Mahnung der Folgeprämie („Verzugsetzung“). Wir können Sie bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie – auf Ihre Kosten – mittels einer qualifizierten Mahnung in Textform zur Zahlung auf- fordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen („Verzugsetzung“). Diese Bestim- mung in der „Verzugsetzung“ ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rück- ständigen Beträge der Folgeprämie sowie der Zinsen und Kosten im Einzel- nen beziffern und außerdem auf die Rechtsfolgen, die mit dem Fristablauf verbunden sind, nämlich die Leistungsfreiheit und unser Kündigungsrecht aufgrund Ihrer nicht fristgerechten Zahlung, hinweisen.
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Samples: Kundeninformation, Kundeninformation, Kundeninformation
Mahnung der Folgeprämie („Verzugsetzung“). Wir können Sie bei nicht rechtzeitiger Zahlung einer Folgeprämie – auf Ihre Kosten – mittels einer qualifizierten Mahnung in Textform zur Zahlung auf- fordern auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen zehn Tagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen („Verzugsetzung“). Diese Bestim- mung in der „Verzugsetzung“ ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag Mitgliedsnum- mer die rück- ständigen rückständigen Beträge der Folgeprämie sowie der Zinsen und Kosten im Einzel- nen Einzelnen beziffern und außerdem auf die Rechtsfolgen, die mit dem Fristablauf verbunden sind, nämlich die Leistungsfreiheit und unser Kündigungsrecht aufgrund Ihrer nicht fristgerechten Zahlung, hinweisen.
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Samples: Hagelversicherung, Allgemeine Hagelversicherungsbedingungen