Anbauverzeichnis als Antrag Musterklauseln

Anbauverzeichnis als Antrag. Enthält das Anbauverzeichnis eine bisher nicht versicherte Kulturgruppe, ist dies ein Versicherungsantrag für diese neue Kulturgruppe. Dies gilt auch dann, wenn ein Schlag nach Einreichung des Anbauverzeichnisses mit Bodenerzeugnissen einer anderen als der ursprünglichen Kultur- gruppe neu bestellt wird und sich die Versicherung darauf erstrecken soll. Ihrer Vertragserklärung werden die zum Zeitpunkt Ihres Antrages für das Versicherungspaket geltenden Versicherungs-Bedingungen und die ent- sprechende Prämienbestimmung zugrunde gelegt. Sie haben Ihre Anzei- gepflichten gemäß § 6 III. Nr. 1 AVBPflanze zu erfüllen. Ein solcher Antrag gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach- dem er bei uns als Versicherer eingegangen ist, von uns abgelehnt wurde. Haben wir diesen Antrag angenommen, ist die Dauer dieses Vertrages genauso lang, wie die Laufzeit eines bestehenden Vertrages desselben Kulturbereichs, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Beginn der Versicherung der neuen Kulturgruppe richtet sich nach § 6 IV. Nr. 2 AVBPflanze, der Beginn der Haftung nach § 10 AVBPflanze. Auf unser Verlangen haben Sie neben dem Anbauverzeichnis die Daten des landwirtschaftlichen Flächenkatasters (LFK), Flächenverzeichnisse über ackerbauliche Meldungen und Anträge (z. B. Beihilfeanträge/Flä- chenanträge) an Behörden (z. B. Flächennutzungsnachweis zur Erlangung einer Agrarförderung), insbesondere eine Kopie des im Rahmen von In- VeKoS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) erstellten Flächen- nutzungsnachweises, vorzulegen. Auf unser Verlangen sind ferner Flur- karten mit den eingezeichneten Schlägen vorzulegen und soweit möglich und zumutbar, auch die Geo-Koordinaten (z. B. GPS-Daten als digitale Feldgrenzen) zur jeweiligen Anbauposition anzugeben. Soweit von uns angefordert, haben Sie auch die Flächenidentifikatoren (FLIK) anzugeben. Verfügen Sie über Dateien, welche die Angaben zu den Anbauflächen in digitaler Form enthalten, haben Sie uns auf Anfrage diese Dateien zur Ver- fügung zu stellen. Bei der Deklaration zur Kulturgruppe Wein haben Sie auf unser Verlangen neben dem Anbauverzeichnis, die EU-Weinbaukartei als Kopie des Schriftstü- ckes oder der Datei vorzulegen. In dieser Übersicht der Rebflächen müssen die Rebsorten mit Größe und Lage der einzelnen Rebflächen verzeichnet sein.
Anbauverzeichnis als Antrag. Enthält das Anbauverzeichnis eine bisher nicht versicherte Fruchtgattung ist dies ein Versicherungsantrag für diese neue Fruchtgattung. Dies gilt auch dann, wenn ein Schlag nach Einreichung des Anbauverzeichnisses mit Kulturarten einer anderen, als der ursprünglichen Fruchtgattung neu bestellt wird und sich die Versicherung darauf erstrecken soll. Ein solcher Antrag gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei dem Versicherer von diesem abgelehnt worden ist. Nimmt der Versicherer diesen Antrag an, steht diese Fruchtgattung der ursprünglich versicherten Fruchtgattung gleich.
Anbauverzeichnis als Antrag. Enthält das Anbauverzeichnis eine Fruchtart einer bisher nicht versicherten Fruchtgattung, ist dies ein Versicherungs- antrag für diese neue zusätzliche Fruchtgattung. Dies gilt auch dann, wenn ein Feldstück nach Einreichung des Anbau- verzeichnisses mit Fruchtarten einer anderen als der ursprünglichen Fruchtgattung neu bestellt wird und sich die Ver- sicherung darauf erstrecken soll. Ein solcher Antrag kommt zustande, sobald wir ihn angenommen haben. Die An- nahme erklären wir durch die Übersendung des Versicherungsscheins und/oder der Beitragsrechnung für die neue Fruchtgattung. Nehmen wir den Antrag an, so gelten für diese Fruchtgattung - unter Berücksichtigung der fruchtartspezifischen Bei- tragszuschläge und sonstigen Regelungen für die neuen Fruchtarten - die vereinbarten Konditionen des bestehenden Versicherungsvertrages, auf dem die neue Fruchtgattung deklariert wurde, sofern nichts anders vereinbart wurde.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.