Kundennoch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
3.6 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann unser Kunde vom Vertrag zurück- treten. Schadensersatzansprüche statt der Leistung stehen dem Kunden in diesem Fall nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf fahr- lässiger Verletzung wesentlicher Pflichten beruhte. Die vorstehenden Haftungs- begrenzungen gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weg- gefallen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorher- sehbaren Schaden begrenzt, soweit uns nicht Vorsatz vorgeworfen werden kann.
3.7 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungs- pflichten, so sind wir nach angemessener Nachfristsetzung auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder Schadensersatz in Höhe von 5 % des Kaufpreises vorbehaltlich des Nachweises eines konkreteren höheren Schadens, insbesondere der Kosten der Rücknahme, zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist uns einen wesentlich niedrigeren Schaden nach. In diesem Fall geht auch die Gefahr geht zu eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz/das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dann, wenn LG abweichend von Ziffer 3. die Versand- kosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports zu versichernin dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4.2. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
4.3. Ist die Leistung der LG von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht zu vertreten sind.
4.4. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferungen Und Werkleistungen
Lieferungen und Lieferfristen. 4.1. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht 3.1 Verzögerungen gehen nicht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz/das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dannunseren Lasten, wenn LG abweichend unser Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, insbesondere wenn er für behördliche Genehmigungen, Ausführungspläne, Unterlagen zur Spezifikation des Vertragsgegenstandes, Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und Anzahlungen zu sorgen hat.
3.2 Ergeben sich nach Vertragsschluss Anzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet ist, wie z.B. Zahlungsverzug und -einstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Sicherungs- übereignung von Ziffer 3Umlaufvermögen, ungünstige Auskünfte durch Bank- oder Kreditinstitute oder Kreditversi- cherer, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern und, nach fruchtloser Fristsetzung zur Erbringung von Sicherheiten in Form von selbstschuldnerischen Bankbürgschaften oder Bankgarantien oder Vorleistung, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn die Versand- kosten übernommen hatGefährdung der Leistungsfähigkeit unseres Kunden offensichtlich ist.
3.3 Unsere bestätigten Lieferfristen sind unverbindliche Abgangstermine. Wir sind bei teilbaren Lieferungen zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.
3.4 Bei Abrufaufträgen gilt eine angemessene Lieferfrist als vereinbart, die 6 Wochen nach Abruf nicht unter- schreiten darf. Sind Fertigungs- und Abnahmetermine nicht vereinbart, können wir spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt unser Kunde diesem Verlan- gen nicht innerhalb von 3 Wochen nach Absendung unseres diesbezüglichen Schreibens nach, sind wir berechtigt, eine 2-wöchige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf Schadensersatz zu ver- langen und/oder vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn nach Ablauf der Lieferfrist der Vertragsgegenstand oder Teile hiervon nicht bezogen oder durch Verschulden unseres Kunden nicht abgeliefert sind.
3.5 Soweit von uns nicht zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzö- gern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. des Versands geht Restlieferung oder Teillieferung um die Gefahr mit Dauer der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden überSchadensersatzansprüche zustehen. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeits- störungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebstoffen, Materialknappheit, Energieversorgungsschwie- rigkeiten, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Unterlieferanten oder in fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unserer eigenen Betrie- be abhängig ist, eintreten. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- dann, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt ein- treten, in dem wir uns in Verzug befinden.
3.6 Unser Kunde kann uns erst dann eine Nachfrist zur Lieferung setzen, wenn der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten ist. Diese Nachfrist muss angemessen sein und mindestens 3 Wochen betra- gen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports zu versichern.
4.2Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähertEin Schadenser- satzanspruch gegen uns wegen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbartliegt ein Personenschaden vor.
4.33.7 Bei Werkleistungen schließt die Vereinbarung „Lieferung frei Baustelle“ den Transport ein. Ist Gegebenfalls ist unser Kunde verpflichtet, für den Transport geeignete Zufahrtswege oder -straßen herzustellen. Über 1,5 Std. (je Fahrzeug) hinausgehende Entladezeiten sowie bei Nichtabnahme die Leistung gesamten Kosten für Rücktransport und erneute Anlieferung sind von unserem Kunden zu tragen.
