Common use of Lungenfunktionsanalytische Stufendiagnostik Clause in Contracts

Lungenfunktionsanalytische Stufendiagnostik. 1Die Basisdiagnostik umfasst die Messung der Atemwegsobstruktion, ihrer Reversibilität und Variabilität. 2Die Lungenfunktionsdiagnostik dient somit der Sicherung der Diagnose, der differenzialdiagnostischen Abgrenzung zu anderen obstruktiven Atemwegs- und Lungenkrankheiten sowie zur Verlaufs- und Therapiekontrolle. 3Für eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen einer aktuellen oder längstens zwölf Monate zurückliegenden asthmatypischen Anamnese gemäß Ziffer II 1.2.1 und das Vorliegen mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich: Bei Erwachsenen: - Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 70 % und Nachweis der (Teil-) Re- versibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums, - Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden, - circadiane PEF-Variabilität größer 20 % über 3 bis 14 Tage, - Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest. Im Alter von 5 bis 17 Jahren: - Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 75 % und Nachweis der (Teil-) Re- versibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach Inhalation eines kurz wirk-samen Beta-2-Sympathomimetikums, - Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortiko- steroiden, - circadiane PEF-Variabilität größer 20 % über 3 bis 14 Tage, - Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischen, standardisierten, nicht-inhalativen oder durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest. 4Eine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (Asthma bronchiale) und Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungsprogramms ist nicht möglich. 5Die Einschreibekriterien für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich aus Ziffer II 3. 6. 6Die Ärztin oder der Arzt soll prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer II 1.3 genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann.

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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V‌, Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V

Lungenfunktionsanalytische Stufendiagnostik. 1Die Basisdiagnostik umfasst die Messung der Atemwegsobstruktion, ihrer Reversibilität und VariabilitätAtemwegsobstruktion mit Nachweis einer fehlenden oder geringen Reversibilität. 2Die Lungenfunktionsdiagnostik dient somit der Sicherung der Diagnose, der differenzialdiagnostischen differentialdiagnostischen Abgrenzung zu anderen obstruktiven Atemwegs- und Lungenkrankheiten sowie zur Verlaufs- und Therapiekontrolle. 3Für eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen einer aktuellen oder längstens zwölf Monate zurückliegenden asthmatypischen Anamnese gemäß Ziffer II 1.2.1 COPD- typischen Anamnese, der Nachweis einer Reduktion von FEV1 unter 80 % des Sollwertes und das Vorliegen mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich: Bei Erwachsenen: - Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 70 % und Nachweis der (Teil-) Re- versibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums, - Zunahme der FEV1 um mindestens weniger als 15 % und mindestens und/oder um weniger als 200 ml 10 Minuten nach bis zu 28Inhalation eines kurzwirksamen Beta-2-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden Sympathomimetikums oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden, - circadiane PEF-Variabilität größer 20 % über 3 bis 14 Tage, - Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest30 Minuten nach Inhalation eines kurzwirksamen Anticholinergikums (Bronchodilatator- Reversibilitätstestung). Im Alter von 5 bis 17 Jahren: - Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 75 70 % und Nachweis der (Teil-) Re- versibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach Inhalation eines kurz wirk-samen Beta-2-Sympathomimetikums, - Zunahme der FEV1 um mindestens weniger als 15 % und/oder um weniger als 200 ml nach bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10mindestens 14-tägiger Gabe von systemischen Glukokortiko- steroiden, - circadiane PEFGlukokortikosteroiden oder mindestens 28-Variabilität größer 20 % über 3 bis 14 Tage, tägiger Gabe eines inhalativen Glukokortikosteroids in einer stabilen Krankheitsphase (Glukokortikosteroid-Reversibilitätstestung). - Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischenAtemwegswiderstandserhöhung oder einer Lungenüberblähung oder einer Gasaustauschstörung bei Patientinnen oder Patienten mit FEV1/VC größer 70 % und einer radiologischen Untersuchung der Thoraxorgane, standardisierten, nicht-inhalativen oder durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstestdie eine andere die Symptomatik erklärende Krankheit ausgeschlossen hat. 4Eine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (Asthma bronchiale) und Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungsprogramms ist nicht möglich. 5Die Einschreibekriterien für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich aus Ziffer II III 3. 6. 6Die Ärztin oder der Ärztin/Der Arzt soll prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer II III 1.3 genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann.

