Common use of Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Clause in Contracts

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen. 1. Unsere Angebote sind freibleibend. 2. Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. 3. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich innerhalb einer Frist von 1 bis 2 Wochen anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §§ 377 f. HGB. 4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen (insbesondere der eigenen Einstandspreise) kommt. Dies werden wir auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu. Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung. Wird Banklastschriftverfahren vereinbart, stimmt der Käufer einer Abkürzung der Vorabankündigungsfrist für das SEPA- Lastschriftverfahren von 14 Tagen auf einen Tag zu und akzeptiert die Rechnungsstellung als Pre-Notifikation. Unter Abbedin- gung von § 366 BGB ist der Verkäufer berechtigt, Zahlungen des Käufers auf dessen ältere Forderungen zu verrechnen. 5. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Regelung in II Ziffer 6 (Einbau der Vorbehaltsware in das eigene Grundstück) gilt entsprechend, wobei es auf eine Gewerblichkeit nicht ankommt. Im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte gemäß den unten folgenden Ausführungen. 6. Verpackungsmaterial kann an den Verkäufer zu Lasten des Käufers zurückgegeben werden. Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen. Für Mehrwegpaletten, die in einwandfreiem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzüglich einer Benutzungsgebühr gut. 7. Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) für eindeutig als bloße Bauleistungen abgetrennte Teile der vertraglichen Leistungen Vertragsgrundlage; wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B und ggf. die Technischen Vorschriften der VOB/C an. Die VOB werden auf Wunsch zugesandt. 8. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist der Sitz unserer Firma. 9. Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und genutzt. Unsere Kunden willigen ein, dass wir Auskunfteien Daten über die Aufnahme, die Beendigung und die Zahlungserfahrungen aus dieser Geschäftsbeziehung gem. § 29 BDSG übermitteln. Unsere Kunden können Auskunft über die betreffenden gespeicherten Daten gem. § 34 BDSG verlangen.

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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Grundlage einer dauernden Lieferungen erfolgen auf Grund der buchhändlerischen Verkehrsordnung und bleibenden nach Maßgabe unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen ab Lager Genshagen. Gelieferte Waren bleiben Eigentum des ESV, bis alle Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungenmit diesem vollständig getilgt sind. Veräußert der Kunde ihm gelieferte Waren, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden tritt er sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch Höhe des Rechnungsbetrages im Voraus an den ESV ab. Der Kunde ist gleichwohl zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Die Befugnis des ESV zur Forderungseinziehung wird hierdurch nicht beeinträchtigt; von diesem Recht wird der ESV allerdings nur Gebrauch machen, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen dem ESV gegenüber nicht erfüllt und in Verzug gerät. In diesem Fall hat der Kunde dem ESV die abgetretenen Forderungen unter Angabe der jeweiligen Schuldner bekannt zu geben und ihm alle für alle künftigen Geschäftedie Forderungseinziehung erforderlichen Unterlagen, hiermit ausdrücklich widersprechen. 1insbesondere Rechnungskopien, zur Verfügung zu stellen und den betroffenen Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an den ESV zu machen, verbunden mit der Aufforderung, direkt an diesen zu leisten. Unsere Angebote Bei Anlieferung der Ware mit beschädigter Verpackung ist dies unverzüglich dem ESV zu melden. Porto- bzw. Frachtkosten werden zusätzlich berechnet. Die derzeitigen Versandkosten für Zeitschriftenabonnements sind freibleibend. 2dem beiliegenden Anhang zu entnehmen. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum. Die Zahlungen sind netto fällig; auch bei BAG-Einzug wird kein Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug ist der ESV berechtigt, für Entgeltforderungen (Forderungen, die auf Zahlung eines Entgelts für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet sind) Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Für Forderungen, die nicht Entgeltforderungen sind, beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im Falle des Zahlungsverzuges gehen sämtliche Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu Lasten des Kundens. Die Annahme der Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetztdes ESV verpflichtet beim Wiederverkauf zur Einhaltung der seitens des ESV für Deutschland festgesetzten Preise. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. 3Rücksendungen von Büchern sind innerhalb von 12 Monaten möglich (sofern es sich um aktuelle Auflagen handelt). Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen Fortsetzungswerke (= Grundwerke oder Falschlieferungen sind unverzüglich CD-ROM Grundversionen) können innerhalb einer Frist von 1 bis 2 Wochen anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut 3 Monaten remittiert werden. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §§ 377 f. HGBBei der Remission von Defektexemplaren kann die vereinfachte Remission (Rücksendung von Titelblatt und verdruckte / beschädigte Seiten) erfolgen, sofern der Ladenpreis des entsprechenden Titels 40,-- Euro nicht übersteigt. 4. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten zu Kostenerhöhungen oder -senkungen (insbesondere der eigenen Einstandspreise) kommt. Dies werden wir auf Verlangen nachweisen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Kaufpreises, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu. Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der Vereinbarung. Wird Banklastschriftverfahren vereinbart, stimmt der Käufer einer Abkürzung der Vorabankündigungsfrist für das SEPA- Lastschriftverfahren von 14 Tagen auf einen Tag zu und akzeptiert die Rechnungsstellung als Pre-Notifikation. Unter Abbedin- gung von § 366 BGB ist der Verkäufer berechtigt, Zahlungen des Käufers auf dessen ältere Forderungen zu verrechnen. 5. Die Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Regelung in II Ziffer 6 (Einbau der Vorbehaltsware in das eigene Grundstück) gilt entsprechend, wobei es auf eine Gewerblichkeit nicht ankommt. Im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden gelten die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte gemäß den unten folgenden Ausführungen. 6. Verpackungsmaterial kann an den Verkäufer zu Lasten des Käufers zurückgegeben werden. Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen. Für Mehrwegpaletten, die in einwandfreiem Zustand frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzüglich einer Benutzungsgebühr gut. 7. Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) für eindeutig als bloße Bauleistungen abgetrennte Teile der vertraglichen Leistungen Vertragsgrundlage; wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B und ggf. die Technischen Vorschriften der VOB/C an. Die VOB werden auf Wunsch zugesandt. 8. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist der Sitz unserer Firma. 9. Die personenbezogenen Daten unserer Kunden werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und genutzt. Unsere Kunden willigen ein, dass wir Auskunfteien Daten über die Aufnahme, die Beendigung und die Zahlungserfahrungen aus dieser Geschäftsbeziehung gem. § 29 BDSG übermitteln. Unsere Kunden können Auskunft über die betreffenden gespeicherten Daten gem. § 34 BDSG verlangen.

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