Login Musterklauseln

Login. Die ebase behält sich das Recht vor, die anzugebenen Daten für das Login zu verändern.
Login. Neben den öffentlichen Webseiten von Generali Vitality, gibt es für jedes unserer Mitglieder einen geschützten Generali Vitality Account. In diesem befinden sich sowohl normale als auch sensitive Daten eines Mitglieds. Die Bereiche sind durch eine Authentifizierungs- funktion geschützt und das Mitglied muss sich erst einloggen, um Zugang zu den Daten zu erhalten. Nachdem in einem Generali Vitality Account sensitive und damit besonders schützenswerte Daten liegen können, ist ein sorgfältiger Umgang mit den zur Anmeldung benötigten Informationen sehr wichtig.
Login. Berechtigungsstufen: Die Nutzung des Self-Service- Bereichs ist mit unterschiedlichen Berechtigungsstufen möglich, abhängig davon, ob der Nutzer den Self- Service-Bereich mittels Web oder App nutzt, davon in welcher Nutzerstufe er sich befindet (voller Zugriff mit Online Passwort oder eingeschränkter Zugriff mit Benutzer Passwort) sowie davon mit welchem Authentifizierungsverfahren (Remember-me Cookie oder ZSO – Zero-Sign-On) er erneut eingeloggt wird.. Eine vollumfängliche Nutzung aller Funktionen des Self- Service-Bereichs ist nur mit Log-In mittels Online- Passwort möglich. APP: Nach einmaligem Login in die App mittels Rufnummer und Online-Passwort bleibt der Nutzer in der App eingeloggt und hat Zugriff auf alle Funktionen des Self-Service-Bereichs. Bei erneutem Öffnen der App bleibt der Nutzer automatisch mit dem Online-Passwort eingeloggt, ein erneutes Log-In ist nicht mehr notwendig. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sein mobiles Endgerät mit einer entsprechenden Zugriffssicherung (Sperrcode) auszustatten. WEB: Nach einmaligem Login in den Self-Service- Bereich mittels Rufnummer bzw. Benutzername oder E- Mail Adresse und Online-Passwort ist der Nutzer bis zum Logout bzw. bis zum Löschen des im eigenen Browser hinterlegten Session-Cookie, eingeloggt. Das Löschen von Cookies ist systemabhängig und kann je nach Browsereinstellungen auch automatisch durch z.B. Schließen des Browser-Fensters erfolgen. Ihre Cookie- Einstellungen können auch über Ihre Browsereinstellungen gesteuert werden. Wurde vom Nutzer die Option „Ich will angemeldet bleiben“ beim Login gewählt, so wird ein „Remember-me“ Cookie gesetzt. Dadurch wird bei erneutem Log-In der Nutzer auch ohne Eingabe des Online-Passworts eingeloggt, jedoch bloß auf einer eingeschränkten Berechtigungsebene. Der Nutzer hat somit nur Leserechte, für einen Vollzugriff ist die erneute Eingabe des Online-Passworts notwendig. Diese Option kann jederzeit beim Login abgewählt oder durch Löschen des Remember-me Cookies bzw. durch ein aktives Logout deaktiviert werden. Wird der Self-Service Bereich über ein mobiles Gerät, welches mit dem eigenen Magenta Netz verbunden ist, aufgerufen, so wird der Nutzer automatisch ohne Eingabe von Login-Credentials via ZSO – Zero Sign On eingeloggt. Dieses Verfahren ermöglicht dem Nutzer die Übersichtsseiten des Self- Service Bereiches aufzurufen, er erhält aber keinen vollen Zugriff, um Daten zu ändern oder Single Sign On: Der Self-Service-Bereich nutzt SSO (Single Sign On...
Login. Mit dem Login erhält der Nutzer Zugang auf den Passwort geschützten Teil von xxx.xxxxx.xx. In diesem Bereich verwaltet Xxxxx die persönlichen sowie die Betriebsdaten. Voraussetzung für das Login ist ein aktiver Agate-Account des Nutzers. Im Rahmen des Logins lässt Xxxxx auf dem Loginsystem von Xxxxx.xx die Gültigkeit der Agate Zugangsdaten prüfen. Xxxxx.xx bestätigt gegenüber Xxxxx bei erfolgreicher Prüfung die Identität der anfragenden Person, ohne deren Passwort weiterzugeben. Barto verknüpft unter Verwendung des Webservice der Tierverkehrsdatenbank die eingeloggte Person mit ihrem Betrieb resp. ihren Betrieben. Mit Zustimmung zu den AGB ist der Nutzer damit einverstanden, dass die durch die Kantone gepflegte Verknüpfung zwischen bewirtschaftender Person und Betrieb hergestellt wird. Bei erfolgreichem Login übergibt der Authentisierungsservice von Agate die folgenden Daten der eingeloggten Person an Barto: Agate-Nummer, kantonale Personennummer KT_ID_P (leeres Feld bei Selbstregistriern auf Agate), Name, Vorname, Adresse, E- Mail-Adresse, Kontaktsprache. Diese Kontaktdaten werden im Passwort geschützten Teil von xxx.xxxxx.xx gespeichert und 365FarmNet für die Rechnungstellung weitergeleitet, falls der Nutzer den Nutzungsvertrag abschliesst und einen kostenpflichtiges Baustein bei 365FarmNet bucht. Für die Nutzung von xxx.xxxxx.xx bzw. der Plattformen benötigt der Nutzer ein geeignetes Computersystem mit einem gängigen Webbrowser und eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite.
Login. Nach erfolgter Registrierung kann sich der Kunde über die Webseite xxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx einloggen. Nach einem erfolgreichen Login bleibt der Kunde eingeloggt bis er sich selber ausloggt oder vom System nach 15 Minuten ausgeloggt wird. Kundenkonto kann beim Aufruf oder zu gewissen Zeitpunkten den Kunden auffordern, das Passwort nochmals einzugeben. Der Kunde ist verantwortlich sicherzustellen, dass er das Login nur auf Geräten nutzt, welche ausschliesslich von ihm oder durch ihn berechtigte Personen verwendet werden. Nach mehreren Fehlversuchen sich einzuloggen, wird das Benutzerkonto automatisch gesperrt. Eine Entsperrung kann der Kunde beim Kundendienst beantragt werden oder Kunde kann sein Passwort zurücksetzen.
Login. Berechtigungsstufen: Die Nutzung des Self-Service- Bereichs ist mit unterschiedlichen Berechtigungsstufen möglich, abhängig davon, ob der Nutzer den Self- Service-Bereich mittels Web oder App nutzt, davon in welcher Nutzerstufe er sich befindet (voller Zugriff mit Online Passwort oder eingeschränkter Zugriff mit Benutzer Passwort) sowie davon mit welchem Authentifizierungsverfahren (Remember-me Cookie oder ZSO – Zero-Sign-On) er erneut eingeloggt wird.. Eine vollumfängliche Nutzung aller Funktionen des Self-Service-Bereichs ist nur mit Log-In mittels Online- Passwort möglich. APP: Nach einmaligem Login in die App mittels Rufnummer und Online-Passwort bleibt der Nutzer in der App eingeloggt und hat Zugriff auf alle Funktionen des Self-Service-Bereichs. Bei erneutem Öffnen der App bleibt der Nutzer automatisch mit dem Online- Passwort eingeloggt, ein erneutes Log-In ist nicht mehr notwendig. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, sein mobiles Endgerät mit einer entsprechenden Zugriffssicherung (Sperrcode) auszustatten. WEB: Nach einmaligem Login in den Self-Service- Bereich mittels Rufnummer bzw. Benutzername oder E- Mail Adresse und Online-Passwort ist der Nutzer bis zum Logout bzw. bis zum Löschen des im eigenen Browser hinterlegten Session-Cookie, eingeloggt. Das Löschen von Cookies ist systemabhängig und kann je nach Browsereinstellungen auch automatisch durch Single Sign On: Der Self-Service-Bereich nutzt SSO (Single Sign On): Durch das Log-In in den Self-Service- Bereich mittels Eingabe des Online-Passworts ist der Nutzer automatisch auch bei anderen T-Mobile- Diensten wie dem T-Mobile-Webshop und der T- Mobile-Ladezone eingeloggt.
Login ebase behä lt sich das Recht vor, die anzugebenen Daten fü r das Login zu v-er ä ndern.