3.8 Bei Werkleistungen schließt die Vereinbarung „fertig montiert“ die Stellung des Montagepersonals, der LG von einer richtigen bzwHebe- zeuge und Verbindungsmittel für die Fertigteile sowie die technische Bearbeitung gemäß Leistungsverzeich- nis ein. rechtzeitigen Belieferung ab- hängigUnser Kunde hat uns kostenlos und termingerecht Energie und Wasser sowie ausreichende Monta- ge-, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde Lager- und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich warStandflächen für Kräne etc. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde Baustelle zur Verfügung zu stellen. Etwaige unterirdisch verlaufende Rohrleitungen, Kanäle etc. sind uns von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen unserem Kunden mit genauen Höhen und Achsen ver- bindlich anzugeben und von LG nicht ihm gegen Beschädigung bei Befahrungen zu vertreten sindschützen.
4.4. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Lieferungen und Lieferfristen. 4.11. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des KundenDer in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die geforderte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, sowie uns den neuen bindenden Liefertermin mitzuteilen.
2. Hält der Verkäufer bei beweglichen Sachen den vereinbarten Liefertermin nicht ein, bzw. erfolgt die Herstellung und Aufstellung sowie Inbetriebnahme von unbeweglichen Sachen wie fest einzubauenden Maschinen, kompletten Maschinen- und Fertigungsanlagen und sonstigen Geräten nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, so verspricht der Verkäufer pro vollendete Kalenderwoche der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe von 1% der Netto- Auftragssumme, maximal jedoch 5% der Auftragssumme zu zahlen. Daneben haftet der Verkäufer für den infolge Terminüberschreitung durch Produktionsengpässe, Auftragszurückweisungen und Lohnausfälle bei uns entstehenden, von ihm zu vertretenden Schaden, soweit er über die Vertragsstrafe hinausgeht. Ferner sind wir bei Terminüberschreitung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Gefahr geht Annahme verspätet gelieferter Waren stellt keinen Verzicht auf eventuelle Schadensersatzforderungen dar.
3. Teil-, Minder- oder Überlieferungen sind nicht zulässig, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. In Einzelfällen können derartige Lieferungen aber anerkannt werden.
4. Jeder Lieferung sind Lieferpapiere beizulegen. Auf diesen ist unsere Bestellnummer, unsere Artikelnummer pro Position, die Materialbezeichnung und das Gewicht der Sendung anzugeben.
5. Wurde zur Einhaltung eines Termins eine beschleunigte Beförderung notwendig, so sind die daraus resultierenden Mehrkosten vom Verkäufer zu dem Zeitpunkt auf den Kunden übertragen.
6. Für eine vollständige Lieferung ist auch die Zusendung von vereinbarten Dokumenten, sobald wie Prüfprotokolle, Materialzeugnisse oder ähnliches erforderlich.
7. Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die Ware den Firmensitz/von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dannBeschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn LG abweichend von Ziffer 3. die Versand- kosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports zu versichern.
4.2. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
4.3. Ist die Leistung der LG von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen uswBeschränkung auf Vorrat)., die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht zu vertreten sind.
4.4. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferungen und Lieferfristen. 4.11. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des KundenDer in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die geforderte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, sowie uns den neuen bindenden Liefertermin mitzuteilen.
2. Hält der Lieferant bei beweglichen Sachen den vereinbarten Liefertermin nicht ein, bzw. erfolgt die Herstellung und Aufstellung sowie Inbetriebnahme von unbeweglichen Sachen wie fest einzubauenden Maschinen, kompletten Maschinen- und Fertigungsanlagen und sonstigen Geräten nicht zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, so verspricht unser Vertragspartner je Woche der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe von mindestens 2% der Netto-Auftragssumme, maximal jedoch 5% der Auftragssumme zu zahlen. Daneben haftet unser Vertragspartner für den infolge Terminüberschreitung durch Produktions- engpässe, Auftragszurückweisungen und Lohnausfälle bei uns entstehenden, von ihm zu vertretenden Schaden, soweit er über die Vertragsstrafe hinausgeht. Ferner sind wir bei Terminüberschreitung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt Annahme verspätet gelieferter Waren stellt keinen Verzicht auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz/das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dann, wenn LG abweichend von Ziffer eventuelle Schadensersatzforderungen dar.
