Lkw Musterklauseln

Lkw. Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) von mehr als 3,5 t.
Lkw. Lkw sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer Nutzlast von mehr als 1 Tonne.
Lkw. Bei Fragen zu den Themen „Frachtenplanung & -beauftragung“ und „Transportdurchführung können Sie sich an das operative Team unter XxxxxxxXXXXX@xxxxxxx.xx wenden.
Lkw. 14.1 Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtge- wicht) von mehr als 3,5 t. 14.2 Lehrlastkraftwagen werden ausschließlich zur Ausbildung in Fahrschulen ver- wendet.
Lkw. Lkw sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahr- zeuge.
Lkw. Lkw sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t oder über 3,5 t. Hiervon ausgenommen sind Oldtimer-Lkw.
Lkw. Bei Fragen zu den Themen „Frachtenplanung & -beauftragung“ und „Transportdurchführung können Sie sich an die jeweilige Regionsmailadresse wenden: Österreich & Schweiz XxxxxxxXXXX@xxxxxxx.xx Deutschland XxxxxxxXX@xxxxxxx.xx OST XxxxxxxXXX@xxxxxxx.xx WEST XxxxxxxXXXX@xxxxxxx.xx Xxxxxx/Inbound Xxxxxxx_xxxxxx@xxxxxxx.xx 2.1 Frachtenplanung & -beauftragung‌ Basierend auf den aktuell gültigen (Rahmen)-Verträgen kann der Logistikdienstleister die zu erwartende Jahresmengen in die jeweilige Region entnehmen. Diese zu erwartende Jahres- menge unterliegt jedoch vertriebsorientierten Schwankungen, die LogServ garantiert den Lo- gistikdienstleister lediglich den Prozentsatz in die jeweilige Destination. Basierend auf den vertraglich zugesagten Prozentsätzen verpflichtet sich der Logistikdienst- leister jeden von der LogServ zugeteilten Transport anzunehmen. Die aktuelle Regellaufzeit von Transporten in das jeweilige Zielland des Warenempfängers und das maximale Gewicht (Uni- & Intermodal) kann Anhang 2 „Regellaufzeittabelle“, ent- nommen werden. Diese Regellaufzeiten sind ausnahmslos einzuhalten! Die Transportbeauftragung für Transporte, welche im Auftrag der LogServ durchgeführt wer- den, erfolgt über das System „Transporeon“. Um am Standort Linz beladen zu werden, muss sich der Logistikdienstleister unter www.ilo- xxxxxxx.xx ein Ladefenster buchen. Um Ladefenster buchen zu können, ist eine Registrierung der Disponenten bei der Industrie- Logistik-Linz GmbH erforderlich. Die notwendigen Informationen (Transporeon Disponenten ID, Name & E-Mail-Adresse) müssen vom Logistikdienstleister an Xxxxxxx.XXX@xxxxxxx.xx übermittelt werden .Die Ladefensterbuchung wird im „ilogistics“-System vorgenommen. Die Ladefensterbuchung obliegt den alleinigen Verantwortungsbereich des Logistikdienst- leisters und kann ab Transportbeauftragung jederzeit vorgenommen werden, bis maximal zwei Stunden vor Ankunft am LKW-Terminal. Einem LKW ohne gültigen Ladefenster wird die Zufahrt zum Terminal verweigert. 2.2 Transportdurchführung‌ Im folgenden Kapitel findet der Logistikdienstleister die verkehrsträgerspezifischen Informa- tionen zur Transportdurchführung (Tracking & Tracing). Um eine optimale Abwicklung der Beladung gewährleisten zu können, kann der Logistik- dienstleister bis zu 3 Stunden vor dem gebuchten Ladefenster am Parkplatz des LKW-Termi- nals der voestalpine einfahren. Wichtig ist, dass der Disponent des Logistikdienstleisters be- reits vor Ankunft ein gültiges Ladefenster gebucht h...
Lkw. 8.8.1. die Anmeldung kann von Montag bis Xxxxxxx in der Zeit von 06.00h bis 13.00h erfolgen. 8.8.2. Der Lieferant ist verpflichtet nur einwandfreie, für Brotgetreide geeignete LKW einzusetzen. Tankwagen und Kesselwagen müssen über entsprechend große Auslauftrichter verfügen, sodass diese in ca. 10min zu entleeren sind. Anlieferungen durch Kombiliner-LKWs sind nicht zulässig. 8.8.3. Die LKW-Fahrer müssen sich selbst am Computer anmelden und benötigen unbedingt Lieferscheine mit nachfolgenden Angaben: a) Kontrakt-Nr. der RMN b) Name Verkäufer c) Art der Ware d) Ladegewicht in kg e) Beladeort f) LKW-Kennzeichen
Lkw. Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässi- gen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) von mehr als 3,5 t.
Lkw. Für die Beladung von Lkw mit Rundholz gelten die Lade- und Ladungssicherungsvorschriften gemäß Anlage 3, sofern nichts anderes vereinbart ist.