Eigentum, Urheberrechte und Quellcode Musterklauseln

Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Endkunde erwirbt Eigentum an einer bestimmten Programmkopie ein- schließlich der dazugehörigen Programmunterlagen. ELO bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem End- kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehören- den Dokumentationsmaterials, auch wenn der Endkunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten ver- bindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstel- lung von Kopien bringt der Endkunde einen entsprechenden Urheberver- merk an. Sofern keine werkvertragliche Erstellung von Individualsoftware vorliegt, ge- hen Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Endkunden durchgeführt werden, in das Eigentum der ELO über und können auch anderen Endkunden nach Zustimmung des End- kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Pro- grammverbesserungen werden an ELO abgetreten. ELO nimmt die Abtre- tung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Endkunden ist nur nach vor- heriger schriftlicher Zustimmung der ELO zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Endkunde der ELO eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Ver- fügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zu- stimmung des Endkunden. Werden vom Endkunden oder von Dritten geänderte Programme oder an- dere, nicht von der ELO bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist ELO für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Verein- barung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatz-vergütung.
Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Kunde erwirbt Eigentum an einer bestimmten Programmkopie ein- schließlich der dazugehörigen Programmunterlagen. Die ELO Digital Office GmbH bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungs- rechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des je- weils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urheber- vermerk an. Sofern keine werkvertragliche Erstellung von Individualsoftware vorliegt, ge- hen Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, in das Eigentum der ELO Digital Office GmbH über und können auch anderen Kunden nach Zustim- mung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an die ELO Digital Office GmbH ab- getreten. Die ELO Digital Office GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheri- ger schriftlicher Zustimmung der ELO Digital Office GmbH zulässig. Die Zu- stimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde der ELO Digital Office GmbH eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Verwertung der geän- derten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von der ELO Digital Office GmbH bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist die ELO Digital Office GmbH für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Verein- barung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatz-vergütung.
Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Produktnamen, Schutzrechts- und Copyrightvermerke
Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum der HKS: Die HKS bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentations- materials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in das Eigentum der HKS über und können anderen Kunden nach Zustimmung des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an die HKS abgetreten. Die HKS nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der HKS zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde der HKS eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von der HKS bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist die HKS für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatzvergütung.
Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. 3.3.1. Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum der eh-systemhaus. 3.3.2. eh-systemhaus bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. 3.3.3. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in das Eigentum der eh-systemhaus über und können anderen Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an eh-systemhaus abgetreten. eh-systemhaus nimmt die Abtretung hiermit an. 3.3.4. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nicht zulässig. Zusätzlich gilt der zur überlassenen Software beigefügte Endbenutzer-Lizenzvertrag. 3.3.5. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von eh- 3.3.6. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatzvergütung.
Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Der Auftraggeber erwirbt keine Urheber- und/oder sonstigen Schutzrechte an den von mobileX gelieferten Softwareprodukten und Leistungen, auch wenn der Auftraggeber diese verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Auftraggeber einen entsprechenden Urhebervermerk an.
Eigentum, Urheberrechte und Quellcode. Die dem Kunden überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum der ELO. Die ELO bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Kunden überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Kunde sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und / oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Kunde einen entsprechenden Urhebervermerk an. Änderungen und Erweiterungen des Programmcodes, die auf Wunsch und Rechnung des Kunden durchgeführt werden, gehen in das Eigentum der ELO über und können anderen Kunden nach Zustimmung des Kunden, vorbehaltlich einer Einzelfallregelung zwischen Kunde und ELO, zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzungsrechte für die Programmverbesserungen werden an die ELO abgetreten. Die ELO nimmt die Abtretung hiermit an. Eine Änderung des Programmcodes durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der ELO zulässig. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Von solchen Änderungen stellt der Kunde der ELO eine Kopie der Änderung auf einem Datenträger oder in gedruckter Form zusammen mit allen notwendigen Informationen zur Verfügung. Eine Verwertung der geänderten Programmversion bedarf der Zustimmung des Kunden. Werden vom Kunden oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von der ELO bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist die ELO für entstehende Schäden nicht haftbar. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatzvergütung.

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  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.