3. die Versand- kosten übernommen hatTeil-, Minder- oder Überlieferungen sind nicht zulässig, sofern keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzwIn Einzelfällen können derartige Lieferungen aber anerkannt werden.
4. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden überJeder Lieferung sind Lieferpapiere beizulegen. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es freiAuf diesen sind unsere Bestellnummer, unsere Artikelnummer pro Position, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports zu versichernMaterialbezeichnung und das Gewicht der Sendung anzugeben.
4.25. Die von LG angegebenen Lieferfristen Wurde zur Einhaltung eines Termins eine beschleunigte Beförderung notwendig, so sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbartdie daraus resultierenden Mehrkosten vom Lieferanten zu tragen.
4.36. Ist Für eine vollständige Lieferung ist auch die Leistung der LG Zusendung von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernissevereinbarten Dokumenten, wie z.B. EpidemienPrüfprotokolle, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen uswMaterialzeugnisse oder ähnliches erforderlich., die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht zu vertreten sind.
4.4. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Lieferungen und Lieferfristen. 4.13.1 Ergeben sich nach Vertragsschluss Anzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit unseres Kunden gefährdet ist, wie z. B. Zahlungsverzug und -einstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Sicherungsübereignung von Umlaufvermögen, ungünstige Auskünfte durch Bank- oder Kreditinstitute oder Kreditversicherer, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern und nach fruchtloser Fristsetzung zur Erbringung von Sicherheiten in Form von selbstschuldnerischen Bankbürgschaften oder Bankgarantien oder Vorleistung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz zu verlangen. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des KundenEine Fristsetzung entfällt, wenn die Gefährdung der Leistungsfähigkeit unseres Kunden offensichtlich ist.
3.2 Die von uns zur Lieferung angegebenen Termine sind „Circa“-Termine. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf Fix-Termine müssen von uns – als solche ausdrücklich bezeichnet – schriftlich bestätigt werden. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden übererforderlich.
3.3 Wir sind bei teilbaren Lieferungen zu Teillieferungen berechtigt, sobald soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Bei entsprechender vorheriger Information sind wir auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt. 3.4 Bei Abrufaufträgen gilt eine angemessene Lieferfrist als vereinbart, die Ware den Firmensitz6 Wochen nach Abruf nicht unterschreiten darf. Sind Fertigungs- und Abnahmetermine nicht vereinbart, können wir spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt unser Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb von 3 Wochen nach Absendung unseres diesbezüglichen Schreibens nach, sind wir berechtigt, eine 2-wöchige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf Schadenersatz zu verlangen und/das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dannoder vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn LG abweichend nach Ablauf der Lieferfrist der Vertragsgegenstand oder Teile hiervon nicht bezogen oder durch Verschulden unseres Kunden nicht abgeliefert sind.
3.5 Soweit von Ziffer 3. uns nicht zu vertretende Umstände die Versand- kosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. des Versands geht Restlieferung oder Teillieferung um die Gefahr mit Dauer der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden überSchadenersatzansprüche zustehen. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Unterlieferanten oder in fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unserer eigenen Betriebe abhängig ist, eintreten. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports zu versichern.
4.2. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
4.3. Ist die Leistung der LG von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht zu vertreten sind.
4.4. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiertdann, wenn sie nicht innert vier diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. 3.6 Unser Kunde kann uns erst dann eine Nachfrist zur Lieferung setzen, wenn der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten ist. Diese Nachfrist muss angemessen sein. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns wegen Pflichtverletzung kommt nur nach Erhalt der Sendung Ziff. 9 in gutem Zustand und franko zurückgesandt werdenBetracht.
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Samples: Sales Contracts
Lieferungen und Lieferfristen. 4.1. 9.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. (a) innerhalb der EU EXW (Werk APM Pürgen-Ummendorf) und (b) Lieferungen ins Ausland EXW (Werk APM Pürgen-Ummendorf), beide nach Maßgabe der Incoterms 2020.
