Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche (1) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. (2) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden (3) wegen Schäden aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren, – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs in Anspruch genommen werden.
(2b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3c) wegen Schäden aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren, – − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Für KFZ Handel Und Handwerk (Avb BHV Kfzhh)
Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeuges in Anspruch genommen werden.
(2b) wegen Schäden an durch Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3) wegen Schäden Raumfahrzeuge aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeuge bestimmt waren, – ; − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Gaststätten Und Beherbergungsbetrieben
Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden.
(2b) wegen Schäden an durch Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3) wegen Schäden Raumfahrzeuge aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaum- fahrzeuge, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeuge bestimmt waren, ; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, InspektionIn- spektion, Überholung, Reparatur, BeförderungBeförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche
(1) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer Be- sitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in Anspruch An- spruch genommen werden.;
(2) wegen Schäden an Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeu- gen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen In- sassen und allen sich daraus ergebenden VermögensschädenVer- mögensschäden
(3) wegen Schäden aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder RaumfahrzeugenRaum- fahrzeugen, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt be- stimmt waren, – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, InspektionIn- spektion, Überholung, Reparatur, BeförderungBeförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeu- ges in Anspruch genommen werden.;
(2b) wegen Schäden an durch Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3) wegen Schäden Raumfahrzeuge aus – - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaum- fahrzeuge, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen Raum- fahrzeuge bestimmt waren, – ; - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeu- ges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden.
(2b) wegen Schäden an durch Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3) wegen Schäden Raumfahrzeuge aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeuge bestimmt waren, – ; − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte Person mitversicherte Per- son oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden.;
(2b) wegen Schäden an durch Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3) wegen Schäden Raumfahrzeuge aus – - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeu- gen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeuge bestimmt waren, – ; - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, ReparaturRepa- ratur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerSie, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen diesen bestellte oder beauftragte be- auftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden.
(2b) wegen Schäden an durch Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3) wegen Schäden Raumfahrzeuge aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaum- fahrzeuge, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeuge bestimmt waren, ; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, InspektionIn- spektion, Überholung, Reparatur, BeförderungBeförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Samples: Barmenia Haftpflichtversicherung Für Gewerbliche Bauherren
Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs in Anspruch genommen werden.
(2b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3c) wegen Schäden aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raum- fahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile im Zeitpunkt Zeit- punkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren, – − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, BeförderungBeförde- rung, Be- und Entladen) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung (Avb Bhv)
Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs in Anspruch genommen werden.
(2b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3c) wegen Schäden aus – - der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren, – - Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
(2b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen In- sassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3c) wegen Schäden aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raum- fahrzeugen oder Teilen von Luft- oder Raumfahrzeugen, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt waren, – − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Für Baunebengewerbe
Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
(1) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer Be- sitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in Anspruch An- spruch genommen werden.
(2) wegen Schäden an durch Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3) wegen Schäden Raumfahr- zeuge aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaum- fahrzeuge, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeuge bestimmt waren, ; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, InspektionIn- spektion, Überholung, Reparatur, BeförderungBeförde- rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahr- zeuges in Anspruch genommen werden.
(2b) wegen Schäden an durch Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3) wegen Schäden Raumfahrzeuge aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahr- zeugen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen bestimmt Raumfahrzeuge be- stimmt waren, – ; − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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Luft- und Raumfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche
(1a) wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mit- versicherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeu- ges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs Raumfahrzeuges in Anspruch genommen werden.
(2b) wegen Schäden an durch Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden
(3) wegen Schäden Raumfahrzeuge aus – − der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lie- ferung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeu- gen oder Teilen von für Luft- oder RaumfahrzeugenRaumfahrzeuge, soweit die Teile im Zeitpunkt der Auslieferung ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeugen Raumfahrzeuge bestimmt waren, – ; − Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen.
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