Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz sowie an Subunter - nehmen gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder Datenschutzkonform zu vernichten. Ein Nachweis ist dem Auftraggeber auf Anfrage auszuhändigen.
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Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. (1) Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz sowie an Subunter - nehmen gelangte DatenUnterlagen, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder NutzungsergebnisseNutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder Datenschutzkonform nach vorheriger schriftlicher Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Ein Nachweis ist dem Auftraggeber auf Anfrage auszuhändigenGleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial.
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