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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V‌, Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V

Lungenfunktionsanalytische Stufendiagnostik. 1Die Die Basisdiagnostik umfasst die Messung der Atemwegsobstruktion, ihrer Reversibilität und Variabilität. 2Die Die Lungenfunktionsdiagnostik dient somit der Sicherung der Diagnose, der differenzialdiagnostischen Abgrenzung zu anderen obstruktiven Atemwegs- und Lungenkrankheiten sowie zur Verlaufs- und Therapiekontrolle. 3Für Für eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen einer aktuellen oder längstens zwölf Monate zurückliegenden asthmatypischen Anamnese gemäß Ziffer II Nummer 1.2.1 und das Vorliegen mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich: Bei Erwachsenen: - Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 70 % und Nachweis der (Teil-) Re- versibilität Reversibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums, - Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach bis zu 28-28- tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden, - circadiane PEF-Variabilität größer > 20 % über 3 bis 14 Tage, - Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität Hyperreaktivität durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest. Im Alter von 5 bis 17 Jahren: - Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 75 % und Nachweis der (Teil-) Re- versibilität Reversibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach Inhalation eines kurz wirk-samen wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums, - Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortiko- steroidenGlukokortikosteroiden, - circadiane PEF-Variabilität größer > 20 % über 3 bis 14 Tage, - Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität Hyperreaktivität durch einen unspezifischen, standardisierten, nicht-inhalativen oder durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest. 4Eine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (Asthma bronchiale) Kinder im Alter von ein bis fünf Jahren: Für Klein- und Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungsprogramms ist Vorschulkinder, bei denen eine valide Lungenfunktion noch nicht möglich. 5Die Einschreibekriterien durchführbar ist, müssen für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich aus Ziffer II 3. 6. 6Die Ärztin oder der Arzt soll prüfen, ob die Patientin oder der Patient eine Diagnosestellung im Hinblick auf die unter Ziffer II 1.3 genannten Therapieziele Einschreibung die folgenden Kriterien erfüllt sein: - ≥ 3 asthmatypische Episoden im letzten Jahr und - Ansprechen der Symptome auf einen Therapieversuch mit antiasthmatischen Medikamenten und mindestens eines der folgenden Zusatzkriterien: - Giemen/Pfeifen unabhängig von Infekten, insbesondere bei körperlicher Anstrengung, - stationärer Aufenthalt wegen obstruktiver Atemwegssymptome, - atopische Erkrankung des Kindes, - Nachweis einer Sensibilisierung, - Asthma bronchiale bei Eltern oder Geschwistern. Die Diagnose gilt auch als gestellt, wenn die Einschreibekriterien entsprechend denen für Kinder ab fünf Jahren erfüllt werden. Statt des für alle Altersgruppen fixierten Grenzwertes von FEV1/VC ≤ 70 % bzw. 75 % zur Charakterisierung der Einschreibung profitieren und aktiv an Obstruktion können die neueren Sollwerte der Umsetzung mitwirken kannGlobal Lung Initiative (GLI) eingesetzt werden, die die Altersabhängigkeit von FEV1/VC berücksichtigen. Als unterer Grenzwert (LLN: lower limit of normal) gilt das 5. Perzentil (Sollmittelwert minus 1,64-faches der Streuung).

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Samples: www.kvhh.net, www.kvhh.net, www.kvsachsen.de

