Luft- und Raumfahrzeuge. Soweit nach Maßgabe von Teil D Ziffer 4 nichts anderes aus- drücklich vereinbart ist, gilt: Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden, die der Ver- sicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeuges in An- spruch genommen werden. Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versiche- rungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. Nicht versichert ist die Haftpflicht aus • der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Liefe- rung von Luft- oder Raumfahrzeugen oder Teilen für Luft- oder Raumfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen oder den Ein- bau in Luft- oder Raumfahrzeuge bestimmt waren, • Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Über- holung, Reparatur, Beförderung) an Luft- oder Raum- fahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten Sachen, der Insassen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Luft- und Raumfahrzeuge. Soweit nach Maßgabe von Teil D Ziffer 4 nichts anderes aus- drücklich vereinbart ist, gilt: a) Nicht versichert sind Ansprüche ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Ver- sicherungsnehmerVersi- cherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte be- stellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Luft- oder Raumfahrzeuges fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder Raumfahrzeuges ei- nes Luftfahrzeugs in An- spruch Anspruch genommen werden. .
b) Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer oder Mitversicherten) kein Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. .
c) Nicht versichert ist die Haftpflicht aus • aus
1) der Planung oder Konstruktion, Herstellung oder Liefe- rung Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen Luftfahrzeugen oder Teilen für Luft- oder RaumfahrzeugeLuftfahrzeuge, soweit die Teile ersichtlich für den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen Luftfahrzeugen oder den Ein- bau Einbau in Luft- oder Raumfahrzeuge Luftfahrzeuge bestimmt waren, • .
2) Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Über- holungÜberholung, Reparatur, Beförderung) an Luft- Luft– oder Raum- fahrzeugen Raumfahrzeugen oder deren Teilen, und zwar wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeugen, der mit diesen beförderten SachenXxxxxx, der Insassen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden er- gebenden Vermögensschäden, sowie wegen sonstiger Schäden durch Luft- oder Raumfahrzeuge.
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Samples: Versicherungsbedingungen