Lizenzreport, automatisierte Datenabfrage, Lizenzaudit Musterklauseln

Lizenzreport, automatisierte Datenabfrage, Lizenzaudit. 3.1. Mittels eines Lizenz-Reports und/oder Lizenz-Audits kann und soll jeweils überprüft werden, wie ELO-Produkte im Unternehmen des Endkunden genutzt werden und ob die tatsächliche Nutzung der Produkte hinsichtlich installierter Versionen, Editionen, Optionen, Hardware, Prozessoren und Nutzerzahlen (Lizenz- und Nutzungs- daten) den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Lizenzverträgen entspricht.
Lizenzreport, automatisierte Datenabfrage, Lizenzaudit. 3.1. Mittels eines Lizenz-Reports und/oder Lizenz-Audits kann und soll jeweils überprüft werden, wie ELO-Produkte im Unternehmen des Lizenznehmers genutzt werden und ob die tatsächliche Nutzung der Produkte hinsichtlich installierter Versionen, Editionen, Optionen, Hardware, Prozessoren und Nutzerzahlen (Lizenz- und Nutzungs- daten) den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Lizenzverträgen entspricht. 3.2. Der Lizenzgeber wird aufgrund dieser Lizenzbedingungen berechtigt, Lizenzprüfungen durchzuführen. Dies geschieht im Standard über ein automatisches Lizenzreporting. Die Übermittlung der aktuellen Lizenz- und Nutzungsdaten erfolgt automatisch bei regelmäßigen Systemstatusmeldungen, die in der Regel einmal pro Kalendermonat vom ELO-System ausgeführt werden. 3.3. Des Weiteren ist der Lizenzgeber berechtigt, auf seine Kosten und höchstens einmal alle zwölf (12) Monate, die Nutzung der Programme beim Lizenznehmer entweder selbst oder durch einen als sachverständig zertifizierten und autorisierten ELO-Business-Partner nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen ("Audit"). Er ist insbesondere berechtigt, in der für ihn geeigneten Weise Nachweise über die Einhaltung des Lizenzumfangs nach dieser Vereinbarung zu erheben oder vom Lizenznehmer anzufordern. Der Lizenznehmer ist zur notwendigen Mitwirkung bei einem Audit im vorstehenden Sinne verpflichtet. 3.4. Ein solches Lizenzaudit hat der ELO-Business Partner oder der Lizenzgeber 30 Tage im Voraus schriftlich anzukündigen. Die Prüfung darf nur zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten des Lizenznehmers erfolgen. Der Lizenznehmer wird bei dem Audit des Lizenzgebers kooperieren, den technischen Sachverständigen in vernünftigem Umfang unterstützen und Zugang zu Informationen gewähren. Der normale Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers darf durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismäßig gestört werden. 3.5. In beiden Fällen ist der Lizenznehmer verpflichtet, für nicht von den erworbenen Lizenzrechten gedeckte Nutzung der Programme anfallende Gebühren nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, ist der ELO-Business Partner bzw. der Lizenzgeber berechtigt, die technische Unterstützung des Lizenznehmers, seine Lizenzen und/oder diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Lizenznehmer erklärt sich des Weiteren damit einverstanden, dass der Lizenzgeber oder der ELO- Business Partner nicht für Kosten einzustehen haben, die durch die Mithilfe beim Audit entstehen.

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  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 17.1. Datenverarbeitung durch bioMérieux als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO Betr. Kundendaten Im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien verarbeitet bioMérieux als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO die zur Vertragsanbahnung, -durchführung und -beendigung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden bzw. von dessen Mitarbeitern. bioMérieux verarbeitet diese Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO. Weitergehende Informationen über die Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen für Kunden entnommen werden, die dem Kunden zusammen mit dem Vertrag und diesen AGB zur Verfügung gestellt werden. 17.2. Datenverarbeitung durch bioMérieux als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO – Betr. Kunden- und Patientendaten Im Rahmen von Serviceleistungen am Gerät oder einer Fernwartung besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter von bioMérieux Patientendaten unverschlüsselt einsehen können - im Regelfall tritt dies nicht ein. Sofern der Kunde ein Risiko sieht, dass Patientendaten für bioMérieux einsehbar werden können, dann wird bioMérieux sofort als Auftragsdatenverarbeiter wie im Folgenden beschrieben und in der Auftragsform „Datenverarbeitung im Auftrag“ fixiert tätig; diese Auftragsform ist dann von den Parteien ergänzend zu unterzeichnen. Sofern bioMérieux innerhalb der zum Kunden bestehenden Vertragsbeziehung, z. B. im Rahmen der Leistungsbeziehung, Wahrnehmung von Garantien, Wartungen oder Qualitätskontrollen verkaufter Systeme als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO personenbezogene Daten des Kunden bzw. von den Patienten des Kunden verarbeitet, werden die Parteien die nach Art. 28 DSGVO erforderlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. bioMérieux wird die im Auftrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich nach den für Auftragsverarbeiter geltenden Vorschriften der DSGVO verarbeiten. Die Einzelheiten der Auftragsverarbeitung durch bioMérieux, insbesondere die Rechte und Pflichten der Parteien werden in der abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO geregelt.

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Vertragsdauer von weniger als einem Jahr Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Zweckgebundene Einzugspapiere Werden der Bank Einzugspapiere mit der Maßgabe eingereicht, dass ihr Gegenwert nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden darf, erstrecken sich die Sicherungsübereignung und die Sicherungsabtretung nicht auf diese Papiere.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.