9.2 Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz/das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dann, wenn LG abweichend von Ziffer 3. die Versand- kosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. des Versands geht von APM; bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Gefahr mit der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden überLieferfrist ca. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht 3 Wochen ab Vertragsschluss.
9.3 APM ist es freierlaubt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen zu machen.
9.4 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports wir nicht zu versichern.
4.2. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und angenähertgleichzeitig die voraussichtliche, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
4.3neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der LG von einer richtigen bzwneuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. rechtzeitigen Belieferung ab- hängigAls Fall der Nichtver- fügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
9.5 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechendkann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pau- schale entstanden ist.
9.6 Die Rechte des Käufers gem. Ziff. 10 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leis- tung und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Nacherfüllung) bleiben unberührt.
9.7 Die Lieferfrist verlängert sich um den einen angemessenen Zeitraum, von dem an wenn APM und der Kunde von LG VorlagenKäufer nach Vertragsschluss Änderungen vereinbart haben oder der Käufer Informationen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw.Produkte und Beistell- material gemäß Ziffer 4 liefert, die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht zu vertreten sind.
4.4. Mehr- fehlerhaft oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht unvollständig sind oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt verspätet geliefert werden.
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Lieferungen und Lieferfristen. 4.13.1. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht Verzögerungen gehen nicht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz/das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dannunseren Lasten, wenn LG abweichend der Käufer seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, insbesondere wenn er für behördliche Genehmigungen, Ausführungspläne, Unterlagen zur Spezifikation des Vertragsgegenstandes, Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und Anzahlungen zu sorgen hat.
3.2. Ergeben sich nach Vertragsschluss Anzeichen dafür, dass die Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, wie z. B. Zahlungsverzug und - einstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Sicherungsübereignung von Ziffer 3Umlaufvermögen, ungünstige Auskünfte durch Bank- oder Kreditinstitute oder Kreditversicherer, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu verweigern und, nach fruchtloser Fristsetzung zur Erbringung von Sicherheiten in Form von selbstschuldnerischen Bankbürgschaften oder Bankgarantien oder Vorleistung, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Eine Fristsetzung entfällt, wenn die Versand- kosten übernommen hatGefährdung der Leistungsfähigkeit unseres Kunden offensichtlich ist.
3.3. Unsere bestätigten Lieferfristen sind unverbindliche Abgangstermine. Wir sind bei teilbaren Lieferungen zu Teillieferungen und bei entsprechender vorheriger Information auch zu vorzeitiger Lieferung berechtigt.
3.4. Bei Abrufaufträgen gilt eine angemessene Lieferfrist als vereinbart, die 6 Wochen nach Abruf nicht unterschreiten darf. Sind Fertigungs- und Abnahmetermine nicht vereinbart, können wir spätestens 3 Monate nach Auftragsbestätigung eine verbindliche Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen nicht innerhalb von 3 Wochen nach Absendung unseres diesbezüglichen Schreibens nach, sind wir berechtigt, eine 2-wöchige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf Schadensersatz zu verlangen und/oder vom Kunden nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Gleiches gilt, wenn nach Ablauf der Lieferfrist der Vertragsgegenstand oder Teile hiervon nicht bezogen oder durch Verschulden des Käufers nicht abgeliefert sind.
3.5. Soweit von uns nicht zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung vertretende Umstände die Ausführung übernommener Aufträge erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. des Versands geht Restlieferung oder Teillieferung um die Gefahr mit Dauer der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden überBehinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen. Nicht zu vertreten haben wir z.B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an notwendigen Roh- und Betriebsstoffen, Materialknappheit, Energieversorgungsschwierigkeiten, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen oder unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Unterlieferanten oder in fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unserer eigenen Betriebe abhängig ist, eintreten. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es freidann, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports wenn diese Ereignisse zu versicherneinem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden.
4.23.6. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend Der Käufer kann uns erst dann eine Nachfrist zur Lieferung setzen, wenn der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Wochen überschritten ist. Diese Nachfrist muss angemessen sein und angenähertmindestens 3 Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann unser Kunde vom Vertrags zurücktreten. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns wegen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten zumindest grob fahrlässig gehandelt oder es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbartliegt ein Personenschaden vor.