Lungenfunktionsanalytische Stufendiagnostik. 1Die Die Basisdiagnostik umfasst die Messung der Atemwegsobstruktion, ihrer Reversibilität und Variabilität. 2Die Die Lungenfunktionsdiagnostik dient somit der Sicherung der Diagnose, der differenzialdiagnostischen Abgrenzung zu anderen obstruktiven Atemwegs- und Lungenkrankheiten sowie zur Verlaufs- und Therapiekontrolle. 3Für Für eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen einer aktuellen oder längstens zwölf Monate zurückliegenden asthmatypischen Anamnese gemäß Ziffer II Nummer 1.2.1 und das Vorliegen mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich: Bei Erwachsenen: - Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 70 % und Nachweis der (Teil-) Re- versibilität Reversibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums, - Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach bis zu 28-28- tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden, - circadiane PEF-Variabilität größer > 20 % über 3 bis 14 Tage, - Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität Hyperreaktivität durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest. Im Alter von 5 bis 17 Jahren: - Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 75 % und Nachweis der (Teil-) Re- versibilität Reversibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach Inhalation eines kurz wirk-samen wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums, - Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortiko- steroidenGlukokortikosteroiden, - circadiane PEF-Variabilität größer > 20 % über 3 bis 14 Tage, - Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität Hyperreaktivität durch einen unspezifischen, standardisierten, nicht-inhalativen oder durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest. 4Eine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (Asthma bronchiale) Kinder im Alter von ein bis fünf Jahren: Für Klein- und Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungsprogramms ist Vorschulkinder, bei denen eine valide Lungenfunktion noch nicht möglich. 5Die Einschreibekriterien durchführbar ist, müssen für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich aus Ziffer II 3. 6. 6Die Ärztin oder der Arzt soll prüfen, ob die Patientin oder der Patient eine Diagnosestellung im Hinblick auf die unter Ziffer II 1.3 genannten Therapieziele Einschreibung die folgenden Kriterien erfüllt sein: – Anlage 4 a – - ≥ 3 asthmatypische Episoden im letzten Jahr und - Ansprechen der Symptome auf einen Therapieversuch mit antiasthmatischen Medikamenten und mindestens eines der folgenden Zusatzkriterien: - Giemen/Pfeifen unabhängig von Infekten, insbesondere bei körperlicher Anstrengung, - stationärer Aufenthalt wegen obstruktiver Atemwegssymptome, - atopische Erkrankung des Kindes, - Nachweis einer Sensibilisierung, - Asthma bronchiale bei Eltern oder Geschwistern. Die Diagnose gilt auch als gestellt, wenn die Einschreibekriterien entsprechend denen für Kinder ab fünf Jahren erfüllt werden. Statt des für alle Altersgruppen fixierten Grenzwertes von FEV1/VC ≤ 70 % bzw. 75 % zur Charakterisierung der Einschreibung profitieren und aktiv an Obstruktion können die neueren Sollwerte der Umsetzung mitwirken kannGlobal Lung Initiative (GLI) eingesetzt werden, die die Altersabhängigkeit von FEV1/VC berücksichtigen. Als unterer Grenzwert (LLN: lower limit of normal) gilt das 5. Perzentil (Sollmittelwert minus 1,64-faches der Streuung).

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Samples: www.kvbawue.de

Lungenfunktionsanalytische Stufendiagnostik. 1Die Die Basisdiagnostik umfasst die Messung der Atemwegsobstruktion, ihrer Reversibilität und Variabilität. 2Die Die Lungenfunktionsdiagnostik dient somit der Sicherung der Diagnose, der differenzialdiagnostischen Abgrenzung zu anderen obstruktiven Atemwegs- und Lungenkrankheiten sowie zur Verlaufs- und TherapiekontrolleTherapiekontrolle 1), 2), 3). 3Für Für eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen einer aktuellen oder längstens zwölf Monate zurückliegenden asthmatypischen Anamnese gemäß Ziffer II 1.2.1 und das Vorliegen von mindestens einem der folgenden Kriterien erforderlich: Bei Erwachsenen ist mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich: Bei Erwachsenen: - Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 70 % und Nachweis der (Teil-) Re- versibilität Teil-)Reversibilität – durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach Inhalation eines kurz wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums, - Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % und mindestens 200 ml nach bis zu 14- tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden oder bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden2), - 4), – circadiane PEF-Variabilität größer 20 % über 3 bis 14 Tage, - Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest. Im Alter von 5 bis 17 JahrenJahren ist mindestens eines der folgenden Kriterien erforderlich: - Nachweis der Obstruktion bei FEV1/VC kleiner/gleich 75 % und Nachweis der (Teil-) Re- versibilität Teil)-Reversibilität durch Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach Inhalation eines kurz wirk-samen wirksamen Beta-2-Sympathomimetikums, - Zunahme der FEV1 um mindestens 15 % nach bis zu 14-tägiger Gabe von systemischen Glukokortikosteroiden oder bis zu 28-tägiger Gabe von inhalativen Glukokortikosteroiden oder bis zu 10-tägiger Gabe von systemischen Glukokortiko- steroiden2), - 4), – circadiane PEF-Variabilität größer 20 % über 3 bis 14 Tage, - Nachweis einer bronchialen Hyperreagibilität durch einen unspezifischen, standardisierten, nicht-nicht inhalativen oder durch einen unspezifischen, standardisierten, mehrstufigen inhalativen Provokationstest. 4Eine Eine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (Asthma bronchiale) und Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungsprogramms ist nicht möglich. 5Die Die Einschreibekriterien für strukturierte Behandlungsprogramme ergeben sich zusätzlich aus Ziffer II 3. 6. 6Die Die Ärztin oder der Arzt soll prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer II 1.3 genannten Therapieziele von der Einschreibung profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann.

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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V