Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche in seinem Besitz befindlichen personenbezogenen Daten, erstellte Verarbeitungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, unverzüglich nach Erfüllung des Vertrags oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind vom Auftragnehmer entsprechend der geltenden Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. Der Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche in seinem seinen Besitz befindlichen personenbezogenen Datengelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungsergebnisse Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, unverzüglich nach Erfüllung des Vertrags oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegenGleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sind hierbei zu achten. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind vom durch den Auftragnehmer entsprechend der geltenden jeweiligen Aufbewahrungsfristen (HGB, AO) über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag
Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. Der (1) Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche in seinem seinen Besitz befindlichen personenbezogenen Datengelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungsergebnisse Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, unverzüglich nach Erfüllung des Vertrags oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. DokumentationenGleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, die dem Nachweis vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind vom Daten beim Auftragnehmer entsprechend zu kontrollieren. Eine Vor-Ort-Kontrolle der geltenden Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahrenDatenlöschung ist mit angemessener Frist durch den Auftraggeber möglich.
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Samples: Data Processing Agreement
Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. Der Auftragnehmer Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Verantwortlichen – spä- testens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat dem Auftraggeber der Auftragsverarbeiter sämtliche in seinem seinen Besitz befindlichen personenbezogenen Datengelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungsergebnisse Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang Zusam- menhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, unverzüglich nach Erfüllung des Vertrags oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit dem Verantwortlichen auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossenGleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind vom Auftragnehmer durch den Auftragsverarbeiter entsprechend der geltenden jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Verantwortlichen übergeben.
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Samples: Data Processing Agreement
Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. Der Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche in seinem seinen Besitz befindlichen personenbezogenen Datengelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungsergebnisse Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, unverzüglich nach Erfüllung des Vertrags oder nach Aufforderung durch den Auftraggebervorbehaltlich anderer vertraglicher Absprachen, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind vom durch den Auftragnehmer entsprechend der geltenden jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.
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Samples: Auftragsdatenverarbeitung