Common use of Mahnung und deren Folgen Clause in Contracts

Mahnung und deren Folgen. Wird das Entgelt, innerhalb von 30 Tagen vom Verfalldatum an gerechnet, nicht entrichtet, fordert der Krankenversi- cherer seinen Vertragspartner unter Hinweis auf die Ver- zugsfolgen schriftlich auf, innert 14 Tagen nach Absendung der Mahnung Zahlung zu leisten. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, ruht die Leistungspflicht vom Ablauf der Mahnfrist an. Die Leistungspflicht tritt für künftige Unfälle wieder in Kraft, wenn alle Rückstände nachbezahlt und vom Krankenversicherer angenommen sind.

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Samples: www.fkb.li, www.kklh.ch

Mahnung und deren Folgen. Wird das Entgeltdie Prämie, innerhalb von 30 Tagen vom Verfalldatum an gerechnet, nicht entrichtet, fordert der Krankenversi- cherer seinen Vertragspartner unter Krankenversicherer den Versicherungsnehmer un- ter Hinweis auf die Ver- zugsfolgen Verzugsfolgen schriftlich auf, innert 14 Tagen nach Absendung Absen- dung der Mahnung Zahlung zu leisten. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, ruht die Leistungspflicht vom Ablauf der Mahnfrist an. Die Leistungspflicht tritt für künftige Unfälle wieder in Kraft, wenn alle Rückstände nachbezahlt und vom Krankenversicherer angenommen sind.

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Samples: www.bauern-sg.ch

Mahnung und deren Folgen. Wird das Entgelt, innerhalb von 30 Tagen vom Verfalldatum an gerechnet, nicht entrichtet, fordert der Krankenversi- cherer Krankenversiche­ rer seinen Vertragspartner unter Hinweis auf die Ver- zugsfolgen Verzugs­ folgen schriftlich auf, innert 14 Tagen nach Absendung der Mahnung Zahlung zu leisten. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, ruht die Leistungspflicht vom Ablauf der Mahnfrist an. Die Leistungspflicht tritt für künftige Unfälle wieder in Kraft, wenn alle Rückstände nachbezahlt und vom Krankenversicherer Krankenver­ sicherer angenommen sind.

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Samples: www.innova.ch

Mahnung und deren Folgen. Wird das Entgeltdie Prämie, innerhalb von 30 Tagen vom Verfalldatum an gerechnetge- rechnet, nicht entrichtet, fordert der Krankenversi- cherer seinen Vertragspartner Krankenversicherer den Versi- cherungsnehmer unter Hinweis auf die Ver- zugsfolgen Verzugsfolgen schriftlich auf, innert 14 Tagen nach Absendung der Mahnung Zahlung zu leisten. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, ruht die Leistungspflicht vom Ablauf der Mahnfrist an. Die Leistungspflicht tritt für künftige Unfälle wieder in Kraft, wenn alle Rückstände nachbezahlt und vom Krankenversicherer Krankenversi- cherer angenommen sind.

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Samples: www.bvgl.ch