Zugang zu Informationen Musterklauseln

Zugang zu Informationen. Vorbehaltlich Ziffer 13 ermächtigt das Vertragsunternehmen die Bank des Vertragsunternehmens hiermit, sämtliche Informationen zu den Bankkonten des Vertragsunternehmens an Elavon weiterzugeben.
Zugang zu Informationen. Die EZB stellt dem zuständigen Ausschuss des Par- laments zumindest einen umfassenden und aussagekräf- tigen Bericht über die Beratungen des Aufsichtsgre- miums zur Verfügung, der ein Verständnis der Gesprä- che ermöglicht, einschließlich einer mit Anmerkungen versehenen Liste der Beschlüsse. Wenn der EZB-Rat den Entwurf eines Beschlusses des Aufsichtsgremiums gemäß Artikel 26 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 ablehnt, unterrichtet der Präsident der EZB den Vorsitz des zuständigen Ausschusses des Parlaments über die Gründe einer solchen Ablehnung unter Wah- rung der in dieser Vereinbarung genannten Anforderun- gen an die Vertraulichkeit. — Falls ein Kreditinstitut abgewickelt wird, werden nicht- vertrauliche Informationen zu diesem Kreditinstitut nachträglich offen gelegt, nachdem etwaige Beschrän- kungen der Bereitstellung entsprechender Informationen, die sich aus Anforderungen an die Vertraulichkeit er- geben, nicht mehr gelten. — Die Aufsichtsgebühren und eine Erläuterung über ihre Berechnung werden auf der Website der EZB veröffent- licht. — Die EZB veröffentlicht auf ihrer Website einen Leitfaden ihrer Aufsichtspraxis.
Zugang zu Informationen. Der Kontoinhaber kann jederzeit eine Kopie der Sonderbestimmungen, wie sie in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeschlossen sind, anfordern.
Zugang zu Informationen. Alle Informationen, die als Teil des iCenter- und/oder Geräteauslastungsservices zugänglich sind, werden im Istzustand bereitgestellt. GEHC sichert zu, dass es alle angemessenen Anstrengungen unternehmen wird, um die normale Funktionierung der iCenter- und/oder Geräteauslastungsseite sicherzustellen. Im Hinblick auf den Stand der Informationstechnologien und die Beteiligung Dritter am Betrieb am Kundenstandort und deren Zugang dazu haftet GEHC allerdings nicht (unbeschadet der Haftung für Schäden gemäß Abschnitt 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Haftungsbeschränkung“) für jegliche Unterbrechung oder Abbruch der Verbindung, für jeglichen Zugang zu iCenter- und/oder Geräteauslastung, für die Zugangsgeschwindigkeit oder Verlangsamung der Informationsübermittlung. GEHC leistet keine Gewähr dafür, dass der iCenter- und/oder Geräteauslastungsservice oder die Informationen ununterbrochen und fehlerfrei stets zur Verfügung stehen werden, sowie dafür, dass Mängel/Fehler behoben werden. Darüber hinaus behält sich GEHC das Recht vor, die Bereitstellung der Serviceleistungen für die Zeit auszusetzen, die erforderlich ist, um die Wartungsarbeiten und Aktualisierung der iCenter- und/oder Geräteauslastungsseite durchzuführen. GEHC informiert den Kunden im Vorfeld über solche Aussetzungen, wenn dies praktisch möglich ist.
Zugang zu Informationen. 8.3.1. Der Kunde kann jederzeit eine zusätzliche Ausfertigung in Papierform der geltenden „Besonderen Bedingungen”, des Gebührenverzeichnisses, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaiger zusätzlicher gesonderter spezieller Bedingungen, die zwischen der Bank und dem Kunden gemäss Ziffer 1.3.6 vereinbart werden, sowie der aussergerichtlichen Verfahren (im Falle einer Beschwerde des Kunden gemäss Ziffer 11.3), anfordern.
Zugang zu Informationen. 2 Die Studierenden haben Zugang zu studienrelevanten Informationen, PPP PPP wie beispielsweise Studien- und Prüfungsordnung, Reglemente, Richtli- nien, Weisungen und Wegleitungen. Nachteilsausgleich 3 Einem behinderungs- bzw. beeinträchtigungsbedingten Nachteil von PPP PPP Studienanwärterinnen und Studienanwärtern sowie von Studierenden ist angemessen Rechnung zu tragen.

Related to Zugang zu Informationen

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und