Related to Login

  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Ersatzfahrzeug a. Kann das Fahrzeug in der gebuchten Fahrzeugkategorie im Zeitpunkt der Übergabe nicht bereitgestellt werden, behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Mieter keine zusätzlichen Mietkosten. Eine Kündigung des Mieters nach § 543 Abs.2 Nr. 1BGB ist für diese Fälle ausgeschlossen, es sein denn die Stellung eines Ersatzfahrzeuges schlägt fehl, verzögert sich unangemessen oder wird durch den Vermieter verweigert. Hierdurch entstehende höhere Nebenkosten, wie Fähr- oder Mautgebühren sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Soweit berechtigte Interessen des Mieters entgegenstehen, kann er die Annahme eines größeren Fahrzeuges als vertragsgemäße Leistung ablehnen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.

  • Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Lebensversicherung – Aufnahme von Sonderrisiken z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag • aus versicherungsmedizinischen Gründen • auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer • wegen verweigerter Nachuntersuchung – Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers – Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Unfallversicherung – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung – Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, IBAN und BIC, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z.B. Name, Adresse, Kundennummer, IBAN, BIC, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK IT GmbH, München WWK Investment S.A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: – Aachener Bausparkasse AG, Aachen – ACMBernstein Investments, Luxemburg – ADIG Fondsvertrieb, Allianz Global Investors GmbH – Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt – Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart – Allianz Private Krankenversicherung, München – Allianz Versicherungen, München – Ampega Investment GmbH – Amundi Luxembourg S.A. – ARAG Allgemeine, Düsseldorf – ARAG Krankenversicherung, Düsseldorf – ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf – Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal – BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg – Carmignac Gestion SA, Luxemburg – Comgest SA – Xxxxxxxx Xxxxxxxxx International Services S.à.r.l., Kronberg – GAM Luxembourg S.A., Luxembourg – Generali Versicherungen, München – Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. – Internationales Immobilieninstitut, München – INVESCO Management S.A. – J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.a r.l., Frankfurt am Main – KRAVAG Allgemeine, Hamburg – LOYS Investment S.A. – Mediolanum International Funds Limited – M & G International Investments Ltd. – M & G Luxembourg S.A. – M & G Securitis Limited – Xxxxxx Xxxxxxx XXXXX, Luxemburg – Münchner Kapitalanlage AG, München – Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg – ODDO BHF Asset Management GmbH – DBV Krankenversicherung AG, Offenbach – Deka Vermögensmanagement GmbH – DJE Investment S.A. – DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main – DWS Investment S.A. – Elvia Reiseversicherung, München – ETHENEA Independent Investors S.A. – Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg – Flossbach von Storch Invest S.A. – Pictet Asset Management (Europe) SA – RREEF Investment GmbH, Eschborn – Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel – Schroder Investment Management SA, Luxemburg – Swiss & Global Asset Management SA, Luxemburg Universal- Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am MainWarburg – Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main – Württembergische Versicherung, Stuttgart – Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.