Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. Microsoft bewahrt seinerseits im Onlinedienst gespeicherte Kundendaten für die Dauer von 90 Tagen nach Ablauf oder Kündigung des Kundenabonnements in einem Konto mit eingeschränkter Funktionalität auf, damit der Kunde die Daten extrahieren kann. Nach Ablauf des Aufbewahrungszeitraums von 90 Tagen wird Microsoft das Konto des Kunden deaktivieren und die Kundendaten löschen. Der Onlinedienst unterstützt die Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxx Zentrale:+00 000 000000-00 Fax: +00 000 000000-00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx Amtsgericht Fürth HRB 12 868 UST-IdNr. DE276326941 VR meine Bank eG Konto: 11 32 393 BLZ: 760 695 59 IBAN: DE 21 7606 9559 0001 1323 93 BIC: XXXXXXX0XXX Aufbewahrung und Extrahierung von Software, die der Kunde bereitgestellt hat, möglicherweise nicht. Microsoft haftet nicht für die Löschung von Kundendaten wie in diesem Abschnitt beschrieben.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung
Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. Microsoft bewahrt seinerseits im Onlinedienst gespeicherte Kundendaten für die Dauer von 90 Tagen nach Ablauf oder Kündigung des Kundenabonnements in einem Konto mit eingeschränkter Funktionalität auf, damit der Kunde die Daten extrahieren kann. Nach Ablauf des Aufbewahrungszeitraums von 90 Tagen wird Microsoft das Konto des Kunden deaktivieren und die Kundendaten löschen. Der Onlinedienst unterstützt die Aufbewahrung und Extrahierung von Software, die der Kunde bereitgestellt hat, möglicherweise nicht. Microsoft haftet nicht für die Löschung von Kundendaten wie in diesem Abschnitt beschrieben. Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxx Zentrale:+00 000 000000-00 Fax: +00 000 000000-00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx Amtsgericht Fürth HRB 12 868 UST-IdNr. DE276326941 VR meine Bank eG Konto: 11 32 393 BLZ: 760 695 59 IBAN: DE 21 7606 9559 0001 1323 93 BIC: XXXXXXX0XXX Aufbewahrung und Extrahierung von Software, die der Kunde bereitgestellt hat, möglicherweise nicht. Microsoft haftet nicht für die Löschung von Kundendaten wie in diesem Abschnitt beschrieben.XXXXXXX0XXX
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Löschung von Daten und Rückgabe von Datenträgern. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. Microsoft bewahrt seinerseits im Onlinedienst gespeicherte Kundendaten für die Dauer von 90 Tagen nach Ablauf oder Kündigung des Kundenabonnements in einem Konto mit eingeschränkter Funktionalität auf, damit der Kunde die Daten extrahieren kann. Nach Ablauf des Aufbewahrungszeitraums von 90 Tagen wird Microsoft das Konto des Kunden deaktivieren und die Kundendaten löschen. Der Onlinedienst unterstützt die Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxx Zentrale:+00 000 000000-00 Fax: +00 000 000000-00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx Amtsgericht Fürth HRB 12 868 UST-IdNr. DE276326941 VR meine Bank eG Konto: 11 32 393 BLZ: 760 695 59 IBAN: DE 21 7606 9559 0001 1323 93 BIC: XXXXXXX0XXX Aufbewahrung und Extrahierung von Software, die der Kunde bereitgestellt hat, möglicherweise nicht. Microsoft haftet nicht für die Löschung von Kundendaten wie in diesem Abschnitt beschrieben.
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