Lizenzreport, automatisierte Datenabfrage, Lizenzaudit Musterklauseln

Lizenzreport, automatisierte Datenabfrage, Lizenzaudit. 3.1. Mittels eines Lizenz-Reports und/oder Lizenz-Audits kann und soll jeweils überprüft werden, wie ELO-Produkte im Unternehmen des Endkunden genutzt werden und ob die tatsächliche Nutzung der Produkte hinsichtlich installierter Versionen, Editionen, Optionen, Hardware, Prozessoren und Nutzerzahlen (Lizenz- und Nutzungs- daten) den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Lizenzverträgen entspricht.
Lizenzreport, automatisierte Datenabfrage, Lizenzaudit. 3.1. Mittels eines Lizenz-Reports und/oder Lizenz-Audits kann und soll jeweils überprüft werden, wie ELO-Produkte im Unternehmen des Lizenznehmers genutzt werden und ob die tatsächliche Nutzung der Produkte hinsichtlich installierter Versionen, Editionen, Optionen, Hardware, Prozessoren und Nutzerzahlen (Lizenz- und Nutzungs- daten) den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Lizenzverträgen entspricht. 3.2. Der Lizenzgeber wird aufgrund dieser Lizenzbedingungen berechtigt, Lizenzprüfungen durchzuführen. Dies geschieht im Standard über ein automatisches Lizenzreporting. Die Übermittlung der aktuellen Lizenz- und Nutzungsdaten erfolgt automatisch bei regelmäßigen Systemstatusmeldungen, die in der Regel einmal pro Kalendermonat vom ELO-System ausgeführt werden. 3.3. Des Weiteren ist der Lizenzgeber berechtigt, auf seine Kosten und höchstens einmal alle zwölf (12) Monate, die Nutzung der Programme beim Lizenznehmer entweder selbst oder durch einen als sachverständig zertifizierten und autorisierten ELO-Business-Partner nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen ("Audit"). Er ist insbesondere berechtigt, in der für ihn geeigneten Weise Nachweise über die Einhaltung des Lizenzumfangs nach dieser Vereinbarung zu erheben oder vom Lizenznehmer anzufordern. Der Lizenznehmer ist zur notwendigen Mitwirkung bei einem Audit im vorstehenden Sinne verpflichtet. 3.4. Ein solches Lizenzaudit hat der ELO-Business Partner oder der Lizenzgeber 30 Tage im Voraus schriftlich anzukündigen. Die Prüfung darf nur zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten des Lizenznehmers erfolgen. Der Lizenznehmer wird bei dem Audit des Lizenzgebers kooperieren, den technischen Sachverständigen in vernünftigem Umfang unterstützen und Zugang zu Informationen gewähren. Der normale Geschäftsbetrieb des Lizenznehmers darf durch ein derartiges Audit nicht unverhältnismäßig gestört werden. 3.5. In beiden Fällen ist der Lizenznehmer verpflichtet, für nicht von den erworbenen Lizenzrechten gedeckte Nutzung der Programme anfallende Gebühren nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Wenn diese Zahlung nicht erfolgt, ist der ELO-Business Partner bzw. der Lizenzgeber berechtigt, die technische Unterstützung des Lizenznehmers, seine Lizenzen und/oder diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Lizenznehmer erklärt sich des Weiteren damit einverstanden, dass der Lizenzgeber oder der ELO- Business Partner nicht für Kosten einzustehen haben, die durch die Mithilfe beim Audit entstehen.

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  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.