Common use of Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern Clause in Contracts

Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten Gemäß § 29 KDG, Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung, www.esj-elektro.de

Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen ordnungsgemässen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

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Samples: www.buchhaltungsbutler.ch

Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. (1a) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

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Samples: Vereinbarung Über Die Verarbeitung Personenbezogener Daten Im Auftrag Nach Art. 28 Abs.3 Datenschutz Grundverordnung

Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. (1) 10.1 Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Gemäß Art. 28 Dsgvo

Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. (1) 10.1 Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers Kunden nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher oder behördlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

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Samples: Vereinbarung Zur Auftragsverarbeitung („avv“)