Ländliche Entwicklung. Österreich zählt zu den Ländern mit den höchsten Wohlstandsniveaus innerhalb der EU. Transfers aus den ESI-Fonds zum Abbau von Entwicklungsdefiziten sind folglich anders zu begründen als in den vielen Ländern, deren durchschnittliches Wohlstandsniveau deutlich unter jenem Österreichs liegt. Besonderes Augen- merk verdient dabei das Programm der ländlichen Entwicklung, das sowohl in- nerhalb der EU als auch in Relation zu den übrigen aus Gemeinschaftsmitteln in Österreich kofinanzierten Programmen ein hohes Gewicht hat und sich mit seinen Vorläuferprogrammen seit 1995 als wirksames Instrument für die Entwicklung der ländlichen Gebiete etabliert hat. Diese Wirkung wird durch umfangreiche Evalu- ierungen bestätigt. Diese attestierten positive Wirkungen sowohl im sozio-ökono- mischen Bereich (Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, Arbeitsproduktivität) als auch bei Umweltaspekten (Wasserqualität, Beitrag zum Klimaschutz, etc.). Ab- gesehen von programmspezifischen Zielvorgaben, die ausschließlich im Pro- gramm der ländlichen Entwicklung angestrebt werden (z.B. naturraumspezifische Ziele), gibt es auch aus der Gegenüberstellung des Wohlstandsgefälles zwi- schen den Regionstypen Anhaltspunkte für ein besonderes Gewicht dieses Pro- gramms. Regionstypen Regionale Bruttowertschöpfung 2010 je Beschäf- tigungs- verhältnis in EUR Ver- änder- ung 2000/ 2010 in % p.a. Ver- änder- ung 2005/ 2010 in % p.a. Euro je Einwohn er Ver- änder- ung 2000/ 2010 in % p.a. Ver- änder- ung 2005/ 2010 in % p.a. Überwiegend städtische Regionen 68.700 + 2,2 + 2,4 36.300 + 2,2 + 1,9 Intermediäre Regionen 60.000 + 2,8 + 2,5 33.300 + 2,3 + 1,8 Überwiegend ländliche Regionen 54.400 + 3,4 + 3,4 24.400 + 2,8 + 2,6 Quelle: Statistik Austria, RGR, WIFO-Berechnungen. Hinweise: Aufteilung der Nuts-3 Regionen in städtische/ländliche nach der Klassifizierung von EUROSTAT. Laut EUROSTAT (2010) gilt eine NUTS-3-Region als (EUROSTAT, Jahrbuch der Regionen 2010): Nach der OECD-Methodik werden LAU 2 mit einer Bevölkerungsdichte unter 150 Einwohnern je km² als ländlich klassifiziert (EUROSTAT, Jahrbuch der Regionen 2010). Die Definition "ländlicher Gebiete", die im ELER Anwendung findet, weicht von der EUROSTAT- Definition "vorwiegend ländlicher Gebiete" ab. Die Übersicht zeigt, dass gemäß der von EUROSTAT definierten Zuordnung von NUTS-3-Regionen zu den vorwiegend urbanen, intermediären und vorwiegend ländlichen Gebieten beträchtliche Disparitäten in den Wohlstandsniveaus (ge- messen als Bruttowertschöpfung...
Ländliche Entwicklung. Statt des ländlichen Entwicklungsprogramms soll für Kroatien in der zweiten Hälfte 2013 noch das IPARD Programm („Instrument for pre-accession for rural development“) gelten, da die Umsetzung eines effizienten Programms in dieser kurzen Programmperiode nicht machbar ist. 2014 wird es dafür ein Phasing-in geben. Das heißt für Kroatien werden die Mittel aus der Ländlichen Entwicklung im nächsten finanziellen Rahmen vollständig nach dem dann anzuwendenden Acquiszugeteilt. Für 2013 wird Kroatien aus dem IPARD Programm € 27,7 Millionen erhalten. Für die nächste Programmperiode für LE Fonds 2014-2020 kann Kroatien spezielle Hilfe für landwirtschaftliche Semisubsistenzbetriebe und für die Einrichtung von Erzeugergruppen gewähren. Anhang VII listet jene Verpflichtungen aus dem Bereich Justiz und Grundrechte auf, die gemäß Art. 36 der Beitrittsakte den Schwerpunkt der Überwachung durch die Kommission bis zum Zeitpunkt des Beitritts bilden. Die Anhänge VIII und IX normieren typische Übergangsregeln für die Beihilfevergabe an Unternehmen in sog. "sensiblen Wirtschaftszweigen", das sind Sektoren, welche in der EU strukturelle Überkapazitäten aufweisen. Während mangels eines nennenswerten Schiffbaus in Österreich in diesem Sektor kaum eine Wettbewerbssituation zu Kroatien bestehen dürfte, ist die strikte Einhaltung der Bedingungen für die punktuelle, gesondert geregelte Umstrukturierungsbeihilfe an das erwähnte Unternehmen in der Stahlindustrie zu verfolgen. Zu betonen ist, dass - von Ausnahmen für die Übergangsphase eines Kandidatenstaates bis zum Beitritt abgesehen – Umstrukturierungsbeihilfen für die Stahlindustrie generell nicht zulässig sind.