Luft- und Raumfahrzeuge. 4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestell- te oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherte) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus a) der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen für Luft- oder Raumfahr- zeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren; b) Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus erge- benden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen
Luft- und Raumfahrzeuge. 4.1 1.8.3.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestell- te ih- nen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
4.2 1.8.3.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder MitversicherteMitversicherten) kein VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
4.3 1.8.3.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus
a) der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung Liefe- rung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen für von Luft- oder Raumfahr- zeugeRaumfahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren;.
b) Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, ÜberholungÜber- holung, Reparatur, Beförderung) an Luft- Luft oder Raumfahrzeugen Raum- fahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten XxxxxxSachen, der Insassen und allen alle sich daraus erge- benden ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Versicherungsinformation, Business Insurance Terms and Conditions
Luft- und Raumfahrzeuge. 4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestell- te oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherte) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus
a) der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen für Luft- oder Raumfahr- zeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren;
b) Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten XxxxxxSachen, der Insassen und allen sich daraus erge- benden da- raus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Haus Und Grundbesitz, Haftpflichtversicherung Für Bauherren
Luft- und Raumfahrzeuge. 4.1 4.4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, Schäden – die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestell- te bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden; – aus dem Besitz und/oder Betrieb von Luftlandeplätzen.
4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherte) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
4.3 4.4.2 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus
a) aus – der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen für von Luft- oder Raumfahr- zeuge, zeugen soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren;
b) ; – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten XxxxxxSachen, der Insassen und allen sich daraus erge- benden ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Insurance Contract
Luft- und Raumfahrzeuge. 4.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestell- te oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeugs in Anspruch genommen werden.
4.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherte) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten.
4.3 Nicht versichert ist die Haftpflicht aus
a) der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen für Luft- oder Raumfahr- zeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Luft -oder Raumfahrzeugen oder den Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren;
b) Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Überholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Xxxxxx, der Insassen und allen sich daraus erge- benden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Wohnungswirtschaft / Hausverwaltungen