4.3. Ist die Leistung der LG von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängig, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechend, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss und/oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an der Kunde von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht zu vertreten sind.
4.4. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hat, ist LG frei Haus zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferungen und Lieferfristen. 4.14.1 Die Lieferverpflichtung des Verkäufers steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
4.2 Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, liefert der Verkäufer ab Werk (EXW) Wedel (Incoterms 2020).
4.3 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
4.4 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Lieferungen erfolgen auf Gefahr Das gilt jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind und der Verkäufer alle eventuell erforderlichen Genehmigungen und Freigaben erhalten hat.
4.5 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des KundenKunden voraus.
4.6 Lieferfristen stellen keine Fixtermine dar, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Zeitpunkt Kunden mitgeteilt wurde.
4.7 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb der Willenssphäre des Verkäufers liegen, zum Beispiel Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe und Komponenten, soweit die Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören auch Streiks und Aussperrungen. Die vorbezeichneten Hindernisse hat der Verkäufer auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
4.8 Sofern der Verkäufer die Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird er den Kunden über, sobald hierüber unverzüglich informieren und ihm gleichzeitig die Ware den Firmensitz/das Lager der LG verlas- sen hat, und zwar auch dann, wenn LG abweichend von Ziffer 3. die Versand- kosten übernommen hat. Bei vom Kunden zu vertretenden Verzögerungen der Auslieferung bzw. des Versands geht die Gefahr mit der Anzeige der Versand- bereitschaft auf den Kunden über. Das Vorstehende gilt auch für Teillieferun- gen. Dem Kunden steht es frei, die Ware auf seine Kosten während des Trans- ports zu versichern.
4.2. Die von LG angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixtermine vereinbart.
4.3voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der LG von einer richtigen bzw. rechtzeitigen Belieferung ab- hängigneuen Lieferfrist nicht verfügbar, so verlängern sich vereinbarte Lieferfristen entsprechendist der Verkäufer berechtigt, sofern LG selbst nicht ordnungsgemäss und/ganz oder rechtzeitig beliefert wurde und ein entsprechendes Deckungsgeschäft LG nicht oder nicht in wirtschaftlich zu- mutbarer Weise möglich war. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, von dem an teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird der Verkäufer unverzüglich zurückerstatten.
4.9 Im Falle des Lieferverzuges hat der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist von LG Vorlagen, Konzeptvorschläge, Designentwürfe, Layouts, Korrekturabzüge usw. zur Prüfung erhalten hat, bis zum Tage des Zu- gangs seiner Stellungnahme bei LG. Verlangt der Kunde nach der Auftragser- teilung Änderungen des Auftrags, welche die Dauer der Leistungserbringung durch LG beeinflussen, so verlängert sich die Lieferfrist um den entsprechen- den Zeitraum. Die Lieferfrist verlängert sich darüber hinaus angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Mobil- machung, Auswirkungen von Arbeitskampfmassnahmen usw., die ausser- halb des Einflussbereichs der LG liegen und von LG nicht mindestens zwei Wochen zu vertreten sindsetzen.
4.4. Mehr- oder Minderlieferungen eines Druckerzeugnisses bis 10% 4.10 Verzögert sich der Versand auf Wunsch des bestell- ten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert.
4.5. Vom Besteller beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung gefor- derte Eignung aufzuweisen hatKunden, ist LG frei Haus der Verkäufer berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu liefern. Der Besteller haftet für alle Schäden, die aus einer allfälligen Nichteignung des Materials entste- hen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung des Ma- terials auf Rechnung verfügen und Gefahr des Kundenden Kunden mit entsprechend verlängerter Frist zu beliefern.
4.6. Die bei Abrufaufträgen entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Ma- terial) gehen zulasten des Bestellers.
4.7. Die Lieferung der Ware bedingt die Inrechnungstellung der anfallenden Trans- portkosten. Paletten, Behälter und Kisten werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert vier Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko zurückgesandt werden.
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