Common use of Lose und Teilleistungen Clause in Contracts

Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung abweichend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen

Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reichenein- zureichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung Ausschreibung abweichend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen Teilleistun- gen zuzuschlagen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reicheneinzurei- chen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung Ausschrei- bung abweichend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagenzu- zuschlagen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen

Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere meh- rere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung Ausschrei- bung abweichend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagenzu- zuschlagen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reicheneinzureichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung Ausschreibung abweichend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reichenBeschaffungsgegen- stand einzureichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen auftei- len und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot An- gebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe ha- be dies in der Aus- schreibung Ausschreibung abweichend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten erhal- ten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit Zusam- menarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung Aus- schreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen Teil- leistungen zuzuschlagen.

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Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reicheneinzureichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung Ausschreibung abweichend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter ein- zelner Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit Zusammenar- beit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen Teilleis- tungen zuzuschlagen.

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Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reicheneinzureichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung Ausschreibung abweichend geregeltgere- gelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten erhal- ten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagen.

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Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung abweichend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reicheneinzureichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung abweichend Ausschreibung abwei- chend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl An- zahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagenzuzu- schlagen.

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Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen 1 oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung abweichend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagen.

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Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reicheneinzureichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreicheneinrei- chen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung Ausschreibung abweichend geregelt. Er kann festlegenfest- legen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagen.

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Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reicheneinzureichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe ha- be dies in der Aus- schreibung Ausschreibung abweichend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit Zusammen- arbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen Teilleis- tungen zuzuschlagen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)

Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reicheneinzureichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung Ausschreibung abweichend geregeltgere‐ gelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten erhal‐ ten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagen.

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Samples: Bundesgesetz Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Böb)

Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reicheneinzureichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung Ausschreibung abweichend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen Teilleis- tungen zuzuschlagen.

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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen

Lose und Teilleistungen. 1 Der Anbieter hat ein Gesamtangebot für den Beschaffungsgegenstand einzu- reicheneinzureichen. 2 Der Auftraggeber kann den Beschaffungsgegenstand in Lose aufteilen und an einen oder mehrere Anbieter vergeben. 3 Hat der Auftraggeber Lose gebildet, so können die Anbieter ein Angebot für mehrere Lose einreichen, es sei denn, der Auftraggeber habe dies in der Aus- schreibung abweichend Ausschreibung abwei- chend geregelt. Er kann festlegen, dass ein einzelner Anbie- ter Anbieter nur eine beschränkte Anzahl Lose erhalten kann. 4 Behält sich der Auftraggeber vor, von den Anbietern eine Zusammenarbeit mit Dritten Drit- ten zu verlangen, so kündigt er dies in der Ausschreibung an. 5 Der Auftraggeber kann sich in der Ausschreibung vorbehalten, Teilleistungen zuzuschlagenzuzu- schlagen.

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